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   BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81   

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BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
BAG, Entscheidung vom 06.06.1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
BAG, Entscheidung vom 06. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 (https://dejure.org/1984,784)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Dauerhafte Aufbewahrung eines Personalfragebogens von einem erfolglos gebliebenen Stellenbewerber mit Angaben über die Privatshäre und Intimsphäre - Anspruch auf Vernichtung des Fragebogens wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB §§ 611 ff.

Papierfundstellen

  • BAGE 46, 98
  • NJW 1984, 2910
  • ZIP 1985, 47
  • MDR 1985, 168
  • NZA 1984, 321
  • BB 1984, 2130
  • DB 1984, 2626
  • JR 1986, 176
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Bei der Bestimmung von Inhalt und Reichweite des Grundrechts muß berücksichtigt werden, daß nach der Grundnorm des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des Menschen unantastbar ist (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. BVerfGE 34, 238, 246; 35, 202, 220; 54, 148, 153 jeweils m.w.N.).

    Hierzu gehört das Recht, in diesem Bereich für sich zu sein und ein Eindringen oder einen Einblick durch andere auszuschließen (vgl. BVerfGE 35, 202, 220).

    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).

  • BGH, 19.05.1981 - VI ZR 273/79

    Datenschutz

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Soweit das Gesetz die Rechte des Betroffenen aus unzulässiger Datenverarbeitung abschließend regelt, dürfte eine Berufung auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die damit einhergehenden Abwehrrechte (§ 823 Abs. 1, § 1004 BGB analog) daher ausscheiden (vgl. BGHZ 80, 311, 319 [BGH 19.05.1981 - VI ZR 273/79]; Larenz, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, 5. Aufl., § 8 II, S. 114 f.).
  • BAG, 16.01.1968 - 2 AZR 156/66

    Streitwert: Kündigung - Lohnfortzahlung - Vergleich

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    In der arbeitsrechtlichen Literatur wird teilweise die Auffassung vertreten, der Arbeitgeber sei nicht verpflichtet, Fragebögen und sonstige Formblätter erfolgloser Bewerber zu vernichten, es sei denn, daß die darin mitgeteilten Umstände die Privatsphäre des Bewerbers in besonderer Weise belasteten (Bürger/Knipp, AR-Blattei, Einstellung I, Einstellung des Arbeitnehmers, C I; Brill, AuR 1968, 136, 137; vgl. auch Schleßmann, RdA 1973, 190, für das psychologische Gutachten über den Arbeitnehmer).
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Das Recht auf Achtung der Würde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit ist auch im privaten Rechtsverkehr von jedermann zu achten (vgl. BGHZ 14, 163, 173; BGHZ Großer Senat 34, 99, 102 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Das Bundesverfassungsgericht hat im sog. Volkszählungsurteil (Urteil vom 15. Dezember 1983 - 1 BvR 209/83 -, NJW 1984, 419 ff. [BVerfG 15.12.1983 - 1 BvR 209/83]) darauf hingewiesen, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraussetzt.
  • BGH, 24.10.1961 - VI ZR 204/60

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Presseberichte

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    In einem solchen Fall sind die Interessen des Arbeitgebers an der notwendigen Information und die Grenzen des Schutzbereichs des Bewerbers gegeneinander abzuwägen und es ist zu ermitteln, ob das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Bewerbers den Vorrang verdient (vgl. BGHZ 24, 72, 80; 36, 77, 82; vgl. auch BVerfGE 35, 202, 221).
  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG 20, 96, 102 = AP Nr. 1 zu § 252 BGB; BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu II 1 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 -, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 17.05.1983 - 1 AZR 1249/79

    Verpflichtung zur Unterlassung der Weiterleitung eines Fragebogens an das

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Danach kann - auch nach Inkrafttreten des BDSG - außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Gesetzes bei der Speicherung und Weitergabe von Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers durchaus infrage kommen (vgl. BAG Urteil vom 17. Mai 1983 - 1 AZR 1249/79 - AP Nr. 11 zu § 75 BPersVG, zu II 4 und III der Gründe, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 02.06.1982 - 2 AZR 1237/79

    Zeugenvernehmung - Aussageverwertung

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG 20, 96, 102 = AP Nr. 1 zu § 252 BGB; BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu II 1 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 -, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 14.09.1967 - 5 AZR 101/66

    Entgangener Gewinn - Schadenersatz - Beweis - Vortrag des Tatsachenstoffs -

    Auszug aus BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
    Dies gilt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses (BAG in ständiger Rechtsprechung vgl. BAG 20, 96, 102 = AP Nr. 1 zu § 252 BGB; BAG Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 AZR 1237/79 - AP Nr. 3 zu § 284 ZPO, zu II 1 der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 8. Februar 1984 - 5 AZR 501/81 -, auch zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 02.04.1957 - VI ZR 9/56

    Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Mithin hat die seitens des Bundesarbeitsgerichts vertretene Auffassung, Personalaktenbestände seien als Akten bzw. Aktensammlungen iSd. Bundesdatenschutzgesetzes vom sachlichen Anwendungsbereich dessen Normen ausgenommen (4. April 1990 - 5 AZR 299/89 - zu I der Gründe, BAGE 64, 308; 18. Dezember 1984 - 3 AZR 389/83 - zu I der Gründe, AP BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 8 = EzA BGB § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 2; 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - zu I der Gründe, BAGE 46, 98) , keine Bedeutung mehr.
  • VG Hannover, 09.02.2023 - 10 A 6199/20

    Datenschutzrechtliche Verfügung gegen die Amazon Logistik Winsen GmbH rechtmäßig?

    Die erhobenen Daten fallen in den geschäftlichen Bereich und rühren nicht aus der Privat- oder gar der Intimsphäre der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vgl. zu dieser Einteilung in Sphären BAG, Urteil vom 7. September 1995, - 8 AZR 823/93 -, juris; Urteil vom 6. Juni 1984, - 5 AZR 286/81 -, juris).
  • BAG, 15.07.1987 - 5 AZR 215/86

    Persönlichkeitsrecht - Ausschlußklausel

    b) Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weit gehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, etwa mit Hilfe ärztlicher oder psychologischer Gutachten; es umfaßt ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17

    Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht

    Davon umfasst wird auch der Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, die der betroffene Dritte bereits offenbart hat (BAG Urteil v. 06.06.1984 - 5 AZR 286/81).
  • BAG, 21.08.1990 - 1 AZR 567/89

    Aufenthalt während der Pausen

    Das zulässige Ausmaß einer Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch eine betriebliche Verhaltensregelung kann daher nur durch eine Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall festgestellt werden (BAGE 45, 111 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; 54, 365 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; Kreutz, aa0, § 75 Rz 71, mit weiteren Nachweisen).
  • ArbG Koblenz, 09.02.2022 - 7 Ca 2291/21

    Benachteiligende Stellenausschreibung - Entschädigung einer abgelehnten

    53 Den Arbeitgeber trifft die vorvertragliche Pflicht, die Bewerbungsunterlagen nicht angenommener Bewerber an diese zurückzusenden oder sie - mit deren Einverständnis - zu vernichten oder für eine spätere Stellenausschreibung aufzubewahren; in jedem Fall hat er die Daten vertraulich zu behandeln und sie nicht externen Dritten gegenüber zu offenbaren (BAG 06.06.1984 NZA 1984, 321 ff.; ErfK/Schmidt, 22. Aufl. 2022, Art. 2 GG Rn. 86 f.; BeckOK Datenschutzrecht/Riesenhuber, Stand: 01.11.2021, § 26 BDSG Rn. 102 ff.; MüKo-BGB/Henssler, 8. Aufl. 2020, § 629 BGB Rn. 39 f.; ferner BAG 12.09.2006 NZA 2007, 269, 271).
  • BAG, 22.10.1986 - 5 AZR 660/85

    Personenbezoge Daten - Speichern - Personalfragebogen - Fragebogen

    Insoweit hat der erkennende Senat im Urteil vom 6. Juni 1984 - 5 AZR 286/81 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu III 4 a der Gründe, zwischen Fragen nach dem persönlichen und beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers einerseits und Fragen mit einem direkten Bezug zur Intimsphäre (Unfallschäden, Körperbehinderungen, Ableistung von Wehrdienst usw.) unterschieden.

    Zwar kann auch nach Inkrafttreten des Bundesdatenschutzgesetzes außerhalb des Anwendungsbereiches dieses Gesetzes bei der Speicherung und Weitergabe von Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Betracht kommen (BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, unter III 2 d der Gründe, m. w. N.).

  • BAG, 14.09.1994 - 5 AZR 632/93

    Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten nach Beendigung des

    Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 6. Juni 1984 (BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 299/89

    Personalakteneinsicht durch Sparkassenrevision

    Das durch Art. 1 und 2 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt den Arbeitnehmer nicht nur vor einer zu weitgehenden Kontrolle und Ausforschung seiner Persönlichkeit, sondern es umfaßt ebenfalls den Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, von denen der Arbeitgeber in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (vgl. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht; Senatsurteil vom 15. Juli 1987 - 5 AZR 215/86 - AP Nr. 14, aaO, zu A I 1 b der Gründe).
  • BAG, 13.04.1988 - 5 AZR 537/86

    Anspruch auf Entfernung von Vorgängen aus der Personalakte unter Umständen auch

    Auch ein ursprünglich für die persönlichen Verhältnisse und für die dienstliche Beurteilung des Arbeitnehmers wichtiger Vorgang (z.B. Personalfragebogen) kann durch zeitliche Ereignisse (z.B. Nichteinstellung des Bewerbers oder Ausscheiden des Arbeitnehmers) entbehrlich werden, so daß ein rechtlich geschütztes Interesse an der weiteren Aufbewahrung entfällt (vgl. z.B. BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht).
  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als

  • BAG, 16.10.1986 - 6 AZR 331/83

    Streitigkeit über die Zulässigkeit von Maßnahmen einer Sicherheitsprüfung bei den

  • BAG, 15.11.1989 - 5 AZR 14/89

    Arbeitsverhältnis: Auflösung durch Vertrag - Abgeltungsklausel - Entfernung von

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 119/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 117/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 120/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 124/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 121/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 118/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 116/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

  • BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 123/90

    Rechtliche Ausgestaltung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Bundesrepublik

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