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   LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84   

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LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84 (https://dejure.org/1984,1848)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.07.1984 - 9 Sa 602/84 (https://dejure.org/1984,1848)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Juli 1984 - 9 Sa 602/84 (https://dejure.org/1984,1848)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitskampf; Produktionsstörung; Streik; Kampfmittel; Unterlassungsklage; Blockaden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1984, 402
  • DB 1984, 2095
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84
    Dabei war schon frühzeitig anerkannt, daß das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu diesen absoluten Rechten gehört (z. B. BAG Urteil vom 20.12.1963 - 1 AZR 157/63 in AP Nr. 34 zu Artikel 9 GG - Arbeitskampf; BGH, Urteil vom 30.5.1972 - VI ZR 6/71 in BGHZ 59, 30/34).

    Denn sie waren erklärtermaßen (siehe Information der Ortsstreikleitung vom 17.5.1984 sowie die Zeitschrift "Druck und Papier" vom 6.6.1984) darauf gerichtet, die Auslieferung der Zeitungen zu erschweren, d. h., zumindest zu verzögern (BGH vom 30.5.1972 a. a. O., Ziff. III 2), wenn nicht zu verhindern.

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84
    Die Beklagte zu 1) schuldet die beantragte Unterlassung, weil sie nachweislich die rechtswidrigen Blockaden unterstützt hat und deshalb entweder als Gehilfin im Sinne von § 830 BGB anzusehen ist (BGH Urteil vom 31.1.1978 - VI ZR 32/77 in AP Nr. 61 zu Artikel 9 GG - Arbeitskampf; BAG, Urteil vom 20.12.63 - 1 AZR 429/62 in AP Nr. 33 a. a. O.) oder als potentieller Störer in eigener Person: Unterstützung der bereits vorgefallenen Störungen hat die Beklagte zu 1) geleistet und damit zugleich die Gefahr künftiger Störungen gesetzt durch ihre Mitteilung vom 22.5.84 und ihre dort zitierten "Richtlinien für den Arbeitskampf" und durch ihre Berichterstattung in ihrem Zentralorgan vom 6.6.84.
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 429/62

    Streik - Arbeitskampfwille

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84
    Die Beklagte zu 1) schuldet die beantragte Unterlassung, weil sie nachweislich die rechtswidrigen Blockaden unterstützt hat und deshalb entweder als Gehilfin im Sinne von § 830 BGB anzusehen ist (BGH Urteil vom 31.1.1978 - VI ZR 32/77 in AP Nr. 61 zu Artikel 9 GG - Arbeitskampf; BAG, Urteil vom 20.12.63 - 1 AZR 429/62 in AP Nr. 33 a. a. O.) oder als potentieller Störer in eigener Person: Unterstützung der bereits vorgefallenen Störungen hat die Beklagte zu 1) geleistet und damit zugleich die Gefahr künftiger Störungen gesetzt durch ihre Mitteilung vom 22.5.84 und ihre dort zitierten "Richtlinien für den Arbeitskampf" und durch ihre Berichterstattung in ihrem Zentralorgan vom 6.6.84.
  • BGH, 19.10.1954 - 5 StR 171/54
    Auszug aus LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84
    So hat der BGH (Urteil vom 19.10.1954 - 5 StR 171/54 in AP Nr. 1 zu § 125 StGB) zu Recht entschieden, keine der Streikmaßnahmen, die über die bloße Niederlegung der Arbeit hinaus strafrechtlich geschützte Interessen verletzten, werde durch das Streikrecht gerechtfertigt.
  • BAG, 20.12.1963 - 1 AZR 157/63

    Streik - Absperrungsmaßnahmen - Boykott - Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84
    Dabei war schon frühzeitig anerkannt, daß das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu diesen absoluten Rechten gehört (z. B. BAG Urteil vom 20.12.1963 - 1 AZR 157/63 in AP Nr. 34 zu Artikel 9 GG - Arbeitskampf; BGH, Urteil vom 30.5.1972 - VI ZR 6/71 in BGHZ 59, 30/34).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Köln, 02.07.1984 - 9 Sa 602/84
    Sofern diese rechtswidrigen Maßnahmen sich gegen arbeitswillige Arbeitnehmer richten, dürfen sie auch deshalb das Maß ausschließlich verbaler Einwirkungsversuche nicht überschreiten, weil Artikel 9 Abs. 3 GG auch die negative Koalitionsfreiheit garantiert - d. h. das Recht, sich einer bestehender Vereinigung und deren Aktionen zu verweigern (Maunz-Dürig a.a.O. Rdn. 221): Ohne die Chance zur negativen Freiheit gäbe es keine echte Chance zur positiven Freiheit, wie sie das Freiheitsrecht des Artikel 9 Abs. 3 GG voraussetzt (BVerfG, Urteil vom 1.3.79 in NJW 1979, 699/708: "Die Freiheit des Austritts und des Fernbleibens").
  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 651/86

    Streikausschreitungen am kurzen Samstag - Art. 9 GG, keine Privilegierung von

    Dementsprechend ist vom Streikrecht auch umfaßt der Versuch, Arbeitnehmer des bestreikten Betriebes, die sich dem Streik bislang noch nicht angeschlossen haben, zur Teilnahme am Streik zu bewegen, sofern dieser Versuch mit Mitteln des gütlichen Zuredens und des Appells an die Solidarität erfolgt (Seiter, aaO, S. 520 f.; Löwisch, AR-Blattei, Arbeitskampf VI unter A II 2 a; LAG Köln vom 2. Juli 1984 - 9 Sa 602/84 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 53 = NZA 1984, 402).
  • ArbG Berlin, 23.06.2008 - 2 Ga 9993/08

    Zulässigkeit von im Zusammenhang mit einem Arbeitskampf stehenden Maßnahmen

    43 a. Blockaden, auch teilweise, Menschenmauern, Streikbrechergassen schikanöser Art und ähnlich behindernde Kampfmaßnahmen, die anlässlich eines (rechtmäßigen) Streiks vor dem bestreikten Betrieb durchgeführt werden und dessen Auswirkungen (Produktionsstörung) steigern sollen, sind von dem Recht zur Durchführung von Arbeitskämpfen (Art. 9 Abs. 3 GG) nicht gedeckt ( BAG Urt. v. 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - AP Nr. 109 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Köln 2.7.1988 - 9 Sa 602/04 - NZA 1984, 402 = DB 1984, 2095 ).

    Der Betriebsinhaber kann sich hiergegen mit der Unterlassungsklage nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB wehren ( LAG Köln, Urt. v. 2. Juli 1984 - 9 Sa 602/84 - NZA 1984, 402 = DB 1984, 2095 ).

    Es besteht insoweit ein Anspruch darauf, dass Arbeitswillige beim Betreten oder Verlassen des Werksgeländes weder durch körperliche noch durch psychische Gewalt behindert werden, dass Streikposten und Streikende so aufgestellt werden, dass ein mindestens drei Meter breiter Zugang gewährleistet ist und dass Lieferanten, Kunden und Besucher beim Passieren nicht behindert werden ( LAG Köln, Urt. v. 2. Juli 1984 - 9 Sa 602/84 - N ZA 1984, 402 = DB 1984, 2095) .

    Kunden und Arbeitswillige werden gezwungen sich durch das Passieren selbst als Streikbrecher zu bezichtigen und selbst zu erniedrigen, ggf. verstärkt durch die Notwendigkeit des Bückens (vgl. zu dem Erfordernis eines menschenwürdigen Gehens auch LAG Köln 2.7.1984 - 9 Sa 602/84 - NZA 1984, 402 (403) ).

    Solche Maßnahmen verletzen unmittelbar die Freiheitsrechte Dritter sowie sein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Achtung seiner Menschenwürde ( LAG Köln 2.7.1984 - 9 Sa 602/84 - NZA 1984, 402 (403)).

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.06.1986 - 7 (2) Sa 480/85

    Unterlassungsanspruch und Schadensersatz bei Streik; Besonderer und allgemeiner

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  • ArbG Stuttgart, 10.03.2006 - 15 Ga 29/06

    Streik im öffentlichen Dienst

    Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist für den vorliegenden Rechtsstreit gemäß § 2 Abs. 1 Ziff 1 ArbGG eröffnet ( LAG Köln vom 02.07.1984 - 9 Sa 602/84 , NZA 1984, 402; LAG Schleswig-Holstein vom 12.07.2002 - 4 Sa 241/02 ).

    2.2 Blockaden, auch die anlässlich eines rechtmäßigen Streiks vor einem bestreikten Betrieb durchgeführt werden und womit der Druck auf den bestreikten Arbeitgeber erhöht werden soll, sind allgemeiner Meinung nach vom verfassungsrechtlich durch Art. 9 Abs. 3 GG gewährleisteten Streikrecht nicht mehr gedeckt ( BAG vom 21.06.1988 - 1 AZR 653/86 , NZA 1988, 884; LAG Köln vom 02.07.1984 - Az: 9 Sa 602/84 , NZA 1984, 402; LAG Schleswig-Holstein vom 12.07.2002 - Az. 4 Sa 241/02 ).

    2.3 Der Bestreikte kann sich dagegen mit einer quasi-negatorischen Unterlassungsklage ( § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB ) wehren ( LAG Köln, Urteil vom 02.07.1984 - Az: 9 Sa 602/84 , a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.07.2002 - Az. 4 Sa 241/02 ).

  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Insoweit kann auch angenommen werden, dass der Straftatbestand der Nötigung erfüllt ist, wenn der Arbeitswillige mit Gewalt oder Drohung mit einem empfindlichen Übel daran gehindert wird, zur Arbeit zu gehen (LAG Köln, Urteil vom 02.07.1984 - NZA 1984, 402).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.07.2002 - 4 Sa 241/02

    Unterlassungsverfügung - Arbeitskampf - Streik - Blockade

    Der Betriebsinhaber kann sich hiergegen mit der Unterlassungsklage nach § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB wehren (LAG Köln, Urt. v. 2. Juli 1984 - 9 Sa 602/84 - in DB 1984, 2095-2097).
  • ArbG Hamburg, 06.06.2013 - 29 Ga 9/13

    Klage auf Unterlassung bestimmter Streikmaßnahmen

    Hintergrund derartiger Ansprüche sind aber gravierende Eingriffe in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, insbesondere Betriebsblockaden, Menschenmauern und so genannte Streikbrechergassen (vgl. LAG Köln vom 02.07.1984 - 9 Sa 602/84, NZA 1984, 402 ff.).
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