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   BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 287/82   

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https://dejure.org/1984,2171
BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 287/82 (https://dejure.org/1984,2171)
BAG, Entscheidung vom 23.05.1984 - 4 AZR 287/82 (https://dejure.org/1984,2171)
BAG, Entscheidung vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 (https://dejure.org/1984,2171)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 165
  • BB 1984, 2270
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.09.1980 - 4 AZR 719/78

    Tariflohnerhöhung - Steigerungsstufen - Beschäftigungsjahr in entsprechender

    Auszug aus BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 287/82
    Der Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist, ist als Dauer seiner Berufszugehörigkeit anzusehen (BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung mit weiteren Nachweisen).

    Anders als nach dem Tarifvertrag, den der Senat in seinem Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - (AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung) zu beurteilen hatte, ergeben sich aus dem Lohn-TV keine Anhaltspunkte dafür, daß die Eingruppierung nach Gesellenjahren eine bestimmte qualifizierte Tätigkeit in einer bestimmten Beschäftigungsgruppe voraussetzt.

    Das aber führt zur Anrechnung nach § 6 ArbPlSchG, da nach dem Sinn dieser Vorschrift die Nachteile, die sich aus der durch den Wehrdienst bedingten späteren Begründung eines Arbeitsverhältnisses ergeben, durch die Anrechnung ausgeglichen werden sollen (vgl. BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung, bezüglich des Soldatenversorgungsgesetzes).

  • BAG, 17.01.2019 - 6 AZR 585/17

    § 8 SVG - keine Fiktion für Stufenzuordnung im TV-TgDRV

    Die Dauer der Berufszugehörigkeit umfasst den Zeitraum, in dem jemand in einem bestimmten Beruf tätig gewesen ist (vgl. BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 - juris-Rn. 12; 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 - juris-Rn. 21) .

    (5) Vorstehendem Auslegungsergebnis steht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Mai 1984 (- 4 AZR 287/82 -) nicht entgegen.

    Wird die Folgezeit nicht näher als lediglich mit einer bestimmten Zahl von Gesellenjahren definiert, handelt es sich bei ihr um eine Zeit der Berufszugehörigkeit iSv. § 6 Abs. 2 ArbPlSchG (vgl. BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 - juris-Rn. 12 ff.) .

  • BAG, 28.06.1994 - 3 AZR 988/93

    Zeitaufstieg und Wehrdienst

    Der Kläger beruft sich demgegenüber zu Unrecht auf das Urteil des Vierten Senats vom 23. Mai 1984 (- 4 AZR 287/82 - AP Nr. 1 zu § 16 a ArbPlSchG).

    Dies erlaubt jedoch keine ausnahmsweise Übertragung der Grundsätze des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 23. Mai 1984 (aaO) auch auf den Regelungsbereich des BETV.

  • BAG, 24.06.2020 - 6 AZR 10/19

    Bundesagentur für Arbeit - Stufenzuordnung - § 8 SVG

    Ob dies zu einer Berücksichtigung dieser Zeiten bei der Stufenzuordnung führt, hängt jedoch davon ab, ob der konkrete Tarifvertrag die bloße Berufs- bzw. Betriebszugehörigkeit honorieren will (vgl. BAG 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 -) .
  • LAG Hessen, 05.08.1987 - 10 Sa 1286/86

    Anrechnung von Grundwehrdienstzeiten und Ersatzdienstzeiten auf die

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  • LAG Saarland, 24.08.2005 - 2 Sa 177/04

    Sozialwidrige Kündigung bei fehlerhafter Sozialauswahl infolge Berechnung der

    § 12 Absatz 1 Satz 1 ArbPlSchG ist dabei - anders als bei einer unmittelbaren Anwendung von § 6 Absatz 2 ArbPlSchG - auch dann einschlägig, wenn das Arbeitsverhältnis während des Wehrdienstes nicht fortbestanden hat (dazu bereits BAG, Urteil vom 23. Mai 1984, 4 AZR 287/82, NZA 1984, 165), zum Beispiel weil ein bereits vor Beginn des Wehrdienstes bestehendes Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung endete (Ascheid, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 4. Auflage 2004, Randnummer 1 zu § 12 ArbPlSchG).
  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 584/85

    Anrechnung von Wehrdienstzeit auf Beschäftigungszeiten im Arbeitsverhältnis auf

    Im Gegensatz zu den bisher vom Senat entschiedenen Fällen zu § 8 SVG (BAG Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/78 -, AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität) und zu § 16 a ArbPlSchG in Verb. mit § 12 ArbPlSchG (BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 -, AP Nr. 1 zu § 16 a ArbPlSchG) geht es vorliegend nämlich nicht darum, ob ein Arbeitnehmer bei Neubegründung eines Arbeitsverhältnisses nach Ableistung des Wehrdienstes die Anrechnung von Wehrdienstzeiten verlangen kann, sondern darum, ob eine während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses abgeleistete Wehrdienstzeit die Beschäftigungszeit unterbricht.
  • BAG, 22.02.1989 - 4 AZR 577/88

    Anrechnung der Zeit im Polizeivollzugsdienst des Bundes bis zur Dauer des

    Sofern jedoch wie hier die Einstufung von einer bestimmten Tätigkeit in einer Vergütungsgruppe abhängt, kommt eine Anrechnung der Vordienstzeiten nicht in Betracht (Urteil vom 10. September 1980 - 4 AZR 719/87 - AP Nr. 125 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 28. September 1983 - 4 AZR 130/81 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Seniorität; Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 287/82 - AP Nr. 1 zu § 16 a ArbPlatzSchG).
  • LAG Hessen, 19.05.1989 - 15 Sa 826/88

    Anspruch auf Anrechnung der Dienstzeit als Zeitsoldat auf Beschäftigungszeit für

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