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   BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85   

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BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85 (https://dejure.org/1986,232)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1986 - 2 AZR 294/85 (https://dejure.org/1986,232)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 (https://dejure.org/1986,232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit einer Kündigung und eines mit ihr verbundenen Änderungsangebots - Anforderungen an die Klarheit einer einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärung - Mitteilungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich der Kündigung - Soziale Rechtfertigung einer ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Änderungskündigung zur Entgeltkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 824
  • BB 1986, 2130
  • DB 1986, 2442
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    Im Anschluß an die Senatsurteile vom 3. November 1977 (- 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter IV 1 der Gründe) und vom 25. Oktober 1984 (- 2 AZR 255/83 - nicht veröffentlicht) hat der Senat durch Urteil vom 18. Oktober 1984 (- 2 AZR 543/83 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 34) nochmals entschieden, bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung sei das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. ebenso Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 23; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 32 bis 33 sowie Löwisch, Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Das setzt nach dem Prüfungsmaßstab der ordentlichen Änderungskündigung voraus, daß für die vorgeschlagene Änderung der Arbeitsbedingungen auf seiten des Arbeitgebers ein dringendes betriebliches Erfordernis besteht und die neuen Bedingungen für den Arbeitnehmer zumutbar sind (BAG AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG).

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts war außerdem aufzuheben, weil es den Prüfungsmaßstab bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung verkannt hat (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter IV 1 der Gründe und vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 34).

  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    Im Anschluß an die Senatsurteile vom 3. November 1977 (- 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter IV 1 der Gründe) und vom 25. Oktober 1984 (- 2 AZR 255/83 - nicht veröffentlicht) hat der Senat durch Urteil vom 18. Oktober 1984 (- 2 AZR 543/83 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 34) nochmals entschieden, bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung sei das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. ebenso Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 2 Rz 23; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 2 Rz 32 bis 33 sowie Löwisch, Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts war außerdem aufzuheben, weil es den Prüfungsmaßstab bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung verkannt hat (vgl. Senatsurteile vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter IV 1 der Gründe und vom 18. Oktober 1984 - 2 AZR 543/83 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 34).

  • BAG, 20.02.1986 - 2 AZR 212/85

    Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    Weder der Entschluß, die Lohnkosten zu senken, noch eine zu diesem Zwecke ausgesprochene Änderungskündigung selbst ist eine im Kündigungsschutzprozeß von den Gerichten als vorgegebene, hinzunehmende, grundsätzlich bindende Unternehmerentscheidung (im Anschluß an NZA 1986, 823).

    Die Kündigung ist also nicht selbst die nicht nachprüfbare Unternehmerentscheidung, sondern kann nur deren Folge sein (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - zur Veröffentlichung bestimmt; Herschel, Anm. zu EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 3), wenn durch sie das Bedürfnis an der Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers entfallen ist oder bei der Änderungskündigung der Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen ein dringendes betriebliches Erfordernis entgegensteht.

  • BAG, 24.08.1983 - 7 AZR 475/81
    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    In einem solchen Fall genügt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Mitteilung der Kündigungsgründe, wenn er im Anhörungsverfahren pauschal auf die bereits mitgeteilten Kündigungsgründe verweist (BAG 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG vom 24. August 1983 - 7 AZR 475/81 - nicht veröffentlicht; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 65 m.w.N.).
  • BAG, 28.09.1978 - 2 AZR 2/77

    Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit - Kündigung aus sachlichem Grunde -

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    In einem solchen Fall genügt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Mitteilung der Kündigungsgründe, wenn er im Anhörungsverfahren pauschal auf die bereits mitgeteilten Kündigungsgründe verweist (BAG 31, 83 = AP Nr. 19 zu § 102 BetrVG 1972 und BAG vom 24. August 1983 - 7 AZR 475/81 - nicht veröffentlicht; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 65 m.w.N.).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    Denn Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG ist es, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, ohne eigene zusätzliche Ermittlungen anstellen zu müssen, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht aus der Sicht der Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken oder dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung berücksichtigen kann (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe und BAG 34, 309, 316 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    So hat der Senat schon im Urteil vom 26. Mai 1983 (BAG 43, 13 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB) darauf verwiesen, bei einem durch eine hohe Vergütung wirtschaftlich für den Betrieb nicht mehr tragbaren Arbeitnehmer komme nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zwar keine Beendigungs- wohl aber eine Änderungskündigung in Betracht.
  • BAG, 13.07.1978 - 2 AZR 717/76

    Anhörung des Betriebsrats - Beabsichtigte Kündigung - Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    Denn Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens nach § 102 BetrVG ist es, dem Betriebsrat Gelegenheit zu geben, ohne eigene zusätzliche Ermittlungen anstellen zu müssen, seine Überlegungen zur Kündigungsabsicht aus der Sicht der Arbeitnehmerseite dem Arbeitgeber zur Kenntnis zu bringen, damit dieser bei seiner Entscheidung die Stellungnahme des Betriebsrats, insbesondere dessen Bedenken oder dessen Widerspruch gegen die beabsichtigte Kündigung berücksichtigen kann (BAG 30, 386 = AP Nr. 17 zu § 102 BetrVG 1972, zu III 2 a der Gründe und BAG 34, 309, 316 = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 12.12.1968 - 1 AZR 102/68

    Kündigung - Betriebsbedingte Gründe - Zurückziehen der Kündigung - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    Soweit es um eine Änderung der Arbeitsbedingungen wegen der schlechten Ertragslage geht, kommt aber eine Änderung der Vertragsbedingungen nur in Betracht, wenn die Kosten durch "andere Maßnahmen" nicht zu senken sind (BAG 21, 248, 255).
  • BAG, 13.07.1977 - 1 AZR 336/75

    Mitbestimmungspflicht beim Schichtausfall - Notfall - Beurteilungsspielraum

    Auszug aus BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 294/85
    Das Landesarbeitsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß die Beteiligung des Betriebsrats an mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen im Sinne von § 87 Abs. 1 BetrVG Wirksamkeitsvoraussetzung für die durchzuführende Maßnahme ist (BAG 3, 207, 211 ff. = AP Nr. 2 zu § 56 BetrVG; BAG 10, 262, 265 = AP Nr. 22 zu § 56 BetrVG; BAG Urteil vom 13. Juli 1977 - 1 AZR 336/75 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Kurzarbeit; BAG Beschlüsse vom 22. Dezember 1980 - 1 ABR 2/79 - und - 1 ABR 76/79 - BAG 34, 331 und BAG 34, 355 = AP Nr. 70 und 71 zu Art. 9 GG Arbeitskampf sowie die weitaus herrschende Meinung in der Literatur: vgl. dazu die Nachweise bei Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 80).
  • BAG, 16.12.1960 - 1 AZR 548/58

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen -

  • BAG, 13.03.1984 - 1 ABR 57/82

    Mitbestimmung bei Provisionen

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 76/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisiko -; Mitbestimmungsrecht und Neutralitätspflicht

  • BAG, 07.09.1956 - 1 AZR 646/54

    Betriebsverfassungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlegung der

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 84/98

    Änderungskündigung

    Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bedingt sein (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Sie ist sogar oft das einzige dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel; so kommt etwa bei durch eine hohe Vergütung wirtschaftlich für den Betrieb nicht mehr tragbaren Arbeitnehmern nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine Beendigungs-, sondern nur eine Änderungskündigung in Betracht (BAGE 43, 13, 24 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B V 3 der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98

    Änderungskündigung

    Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse i.S. von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bedingt sein (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Sie ist sogar oft das einzige dem Arbeitgeber zur Verfügung stehende Mittel; so kommt etwa bei durch eine hohe Vergütung wirtschaftlich für den Betrieb nicht mehr tragbaren Arbeitnehmern nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit keine Beendigungs-, sondern nur eine Änderungskündigung in Betracht (BAGE 43, 13, 24 = AP Nr. 34 zu § 613 a BGB, zu B V 3 der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Prüfungsmaßstab ist, wie der Senat stets betont hat, ob die schlechte Geschäftslage einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers zu unveränderten Bedingungen entgegensteht (Senatsurteile vom 20. März 1986, aaO, vom 26. Januar 1995, aaO und vom 20. August 1998, aaO).

  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 236/00

    Änderungskündigung zur Entgeltreduzierung (hier: Jahressonderzahlung und

    Das gilt auch für die Änderungskündigung (Senat 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 14 = EzA KSchG § 2 Nr. 6).

    Dabei sind bei der Änderungskündigung dem Betriebsrat nicht nur die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen, sondern auch das Änderungsangebot mitzuteilen (Senat 20. März 1986 aaO; 19. Mai 1993 - 2 AZR 584/92 - BAGE 73, 151).

  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 61/89

    Sanierungsbedürftigkeit einer unselbständigen Betriebsabteilung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe) rechtfertigt nicht jede Unrentabilität des Betriebes eine Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnsenkung.

    Diese Würdigung widerspricht nicht der im Senatsurteil vom 20. März 1986 (- 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969) vertretenen Auffassung.

    Bei einer Änderungskündigung muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitteilen (BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe; vgl. von Hoyningen-Huene, SAE 1983, 108, 110; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 115; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 65; Meisel, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969, zu 1 b).

  • BAG, 26.01.1995 - 2 AZR 371/94

    Ferienüberhang bei Musikschullehrern - Änderungskündigung zur Erhöhung der

    Nur wenn der Arbeitgeber die Unrentabilität zum Anlaß einer unternehmerischen Entscheidung nimmt, die sich auf den Arbeitsplatz auswirkt, kann die Kündigung durch betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG bedingt sein (vgl. Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969).

    Bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung ist die Änderung der Arbeitsbedingungen gleichwohl sozial ungerechtfertigt, wenn sich der Arbeitgeber nicht auf solche Änderungen beschränkt hat, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. Senatsurteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - und vom 15. März 1991 - 2 AZR 582/90 - jeweils aaO, m. w. N.).

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 183/89

    Änderungskündigung - Dringlichkeit betrieblicher Erfordernisse

    Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers demzufolge daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gemäß § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen und ob der Arbeitgeber sich bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (BAG Urteile vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu IV 3 a der Gründe und vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 -, zu II 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 375/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist weder die Kündigung selbst (Urteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 212/85 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969, zu II 2 b der Gründe; Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu IV 2 a der Gründe) noch der ihr vorgehende Entschluß des Arbeitgebers, die Lohnkosten zu senken (Urteil vom 20. März 1986, a.a.O.; KR-Rost, a.a.O., Rz 107 a) eine bindende Unternehmerentscheidung im Rahmen des § 1 KSchG.

    Nur konkrete Maßnahmen im betrieblichen Bereich wie z.B. Teilstillegungen oder Änderungen der Arbeitsorganisation, die zum Zwecke der angestrebten Kostensenkung beschlossen und durchgeführt werden, können beschränkt nachprüfbare Unternehmerentscheidungen sein (Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Löwisch, NZA 1988, 633, 637).

    f) Nach der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung des Zweiten und des Siebten Senates des Bundesarbeitsgerichts müssen die Änderungen der bisherigen Arbeitsbedingungen bei einer Änderungskündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG bedingt und darüber hinaus die vorgeschlagenen Vertragsänderungen vom Arbeitnehmer billigerweise hinzunehmen sein (Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Urteil vom 13. Oktober 1982 - 7 AZR 428/80 - AP Nr. 1 zu § 60 MTB II; Senatsurteil vom 20. März 1986, a.a.O.; Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 659/86 - RzK I, 7 a Nr. 8; ebenso Brill, a.a.O., S. 238; ähnlich; KR-Rost, a.a.O., § 2 KSchG Rz 98 a).

    Demgemäß habe auch das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 20. März 1986, a.a.O., für die Überprüfung des dringenden betrieblichen Erfordernisses den Kreditrahmen und dessen Inanspruchnahme nicht zum Maßstab erhoben.

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 582/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

    Eine betriebliche Änderungskündigung ist darüber hinaus nur dann wirksam, wenn sich der Arbeitgeber bei einem an sich anerkennenswerten Anlaß zur Änderungskündigung darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, zu IV 1 der Gründe; BAGE 47, 80, 88 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu B I der Gründe; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe; jeweils m.w.N.).
  • BAG, 11.10.1989 - 2 AZR 60/89

    Sanierungsbedürfnis als betriebsbedingter Kündigungsgrund - Wirksamkeit einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B IV 3 a der Gründe) rechtfertigt nicht jede Unrentabilität des Betriebes eine Änderungskündigung zum Zwecke der Lohnsenkung.

    Diese Würdigung widerspricht nicht der im Senatsurteil vom 20. März 1986 (- 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969) vertretenen Auffassung.

    Bei einer Änderungskündigung muß der Arbeitgeber dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitteilen (BAGE 38, 106, 117 = AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe; vgl. von Hoyningen-Huene, SAE 1983, 108, 110; KR-Rost, 3. Aufl., § 2 KSchG Rz 115; KR-Etzel, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz 65; Meisel, Anm. zu AP Nr. 2 zu § 2 KSchG 1969, zu I b).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    Dabei sind dem Betriebsrat sowohl die Gründe für die Änderung der Arbeitsbedingungen als auch das Änderungsangebot mitzuteilen (BAGE 48, 106, 117 [BAG 12.02.1985 - 1 ABR 11/84] = AP, aaO; Senatsurteil vom 20. März 1986 - 2 AZR 294/85 - AP Nr. 14 zu § 2 KSchG 1969, zu B II der Gründe; v. Hoyningen/Huene, SAE 1983, 108, 110; KR-Rost, 3.Aufl., § 2 KSchG Rz 115).

    Hinsichtlich der Kündigungsfrist gelten keine Besonderheiten: Der Arbeitgeber muß diese dem Betriebsrat grundsätzlich mitteilen, es sei denn, dem Betriebsrat seien die zu beachtenden Fristen ohnehin bekannt (BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - n.v., zu B II 2 a der Gründe; KR-Etzel, aaO, § 102 BetrVG Rz 59 a; vgl. zur entsprechenden Problematik beim Kündigungsgrund: BAGE 44, 249, 259 = AP Nr. 30 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 2 b der Gründe; BAGE 49, 136 = AP Nr. 37 zu § 102 BetrVG 1972; Urteil vom 20. März 1986, aaO, zu B II der Gründe; Busemann, NZA 1987, 581, 584).

  • BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97

    Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung

  • BAG, 30.11.1989 - 2 AZR 197/89

    Änderungskündigung: Änderung der Arbeitsbedingungen - Mitteilungs- und

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 537/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung - Nichtleistungsrecht

  • LAG Berlin, 19.08.1997 - 5 Sa 76/97

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Zwecke der Kostensenkung in einer

  • BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 330/92

    Mitbestimmung bei Kündigungen; MibestG SH

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 2141/03

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 104/89

    Rechtmäßigkeit einer Änderungskündigung - Verringerung der Arbeitszeit -

  • LAG Hessen, 30.06.2023 - 8 Sa 388/22

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in der

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.1995 - 15 Sa 162/94

    Änderungskündigung: Senkung von Lohnnebenkosten - sachliche Rechtfertigung

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 476/93

    Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 659/86

    Änderungskündigung zwecks Lohnkürzung

  • BAG, 11.11.1993 - 2 AZR 454/93

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zwecks Streichung einer Heimzulage

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2010 - 7 Sa 48/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung und Kostensenkung

  • LAG Hamm, 29.11.2000 - 18 Sa 174/00

    Betriebsbedingte Änderungskündigung ; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer

  • LAG Hamm, 01.06.2017 - 18 Sa 677/16

    Ergänzende Auslegung eines Arbeitsvertrages hinsichtlich des in Bezug genommenen

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.07.2000 - 4 Sa 33/00

    Widerspruch gegen Änderungskündigung eines umgruppierten Objektbetreuers; Bindung

  • ArbG Kassel, 01.04.1998 - 8 Ca 695/97

    Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung ; Soziale

  • LAG Nürnberg, 26.07.2005 - 6 Sa 26/05

    Änderungskündigung - "überschießendes Änderungsangebot"

  • BAG, 22.03.1990 - 2 AZR 144/89

    Anforderungen an die Rechtswirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung -

  • LAG Hamburg, 23.02.2017 - 8 Sa 31/16

    Anhörung des Betriebsrats - Änderungskündigung - Hausverbot durch Kunden -

  • LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
  • LAG Hamm, 04.06.1998 - 17 Sa 2391/97

    Außerordentliche Änderungskündigung aus betriebsbedingten Gründen; Einstweiliger

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 591/90

    Änderungskündigung zum Zwecke der Rückgruppierung bei übertariflicher

  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 481/91
  • LAG Hessen, 13.02.2001 - 9 Sa 429/00

    Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Teilweises

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 210/88

    Änderungskündigung: Zulässigkeit auch ohne Unterbringungsangebot bei

  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 209/88

    Änderungskündigung: Zulässigkeit auch ohne Unterbringungsangebot bei

  • LAG Thüringen, 20.04.1998 - 8 Sa 739/96

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 15.03.1991 - 2 AZR 579/90
  • BAG, 15.02.1989 - 7 AZR 211/88

    Änderungskündigung: Zulässigkeit auch ohne Unterbringungsangebot bei

  • LAG Niedersachsen, 22.05.1987 - 3 Sa 557/87

    Tatsächliche Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers nach dessen Kündigung;

  • BAG, 04.12.1986 - 2 AZR 23/86

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Prüfung des tatsächlichen

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 880/95
  • ArbG Frankfurt/Main, 10.02.1999 - 2 Ca 8336/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Zulässigkeit einer Entscheidung

  • LAG Berlin, 15.10.1998 - 7 Sa 50/98

    Voraussetzung einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Änderung des

  • LAG Berlin, 11.05.1998 - 9 Sa 14/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen (fristgemäßen)

  • BAG, 12.12.1996 - 2 AZR 879/95
  • LAG Köln, 09.08.1996 - 11 Sa 483/96

    Änderungskündigung: sachliche Rechtsfertigung

  • LAG Köln, 15.06.1988 - 2 Sa 166/88

    Änderungskündigung; Zulagenkürzung; Zulagen; Soziale Rechtfertigung;

  • BAG, 12.12.1986 - 7 AZR 405/85

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Gerichtliche Überprüfbarkeit einer

  • LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98

    Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.01.2011 - 5 Sa 166/10

    Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Entzug eines einmal übertragenen

  • LAG Berlin, 30.06.1997 - 9 Sa 56/97

    Vorliegen einer betriebsbedingten Änderungskündigung zur Entgeltanpassung ;

  • LAG Köln, 01.02.1995 - 2 Sa 1248/94

    Kündigung: Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung bei

  • VG Frankfurt/Main, 22.02.1994 - IX/2 E 392/92

    Gewährung einer widerruflichen Vergütung ; Vergütungen für Tätigkeiten auf

  • LAG Baden-Württemberg, 01.03.1988 - 14 Sa 95/87

    Unteilbarkeit des Änderungsangebots beiÄnderungskündigung

  • LAG Hamburg, 18.01.1991 - 3 Sa 51/90

    Nichtigkeit des Arbeitsvertrages; Nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung;

  • LAG Berlin, 14.12.1998 - 9 Sa 114/98

    Zulässigkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung; Gerichtlicher

  • ArbG Erfurt, 14.08.1996 - 7 Ca 565/95

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Fehlende soziale Rechtfertigung;

  • LAG Hessen, 23.07.1992 - 12 Sa 1714/91

    Nachholbarkeit der Zustellung und der Begründung eines

  • ArbG Reutlingen, 12.03.1998 - 1 Ca 382/97

    Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung zum Zweck der Lohnkürzung;

  • ArbG Wetzlar, 27.01.1987 - 1 Ca 402/86

    Auswahl bei betriebsbedingter Kündigung nach sozialen Gesichtspunkten

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