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   BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84   

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BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 (https://dejure.org/1986,795)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 (https://dejure.org/1986,795)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 (https://dejure.org/1986,795)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Kündigung wegen fehlerhafter Anhörung des Betriebsrates - Betriebsvertretungsrecht für die zivilen Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften - Ersuchen des Betriebsrat um die Stellungnahme zu einer konkreten Kündigungsabsicht des Arbeitgebers - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 32
  • BB 1987, 615
  • DB 1986, 2549
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 03.11.1977 - 2 AZR 277/76

    Öffentlicher Dienst - Rückgruppierung eines Arbeitnehmers - Änderungskündigung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Die Mitwirkung des Personalrats bei einer vom Arbeitgeber beabsichtigten Kündigung nach § 79 BPersVG gliedert sich ebenso wie die Anhörung nach § 102 BetrVG in zwei aufeinanderfolgende Verfahrensabschnitte, die nach ihrem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bzw. dem Personalrat voneinander abzugrenzen sind (vgl. BAG Urteil vom 3. November 1977 - 2 AZR 277/76 - AP Nr. 1 zu § 75 BPersVG, unter II 2 b der Gründe).

    Der Arbeitgeber muß deswegen z.B. klarstellen, ob er eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt (BAG Urteil vom 3. November 1977, aaO; für § 102 BetrVG vgl. nur BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972, unter I 1 der Gründe).

  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 1093/77

    Reinigungsarbeiten - Stationierungsstreitkräfte - Privatunternehmen - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    So hat der Senat auch die Übertragung von Reinigungsarbeiten bei den Stationierungsstreitkräften an Privatunternehmen als Fortfall des Aufgabenbereichs des Arbeitnehmers gemäß § 1 Nr. 1 d des KSchTV vom 30. Januar 1975 angesehen (Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 1093/77 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, unter I 2 der Gründe).
  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 127/83

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Höher- und Rückgruppierung - Eingruppierung:

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Die Wirksamkeit der Kündigung richtet sich daher, wovon auch das Landesarbeitsgericht zu Recht ausgeht, nach den §§ 72, 79 BPersVG (vgl. auch BAG Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 127/83 - AP Nr. 12 zu § 75 BPersVG).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auf den Entscheidungsfall bereits die im soeben angeführten Urteil vom 27. September 1984 dargestellten Rechtsgrundsätze oder - wegen des in diesem Urteil vom 27. September 1984 angenommenen Rückwirkungsverbots - noch die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden ist, nach der sich der Arbeitnehmer nur dann auf die Möglichkeit seiner Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen berufen konnte, wenn er sich hierzu vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - unveröffentlicht; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - unveröffentlicht; vgl. auch schon BAG 25, 278, 290 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe, und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe).
  • BAG, 12.08.1976 - 2 AZR 311/75

    Anhörung des Betriebsrats - Ordentliche Kündigung - AußerordentlicheKündigung -

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Der Arbeitgeber muß deswegen z.B. klarstellen, ob er eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung beabsichtigt (BAG Urteil vom 3. November 1977, aaO; für § 102 BetrVG vgl. nur BAG Urteil vom 12. August 1976 - 2 AZR 311/75 - AP Nr. 10 zu § 102 BetrVG 1972, unter I 1 der Gründe).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 698/76

    Haushaltsplan einer Gemeinde - Streichen einer Personalstelle - Durchführung des

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Vielmehr wird allgemein auch dann von einem "Fortfall des Aufgabenbereichs" des Arbeitnehmers gesprochen, wenn etwa früher von Arbeitnehmern geleistete Arbeiten nunmehr aufgrund von Werkverträgen durchgeführt werden (vgl. BAG 30, 272 ff. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Mit diesen Erwägungen des Landesarbeitsgerichts läßt sich auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß bei Verkündung des Berufungsurteils das Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. September 1984 (- 2 AZR 62/83 - BAG 47, 26 = EzA § 2 KSchG Nr. 5) noch nicht ergangen war, im Entscheidungsfall eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes schon deshalb nicht begründen, weil das Landesarbeitsgericht nicht festgestellt hat, daß der Kläger ein mit einer Änderungskündigung verbundenes Vertragsänderungsangebot zumindest unter Vorbehalt angenommen hätte.
  • BAG, 19.08.1976 - 3 AZR 512/75

    Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auf den Entscheidungsfall bereits die im soeben angeführten Urteil vom 27. September 1984 dargestellten Rechtsgrundsätze oder - wegen des in diesem Urteil vom 27. September 1984 angenommenen Rückwirkungsverbots - noch die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden ist, nach der sich der Arbeitnehmer nur dann auf die Möglichkeit seiner Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen berufen konnte, wenn er sich hierzu vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - unveröffentlicht; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - unveröffentlicht; vgl. auch schon BAG 25, 278, 290 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe, und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe).
  • BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 425/77
    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob auf den Entscheidungsfall bereits die im soeben angeführten Urteil vom 27. September 1984 dargestellten Rechtsgrundsätze oder - wegen des in diesem Urteil vom 27. September 1984 angenommenen Rückwirkungsverbots - noch die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts anzuwenden ist, nach der sich der Arbeitnehmer nur dann auf die Möglichkeit seiner Weiterbeschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen berufen konnte, wenn er sich hierzu vor oder unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung bereit erklärt hatte (vgl. z.B. Urteil vom 18. Juli 1978 - 2 AZR 748/76 - unveröffentlicht; Urteil vom 19. April 1979 - 2 AZR 425/77 - EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 11; Urteil vom 9. November 1979 - 7 AZR 933/77 - unveröffentlicht; vgl. auch schon BAG 25, 278, 290 = AP Nr. 2 zu § 1 KSchG 1969, zu III 2 a der Gründe, und Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 3 b der Gründe).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 29.01.1986 - 7 AZR 257/84
    Vielmehr wird allgemein auch dann von einem "Fortfall des Aufgabenbereichs" des Arbeitnehmers gesprochen, wenn etwa früher von Arbeitnehmern geleistete Arbeiten nunmehr aufgrund von Werkverträgen durchgeführt werden (vgl. BAG 30, 272 ff. = AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

  • BAG, 13.09.1973 - 2 AZR 601/72

    Außerhalb des Widerspruchs des Betriebsrats zu berücksichtigende Umstände bei

  • BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 472/73

    Kündigung - Zustimmung des Betreibsrates - Mitteilung der Kündigungsabsicht -

  • BAG, 03.02.1982 - 7 AZR 907/79

    Mitwirkungsverfahren - Erörterung - Wirksamkeit der Maßnahme

  • BAG, 04.03.1981 - 7 AZR 104/79

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkungsverfahren - Ordnungsgemäße Einleitung -

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Eine ganz exakte Kenntnis ist schon deshalb nicht erforderlich, weil in der Regel nicht sicher ist, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung zugeht (BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 2 c aa der Gründe; vom 3. April 1987, aa0).

    Dies ist nach dem Urteil des Siebten Senats vom 29. Januar 1986 (aaO, zu I 2 c aa der Gründe) der Fall, wenn sich aus der Anhörung entnehmen läßt, daß die beabsichtigte ordentliche Kündigung unter Einhaltung der tarifvertraglich vorgeschriebenen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen werden soll.

    Der Siebte Senat hat ferner im Urteil vom 29. Januar 1986 (aaO, zu I 2 c bb der Gründe) entschieden, der Arbeitgeber habe unabhängig davon, welche Angaben im Einzelfall erforderlich seien, dem Betriebsrat nur seine subjektiven Vorstellungen hinsichtlich der beabsichtigten Kündigungsfrist mitzuteilen.

  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Februar 1974 (BAGE 26, 27, 30 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972, zu I 1 der Gründe) und vom 29. Januar 1986 (7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat darauf hingewiesen, daß zwischen der maßgeblichen Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin (Endtermin) zu unterscheiden sei und der Arbeitgeber die Kündigungsfrist dem Betriebsrat grundsätzlich mitteilen müsse, es sei denn, dem Betriebsrat seien die zu beachtenden Fristen ohnehin bekannt.
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98

    Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des

    Als ersten Verfahrensabschnitt hat der Arbeitgeber eine aus der Begründungspflicht nach § 67 Abs. 2 Satz 2 PersVG LSA abzuleitende Unterrichtung des Personalrats durchzuführen (vgl. zu § 72 BPersVG BAG 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 42 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 64 zu I 2 der Gründe; BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 387/92 - AP ZA-Nato-Truppenstatut Art. 56 Nr. 15 zu C II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2019 - 3 Sa 527/16

    Außerordentliche Kündigung - Chefarzt - Anfechtung eines Dienstvertrages -

    Der Arbeitgeber hat also zum einen eine aus der Begründungspflicht nach § 83 Abs. 3 LPersVG abzuleitende Unterrichtung des Personalrats durchzuführen (BAG 16.03.2000 - 2 AZR 828/98 - AP Nr. 2 zu § 67 LPersVG Sachsen-Anhalt; 14.01.1993 - 2 AZR 387/92 - AP ZA - NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 15; 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 - EZA § 102 BetrVG 1972 Nr. 64).

    Hinsichtlich der inhaltlichen Anforderungen an eine ausreichende Begründung geltend, wie bereits dargelegt, die zu § 102 BetrVG entwickelten Rechtsgrundsätze (BAG 16.03.2000, a. a. O.; 14.01.1993, a. a. O.; 29.01.1986, a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 6 Sa 857/10

    Vorzeitige Beendigung des Betriebsratsamtes; Ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung

    Die unrichtige Angabe der Kündigungsfrist führt jedenfalls dann nicht zu einer Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung, wenn sie den subjektiven Vorstellungen des Arbeitgebers entsprach (BAG v. 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972, unter I.2.c bb der Entscheidungsgründe).
  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 420/89

    Betriebsbedingte Änderungsankündigung; ordnungsgemäße BR-Anhörung

    In seinem Urteil vom 29. Januar 1986 (- 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Siebte Senat die Ansicht vertreten, die Angabe des Endtermins könne in der Regel nicht verlangt werden.

    Die Kenntnis der Kündigungsfristen war hier demnach im Gegensatz zu dem vom Siebten Senat entschiedenen Fall (BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972) völlig unabhängig von der Kenntnis des Endtermins zur Abschätzung eines dringenden betrieblichen Erfordernisses der Änderungskündigung unverzichtbar.

  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 4/96

    Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

    Die Kündigungsfrist ist grundsätzlich mitzuteilen, es sei denn, der Personalvertretung sind die zu beachtenden Fristen ohnehin bekannt (BAG Urteil vom 3. April 1987 - 7 AZR 66/86 - RzK III 1d Nr. 3; BAG Urteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 420/89 - AP Nr. 56 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185 [BAG 16.09.1993 - 2 AZR 267/93] = AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 2 AZR 1135/78 - AP Nr. 1 zu § 72 LPVG NW; BAG Urteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP Nr. 42 zu § 102 BetrVG 1972).

    Für die Wirksamkeit der Personalratsbeteiligung spielt es keine Rolle, daß die TU... über die einzuhaltende Kündigungsfrist irrte (vgl. BAG Urteil vom 29. Januar 1986, aaO).

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 66/86

    Wirksamkeit einer Betriebsratsanhörung - Stillegung einer Betriebsabteilung -

    Auch der erkennende Senat ist der Ansicht, die Angabe des Endtermins der Kündigungsfrist könne in der Regel nicht verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - EzA § 102 BetrVG 1972 Nr. 64).

    Eine ganz exakte Kenntnis hiervon ist schon deshalb nicht erforderlich, da in vielen Fällen, wegen des noch unbekannten Zeitpunkts des Zugangs der Kündigung, der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, nicht datumsmäßig feststeht (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1986, aaO, zu I 2 c aa der Gründe).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 19/99

    Personalvertretung - Informationsrecht

    Als ersten Verfahrensabschnitt hat der Arbeitgeber eine aus seiner Erörterungspflicht nach § 72 Abs. 1 BPersVG abgeleitete Anhörung der Betriebsvertretung durchzuführen (BAG 29. Januar 1986 - 7 AZR 257/84 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 42 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 64; BAG 14. Januar 1993 - 2 AZR 387/92 - AP ZA-NATO-Truppenstatut Art. 56 Nr. 15).

    Nach § 72 Abs. 1 BPersVG mitzuteilen sind ebenso wie nach § 102 Abs. 1 BetrVG die Umstände, die der Arbeitgeber nach seiner subjektiven Sicht als für die Kündigung maßgeblich erachtet, nicht aber die bei objektiver Prüfung der Rechtslage relevanten (BAG 29. Januar 1986, aaO).

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.02.1995 - 4 Sa 506/94

    Betriebsrat: Anhörung - Mitteilung von Kündigungsfristen

    Demgemäss hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass die Unterrichtung des Betriebs- bzw. Personalrats von einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 BetrVG bzw. § 72 BPersVG nicht allein deshalb fehlerhaft ist, weil der Arbeitgeber eine unrichtige Kündigungsfrist oder einen unrichtigen Endtermin angegeben hat, zu dem die Kündigung wirksam werden kann (BAG, Urteil vom 29.01.1986 - 7 AZR 257/84 -, NZA 1987, 32 ff.).

    Diese Mitteilung von den, den Tarifvertrag entsprechenden Fristen - wie sich aus der Bekanntgabe des beabsichtigten Beendigungstermins ergibt - entspricht den Anforderungen der Entscheidungen des BAG vom 29.01.1986 (NZA 1987, 32 ff.), der Entscheidung vom 29.03.1990 - 2 AZR 420/89 - und der Entscheidung des BAG vom 21.08.1990 - 1 AZR 576/89 - (NZA 1991, 392 ).

  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 513/96

    Beteiligung des Personalrats vor einer Kündigung nach dem LPVG Rheinland-Pfalz -

  • ArbG Düsseldorf, 06.10.2011 - 4 Ca 3895/07

    Kündigung wegen Strafanzeige

  • LAG Düsseldorf, 07.05.2019 - 3 Sa 740/18

    Erfordernis der erneuten Anhörung der Personalvertretung bei wiederholter

  • LAG Düsseldorf, 19.09.2019 - 11 Sa 1043/18

    ..

  • BAG, 03.04.1987 - 7 AZR 65/86
  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.06.2005 - 1 Sa 123/05

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung in der Probezeit bei Vorkenntnis der

  • LAG Hamm, 16.02.2007 - 13 Sa 1126/06

    Kündigung; betriebsbedingt; Interessenausgleich; Namensliste; Anhörung;

  • BAG, 30.06.1988 - 2 AZR 49/88

    Streitigkeit über die ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung - Voraussetzungen der

  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.02.2016 - 5 Sa 1580/15

    Betriebsstilllegung - Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 192/96

    Krankheitsbedingte Kündigung nach langanhaltender Arbeitsunfähigkeit -

  • LAG Hamm, 15.07.1993 - 17 Sa 428/93

    Betriebsrat: Anspruch auf Mitteilung tariflicher Kündigungsfristen durch den

  • BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 138/87

    Kündigung wegen Wegfalls von Drittmitteln - Auslegung eines Arbeitsvertrages mit

  • LAG Köln, 13.02.2012 - 5 Sa 303/11

    Interessenausgleich mit Namensliste im Tendenzbetrieb

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 423/93

    Änderungskündigung - ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • LAG Hamm, 29.06.1992 - 16 Sa 1208/91

    Äußerungsfrist; Personalrat; Kündigung; Stufenvertretung; Arbeitgeber bei

  • LAG Sachsen, 10.03.1999 - 2 Sa 692/98

    Mitwirkung des Personalrates bei der ordentlichen Kündigung während der Probezeit

  • LAG Berlin, 22.11.1994 - 3 Sa 70/94

    Kündigung: ordentliche Kündigung wegen mangelnden Bedarfs

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 285/97
  • LAG Nürnberg, 19.12.1995 - 2 Sa 840/94

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen langanhaltender Arbeitsunfähigkeit ;

  • LAG Berlin, 03.11.1997 - 9 Sa 67/97

    Krankheitsbedingte Kündigung; Anhörung des Betriebsrats; Würdigung von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.09.1996 - 5 Sa 324/95

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Beschäftigung als Lehrerin im

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.12.2009 - 6 Sa 85/09

    Betriebsbedingte Kündigung eines Altenpflegers nach Übertragung sämtlicher

  • LAG Hamm, 19.05.1995 - 10 Sa 1456/94

    Betriebsrat: Anhörung - Mitteilung der Kündigungsfrist

  • ArbG Frankfurt/Main, 17.01.1990 - 9 Ca 267/88
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 01.10.2007 - KGH.EKD I-0124/N45
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