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   BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82   

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https://dejure.org/1984,2498
BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82 (https://dejure.org/1984,2498)
BAG, Entscheidung vom 10.01.1984 - 3 AZR 52/82 (https://dejure.org/1984,2498)
BAG, Entscheidung vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82 (https://dejure.org/1984,2498)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebliche Versorgungszusage - Beamtenversorgungsrecht - Flexible Altersgrenze - Vorzeitiger Ruhestand - Steigerungsbetrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1985, 92 (Ls.)
  • VersR 1984, 1079
  • BB 1984, 1620
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.06.1978 - 3 AZR 216/77

    Betriebliche Altersruhegeld - Versorgungsregelung - Ausmaß der Kürzung -

    Auszug aus BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82
    § 6 BetrAVG enthält keine Regelung, in welcher Höhe der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erbringen muß, die vorzeitig aus seinen Diensten scheiden und infolgedessen geringere Betriebstreue erbringen und längere Versorgungszeiten beanspruchen (BAG 30, 333 335 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu 1.1 der Gründe).

    Das heißt, daß wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeit eine zeitanteilige Kürzung de? Ruhegeldes in Betracht kommt (BAG 30, 333, 336 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).

  • BAG, 08.11.1972 - 4 AZR 15/72

    Ergänzende Vertragsauslegung - Fehlende Vereinbarung der Parteien - Vertragslücke

    Auszug aus BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82
    Diese Auslegungsgrundsätze sind jedoch dann nicht anzuwenden, wenn sicly aus der Versorgungsordnung Anhaltspunkte dafür ergeben, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offen gebliebenen Punkt at}- weichend geordnet haben würden, wenn sie ihn bedacht hätten (BAC Urteil vom 8. November 1972 - H AZR 15/72 - AP Nr. 3 zu § 157 BGB (Bl. 2); BGH LM Nr. 5 zu § 157 (D) BGB; LM Nr. 1, 10 zu § 157 (D) BGB).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 185/80

    Betriebliches Ruhegeld - Einführung des flexiblen Altersruhegeldes - Kürzungen

    Auszug aus BAG, 10.01.1984 - 3 AZR 52/82
    Das heißt, daß wegen der kürzeren Betriebszugehörigkeit eine zeitanteilige Kürzung de? Ruhegeldes in Betracht kommt (BAG 30, 333, 336 = AP Nr. 1 zu § 6 BetrAVG, zu I 2 der Gründe; Urteil vom 11. September 1980 - 3 AZR 185/80 - AP Nr. 3 zu § 6 BetrAVG, zu II der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.04.2005 - 11 Sa 810/04

    Verhaltensbedingte Kündigung - Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

    Sodann ist zu untersuchen, ob bei Berücksichtigung dieser Umstände und der Interessenabwägung die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (statt vieler Bundesarbeitsgericht Urteil vom 17.05.1984, NZA 1985, 92).
  • BAG, 24.06.1986 - 3 AZR 630/84

    Berechnung einer Betriebsrente aufgrund einer mehrfach geänderten

    Diese Auslegungsregel gilt nur dann nicht, wenn sich aus der Versorgungszusage Anhaltspunkte dafür ergeben, daß die Parteien die ungeregelt gebliebene Frage anders geregelt haben würden, wenn sie sie bedacht hätten (BAG Urteil vom 26. März 1985, aa0; Urteil vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82 - AP Nr. 8 zu § 6 BetrAVG, zu 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 644/05

    Kündigung wegen einmaligen Fehlverhaltens mit hoher Schadensfolge

    Sodann ist zu untersuchen, ob bei Berücksichtigung dieser Umstände und der Interessenabwägung die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist (statt vieler: bereits BAG Urt. v. 17.05.1984, NZA 1985, 92).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 86/90

    Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft durch Anrechnungsvereinbarung -

    Was dem tatsächlichen Willen der Vertragsparteien widerspricht, kann nicht als Inhalt ihres hypothetischen Willens gelten (vgl. BAG Urteil vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82 - AP Nr. 8 zu § 6 BetrAVG zu 2 der Gründe; BGHZ 9, 273, 278 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; 90, 69, 77) [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83].
  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 236/83

    Versicherungsmathematischer Abschlag - Zustimmung - Betriebsrat

    Dieser Auslegungsgrundsatz gilt aber dann nicht, wenn sich aus der Versorgungsordnung Anhaltspunkte dafür ergeben, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offen gebliebenen Punkt abweichend geordnet haben würden, wenn sie ihn bedacht hätten (vgl. Urteil des Senats vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82 -, EzA § 6 BetrAVG Nr. 8, zu 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 26.03.1985 - 3 AZR 237/83

    Kürzung des Ruhegehaltes im Falle verminderter Betriebszugehörigkeit auf

    Dieser Auslegungsgrundsatz gilt aber dann nicht, wenn sich aus der Versorgungsordnung Anhaltspunkte dafür ergeben, wie die Parteien bei redlichem Verhalten den offen gebliebenen Punkt abweichend geordnet haben würden, wenn sie ihn bedacht hätten (vgl. Urteil des Senats vom 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82 -, EzA § 6 BetrAVG Nr. 8, zu 2 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 23.03.2004 - 6 Sa 1430/03

    Ergänzende Vertragsauslegung wegen Änderung Besoldungsrecht

    Es ist dann unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu untersuchen, wie die Beteiligten diesen Punkt redlicherweise geregelt hätten, wenn sie ihn denn bedacht hätten (BAG 22. Januar 1997 - 5 AZR 658/95; BAG 13. November 2002 - 4 AZR 393/01; BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 552/97; BAG 26.06.1996 - 7 AZR 674/95; BAG 23. Februar 1995 - 6 AZR 573/94; BAG 12. März 1991 - 3 AZR 86/90; BAG 17. Oktober 1989 - 3 AZR 50/88; vgl. zur ergänzenden Vertragsauslegung bei Verweisung auf das Beamtenversorgungsrecht BAG 10. Januar 1984 - 3 AZR 52/82).
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