Weitere Entscheidung unten: LAG Hessen, 31.07.1986

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   BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84   

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BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84 (https://dejure.org/1985,1279)
BAG, Entscheidung vom 26.11.1985 - 3 AZR 105/84 (https://dejure.org/1985,1279)
BAG, Entscheidung vom 26. November 1985 - 3 AZR 105/84 (https://dejure.org/1985,1279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung des Altersruhegeldese aus der Pensionskasse - Stillschweigende Genehmigung einer schwebend unwirksamen Erklärung - Kürzung der betriebsrente wegen wirtschaftlicher Notlage - Zulässigkeit der Festellung, dass der Träger der Insolvenzsicherung eintrittspflichtig ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 177; BGB § 242; ZPO § 256

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 50, 210
  • ZIP 1986, 1141
  • NZA 1987, 62 (Ls.)
  • VersR 1986, 1131
  • BB 1986, 1989
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 10.12.1971 - 3 AZR 190/71

    Versorgungszusage - Versorgungsleistung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84
    Die wirtschaftliche Notlage muß durch die Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darstellung ihrer Ursachen belegt werden; es muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsieht (ständige Rechtsprechung des Senats: BAG 24, 163 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anmerkung von G. Hueck; 29, 169 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 22.12.1964 - Ia ZR 237/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84
    Nach einhelliger Meinung kann er die Klage weder zurücknehmen noch erweitern; ebensowenig kann er Rechtsmittel der Partei ändern oder beschränken oder den Prozeß selbst weiterführen (BGH Urteil vom 22. Dezember 1964 - Ia ZR 237/63 - NJW 1965, 760).
  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84
    Die wirtschaftliche Notlage muß durch die Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darstellung ihrer Ursachen belegt werden; es muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsieht (ständige Rechtsprechung des Senats: BAG 24, 163 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt mit Anmerkung von G. Hueck; 29, 169 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 5. Juni 1984 - 3 AZR 33/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.09.1980 - 3 AZR 544/79

    Sicherungsfall - Kürzung - Einstellung - Versorgungsleistung - Wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 26.11.1985 - 3 AZR 105/84
    Mit der Revision verfolgt der PSV als streitgenössischer Nebenintervenient (BAG 34, 146 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG) seinen in der Berufungsinstanz gestellten Antrag weiter: Es soll festgestellt werden, daß der Beklagte die Ruhegeldleistungen nicht wegen wirtschaftlicher Notlage einstellen darf.
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

    In einem Rechtsstreit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in welchem der Arbeitnehmer dem Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) wirksam den Streit verkündet hat, weil dieser für den Fall des Unterliegens des Arbeitnehmers als Insolvenzversicherer für dessen Versorgungsansprüche eintreten muß, ist der PSV streitgenössischer Nebenintervenient (BAGE 34, 146 = AP Nr. 9 zu § 7 BetrAVG; BAGE 50, 210 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf; BAG Urteil vom 13. März 1990 - 3 AZR 245/88 - AP Nr. 57 zu § 7 BetrAVG).
  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 277/87

    Anspruch auf Invalidenrente - Voraussetzungen für den Bezug einer Invalidenrente

    Für den Fall des Widerrufs aufgrund wirtschaftlicher Notlage i.S. des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG hat der Senat grundsätzlich ein wirtschaftliches Gutachten gefordert, das die Situation des Arbeitgebers umfassend analysiert und ein Sanierungskonzept enthält (BAGE 50, 210, 218 [BAG 26.11.1985 - 3 AZR 105/84] = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 16.03.1993 - 3 AZR 299/92

    Insolvenzschutz bei wirtschaftlicher Notlage

    Die wirtschaftliche Notlage muß durch die Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darstellung ihrer Ursachen belegt werden; es muß ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsieht (ständige Rechtsprechung des Senats, BAGE 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt, mit Anm. von G. Hueck; BAGE 29, 169 = AP Nr. 175 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 26. November 1985, BAGE 50, 210, 218 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf, zu II 1 der Gründe; Urteil vom 26. April 1988, BAGE 58, 167, 173 ff. [BAG 26.04.1988 - 3 AZR 277/87] = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Geschäftsgrundlage, zu III der Gründe; vgl. im übrigen die Nachweise bei Blomeyer/Otto, BetrAVG, Vorbem. § 7 Rz 72).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Aus diesem muß hervorgehen, daß die Lasten gerecht verteilt sind und eine Überwindung der Krise erreicht werden kann (BAGE 24, 63 = AP Nr. 154 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAGE 50, 210 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf).
  • BAG, 26.02.1991 - 3 AZR 213/90

    Widerrufliches Bezugsrecht im Konkurs des Arbeitgebers

    Der Kläger kann sich nicht darauf berufen, daß nach der Rechtsprechung des Senats eine Versorgungsanwartschaft wegen wirtschaftlicher Notlage nur dann widerrufen werden kann, wenn der Bestand des Unternehmens wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten gefährdet ist und die Einstellung oder Kürzung der Versorgungsleistungen ein geeignetes Mittel ist, zur Sanierung beizutragen (BAGE 50, 210, 218 = AP Nr. 8 zu § 7 BetrAVG Widerruf, m.w.N.).
  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 Sa 93/02

    Kürzung einer betrieblichen Invalidenrente; Deklaratorische Bedeutung einer

    Die wirtschaftliche Notlage musste durch die Betriebsanalyse eines Sachvollständigen unter Darlegung ihrer Ursachen belegt werden; es musste ein Sanierungsplan erstellt werden, der eine gerechte Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligten vorsah (vgl. BAG 26.11.1985 - 3 AZR 105/84 - AP BetrAVG § 7 Widerruf Nr. 8 m.w.N.).
  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85

    Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats setzt der hier allein in Betracht kommende Widerruf wegen wirtschaftlicher Notlage voraus, daß die angestrebte Entlastung dazu bestimmt und geeignet ist, die Sanierung des Unternehmens herbeizuführen (zuletzt Urteil vom 26. November 1985 - 3 AZR 105/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Köln, 10.04.2001 - 13 (7) TaBV 83/00

    Einigungsstellenanspruch: Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung;

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  • BAG, 16.09.1986 - 3 AZR 72/85

    Erfüllung von Ruhegeldansprüchen bei Betriebsnachfolge - Eintritt des

    Weder die frühere Arbeitgeberin der Kläger noch die Beklagte haben die Leistungen wegen wirtschaftlicher Notlage und mit dem Ziel der Sanierung des Unternehmens widerrufen (vgl. dazu Urteil des Senats vom 26. November 1985 - 3 AZR 105/84 - DB 1986, 2029 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.12.2005 - 8 Sa 691/05

    Widerruf einer Zusage auf betriebliches Altersruhegeld wegen wirtschaftlicher

    Nach dem Stand der Rechtssprechung (vgl. BAG Urteil vom 26.11.1985 - 3 AZR 105/84 - = NZA 1987, 62 L) wäre die wirtschaftliche Notlage durch eine Betriebsanalyse eines Sachverständigen unter Darlegung ihrer Ursachen aufzuzeigen und ein Sanierungsplan zu erstellen gewesen, der eine generelle Lastenverteilung unter Heranziehung sämtlicher Beteiligter vorsieht.
  • LAG Köln, 26.04.2002 - 4 (5) Sa 94/02

    Verpflichtung zur Anpassung der Invalidenrente des Klägers den jeweiligen

  • LG Wiesbaden, 06.02.2019 - 12 O 53/18

    Auslegung einer Versorgungszusage

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 401/86

    Streitigkeit über die Haftung für Betriebsrenten bei Firmenübertragung - Folgen

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 31.07.1986 - 12 Sa 341/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5233
LAG Hessen, 31.07.1986 - 12 Sa 341/86 (https://dejure.org/1986,5233)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31.07.1986 - 12 Sa 341/86 (https://dejure.org/1986,5233)
LAG Hessen, Entscheidung vom 31. Juli 1986 - 12 Sa 341/86 (https://dejure.org/1986,5233)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 62 (Ls.)
  • BB 1987, 412
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 119/02

    Klagefrist für Befristungskontrolle

    Mit Rücksicht auf den Wortlaut und den Zweck des § 6 KSchG soll das Berufungsgericht den Rechtsstreit wegen des Verfahrensmangels an das Arbeitsgericht zurückverweisen dürfen (BAG 30. November 1961 - 2 AZR 295/61 - BAGE 12, 75 = AP KSchG § 5 Nr. 3, zu 5 der Gründe; LAG Düsseldorf 25. März 1980 - 8 Sa 525/79 - DB 1980, 2527; LAG Frankfurt 31. Juli 1986 - 12 Sa 341/86 - LAGE BGB § 130 Nr. 5; LAG Köln 8. März 1988 - 4 Sa 1369/87 - LAGE KSchG § 6 Nr. 1).
  • LAG Hessen, 27.11.1987 - 5 Sa 610/87

    Ermächtigung zur Entgegennahme von (weiteren) Kündigungen durch Prozessvollmacht;

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  • LAG Hessen, 07.05.1987 - 12 Sa 1701/86

    Kündigung; Einschreiebn; Zustellversuch

    Weiß der Kündigungsempfänger auf Grund mündlicher Mitteilungen oder sonstiger Vorkehrungen des Kündigenden, dass ein Kündigungsschreiben an ihn unterwegs ist, so verhält er sich i. d. R. treuwidrig, wenn er eine ihm durch Benachrichtigungszettel über einen vergeblichen Zustellversuch näher bezeichnete Einschreibesendung nicht alsbald während der postalischen Aufbewahrungszeit abholt (BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 285/85, DB 1868, 2336; LAG Hessen, 31.07.1986 - 12 Sa 341/86, LAGE § 130 BGB Nr. 8).
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