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   BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 641/84   

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https://dejure.org/1986,1428
BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 641/84 (https://dejure.org/1986,1428)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1986 - 3 AZR 641/84 (https://dejure.org/1986,1428)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1986 - 3 AZR 641/84 (https://dejure.org/1986,1428)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaft - Vorzeitiges Ausscheiden - Wartezeit - Erwerbsunfähigkeit - Invalidenrente - Altersrente - Altersgrenze

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 715
  • VersR 1987, 83
  • BB 1986, 1578
  • DB 1986, 1930
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 09.11.1973 - 3 AZR 66/73

    Ausgleichsquittung - Betriebliches Ruhegeld - Verzicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.03.1986 - 3 AZR 641/84
    Dies entspricht auch der h. M. in Rechtspr. und Schrifttum (BAG [in] DB 1974, 487; Blomeyer/Otto, BetrAVG , § 1 Rdn. 144 ..).
  • BFH, 10.07.2002 - I R 88/01

    Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen

    Allerdings habe das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18. März 1986 3 AZR 641/84 (Der Betrieb --DB-- 1986, 1930) entschieden, dass einem aktiven Arbeitnehmer, der mit unverfallbarer Anwartschaft wegen Invalidität aus dem Unternehmen ausscheide, quotierte Altersleistungen zustünden.

    Darauf deutet das vom FG herangezogene Schreiben des Lebensversicherungsunternehmens hin, wonach man die Berechnungsmethode gewechselt habe, um nunmehr dem --im Zeitpunkt der ursprünglichen Rückstellungsberechnung bereits bekannten-- BAG-Urteil in DB 1986, 1930, Rechnung zu tragen.

  • LAG Düsseldorf, 05.10.2016 - 12 Sa 238/16

    Hinterbliebenenversorgung; Spätehenklausel des Bochumer Verbandes

    Insoweit verdrängt die Erwerbsunfähigkeitsrente eine erwachsende Altersrente (vgl. BAG 18.03.1986 - 3 AZR 641/84, DB 1986, 1930 Rn. 18).
  • FG Hamburg, 13.09.2001 - II 383/00

    Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG gilt

    Allerdings habe das Bundesarbeitsgericht am 18.3.1986 (Az.: 3 AZR 641/84) entschieden, dass einem Aktiven, der mit unverfallbaren Anwartschaften wegen Invalidität aus dem Unternehmen ausscheide, quotierte Altersleistungen zustünden.

    Im Streitfall war es trotz der Entscheidung des BAG vom 18. März 1986 (DB 1986, 1930 ) nicht zwingend, die Rückstellung anhand der Tabelle "Gesamtbestand" zu berechnen.

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 174/00

    Wartezeit für eine Invaliditätsversorgung

    Der Arbeitgeber sichert das Risiko der Invalidität nur dann ab, wenn es sich erst nach einer bestimmten Dienstzeit und nicht schon vorher verwirklicht (vgl. BAG 18. März 1986 - 3 AZR 641/84 - AP BetrAVG § 1 Wartezeit Nr. 16 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 41, zu II 3 b der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.1996 - 15 Sa 147/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss von Heimarbeitern -

    An dieser Feststellung hat die Klägerin auch ein rechtliches Interesse, weil sie ihre weitere Versorgungsplanung gegebenenfalls danach einrichten muß (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 1986 - 3 AZR 641/84 -, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Urteil vom 23. Januar 1990 - 3 AZR 58/88 -, AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung; Urteil vom 07. März 1995 - 3 AZR 282/94 -, AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).
  • LAG München, 01.12.1999 - 9 Sa 375/98

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Versorgungsvereinbarung

    Beim Urteilsausspruch handelt es sich nach Auffassung des Berufungsgerichtes der Fassung nach um ein Feststellungsurteil; das notwendige Feststellungsinteresse gemäß § 256 ZPO ist gegeben, da vom Ausgang des Rechtsstreites die Höhe der Altersrente nach Erreichen der Altersgrenze abhängt (vgl. zum Feststellungsinteresse BAG AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Wartezeit; Blomeyer/Otto § 2 BetrAVG Rdn. 489).
  • LAG Sachsen, 13.07.1999 - 5 Sa 988/98

    Zustehen einer unverfallbaren Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung

    Der Ausgang des Rechtsstreits nimmt Einfluß auf die Höhe des Lebensstandards nach Erreichen der Altersgrenze (vgl. BAG, Urteil vom 18.03.1986 - 3 AZR 641/84 -, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG Wartezeit).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 867/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

    Die Auskunft soll verhindern, dass der Zeitablauf bis zum Eintritt des Versorgungsfalles die notwendigen Ermittlungen behindert (BAG, 18.03.1986, NZA 1986, 715; LAG Hamm, 07.03.1989, DB 1989, 1141; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage 1997, § 2 Rn 489).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.12.2001 - 1 Sa 868/01

    Berücksichtigung einer Betriebszugehörigkeit; Rentenanwartschaft nach der

    Die Auskunft soll verhindern, dass der Zeitablauf bis zum Eintritt des Versorgungsfalles die notwendigen Ermittlungen behindert (BAG, 18.03.1986, NZA 1986, 715; LAG Hamm, 07.03.1989, DB 1989, 1141; Blomeyer/Otto, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, 2. Auflage 1997, § 2 Rn 489).
  • LAG Baden-Württemberg, 28.07.1997 - 15 Sa 62/97

    Schadensersatz bei unzutreffender Auskunft über die Höhe einer Betriebsrente im

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