Weitere Entscheidung unten: BAG, 20.01.1984

Rechtsprechung
   BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,710
BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82 (https://dejure.org/1984,710)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 7 AZR 443/82 (https://dejure.org/1984,710)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 (https://dejure.org/1984,710)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,710) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 45, 26
  • NJW 1984, 2488 (Ls.)
  • NZA 1984, 38
  • BB 1984, 1043
  • BB 1984, 1044
  • DB 1984, 1248
  • JR 1985, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
    Die für den Begriff der Betriebsabtei l u n g maßgebenden "Merkmale - Vorliegen einer personellen Einheit, organisatorische Abgrerizbärkeit, Vorhandensein eigener technischer Betriebsmittel und eines eigenen Betriebszweckes - gewährleisten eine klare Grenzziehung gegenüber dem Begriff des Betriebsteils (vgl. BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr.:2 zu § 4 BetrVG 1972? Dietz/Richardi, aaO, § 111 Rz 375 KR-Etzel § 15 KSchG Rz 121).

    Während eine Betriebsabteilung einen eigenständigen Betriebszweck verfolgen muß, ist dies für einen Betriebsteil nicht erforderlich (BAG Beschluß vom 24. Februar 1976, aaO, unter III 3 der Gründe).

  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80

    Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt

    Auszug aus BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich im Urteil vom 14. Oktober 1982 (- 2 AZR 568/80- DB 1983, 2635, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) diesem Standpunkt angeschlossen.

    b) Die Stillegung einer Betriebsabteilung setzt voraus, daß der Arbeitgeber die Weiterverfolgung des von der betreffenden Betriebsabteilung verfolgten Betriebszweckes dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne aufgibt (vgl. für den Fall einer Betriebsstillegung zuletzt BAG Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 -, aaO, unter B I 1 der Gründe m.w.N.).

  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 478/54
    Auszug aus BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
    Der Erste Senat des Bündesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - (BAG 29» 114 = AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972) entschieden, daß es bei einer allein in Betracht kommenden ordentlichen Kündigung von Betriebsr.atsmitgl iedern wegen Betriebssti1legung (§ 15 Abs. 4 KSchG) keiner Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 103 BethVG, sondern nur einer Anhörung des Betri ebsrates nach § 102 BetrVG bedarf (zur rechtlichen Qualifikation i.S. einer ordentlichen Kündigung vgl. BAG Urteil vom 1. Februar 1957 - 1 AZR 478/54 - AP Nr. 5 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 632/76

    Beschäftigungspflicht - Meinungsäußerung im Bereich des Betriebs - Flugblätter -

    Auszug aus BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
    Für die Zeit, in der ein Arbeitsverhältnis unangefochten besteht, hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Beschäftigung (BAG 29, 195 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 25.11.1981 - 7 AZR 382/79

    Kündigungsschutzklage - Beweislast

    Auszug aus BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
    Da es sich insoweit kündigungsschutzrechtlich um die Weiterarbeit in der seitherigen Betriebsabteilung und nicht um die Übernahme in eine andere Be-r triebsabteilung handelt, bedarf es keiner Prüfung, ob einer der-r artigen Übernahme "betriebliche Gründe" i.S. von I 15 Abs. 5 Satz 2 KSchG entgegenstünden (vgl. zur Unmöglichkeit der Übernahme in eine andere Betriebsabteilung das Urteil des Senats vom 25. November 1981 - 7 AZR 382/79 - BAG 37, 128 r EzA § 15 KSchG n.F. Nr. 27).
  • BAG, 29.03.1977 - 1 AZR 46/75

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern - Betriebsstillegung - Kündigungsfrist -

    Auszug aus BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
    Der Erste Senat des Bündesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - (BAG 29» 114 = AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972) entschieden, daß es bei einer allein in Betracht kommenden ordentlichen Kündigung von Betriebsr.atsmitgl iedern wegen Betriebssti1legung (§ 15 Abs. 4 KSchG) keiner Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 103 BethVG, sondern nur einer Anhörung des Betri ebsrates nach § 102 BetrVG bedarf (zur rechtlichen Qualifikation i.S. einer ordentlichen Kündigung vgl. BAG Urteil vom 1. Februar 1957 - 1 AZR 478/54 - AP Nr. 5 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 06.11.1959 - 1 AZR 329/58

    Betriebsstillegung - Weiterverfolgung des Betriebszwecks - Räumliche Verlegung

    Auszug aus BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 443/82
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die einzelnen Betriebsteile - wie hier - räumlich nah beieinander liegen (vgl. zur räumlichen Komponente beim Fall der Betriebsstillegung BAG Urteil vom 6. November 1959 - 1 AZR 329/58 - AP Nr. 15 zu § 13 KSchG).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 273/08

    Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Einer Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung des Klägers nach § 15 Abs. 1 KSchG iVm. § 103 BetrVG bedurfte es für die Wirksamkeit der Kündigung nicht (allgemeine Meinung, vgl. BAG 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26 = AP KSchG 1969 § 15 Nr. 16 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 33; 18. September 1997 - 2 ABR 15/97 - BAGE 86, 298 = AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 35 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 46).
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 83/05

    Mitglied einer Betriebsvertretung - Kündigungsschutz bei Stilllegung einer

    Eine Betriebsabteilung setzt einen organisatorisch abgrenzbaren Teil eines Betriebs bzw. einer Dienststelle voraus, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt, der auch in bloßen Hilfszwecken bestehen kann (BAG 5. März 1987 - 2 AZR 623/85 - BAGE 55, 117; 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 -BAGE 45, 26).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

    § 15 Abs. 4 und 5 KSchG läßt in diesen Fällen eine ordentliche Kündigung der Mandatsträger zu, ohne daß es einer Zustimmung des Betriebsrates hierzu bedarf (vgl. BAG, Urteil vom 29. März 1977 - 1 AZR 46/75 - BAGE 29, 114, 118 = AP Nr. 11 zu § 102 BetrVG 1972, zu 3 der Gründe; BAG, Urteil vom 14. Oktober 1982 - 2 AZR 568/80 - BAGE 41, 72, 80 = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Konzern, zu B. I 2 a der Gründe; BAG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26, 30 = AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969, zu I der Gründe; KR-Etzel, 4. Aufl., § 15 KSchG Rdn. 95; Hueck/von Hoyningen-Huene, aaO., § 15 Rdn. 157; Gerauer, BB 1990, 1127; a.A.: Hassenpflug, Die Kündigung von Betriebsratmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, S. 153 ff.; Bader, BB 1978, 616; Belling, NZA 1985, 484).
  • BAG, 05.03.1987 - 2 AZR 623/85

    Kündigungsschutz nach § 15 KSchG bei einheitlichem Betrieb mehrerer Unternehmen

    Eine Betriebsabteilung im Sinne von § 15 KSchG ist ein organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebes, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der einen eigenen Betriebszweck verfolgt (BAGE 45, 26 = AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969, zu II 2 a der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 17.11.2005 - 6 AZR 118/05

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz - Sozialauswahl

    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebs oder eines Betriebsteils, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil des arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 121 unter Hinweis auf BAG 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26).
  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Beim Ausspruch einer ausnahmsweise zulässigen ordentlichen Kündigung ist § 47 Abs. 1 BPersVG auch nicht entsprechend anwendbar (BAG 30. März 1994 - 7 ABR 46/93 - AP BPersVG § 47 Nr. 1 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 41; ebenso zu § 103 BetrVG 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26; KR-Weigand 7. Aufl. Art. 56 NATO-ZusAbk Rn. 44).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Auch eine Betriebsabteilung im Sinne des § 15 Abs. 5 KSchG setzt einen organisatorisch abgegrenzten Teil eines Betriebes voraus, eine personelle Einheit, der eigene Betriebsmittel zur Verfügung stehen und die einen eigenen Betriebszweck verfolgt, die auch in einem bloßen Hilfszweck bestehen kann (BAGE 45, 26 = AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 15 Rz 54; KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 KSchG Rz 121).

    Auch der Begriff der Betriebsabteilung bezieht sich im übrigen auf "den Betrieb" und nicht auf (unselbständige) Betriebsteile (BAGE 45, 26 = AP, aaO).

  • BAG, 28.10.1999 - 2 AZR 437/98

    Änderungskündigung zur Versetzung eines Betriebsratsmitglieds wegen Stillegung

    Selbst wenn man die räumliche Beschränkung der in Trier durchgeführten Berufsbildungsmaßnahmen auf den dortigen Arbeitsamtsbezirk für sich genommen nicht als ausreichend ansehen würde, einen gegenüber dem ebenfalls auf die Durchführung von Berufsbildungsmaßnahmen ausgerichteten Zweck des Gesamtbetriebes eigenständigen Betriebszweck anzuerkennen, wäre dies vorliegend jedenfalls wegen der räumlich weiten Entfernung der Berufsbildungsstätte Trier von der Bezirksgeschäftsstelle in Mainz geboten (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 443/82 - BAGE 45, 26 = AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969; Hassenpflug, Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern wegen Stillegung eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung, S. 242).
  • LAG Niedersachsen, 07.10.2011 - 12 Sa 139/11

    Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes wegen Stilllegung einer Abteilung ist

    Um in einer solchen Konstellation der "Atomisierung" der kündigungsschutzrechtlich relevanten Betriebsstruktur und damit einer Aushöhlung des gesetzlich geschaffenen besonderen Bestands- und Inhaltsschutzes der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger vorzubeugen (in Anlehnung an BAG 20.01.1984, 7 AZR 443/82, AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969, Rn. 29), bedarf es eines besonders dichten und konturierten Tatsachenvortrags des Arbeitgebers um zu verdeutlichen, dass tatsächlich ein abgrenzbarer Hilfszweck durch diese Betriebsabteilung selbständig verfolgt wird.

    Um in einer solchen Konstellation der "Atomisierung" der kündigungsschutzrechtlich relevanten Betriebsstruktur und damit einer Aushöhlung des gesetzlich geschaffenen besonderen Bestands- und Inhaltsschutzes der betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger vorzubeugen (in Anlehnung an BAG 20.01.1984, 7 AZR 443/82, AP Nr. 16 zu § 15 KSchG 1969, Rn. 29), bedarf es eines dichten und konturierten Tatsachenvortrages des Arbeitgebers, um zu verdeutlichen, dass tatsächlich ein abgrenzbarer Betriebszweck durch eine solche Ein-Mann-Abteilung selbständig verfolgt wird.

  • LAG Hamm, 11.05.2007 - 10 Sa 1684/06

    ordentliche betriebsbedingte Kündigung eines ehemaligen Betriebsrats, Schließung

    Für eine ordentliche Kündigung nach § 15 Abs. 4 und 5 KSchG ist lediglich eine Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG erforderlich (BAG, Urteil vom 29.03.1977 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 11; BAG, Urteil vom 20.01.1984 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 16; ErfK/Ascheid, 7. Aufl., § 15 KSchG Rz. 43; KR/Etzel, 8. Aufl., § 15 KSchG Rz. 95 m.w.N.).

    Eine Betriebsabteilung ist ein räumlich und organisatorisch abgegrenzter Teil eines Betriebes, der eine personelle Einheit erfordert, dem eigene technische Betriebsmittel zur Verfügung stehen und der eigene Betriebszwecke verfolgt, die Teil eines arbeitstechnischen Zwecks des Gesamtbetriebs sind oder in einem bloßen Hilfszweck für den arbeitstechnischen Zweck des Gesamtbetriebs bestehen können (BAG, Urteil vom 30.05.1958 - AP KSchG § 13 Nr. 13; BAG, Urteil vom 20.01.1984 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 16; KR/Etzel, a.a.O., § 15 KSchG Rz. 121; ErfK/Ascheid, a.a.O., § 15 KSchG Rz. 45; APS/Linck, a.a.O., § 15 KSchG Rz. 182 m.w.N.).

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

  • LAG Hamm, 13.06.2008 - 10 Sa 2121/07

    Ordentliche Kündigung von Betriebsratsmitgliedern; Stilllegung einer

  • LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89

    Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das

  • LAG Hamm, 25.11.2005 - 10 Sa 922/05

    Wirksame ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds bei

  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 86/89

    Einordnung von Steinmetzarbeiten als baugewerblich im Sinne des

  • LAG Düsseldorf, 13.06.2016 - 9 Sa 135/16

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Auflösung einer Dienstelle

  • LAG Brandenburg, 12.10.2001 - 5 Sa 603/00

    Kündigung: Kündigung eines Betriebsratsmitglieds - Begriff des Betriebsteils

  • LAG Niedersachsen, 07.05.1997 - 15 (6) Sa 1233/96

    Wirksamkeit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung

  • LAG Hamm, 04.03.2005 - 10 Sa 1832/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Übersendung fristwahrender Schriftsätze per

  • LAG Saarland, 20.12.2006 - 2 Sa 36/06

    Änderungskündigung

  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 46/93

    Kündigung eines Amtsträgers wegen Betriebsstillegung

  • BAG, 03.07.1996 - 2 AZR 833/95
  • LAG Köln, 04.05.2023 - 6 Sa 684/22

    Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsabteilung; Outsourcing; freie Mitarbeit

  • LAG Hamm, 14.10.2011 - 10 Sa 527/11

    Ordentliche Änderungskündigung gegenüber einem Ersatzmitglied des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 15.06.2005 - 10 Sa 83/05

    Kündigung von Betriebsratsmitgliedern Stilllegung einer Betriebsabteilung

  • LAG Thüringen, 14.07.1999 - 4 Sa 82/99

    Betriebsübergang: Verpachtung eines Hotelbetriebs - Rückgabe

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.1998 - 5 Sa 793/97

    Wirksamkeit der Änderungskündigung eines Betriebsratsmitgliedes auf Grund der

  • ArbG Herne, 02.10.2007 - 4 Ca 795/07

    Übernahme eines Betriebsratsmitglieds in eine andere Betriebsabteilung; Räumliche

  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2019 - 6 Ca 2593/18

    Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstilllegung nach § 15 IV

  • ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 506/17

    Erforderlichkeit einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats im Falle einer

  • ArbG Iserlohn, 08.08.2017 - 5 Ca 491/17

    Anhörung des Betriebsrats im Falle einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.1998 - 5 Sa 769/97

    Änderungskündigung bei Betriebsabteilungsstilllegung; Rechtmäßigkeit der

  • LAG Berlin, 27.06.1986 - 13 Sa 6/86

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Betriebsratsmitglieds bei Stilllegung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 442/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,6220
BAG, 20.01.1984 - 7 AZR 442/82 (https://dejure.org/1984,6220)
BAG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 7 AZR 442/82 (https://dejure.org/1984,6220)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 7 AZR 442/82 (https://dejure.org/1984,6220)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,6220) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsabteilung - Betriebsteil - Kündigung - Betriebszweck - Arbeitseinheit

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 38
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht