Rechtsprechung
BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hameln, 15.07.1982 - 1 Ca 617/81
- LAG Niedersachsen, 02.12.1982 - 8 Sa 105/82
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Papierfundstellen
- BAGE 47, 26
- NJW 1985, 1186
- NJW 1985, 1797
- MDR 1985, 699
- NZA 1985 455
- NZA 1985, 455
- BB 1985
- BB 1985, 1130
- DB 1985, 1186
- JR 1986, 484
Wird zitiert von ... (171) Neu Zitiert selbst (14)
- BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76
Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Die bisherige Rechtsprechung, nach der eine solche Pflicht des Arbeitgebers nur bei der außerordentlichen Kündigung angenommen wurde (BAG 30.05.1978 2 AZR 630/76 = BAGE 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB) wird aufgegeben.In dem Grundsatzurteil vom 30. Mai 1978 (BAG 30, 309 = AP Nr. 70 zu § 626 BGB) hat der erkennende Senat allerdings dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Bereich der außerordentlichen Kündigung eine weitergehende Bedeutung zuerkannt.
Bei der gebotenen entsprechenden Anwendung der vom Senat in den Urteilen vom 25. März 1976 (…aaO) und vom 30. Mai 1978 (aaO) für die außerordentliche Kündigung entwickelten bzw. erwogenen Grundsätze ist der Arbeitgeber auch vor einer ordentlichen Kündigung regelmäßig verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine für beide Seiten zumutbare Beschäftigung - auch zu für diesen ungünstigeren Bedingungen - anzubieten.
Der Senat bejaht zunächst ausdrücklich die im Urteil vom 30. Mai 1978 (aaO) noch offengelassene Frage, ob der Arbeitgeber auch vor einer außerordentlichen Kündigung, die auf personen- oder verhaltensbedingte Gründe gestützt werden soll, dem Arbeitnehmer von sich aus einen anderen ihm zumutbaren freien Arbeitsplatz anbieten muß.
Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 30. Mai 1978 (aaO, unter III 2 c der Gründe) darauf hingewiesen, die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auch bei einer außerordentlichen Kündigung sei in aller Regel dann zu prüfen, wenn das Hindernis, das der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit dem bisherigen Inhalt entgegenstehe, es nicht zugleich ausschließe, den Arbeitnehmer zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen.
Es geht nicht vorwiegend um die Alternative zwischen einer außerordentlichen Kündigung oder einer außerordentlichen Änderungskündigung in Verbindung mit ordentlicher Beendigungskündigung; das ist nur der Fall, wenn dem Arbeitgeber auch die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen lediglich für die Dauer der Kündigungsfrist möglich und zumutbar ist (vgl. hierzu das Urteil vom 30. Mai 1978, aaO, unter III 3 b der Gründe).
Der Senat hält weiter an der in dem Urteil vom 30. Mai 1978 (aaO, zu III 3 b der Gründe) vertretenen Ansicht fest, daß die Notwendigkeit, statt einer Beendigungskündigung eine Änderungskündigung auszusprechen, vom Ergebnis der vom Arbeitgeber einzuleitenden Verhandlungen mit dem Arbeitnehmer abhängt.
Wie bei der außerordentlichen Kündigung (vgl. dazu das Urteil des Senats vom 30. Mai 1978, aaO, zu III 3 b der Gründe) ist der Arbeitnehmer zudem auch bei der ordentlichen Beendigungskündigung nicht daran gehindert, sich auf die Möglichkeit einer Änderungskündigung zu anderen als den vorgeschlagenen Bedingungen zu berufen.
Wie der Senat in den Urteilen vom 3. Februar 1977 (…aaO, unter II 1 der Gründe) und vom 30. Mai 1978 (aaO, unter III 3 a der Gründe) entschieden hat, ist eine ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung nicht schon deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber eine Versetzungsmöglichkeit nicht geprüft hat.
- BAG, 03.02.1977 - 2 AZR 476/75
Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - …
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Diese Einschränkung liegt bereits dem Urteil des erkennenden Senats vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - (AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) zugrunde.Wie der Senat in den Urteilen vom 3. Februar 1977 (aaO, unter II 1 der Gründe) und vom 30. Mai 1978 (…aaO, unter III 3 a der Gründe) entschieden hat, ist eine ordentliche oder außerordentliche Beendigungskündigung nicht schon deshalb unwirksam, weil der Arbeitgeber eine Versetzungsmöglichkeit nicht geprüft hat.
Wie der Senat in dem Urteil vom 3. Februar 1977 (aaO, zu II 2 der Gründe) ausgesprochen hat, trifft die Darlegungslast dafür, daß eine Kündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich oder zumutbar wäre, gemäß § 1 Abs. 2 letzter Satz KSchG den Arbeitgeber.
- BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72
Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei …
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Das Landesarbeitsgericht hat demgemäß im Ausgangspunkt zu Recht geprüft, ob es dem Beklagten möglich gewesen ist, den in seinem bisherigen Arbeitsgebiet als "Obermonteur" entbehrlich gewordenen Kläger anderweitig in seinem Betrieb einzusetzen (Urteil des Senats vom 13. September 1973, BAG 25, 278, 282 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969).Auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer, der in seinem bisherigen Arbeitsgebiet entbehrlich geworden ist, nach einer Änderung der Arbeitsbedingungen auf einen anderen freien Arbeitsplatz zu versetzen, gehört zwar grundsätzlich zu den Tatbeständen, die auch dann, wenn der Betriebsrat der Kündigung aus diesem Grund nicht widersprochen hat, ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Beendigungskündigung ausschließen können (Urteil des Senats vom 13. September 1973, aaO).
An diesem Verständnis der Ausgangsentscheidung vom 13. September 1973 (aaO) haben die Kündigungssenate auch später in ständiger Rechtsprechung festgehalten und die vor oder unmittelbar nach der Kündigung erklärte Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung zu "ungünstigeren Bedingungen" erhoben (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - n.v.; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - n.v.; Urteil vom 6. August 1981 - 2 AZR 381/79 - n.v.).
- BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 195/80
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Die in dem Urteil vom 30. Mai 1978 angeführten Gründe für eine Differenzierung zwischen außerordentlicher und ordentlicher Kündigung hält der Senat nach erneuter Prüfung im Anschluß an kritische Stellungnahmen im Schrifttum (…Käppler, aaO; Herschel, Anm. zu EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Hillebrecht VAA 1983, 79, 99 bis 100) und aufgrund der vom Siebten Senat geäußerten Bedenken (Urteil vom 27. August 1982 - 7 AZR 195/80 - n.v.) nicht mehr für überzeugend.Wie der Siebte Senat in dem bereits erwähnten Urteil vom 27. August 1982 - 7 AZR 195/80 - zutreffend ausgeführt hat, will § 2 KSchG dem Arbeitnehmer die Möglichkeit sichern, ohne Risiko für den Bestand seines Arbeitsverhältnisses die soziale Rechtfertigung einer ihm angesonnenen Verschlechterung der Arbeitsbedingungen gerichtlich überprüfen zu lassen.
- BAG, 25.03.1976 - 2 AZR 127/75
Ausschlußfrist - Änderungskündigung - Öffentlicher Dienst - Ordentliche Kündigung …
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Er hat insoweit erwogen, ob der Arbeitgeber nicht nur bei einer außerordentlichen betriebsbedingten (vgl. dazu das Urteil vom 25. März 1976 - 2 AZR 127/75 - AP Nr. 10 zu § 626 BGB Ausschlußfrist), sondern auch bei einer außerordentlichen personen- oder verhaltensbedingten Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer von sich aus eine mögliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses anbieten müsse.Bei der gebotenen entsprechenden Anwendung der vom Senat in den Urteilen vom 25. März 1976 (aaO) und vom 30. Mai 1978 (…aaO) für die außerordentliche Kündigung entwickelten bzw. erwogenen Grundsätze ist der Arbeitgeber auch vor einer ordentlichen Kündigung regelmäßig verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine für beide Seiten zumutbare Beschäftigung - auch zu für diesen ungünstigeren Bedingungen - anzubieten.
- BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83
Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Es muß vielmehr der Praxis des Arbeitslebens Gelegenheit gegeben werden, sich auf die neuen Grundsätze einzustellen, die die Rechtslage erheblich verändern, indem sie die Initiative zum Änderungsangebot vom Arbeitnehmer auf den Arbeitgeber verlagern (vgl. hierzu das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Senats-Teilurteil vom 29. März 1984 - 2 AZR 429/83 (A) - NZA 1984, 169, zu III 4 der Gründe). - BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
Ultima-Ratio-Prinzip
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Diese Ansicht hat der Senat im Ergebnis auch schon für die ordentliche Kündigung in dem Urteil vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - (AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe, m. Anm. v. Otto) vertreten. - BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Diese weitere Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der bei Ausspruch der Kündigung bestehenden betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen, technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art als durch eine (Beendigungs-) Kündigung zu entsprechen (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAG 31, 158, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 17.10.1980 - 7 AZR 675/78
Kündigungsschutz - Kurzarbeit - Betriebsbedingte Kündigung - Soziale …
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
Diese weitere Voraussetzung ist nur dann erfüllt, wenn es dem Arbeitgeber nicht möglich ist, der bei Ausspruch der Kündigung bestehenden betrieblichen Lage durch andere Maßnahmen, technischer, organisatorischer oder wirtschaftlicher Art als durch eine (Beendigungs-) Kündigung zu entsprechen (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - BAG 31, 158, 161 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 17. Oktober 1980 - 7 AZR 675/78 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
Auszug aus BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83
An diesem Verständnis der Ausgangsentscheidung vom 13. September 1973 (…aaO) haben die Kündigungssenate auch später in ständiger Rechtsprechung festgehalten und die vor oder unmittelbar nach der Kündigung erklärte Bereitschaft des Arbeitnehmers zur Voraussetzung für die Weiterbeschäftigung zu "ungünstigeren Bedingungen" erhoben (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - n.v.; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - n.v.; Urteil vom 6. August 1981 - 2 AZR 381/79 - n.v.). - BAG, 06.08.1981 - 2 AZR 381/79
- BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54
Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche …
- BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88
Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§ …
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
- BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 716/06
Personenbedingte Kündigung - betriebliches Eingliederungsmanagement
Eine Kündigung ist aber entsprechend dem das ganze Kündigungsrecht beherrschenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unverhältnismäßig und damit rechtsunwirksam, wenn sie durch andere mildere Mittel vermieden werden kann, dh., wenn die Kündigung nicht zur Beseitigung der betrieblichen Beeinträchtigungen bzw. der eingetretenen Vertragsstörung geeignet oder nicht erforderlich ist (BAG 25. November 1982 - 2 AZR 140/81 - BAGE 40, 361; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198; 12. Juli 1995 - 2 AZR 762/94 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 7 = EzA BGB § 626 nF Nr. 156; 29. Januar 1997 - 2 AZR 9/96 - BAGE 85, 107; 29. April 1999 - 2 AZR 431/98 - BAGE 91, 271; zuletzt 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51;… v. Hoyningen-Huene/Linck § 1 Rn. 338;… Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 9. Aufl. Rn. 1229). - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04
Änderungskündigung
Es unterliegt Bedenken, in derartigen Fällen fiktiv zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die geänderten Arbeitsbedingungen bei einem entsprechenden Angebot vor oder mit Ausspruch der Kündigung zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte (gegen BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26).Die Beendigungskündigung war unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Mittel (BAG 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a 4; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) nicht als ultima ratio geboten.
Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien objektiv möglich und zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muss (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26).
Zu Unrecht beruft sich die Revision insoweit darauf, sie sei den Vorgaben der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) gefolgt.
aa) Die in der Entscheidung vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) aufgestellten Grundsätze lassen sich wie folgt zusammenfassen:.
Ein Änderungsangebot ohne den damit verbundenen Hinweis, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stehe, rechtfertige im Fall der Ablehnung nicht bereits den Ausspruch einer Beendigungskündigung (27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 39 f.).
Dem Arbeitnehmer sei es dann verwehrt, den Arbeitgeber bei einer daraufhin ausgesprochenen Beendigungskündigung auf eine Änderungskündigung mit dem abgelehnten Inhalt zu verweisen (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 38; 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).
bb) Zunächst ist klarzustellen, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, in jedem Fall mit dem Arbeitnehmer eine einvernehmliche Lösung zu suchen (…so KR-Rost 7. Aufl. § 2 KSchG Rn. 18d;… APS-Kiel 2. Aufl. § 1 KSchG Rn. 628;… v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 13. Aufl. § 1 Rn. 146;… Stahlhacke/Preis/Vossen Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 1010; v. Hoyningen-Huene Anm. zu BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 8).
Es ist schon fraglich, ob der bisherigen Rechtsprechung (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) mit dem Gebot einer fiktiven Überprüfung der Bereitschaft des Arbeitnehmers, zu den neuen Arbeitsbedingungen weiterzuarbeiten, zu folgen ist.
- ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten …
Die Kündigung muss wegen der betrieblichen Lage unvermeidbar sein"; im Anschluss BAG 9, 11.1979 - 7 AZR 933/77 - n.v. [2.]; 17.10.1980 - 7 AZR 675/78 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 10 [3 b.]; 27.9.1984 - 2 AZR 63/83 - BAGE 47, 26 = AP § 2 KSchG 1969 Nr. 8 [B.II.]; 30.5.1985 - 2 AZR 321/84 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 24 [B.II.1.]; ständige Judikatur - s. insofern aus neuerer und neuester Zeit etwa BAG 21.4.2005 - 2 AZR 244/04 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 80 = NZA 2005, 1294 [II.2.]; 3.4.2008 - 2 AZR 500/06 - AP § 2 KSchG 1969 Nr. 137 = EzA § 2 KSchG Nr. 70 = NZA 2008, 812 [B.I.1.].
- BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89
Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 3. Februar 1977 - 2 AZR 476/75 - AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 41 ff. = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969, zu B II 3 d, bb der Gründe) trifft allerdings den Arbeitgeber gemäß § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG die Darlegungslast dafür, daß eine Kündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist, ohne daß eine andere Beschäftigung möglich oder zumutbar wäre.Auch wenn durch außer- oder innerbetriebliche Gründe die bisherige Einsatzmöglichkeit eines Arbeitnehmers wegfällt, ist eine Kündigung jedoch nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn dem Arbeitgeber eine anderweitige Beschäftigung nicht möglich oder zumutbar ist (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. BAGE 25, 278, 282 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 der Gründe; BAGE 47, 26, 31 = AP, aaO, zu B II der Gründe;… BAGE 55, 262, 266 = AP, aaO, zu I der Gründe).
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitgeber ferner im Rahmen des § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien vergleichbaren (gleichwertigen) Arbeitsplatz (vgl. BAGE 21, 221, 226 f. = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 2 der Gründe) oder auf einem freien Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Arbeitsbedingungen (BAGE 47, 26, 32 f. AP, aaO, zu B II 1 b der Gründe) verpflichtet.
Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969) folgt aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der für die betriebsbedingte Kündigung durch das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse in § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG konkretisiert wird, daß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus eine beiden Parteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muß.
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), der im Kündigungsschutzgesetz durch das Merkmal der "Dringlichkeit" konkretisiert wird, trifft dies, wie der Senat in dem Urteil vom 27. September 1984 (BAGE 47, 26 = AP, aaO) entschieden hat, auch dann zu, wenn für den Arbeitnehmer eine für beide Vertragsparteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz zu verschlechterten Bedingungen besteht.
- BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit
BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 35; 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - aaO). - BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 244/04
Änderungskündigung
Die Beendigungskündigung war unter Beachtung des Gebots der Verhältnismäßigkeit der Mittel (BAG 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a 4; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) nicht als ultima ratio geboten.Das Merkmal der "Dringlichkeit" der betrieblichen Erfordernisse konkretisiert den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (ultima-ratio-Prinzip), aus dem sich ergibt, dass der Arbeitgeber vor jeder ordentlichen Beendigungskündigung von sich aus dem Arbeitnehmer eine beiden Parteien objektiv mögliche und zumutbare Beschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten muss (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26; ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa 29. November 1990 - 2 AZR 282/90 - RzK I 5 a 4).
Zu Unrecht beruft sich die Revision insoweit darauf, sie sei den Vorgaben der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) gefolgt.
aa) Die in der Entscheidung vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) aufgestellten Grundsätze lassen sich wie folgt zusammenfassen:.
Ein Änderungsangebot ohne den damit verbundenen Hinweis, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses auf dem Spiel stehe, rechtfertige im Fall der Ablehnung nicht bereits den Ausspruch einer Beendigungskündigung (27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 39 f.).
Dem Arbeitnehmer sei es dann verwehrt, den Arbeitgeber bei einer daraufhin ausgesprochenen Beendigungskündigung auf eine Änderungskündigung mit dem abgelehnten Inhalt zu verweisen (27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 38; vgl. 7. Dezember 2000 - 2 AZR 391/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 113 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 108).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit
(1) Die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz - ggf. auch zu geänderten Bedingungen (Senat 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26) - schließt eine krankheitsbedingte Kündigung aus (Senat 24. November 2005 - 2 AZR 514/04 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 51; BAG 22. Februar 1980 - 7 AZR 295/78 - BAGE 33, 1; 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - BAGE 67, 198, 204 f.; 28. Februar 1990 - 2 AZR 401/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 5). - BAG, 21.09.2000 - 2 AZR 385/99
Betriebsbedingte Kündigung
Dies folgt aus dem "ultima-ratio-Grundsatz", dem vor allem bei der betriebsbedingten Kündigung maßgebliche Bedeutung zukommt (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 31).Das setzt voraus, daß ein freier vergleichbarer (gleichwertiger) Arbeitsplatz oder ein freier Arbeitsplatz zu geänderten (schlechteren) Bedingungen vorhanden ist und der Arbeitnehmer über die hierfür erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügt (BAG 13. September 1973 - 2 AZR 601/72 - BAGE 25, 278; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - aaO).
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muß der Arbeitgeber vor einer ordentlichen Beendigungskündigung dem Arbeitnehmer von sich aus eine beiden Parteien zumutbare Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz auch zu geänderten Bedingungen anbieten, dabei klarstellen, daß im Falle der Ablehnung des Änderungsangebots eine Kündigung beabsichtigt ist und dem Arbeitnehmer eine Überlegungsfrist einräumen (BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26, 31).
- BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08
Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit
Dies gilt bei allen Arten von Kündigungsgründen (…Senat 6. Oktober 2005 - 2 AZR 280/04 - Rn. 33, AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 25 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 66; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II der Gründe, BAGE 47, 26).cc) Eine entsprechende Prüfung ist nur entbehrlich, wenn der Grund, der einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auf dem bisherigen Arbeitsplatz entgegensteht, es zugleich ausschließt, den Arbeitnehmer auf einem anderen Arbeitsplatz oder zu anderen Bedingungen weiterzubeschäftigen (Senat 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - zu II 1 b aa der Gründe, AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176; 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 47, 26).
- BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 607/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Änderungsangebot - Weiterbeschäftigung auf …
Es mag gute Gründe geben (lange Bindung an den Arbeitgeber, die Region oder den örtlichen Bekanntenkreis, familiäres Umfeld, Hoffung "auf Besserung" im Arbeitsverhältnis uä.), warum sich ein Arbeitnehmer mit den schlechteren Arbeitsbedingungen arrangieren will (st. Rspr. seit BAG 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - BAGE 47, 26;… 21. April 2005 - 2 AZR 132/04 - aaO; 21. April 2005 - 2 AZR 244/04 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 80 = EzA KSchG § 2 Nr. 52). - BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04
Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz
- BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 401/89
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsunmöglichkeit
- BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 525/90
Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84
Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer
- LAG Baden-Württemberg, 01.06.1999 - 8 Sa 125/98
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- BAG, 07.12.2000 - 2 AZR 391/99
Betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92
Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
- ArbG Berlin, 03.06.2016 - 28 Ca 3388/16
Erkrankungsbedingte Fehlzeiten - Kündigung - Anforderungen an bEM
- BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 500/06
Änderungskündigung
- BGH, 24.05.2007 - III ZR 176/06
Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach verlorenem Prozess
- BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 519/04
Kündigungsschutz; Schwerbehinderte
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
- BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 282/90
Verhaltensbedingte Kündigung nach Ablehnung eines Versetzungsangebotes
- BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94
Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl
- LAG Nürnberg, 16.11.2004 - 6 Sa 869/03
Vorrang der Änderungskündigung
- ArbG Berlin, 09.05.2014 - 28 Ca 4045/14
Abmahnungserfordernis - Kündigung wegen privater Internetnutzung
- BAG, 04.10.1990 - 2 AZR 201/90
Außerordentliche Druck(Änderungs-)kündigung
- LAG Niedersachsen, 03.06.2008 - 3 Sa 1041/07
Verpflichtetsein eines Arbeitnehmers zur Teilnahme an einem Personalgespräch …
- BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90
Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 8 Sa 23/17
Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers
- LAG Düsseldorf, 21.11.1995 - 16 (15) Sa 428/95
Teil-Betriebsübergang; Zuordnung von Arbeitsverhältnissen
- BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
Dauerhafter Umsatzrückgang
- BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 355/03
Entgeltfortzahlung - Arbeitswille - Betriebsübergang
- BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
Personenbedingte Kündigung - Umschulung
- BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89
Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und …
- ArbG Berlin, 13.11.2015 - 28 Ca 9067/15
Betriebliches Eingliederungsmanagement - außerordentliche Kündigung
- ArbG Berlin, 04.11.2011 - 28 Ca 8209/11
Kündigung eines schwerbehinderten Menschen - betriebliches …
- BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 451/88
Streitverkündung: Wirkung im Verhältnis Nebenintervenient - Hauptpartei; …
- ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 1028/13
Kündigung - dringende betriebliche Erfordernisse - Vorrang der Änderungskündigung
- ArbG Berlin, 06.06.2014 - 28 Ca 5695/14
Kündigung - Abhilfe verhaltensbedingter Vertragsstörung durch technische oder …
- LAG Baden-Württemberg, 30.05.2005 - 4 Sa 37/04
Rechtsmissbrauch einer unternehmerischen Organisationsentscheidung - …
- LAG Köln, 20.11.2003 - 6 Sa 645/03
Betriebsbedingte Kündigung, Vorrang der Änderungskündigung, Verhandlungslösung
- BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 431/88
Betriebsübergang: Wesentliche Änderung des Leistungsortes
- BAG, 22.07.1992 - 2 AZR 85/92
Kündigung eines Immissionsschutzbeauftragten
- BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 752/06
Kündigung leistungsschwacher Arbeitnehmer
- BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93
Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung
- LAG Niedersachsen, 29.05.2006 - 5 Sa 511/05
Änderungskündigung - Treu und Glauben - Eingruppierung
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.04.2004 - 11 Sa 1362/03
Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz
- BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 411/84
- BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 418/84
Betriebsbedingte Kündigung einer Vorstandssekretärin - Grundsätze für das …
- LAG Sachsen, 07.05.2015 - 6 Sa 103/14
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung
- BAG, 27.01.1994 - 2 AZR 584/93
Dekorateurin - §§ 615, 293, 295 BGB; unwirksame Kündigung, unterbliebene …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 10 Sa 6/13
Außerordentliche Kündigung - Arbeitszeitbetrug - vorsätzliche Falschangaben auf …
- BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 699/96
Kündigung: Vertretung; Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben
- BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes
- LAG Düsseldorf, 30.08.2012 - 13 Sa 1017/12
Vorrang der Änderungskündigung
- LAG Düsseldorf, 28.11.2018 - 12 Sa 402/18
Zulässigkeit des Übergangs vom Beendigungsschutz- zum Änderungsschutzantrag im …
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 1109/06
Betriebsbedingte Kündigung - tarifliche Beschäftigungssicherung
- LAG Köln, 17.06.2003 - 13 (3) Sa 1043/02
Verhaltensbedingte Kündigung
- BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 615/97
Geltendmachung sonstiger Unwirksamkeitsgründe bei unter Vorbehalt angenommener …
- LAG Niedersachsen, 24.01.2005 - 5 Sa 1143/04
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung eines Chefkochs ; …
- BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92
Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH
- BAG, 10.12.1992 - 2 AZR 269/92
Änderungskündigung - Chefarztvertrag
- LAG Hamm, 06.09.1996 - 10 Sa 1032/95
Betriebsübergang: Auslagerung von Buchhaltungsaufgaben
- LAG Nürnberg, 21.06.2006 - 4 (9) Sa 933/05
Kündigung - lang anhaltende Krankheit - Prognose - betriebliche Auswirkungen - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2005 - 11 Sa 378/05
Betriebsbedingte Kündigung
- LAG Berlin, 27.11.1987 - 5 Sa 64/87
Gefahrgeneigte Arbeit; Haftung; Verhältnismäßigkeit; Schaden
- BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - …
- BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 154/05
Arbeitsvertrag eines Pfarrers
- LAG Niedersachsen, 11.06.2001 - 5 Sa 1832/00
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung
- BAG, 25.02.1988 - 2 AZR 500/87
Beschränkte Zulassung der Revision auf einzelne Rechtsfragen innerhalb eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2007 - 3 Sa 186/07
Außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist - Umdeutung - ordentlich …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- BAG, 10.05.2007 - 2 AZR 263/06
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Landesgesetz
- LAG Hessen, 10.05.2007 - 19 Sa 1217/06
Annahmeverzug - Beschäftigungsmöglichkeit
- BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 182/90
Urteil ohne Tatbestand - Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
- LAG Hamm, 06.09.2001 - 4 Sa 24/01
Wirksamkeit einer ordentlichen, betriebsbedingten Kündigung; …
- LAG Berlin, 13.01.2000 - 10 Sa 2194/99
Vorrang Änderungskündigung vor Beendigungskündigung; Eindeutigkeit des …
- LAG Hamm, 14.10.2004 - 4 Sa 1102/04
Ende der Amtszeit des Betriebsrats - Neubegründung der Arbeitsverhältnisse der …
- LAG Hamm, 06.07.2000 - 4 Sa 233/00
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des …
- LAG Köln, 01.02.1995 - 2 Sa 1248/94
Kündigung: Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung bei …
- LAG Sachsen, 22.01.2001 - 10 Sa 505/99
Außerordentliche Kündigung einer Betriebsrätin, die überdies tarifliche …
- LAG Hamm, 04.02.2003 - 7 Sa 1624/02
ultima-ratio-Prinzip, Vorrang der Änderungskündigung, Ablehnung des …
- LAG Berlin, 12.05.1995 - 6 Sa 17/95
Arbeitsverhältnis: nachträgliche Befristung
- LAG Sachsen, 12.11.2009 - 6 Sa 322/09
Personalübergang vom Freistaat Sachsen auf Landkreise, Kreisfreie Städte und den …
- LAG Köln, 26.08.2004 - 5 (9) Sa 417/04
Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 28.10.1986 - 1 Sa 426/86
Kündigungsschutzgesetz § 1 Abs. 2 und § 2 Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 21.06.1990 - 2 AZR 641/89
Sozialwidrigkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Betriebsbedingter …
- LAG Köln, 04.11.2004 - 5 Sa 1301/03
Weiterbeschäftigung, Änderungskündigung
- LAG Niedersachsen, 19.04.2004 - 5 Sa 956/03
Pflicht des Arbeitgebers bei Reduzierung des Beschäftigtenbedarfs zu prüfen, ob …
- LAG Niedersachsen, 15.03.2002 - 10 Sa 1570/01
Ausserordentliche Kündigung wegen Spannens
- BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 402/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Schließung einer Niederlassung - …
- LAG Nürnberg, 08.06.2004 - 6 Sa 136/04
Kündigung bei Ablehnung einer Gehaltsreduzierung; Vorrang der Änderungskündigung; …
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2006 - 8 Sa 715/06
Betriebsbedingte Kündigung: Dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 2 Sa 144/06
Betriebsratsanhörung: Unwirksamkeit der Kündigung bei fehlender Ordnungsgemäßheit
- LAG Hamm, 21.09.2004 - 19 Sa 559/04
Änderungskündigung nach vorangegangenem auch nicht unter Vorbehalt angenommenem …
- OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 24 U 64/01
Anwaltsregress wegen verspäteter Erhebung einer Kündigungsschutzklage
- BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 50/96
Betriebsbedingte Kündigung auf Grund Betriebsstilllegung oder Auflösung einer …
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90
Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher …
- BAG, 21.02.1990 - 4 AZR 606/89
Verdienstsicherung
- LAG München, 25.01.2005 - 6 Sa 489/03
Tarifliche Unkündbarkeit
- LAG Nürnberg, 07.09.2004 - 6 Sa 136/04
Kündigung bei Ablehnung einer Gehaltsreduzierung - Vorrang der Änderungskündigung …
- LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97
Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und …
- BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89
Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - …
- LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1550/02
Betriebsbedingte Kündigung; Versetzungsbereitschaft; Zugang
- LAG Hamm, 21.08.1997 - 4 Sa 166/97
Nachträgliche Korrektur der Punktwertung der sozialen Auswahl ohne erneute …
- LAG Hamm, 16.02.2006 - 15 Sa 1903/05
Notwendigkeit des Ausspruchs einer Änderungskündigung zur Vermeidung einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.06.2003 - 2 Sa 263/03
Der Ausspruch eine Beendigungskündigung während Gesprächen der Parteien über eine …
- LAG Baden-Württemberg, 28.04.2003 - 15 Sa 11/03
Keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung während des Kündigungsschutzverfahrens, …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 Sa 75/01
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Berechtigung des Arbeitgebers zur …
- BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
- LAG Köln, 20.06.2023 - 4 Sa 20/23
Betriebsbedingte Kündigung; Vorrang der Änderungskündigung; freier Arbeitsplatz
- LAG Berlin, 24.01.2003 - 6 Sa 1564/02
Betriebsbedingte Kündigung; Versetzungsbereitschaft; Zugang
- LAG Sachsen, 14.11.2000 - 10 Sa 2/00
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung …
- LAG Düsseldorf, 09.04.1996 - 8 (6) Sa 51/96
Arbeitsverhältnis: Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach Ende des …
- LAG Köln, 22.07.2004 - 5 (9) Sa 417/04
Ultima-ratio-Prinzip, freier Arbeitsplatz, betriebsbedingte Kündigung
- LAG Hessen, 28.01.2000 - 2 Sa 541/99
Stützen einer Kündigung bei gleichzeitigem Vorliegen betrieblicher Erfordernisse …
- LAG Hamm, 03.12.1999 - 15 Sa 784/99
Wirksamkeit einer Kündigung bei Verstoß gegen die vereinbarten Formvorschriften; …
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 6 Ca 17/99
Kündigung: außerordentliche Kündigung unkündbarer Arbeitnehmer - dringende …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.1996 - 5 Sa 324/95
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Lehrerin im …
- LAG Düsseldorf, 23.11.1995 - 5 Sa 947/95
Kündigungsschutz im Tendenzunternehmen, Kündigung eines Redakteurs
- LAG Berlin, 28.09.1995 - 4 Sa 35/95
Arbeitsverhältnis: Änderung eines unbefristeten in ein befristetes …
- BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 192/93
Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung - …
- LAG Düsseldorf, 25.09.2001 - 6 Sa 1496/00
Betriebsbedingte Kündigung/anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
- LAG Sachsen, 21.09.2000 - 6 Sa 153/00
Betriebsbedingte Kündigung - hier: fehlerhafte Sozialauswahl
- LAG Baden-Württemberg, 22.11.1999 - 15 Sa 69/99
Betriebsbedingte Kündigung, Austausch von Arbeitnehmern durch freie Mitarbeiter …
- BAG, 10.12.1987 - 2 AZR 515/87
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen langanhaltender Krankheit - …
- ArbG Düsseldorf, 20.08.2008 - 4 Ca 3598/08
- LAG Hessen, 11.11.2004 - 14 Sa 981/04
- BAG, 22.10.1987 - 2 AZR 147/87
Wirksamkeit einer Kündigung aufgrund eines dringend betrieblichen Erfordernisses …
- LAG Hessen, 19.09.1986 - 13 Sa 954/85
Anforderungen an die Sozialauswahl bei Kündigung eines Kraftfahrzeugelektrikers …
- LAG Berlin, 14.08.1995 - 17 Sa 56/95
Arbeitsverhältnis: Befristung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung - …
- LAG Niedersachsen, 07.02.1986 - 3 Sa 101/85
Unwirksamkeit einer Kündigung wegen einer fehlenden sozialen Rechtfertigung ; …
- BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 259/84
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung eines bei den britischen …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2000 - 1 Sa 236/00
Zulässigkeit von Kündigungen die auf einem Lehrerpersonalkonzept beruhen; …
- LAG Schleswig-Holstein, 13.10.1998 - 1 Sa 205/98
Wirksamkeitsanforderungen für eine betriebsbedingte Kündigung
- LAG Köln, 07.11.1997 - 11 Sa 1110/96
Kündigung; Betriebsbedingt; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Personalreduzierung; …
- LAG Köln, 08.02.1995 - 7 Sa 1112/94
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Ablehnung einer Austauschbeschäftigung
- BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 131/92
Auflösung eines Forschungsbereichs einer privaten Hochschule als unternehmerische …
- BAG, 24.09.1986 - 7 AZR 181/85
Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung wegen …
- ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07
Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in …
- LAG Baden-Württemberg, 26.05.2004 - 12 Sa 25/04
Betriebsbedingte Kündigung - Änderungskündigung - Neueinstellungen
- LAG Baden-Württemberg, 26.05.2004 - 12 Sa 36/04
Beendigungskündigung - Änderungskündigung - anderweitige …
- LAG Köln, 05.11.1998 - 10 Sa 144/98
Klage einer Arbeitnehmerin (Sachbearbeiterin) gegen eine wegen Leistungsmängel …
- LAG Hessen, 18.09.1985 - 10 Sa 114/85
Vorrang der Änderungskündigung vor etwaiger Beendigungskündigung
- LAG Hessen, 26.11.1999 - 2 Sa 1177/99
Betriebsbedingte Kündigung; Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung
- LAG Berlin, 14.02.1997 - 6 Sa 138/96
Wirksamkeit einer Befristungsabrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; …
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZN 269/95
Annahmeverzug: Darlegungs- und Beweislast
- LAG Nürnberg, 31.05.1994 - 8 Sa 161/94
Klage eines Arbeitnehmers (Zivilangestellter bei der US-Armee, Contractinspector) …
- LAG Baden-Württemberg, 23.02.1989 - 13 Sa 35/88
Anspruch eines Wachmannes auf Annahmeverzugslohn; Vornahme der …
- LAG Hessen, 28.08.1987 - 13 Sa 739/86
Berücksichtigung der Auswahl im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung
- LAG Hessen, 15.01.1987 - 3 Sa 628/86
Voraussetzungen für eine Kündigung wegen des Wegfalls der überwiegenden …
- BAG, 26.02.1986 - 7 AZR 519/84
- LAG Hamm, 17.11.1999 - 18 Sa 1009/99
Sozialwiridgkeit der Kündigung; Abgrenzung zwischen ordentlicher und …
- LAG Köln, 27.02.1998 - 11 Sa 1084/97
Vertragsänderung; Annahme unter Vorbehalt
- LAG Hamburg, 06.08.1985 - 1 Sa 24/85
Erlass einer einstweiligen Verfügung eines gekündigten Arbeitnehmers auf …
- BAG, 12.06.1986 - 6 ABR 39/85
- LAG Berlin, 21.04.1986 - 9 Sa 19/86
Betriebsbedingte Kündigung; Kündigung; Berufswechsel; Einstellung
- LAG Hamburg, 12.09.1996 - 2 Sa 59/95
Feststellungsklage zur Wirksamkeit einer Kündigung einer Vorschullehrerin; …
- OLG Hamm, 30.05.1995 - 28 U 178/94
Verletzung anwaltlicher Pflichten; Versäumung der Frist zur Erhebung einer …
- BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 52/88
Wirksamkeit einer betriebsbedingte Kündigung
- ArbG Hagen, 13.12.2000 - 1 Ca 1335/00
Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung; …
- LAG Berlin, 17.12.1999 - 6 Sa 1728/99
Fachkraft für Arbeitssicherheit; Beschäftigungsanspruch
- LAG Köln, 16.10.1986 - 10 Sa 461/86
Betriebsbedingte Kündigung; Automobilhändler; Verkaufsleiter; Änderungskündigung; …
- ArbG Wiesbaden, 29.08.1985 - 4 Ca 2563/85
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen anhaltend schlechter Auftragslage ; …
- Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelisch-Lutherischen Kirc, 27.01.2005 - 1 KG 52/04
- MAVG der Nordkirche, 27.01.2005 - 1 KG 52/04
- ArbG Hamm, 13.12.2003 - 2 Ca 1267/02