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   BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82   

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BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82 (https://dejure.org/1983,324)
BAG, Entscheidung vom 24.11.1983 - 2 AZR 347/82 (https://dejure.org/1983,324)
BAG, Entscheidung vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 (https://dejure.org/1983,324)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 44, 249
  • MDR 1984, 611
  • NZA 1984, 93
  • BB 1984, 1045
  • BB 19984, 1045
  • DB 1984, 1149
  • DB 19984, 1149
  • JR 1985, 484
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    An die Mitteilungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat sind allerdings hinsichtlich der wirtschaft lichen und betrieblichen Belastungen keine so strengen An forderungen zu stellen, wie an seine Darlegungspflicht im Kündigungsschutzprozeß (Bestätigung von BAG 34, 309).

    Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benötigt der Betriebsrat nicht die Kenntnis von Tatsachen, die für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers ohne Bedeutung gewesen sind (vgl. insbesondere BAG 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972, beide m.w.N. und Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., 2. Band, § 102 Rz 110).

    Im übrigen sind nachgeschobene Tatsachen, die dem Betriebsrat nicht mitgeteilt worden sind, grundsätzlich zumindest dann nicht zu verwerten, wenn sie dem Arbeitgeber bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens bekannt gewesen sind, dem mitgeteilten Kündigungssachverhalt überhaupt erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes geben oder weitere, selbständig zu würdigende Kündigungsgründe betreffen (BAG 34, 309 und BAG 35, 190; Dietz/ Richardi, aaO, § 102 Rz 111 m.w.N.; zum Nachschieben erst später bekannt gewordener Gründe steht eine Entscheidung des BAG noch aus).

    Aus diesem Grunde ist in einem solchen Falle das Nachschieben der wirtschaftlichen und betrieblichen Beeinträchtigungen des Arbeitgebers unzulässig mit der Folge, daß der Klage stattzugeben ist, weil der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht rechtfertigt (vgl. BAG 34, 309, 322 für den Fall einer nachgeschobenen Abmahnung).

    Bei der Überprüfung des Gegenstandes der Betriebsratsanhörung war zu berücksichtigen, daß die Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nicht so weit geht wie seine Darlegungspflicht im Kündigungsschutzprozeß (BAG 34, 309).

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    b) Nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1983 (- 2 AZR 15/82 - DB 1983, 2524, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt) kommt es bei einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen darauf an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung objektive Tatsachen vorliegen, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen rechtfertigen.

    2. Hinsichtlich des Zeitpunktes für die rechtliche Beurteilung der Kündigung ist das Berufungsgericht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - aaO und vom 23 Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - aaO, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Aus diesem Grunde hat er entschieden, der Arbeitgeber dürfe sich zunächst für die negative Prognose auf die Angabe der in der Vergangenheit liegenden Fehlzeiten beschränken (BAG 29, 9 und Urteil vom 23. Juni 1983, aaO).

    Der Senat hat in zwischen im Urteil vom 23. Juni 1983 (aaO) klargestellt, daß extrem hohe Lohnfortzahlungskosten die weitere Beschäftigung eines Arbeitnehmers unzumutbar machen können.

  • BAG, 25.11.1982 - 2 AZR 140/81

    Kündigung bei lang anhaltender Krankheit

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    Dabei ist zur Kündigung nur ein Sachverhalt geeignet, der die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt (so schon BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und BAG Urteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Nr. 10 Krankheit, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, für die Kündigung wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit).

    2. Hinsichtlich des Zeitpunktes für die rechtliche Beurteilung der Kündigung ist das Berufungsgericht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats gefolgt (vgl. zuletzt BAG Urteile vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - aaO und vom 23 Juni 1983 - 2 AZR 15/82 - aaO, beide zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    c) In diesem Zusammenhang wird für die erneute Verhandlung noch einmal darauf hingewiesen, daß eine Beweiserleichterung für die Feststellung der negativen Prognose mit Hilfe des Anscheinsbeweises - gestützt auf "Erfahrungssätze" - nicht möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 25. November 1982, aaO, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    Sie kann sogar entbehrlich sein, wenn der Betriebsrat oder der Betriebsratsvorsitzende die Folgen wiederholter Fehlzeiten genau kennt (im Anschluß an BAG 26, 102).

    Folgen der wiederholten Ausfälle genau kennt (so auch LAG Rheinland-Pfalz vom 15. Mai 1981 - 6 Sa 149/81 - BB 1981, 1151; vgl. auch BAG 26, 102, 105; 30, 386, 395).

  • BAG, 01.04.1981 - 7 AZR 1003/78

    Unmöglichkeit der Nachschiebung von Kündigungsgründen im Prozeß, die der

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benötigt der Betriebsrat nicht die Kenntnis von Tatsachen, die für den Kündigungsentschluß des Arbeitgebers ohne Bedeutung gewesen sind (vgl. insbesondere BAG 34, 309 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG 35, 190 = AP Nr. 23 zu § 102 BetrVG 1972, beide m.w.N. und Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., 2. Band, § 102 Rz 110).

    Im übrigen sind nachgeschobene Tatsachen, die dem Betriebsrat nicht mitgeteilt worden sind, grundsätzlich zumindest dann nicht zu verwerten, wenn sie dem Arbeitgeber bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens bekannt gewesen sind, dem mitgeteilten Kündigungssachverhalt überhaupt erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes geben oder weitere, selbständig zu würdigende Kündigungsgründe betreffen (BAG 34, 309 und BAG 35, 190; Dietz/ Richardi, aaO, § 102 Rz 111 m.w.N.; zum Nachschieben erst später bekannt gewordener Gründe steht eine Entscheidung des BAG noch aus).

  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    1. Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).

    bei seiner Verhinderung vertreten können (BAG 29, 49, 55).

  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    1. Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffes, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (vgl. u.a. BAG 1, 99 = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG und BAG 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76

    Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe -

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    Der Senat hat nämlich wiederholt darauf hingewiesen, daß häufige Fehlzeiten ein Indiz für ein entsprechendes Erscheinungsbild in der Zukunft sein könne (BAG 29, 9; BAG Urteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972 sowie Urteil vom 23. Juni 1983» aaO).
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    Dabei ist zur Kündigung nur ein Sachverhalt geeignet, der die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt (so schon BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und BAG Urteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Nr. 10 Krankheit, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, für die Kündigung wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit).
  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

    Auszug aus BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82
    Dabei ist zur Kündigung nur ein Sachverhalt geeignet, der die betrieblichen Interessen unzumutbar beeinträchtigt (so schon BAG 33, 1, 12 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und BAG Urteil vom 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - EzA § 1 KSchG Nr. 10 Krankheit, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt, für die Kündigung wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit).
  • LAG Hamm, 16.06.1982 - 2 Sa 309/82
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.1981 - 6 Sa 149/81
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Die Tatsachen auf denen der Kündigungsentschluß beruht, sind substantiiert in einer Weise darzustellen, die es dem Betriebsrat ermöglicht, ohne weitere Erkundigungen dazu Stellung zu nehmen (BAGE 44, 249, 259 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 2 der Gründe; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 62).

    Dabei ist es unerheblich, ob die mitgeteilten Gründe objektiv vollständig und zutreffend sind und die Kündigung rechtfertigen (BAGE 31, 1, 7 [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77] = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 44, 249, 257 = AP, aa0; KR-Etzel, aa0, Rz 66).

    Kündigungsrelevante Tatsachen, die dem Betriebsrat bereits bekannt sind, brauchen anläßlich der Anhörung nicht erneut mitgeteilt zu werden (BAGE 44, 249, 259 = AP, aa0).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Ob sie die Kündigung objektiv rechtfertigen, ist für eine ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats nicht entscheidend (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 3 b der Gründe; BAGE 34, 309, 315 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2 der Gründe; BAGE 44, 249, 257 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 09.04.1987 - 2 AZR 210/86

    Ordentliche Kündigung wegen Trunksucht

    Da bei der krankheitsbedingten Kündigung die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen bereits Teil des Kündigungsgrundes ist, sind auch die Tatsachen, aus denen sich eine derartige erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen ergibt, dem Betriebsrat zu unterbreiten (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen die Lohnfortzahlungskosten "außergewöhnlich" bzw. "extrem" hoch sein, um allein die weitere Beschäftigung des Arbeitnehmers unzumutbar machen zu können (Senatsurteil vom 24. November 1983 - 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 3 a der Gründe; ebenso BAGE 43, 129; 45, 146 = AP Nr. 10 und 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.09.2004 - 3 Sa 210/04

    Kündigung, krankheitsbedingt, Betriebsratsanhörung, objektiv unvollständig,

    Um diese Aufgabe erfüllen zu können, benötigt der Betriebsrat nicht die Kenntnis von Tatsachen, die für den Kündigungsentschluss des Arbeitgebers ohne Bedeutung gewesen sind (BAG v. 24.11.1983 - 2 AZR 347/82 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; BAG v. 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - m.w.N, vgl. auch BAG vom 7.11.2002 - 2 AZR 599/01 - zitiert nach Juris).

    Im Übrigen sind nachgeschobene Tatsachen, die dem Betriebsrat nicht mitgeteilt worden sind, grundsätzlich zumindest dann nicht zu verwerten, wenn sie dem Arbeitgeber bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens bekannt gewesen sind, dem mitgeteilten Kündigungssachverhalt überhaupt erst das Gewicht eines Kündigungsgrundes geben oder weitere, selbständig zu würdigende Kündigungsgründe betreffen (BAG v. 24.11.1983 - 2 AZR 347/82 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972 m.w.N).

    Aus diesem Grunde ist in einem solchen Fall das Nachschieben der wirtschaftlichen und betrieblichen Beeinträchtigungen des Arbeitgebers unzulässig mit der Folge, dass der Klage stattzugeben ist, weil der verwertbare Sachverhalt die Kündigung nicht rechtfertigt (BAG v. 24.11.1983, 2 AZR 347/82 AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972).

    In einem solchen Fall kann die Angabe der Fehlzeiten ausnahmsweise ein ausreichender Hinweis auf die betrieblichen Auswirkungen sein (BAG v. 24.11.1983 - 2 AZR 347/82 m.w.N).

  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAGE 44, 249, 257; 49, 136, 142 = AP Nr. 30 und 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 bzw. II 1 a der Gründe).
  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 537/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Nichtleistungsrecht

    Die Tatsachen, auf denen der Kündigungsentschluß beruht, müssen substantiiert in einer Weise dargestellt werden, die es dem Betriebsrat ermöglicht, ohne weitere Erkundigungen dazu Stellung zu nehmen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteil BAGE 44, 249, 259 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 62 ff.).

    Die Mitteilung muß vollständig sein, d.h. sie muß all diejenigen Umstände umfassen, die den Arbeitgeber (subjektiv) zur Kündigung veranlassen (BAGE 44, 249, 258 f. = AP, aaO, zu B I 2 b der Gründe; BAGE 31, 1, 4 f. [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77] = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; KR-Etzel, aaO, Rz 62).

    Da kündigungsrelevante Tatsachen, die dem Betriebsrat bereits bekannt sind, anläßlich einer Anhörung nicht erneut dargelegt werden müssen (BAGE 44, 249, 259 = AP, aaO; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe; Schumann, DB 1984, 1878; Busemann, NzA 1987, 581, 584; Stege/Weinspach, BetrVG, 5. Aufl., § 102 Rz 52), genügte diese Kenntnis, um dem Betriebsrat eine Stellungnahme zu ermöglichen.

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 283/88

    Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen - Wirksamkeit einer ordentlichen

    Die Tatsachen auf denen der Kündigungsentschluß beruht, sind substantiiert in einer Weise darzustellen, die es dem Betriebsrat ermöglicht, ohne weitere Erkundigungen dazu Stellung zu nehmen (BAGE 44, 249, 259 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW, zu II 2 der Gründe; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 62).

    Dabei ist es unerheblich, ob die mitgeteilten Gründe objektiv vollständig und zutreffend sind und die Kündigung rechtfertigen (BAGE 31, 1, 7 [BAG 13.07.1978 - 2 AZR 798/77] = AP Nr. 18 zu § 102 BetrVG 1972; BAGE 44, 249, 257 = AP, aa0; KR-Etzel, aa0, Rz 66).

    Kündigungsrelevante Tatsachen, die dem Betriebsrat bereits bekannt sind, brauchen anläßlich der Anhörung nicht erneut mitgeteilt zu werden (BAGE 44, 249, 259 = AP, aa0).

  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Der Arbeitgeber muß dem Betriebsrat diejenigen Gründe mitteilen, die seiner Ansicht nach die Kündigung rechtfertigen und für seinen Kündigungsentschluß maßgebend gewesen sind (BAGE 44, 249, 257 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 493/01

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Sollten die Senatsurteile vom 24. November 1983 (- 2 AZR 347/82 - BAGE 44, 249) und 18. September 1986 (- 2 AZR 638/85 - RzK II 1 b 8) anders zu verstehen sein, so wird daran nicht festgehalten.
  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

  • LAG Hamm, 20.10.2003 - 19 Sa 1113/03

    Anhörung des Betriebsrates bei krankheitsbedingter Kündigung

  • LAG Hamburg, 23.02.2017 - 8 Sa 31/16

    Anhörung des Betriebsrats - Änderungskündigung - Hausverbot durch Kunden -

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

  • BAG, 12.04.1984 - 2 AZR 439/83
  • LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03

    Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale

  • LAG Hamburg, 02.10.2019 - 2 Sa 9/19

    Ordentliche Kündigung - personenbedingte Kündigung - Krankheit -

  • BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 387/92

    Stationierungsstreitkräfte; Auflösung von Dienststellen

  • BAG, 18.09.1986 - 2 AZR 638/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung hinsichtlich ordnungsgemäßer Anhörung

  • BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92

    Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung

  • BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89

    Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist

  • LAG Hamm, 20.10.2005 - 15 Sa 768/04

    Beteiligung des Personalrats gem. §§ 92 Nr. 1; 79 Abs. 1 BPersVG; Kündigung wegen

  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97

    Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

  • LAG Hamm, 10.01.2008 - 15 Sa 110/05

    Kündigung wegen krankheitsbedingten Fehlzeiten

  • LAG Hamm, 09.03.2006 - 15 Sa 431/05

    Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 229/89

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 680/87

    Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung wegen Unpünktlichkeit -

  • BAG, 27.03.1991 - 2 AZR 418/90

    Anforderungen an eine wirksame Kündigung eines Arbeitsverhältnisses -

  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 34/98
  • BAG, 25.01.1990 - 2 AZR 230/89

    Kündigung: Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen

  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 23/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • LAG Hamm, 03.09.2004 - 15 (19) Sa 507/04

    Personenbedingte Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 399/88

    Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung - Unterrichtung des Betriebsrats -

  • LAG Köln, 19.11.1999 - 11 Sa 768/99

    Kündigung; außerordentliche Kündigung; Personalratsanhörung; Substantiierung der

  • BAG, 29.06.1989 - 2 AZR 456/88

    Personalrat: Anhörung bei Verdachtskündigung - Anwewndung der zu § 102 BertVG

  • LAG Sachsen, 16.02.1995 - 4 Sa 1059/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen mangelnden Bedarfs; Fehlende

  • LAG Sachsen, 09.02.1995 - 4 Sa 173/94

    Nichteinhaltung der 3-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); Klage

  • LAG Berlin, 19.08.1988 - 2 Sa 16/88

    Betriebsrat; Anhörung; Informationspflicht; Kündigung; Arbeitsverhältnis

  • LAG Berlin, 02.03.1993 - 5 Sa 138/92

    Personalvertretung: Umfang des Unterrichtungsanspruchs

  • BAG, 27.10.1988 - 2 AZR 186/88

    Fehlerhafte Betriebsratsanhörung vor Kündigung - Anforderungen an

  • BAG, 14.03.1985 - 2 AZR 111/84

    Anforderungen an die Unterrichtung des Betriebsrates über die Kündigungsgründe -

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 489/83
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 530/87

    Folgen einer ncht ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats für die Wirksamkeit

  • ArbG Berlin, 26.10.2007 - 28 Ca 11687/07

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung bei der Sozialauswahl

  • LAG Baden-Württemberg, 10.05.1988 - 14 Sa 34/88

    Anhörung des Betriebsrats bei der sozialer Auswahl von Arbeitnehmern zum Zwecke

  • ArbG Magdeburg, 12.11.1997 - 2 Ca 4843/97

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Darlegungslast des

  • LAG Brandenburg, 22.06.1994 - 4 Sa 74/94

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.01.1989 - 3 Sa 590/88

    Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung; Wiederholt auftretende

  • ArbG Suhl, 01.03.2023 - 1 Ca 962/22

    Ordentliche Kündigung wegen Kurzerkrankungen

  • ArbG Suhl, 21.06.2022 - 2 Ca 157/22

    Personenbedingte Kündigung - häufige Kurzerkrankungen - unzureichende Anhörung

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