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   BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05   

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https://dejure.org/2006,377
BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 (https://dejure.org/2006,377)
BAG, Entscheidung vom 12.09.2006 - 9 AZR 807/05 (https://dejure.org/2006,377)
BAG, Entscheidung vom 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 (https://dejure.org/2006,377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • openjur.de

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung im Bewerbungsverfahren - Vermutungswirkung von Verstößen des Arbeitgebers gegen Pflichten aus den §§ 81 Abs. 1 und 82 SGB IX

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermutung der Benachteiligung schwerbehinderter Beschäftigter bzw. Bewerber wegen ihrer Behinderung; Pflicht eines Arbeitgebers des Öffentlichen Dienstes zur frühzeitigen Meldung frei werdender Stellen, zur Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit wegen der Vermittlung ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Benachteiligung schwerbehinderter Menschen durch öffentlichen Arbeitgeber - Vermutung der Benachteiligung bei Verletzung von Meldepflichten - keine Widerlegung durch bloßen Verweis auf formale Ausbildungsqualifikation - Höhe der Entschädigung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Benachteiligung wegen Schwerbehinderung bei der Einstellung ? Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit ist geeignet, die Vermutung einer Benachteiligung wegen Schwerbehinderung zu begründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    GdB 50 - Bewerbung auf Stellen und Ihre Rechte - AGG und SGB IX

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Klare Linien zur Vermeidung einer Diskriminierung bei Stellenbesetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 119, 262
  • NJW 2007, 1380 (Ls.)
  • MDR 2007, 785
  • NZA 2007, 507
  • NZA 2007, 747
  • DB 2007, 747
 
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Wird zitiert von ... (136)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Ein derartiger Klageantrag ist zulässig, wenn die Bestimmung des Betrages von einer gerichtlichen Schätzung oder billigem Ermessen des Gerichts abhängig ist (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361; 22. April 2004 - 8 AZR 620/02 - AP BGB § 211 Nr. 3 = EzA BGB 2002 § 204 Nr. 1).

    Die Entschädigungsregelungen in § 81 Abs. 2 SGB IX aF sind abschließend (vgl. ausführlich Senat 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

    Durch den unbestimmten Artikel wird deutlich, dass der Anspruchsteller dem Arbeitgeber lediglich verdeutlichen muss, für die erlittene Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung eine Entschädigung haben zu wollen (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

    Die gesetzliche Regelung betrifft allein das Beweismaß (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265).

    Das Gericht muss die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - aaO mit Hinweis auf 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - aaO, für den Fall der Diskriminierung wegen des Geschlechts).

    Die Tatsache der Nichteinschaltung der Agentur für Arbeit ist geeignet, die Vermutung einer Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung iSv. § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX aF zu begründen (noch offen gelassen BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361).

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Die gesetzliche Regelung betrifft allein das Beweismaß (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361; 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265).

    Das Gericht muss die Überzeugung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für die Kausalität zwischen Schwerbehinderteneigenschaft und Nachteil gewinnen (BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - aaO mit Hinweis auf 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - aaO, für den Fall der Diskriminierung wegen des Geschlechts).

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276) und des Bundesarbeitgerichts (5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265) ist es für den Entschädigungsanspruch unschädlich, wenn die Benachteiligung auf einem Motivbündel beruht.

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 413/94

    Eingruppierung einer Gleichstellungs-/Frauenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Sie muss einen sogenannten akademischen Zuschnitt haben (BAG 20. September 1995 - 4 AZR 413/94 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 205).
  • BVerfG, 16.11.1993 - 1 BvR 258/86

    § 611a BGB

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (16. November 1993 - 1 BvR 258/86 - BVerfGE 89, 276) und des Bundesarbeitgerichts (5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265) ist es für den Entschädigungsanspruch unschädlich, wenn die Benachteiligung auf einem Motivbündel beruht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.09.2005 - 4 Sa 865/04

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung - § 81 SGB 9

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. September 2005 - 4 Sa 865/04 - aufgehoben.
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 457/01

    Altersteilzeitanspruch für sächsische Grundschullehrer

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Da Personalentscheidungen zum Kernbereich der Exekutive gehören, setzt sich die Begrenzung des Prüfungsmaßstabs - anders als im Falle des § 315 Abs. 3 BGB - auch bei der arbeitsgerichtlichen Kontrolle derartiger Entscheidungen durch (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 457/01 - BAGE 104, 55).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 142/04

    Konkurrentenklage

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Dies hat in Anwendung der in Art. 33 Abs. 2 GG für die Personalentscheidung genannten Kriterien zu erfolgen und soll ungeeignete Bewerber schon im Vorfeld der eigentlichen Auswahlentscheidung aus dem Kreis der in das engere Auswahlverfahren einzubeziehenden Bewerber ausschließen (Senat 15. März 2005 - 9 AZR 142/04 - BAGE 114, 80).
  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 14/97

    Arbeitszeugnis: Schadenersatz wegen verspäteter Erteilung eines

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Der Kläger muss dann jedoch die Tatsachen, die das Gericht für die Schätzung heranziehen soll, benennen (BAG 3. September 1998 - 8 AZR 14/97 -) und die Größenordnung der geltend gemachten Forderung angeben (BAG 19. Oktober 1988 - 8 AZR 110/86 -).
  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Durch die Auswahl nach den Kriterien des Art. 33 Abs. 2 GG sollen zwei Ziele erreicht werden: Die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Öffentlichen Dienstes und die Klärung der Wettbewerbssituation unter den Bewerbern (Senat 21. Januar 2003 - 9 AZR 72/02 - BAGE 104, 295).
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BAG, 12.09.2006 - 9 AZR 807/05
    Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit ergeben sich aus den Wertentscheidungen in anderen Verfassungsnormen (BVerfG 24. September 2003 - 2 BvR 1436/02 - BVerfGE 108, 282).
  • LAG Hamm, 23.07.1998 - 17 Sa 870/98

    Entschädigung wegen einer Geschlechterdiskriminierung ; Ablehnung eines

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

  • BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86

    Bestimmtheit des Schmerzensgeldanspruchs - Haftungsausschluß für

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 620/02

    Verjährung

  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 410/00

    Konkurrentenklage - Benachteiligung von Angestellten

  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 375/15

    Benachteiligung - Schwerbehinderung - Bewerberauswahl

    Damit muss der öffentliche Arbeitgeber einem sich bewerbenden schwerbehinderten Menschen die Chance eines Vorstellungsgesprächs auch dann gewähren, wenn dessen fachliche Eignung zwar zweifelhaft, aber nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 24, BAGE 119, 262) .
  • BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18

    AGG: Benachteiligung schwerbehinderter Bewerber durch unterlassene Einladung zu

    (5) Auch der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist sowohl in seinem Urteil vom 21. Juli 2009 (- 9 AZR 431/08 - Rn. 21, BAGE 131, 232 ) , als auch beispielsweise in seiner Entscheidung vom 12. September 2006 (- 9 AZR 807/05 - Rn. 27 f., BAGE 119, 262) davon ausgegangen, dass eine Verletzung der Pflichten eines öffentlichen Arbeitgebers nach § 81 Abs. 1 Satz 2 SGB IX aF und § 82 SGB IX aF lediglich die - vom Arbeitgeber widerlegbare - Vermutung begründen könne, der Arbeitgeber benachteilige schwerbehinderte Beschäftigte wegen ihrer Behinderung iSv. § 81 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 3 SGB IX 2001.
  • BAG, 20.01.2016 - 8 AZR 194/14

    Entschädigung nach dem AGG - Unmittelbare Benachteiligung wegen der Behinderung -

    Nach § 82 Satz 3 SGB IX ist eine Einladung nur entbehrlich, wenn dem schwerbehinderten Menschen die fachliche Eignung offensichtlich fehlt (zur Bedeutung näher BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 24 mwN, BAGE 119, 262) .

    Damit muss der öffentliche Arbeitgeber einem sich bewerbenden schwerbehinderten Menschen die Chance eines Vorstellungsgesprächs auch dann gewähren, wenn dessen fachliche Eignung zwar zweifelhaft, aber nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (BAG 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - aaO) .

    Maßgeblich sind insoweit die Ausbildungs- oder Prüfungsvoraussetzungen für die zu besetzende Stelle, die durch die in der Stellenausschreibung geforderten Qualifikationsmerkmale konkretisiert werden (vgl. BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 431/08 - Rn. 24, BAGE 131, 232; 12. September 2006 - 9 AZR 807/05 - Rn. 25, BAGE 119, 262) .

    Aus den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 2008 (- 9 AZR 791/07 - Rn. 30, BAGE 127, 367) sowie vom 12. September 2006 (- 9 AZR 807/05 - Rn. 29, BAGE 119, 262) folgt nichts Abweichendes.

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