Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 13.12.1985 - 9 Sa 781/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsgeschäft ; Betriebsübergang; Arbeitstechnische Organisationsmacht; Arbeitstechnische Leitungsmacht ; Umgehung einer gesetzlichen Vorschrift
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 18.04.1985 - 2 (4) Ca 4284/82
- LAG Düsseldorf, 13.12.1985 - 9 Sa 781/85
- BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86
Papierfundstellen
- NZA 1986, 399 (Ls.)
- DB 1986, 918
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00
Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis, …
Auflösend bedingte und befristete Arbeitsverhältnisse (§ 620 BGB ) können nach § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO selbst dann jederzeit ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer ordentlich, fristgerecht gekündigt werden, wenn - wie hier - das Recht zur ordentlichen Kündigung ist nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (so schon bisher LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, ARST 1986, 57 = BB 1986, 596 = EWiR 1985, 899 (Grunsky) = KTS 1986, 450). - LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
In Insolvenzverfahren gibt es nur noch eine Höchstkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ), die § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO sogar ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer (so bereits LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450), auf einen einzelvertraglichen (so bereits LAG Köln v. 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86, EWiR 1988, 85 [Hanau] = KTS 1988, 113 = NZA 1987, 668 = ZIP 1987, 1467; BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142 ) oder tarifvertraglichen (LAG Düsseldorf v. 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97, LAGE § 113 InsO Nr. 2 = ZAP ERW 1998, 55 = ZInsO 1998, 140 ) Ausschluß der ordentlichen Kündigung oder auf eine tarifliche Kündigungserschwerung (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98, EWiR 1999, 467 [Moll] = ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98, ZInsO 1999, 544 ) gilt. - LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00
Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der …
Auflösend bedingte und befristete Arbeitsverhältnisse (§ 620 BGB) können nach § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO selbst dann jederzeit ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer ordentlich, fristgerecht gekündigt werden, wenn -wie hier - das Recht zur ordentlichen Kündigung ist nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (so schon bisher LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, ARST 1986, 57 = BB 1986, 596 = EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450 [LAG Düsseldorf 13.12.1985 - 9 Sa 781/85]). - LAG Hamm, 20.05.1999 - 4 Sa 1989/98
Kündigung: Kündigungsfrist nach Tarifvertrag im Konkurs; Betriebsrat: …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 25.10.1989 - 7 RAr 90/88
Streit zwischen einem Versicherungsnehmer und dem Versicherungsgeber über die …
Ebensowenig wie die Unabdingbarkeit des § 613a BGB vom Veräußerer und Erwerber durch Kündigung und Wiedereinstellung umgangen werden kann, da sonst der Schutzzweck dieser Vorschrift unterlaufen würde (BAG EZA § 613a BGB Nr. 33;… Wolff aaO RdNr. 6), ist auch der Abschluß von Aufhebungsverträgen und die unmittelbar darauf folgende Einstellung durch den Betriebserwerber eine unzulässige Umgehung, wenn durch diese Rechtsgeschäfte eine Verschlechterung der bisherigen Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer bewirkt wird (BAG NZA 1988, 198, 199 = EZA § 613a BGB Nr. 67; LAG Düsseldorf NZA 1986, 399; ebenso BSG Urteil vom 14. März 1989 - 10 RAr 6/87 -).
Rechtsprechung
LAG Hamm, 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZA 1986, 399
Wird zitiert von ... (6)
- LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 880/06
Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber
Das wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer sechs Monate nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts im Kündigungsprozess hat verstreichen lassen, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (LAG Hamm, v. 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85 -). - ArbG Berlin, 19.12.1988 - 27 Ga 7/88
Voraussetzungen für die Durchsetzbarkeit eines Weiterbeschäftigungsanspruchs …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 879/06
Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber
Das wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer sechs Monate nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts im Kündigungsprozess hat verstreichen lassen, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (LAG Hamm, v. 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85 -).
- LAG Hamm, 09.06.2006 - 19 Sa 881/06
Einstweilige Verfügung, Beschäftigungsanspruch gegen Betriebserwerber
Das wird angenommen, wenn der Arbeitnehmer sechs Monate nach dem Urteil des Landesarbeitsgerichts im Kündigungsprozess hat verstreichen lassen, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (LAG Hamm, v. 18.02.1986 - 11 Sa 1656/85 -). - LAG München, 08.10.2003 - 5 Sa 946/03
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung
Diese so genannte Selbstwiderlegung der Dringlichkeit einer Befriedigungsverfügung ist dementsprechend auch in Bezug auf eine Beschäftigungs- oder Weiterbeschäftigungsverfügung möglich (vgl. LAG Hamm 18.02.1986 NZA 1986, 399; LAG Frankfurt 23.03.1987 NZA 1988, 37; Dütz DB Beilage Nr. 13/78 S. 9; Baur ZTR 1989, 376, 421 f.). - ArbG Bochum, 13.10.2004 - 5 Ga 46/04
Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen …
Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer 6 Monate nach dem Urteil im Kündigungsverfahren verstreichen lässt, bevor er eine einstweilige Verfügung beantragt (LAG Hamm 18.02.1986, 11 Sa 1656/85, NZA 1986, 399).