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   LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987 - 6 Ta 157/86   

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https://dejure.org/1987,4039
LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987 - 6 Ta 157/86 (https://dejure.org/1987,4039)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.01.1987 - 6 Ta 157/86 (https://dejure.org/1987,4039)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. Januar 1987 - 6 Ta 157/86 (https://dejure.org/1987,4039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kündigungsschutzverfahren; Weiterbeschäftigungsantrag; Arbeitsbedingungen; Zwangsmittel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 322
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 2 Ta 23/05

    Vollstreckung eines Weiterbeschäftigungsanspruchs

    Sie geht ferner davon aus, dass auch die Vollstreckungsfähigkeit eines Titels auf Weiterbeschäftigung zu "den alten" -, "bisherigen - ", "vertraglichen -" oder "unveränderten" Bedingungen bejaht werden kann, wenn sich die Einzelheiten der Beschäftigungsweise unter Heranziehung der dem Schuldner zugestellten Urkunden, also von Tatbestand und Entscheidungsgründen des Urteils sowie aus sonstigen Urkunden, auch für einen unbeteiligten Dritten aus sich heraus eindeutig erkennen lassen (LAG Hessen, 13.07.1987, NZA 1988, 175; 16.05.2003, 16 TA 158/03, Juris; LAG Hamm, 21.11.1989, NZA 1990, 327; LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986, NZA 1987, 196; 30.03.1987, NZA 1987 827; LAG Bremen, 18.11.1988, NZA 1989 231; LAG Köln 24.10.1995, NZA-RR 1996, 108; LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987, NZA 1987, 322).
  • LAG Schleswig-Holstein, 05.04.2001 - 4 Sa 497/00

    Keine Garantie auf Beschäftigung am alten Arbeitsplatz nach Rückkehr aus dem

    Die Frage, ob ein Antrag hinreichend bestimmt ist oder ob der auf Weiterbeschäftigung gerichtete Antrag zumindest die Formulierung enthalten muß, den Arbeitnehmer zu unveränderten Bedingungen weiterzubeschäftigen (BAG, AP-Nr. 1, 2 und 3 zu Art. 33 Abs. 2 GG; LAG Schleswig-Holstein, NZA 1987, 322) bzw. darüber hinaus auch Art, Zeit und Ort der vom Arbeitgeber geschuldeten Leistung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, NZA 1986, 196; LAG Berlin, § 626 BGB Nr. 72) angeben muß, konnte vorliegend unentschieden bleiben, weil der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung im Ergebnis jedenfalls unbegründet ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 6 Ta 39/09

    Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, vollstreckungsfähiger Titel,

    Die Zwangsvollstreckung setzt voraus, dass der Titel hinreichend bestimmt ist und aus ihm die wesentlichen Arbeitsbedingungen entnommen werden können (LAG Schleswig-Holstein 06.01.1987 - 6 Ta 157/86 - NZA 1987, 322).
  • LAG Hamburg, 10.05.1993 - 4 Sa 20/93

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreit;

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  • LAG Hamburg, 02.07.2001 - 1 Ta 5/01

    Umfang der Weiterbeschäftigung zu unveränderten Arbeitsbedingungen auf Grund

    Die Frage, ob die Beklagte als Arbeitgeberin befugt ist, den Kläger im Rahmen ihres Direktionsrechts mit den jetzigen Aufgaben als Erzieher zu beschäftigen, kann jedoch nicht im Zwangsvollstreckungsverfahren geprüft werden, sondern ist einem ­ neuen ­ Erkenntnisverfahren vorbehalten (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 07.01.86 in NZA 86, 196; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 06.01.87 in NZA 87, 322; LAG Hamburg, Beschluss v. 29.08.88 ­ 2 Ta 22/88 ­ nicht veröffentlicht; LAG Frankfurt/Main, Beschluss v. 27.11.92, LAGE § 188 ZPO, Nr. 30; LAG Nürnberg, Beschluss v. 17.03.93, LAGE § 188 ZPO, Nr. 128).
  • LAG Hessen, 27.11.1992 - 9 Ta 376/92

    Hinreichende Bestimmtheit der Verurteilung des Arbeitgebers zur

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