Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 06.05.1987

Rechtsprechung
   BAG, 29.07.1986 - 3 AZR 71/85   

Volltextveröffentlichungen

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Keine Ruhegeldzusage durch Verweisung auf Bundes-Angestellten-Tarif

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BB 1987, 1392
  • NZA 1987, 668 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)  

  • LAG Niedersachsen, 13.01.2006 - 10 Sa 1115/05  

    Berechnung einer Betriebsrente - Barber-Urteil - Umsetzung - Auslegung einer als

    Sein Anwendungsbereich erstreckt sich auch auf betriebliche Altersversorgungen, soweit sie - wie im vorliegenden Fall - ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert sind (BAG, 07.09.2004, 3 AZR 550/03, AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG - Gleichberechtigung ).

    Die ab dem 18.05.1990 zurückgelegten Beschäftigungszeiten sind dagegen nach einer Altersgrenze von 60 Jahren zu berechnen (vgl. BAG, 22.01.2002, 3 AZR 554/00, AP Nr. 42 zu § 77 BetrVG 1972 - Betriebsvereinbarung ; BAG, 07.09.2004, 3 AZR 550/03, AP Nr. 15 zu § 1 BetrAVG - Gleichberechtigung ).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 388/05  

    Anspruch auf Verschaffung einer Zusatzversorgung

    Anders als in dem vom Senat mit Urteil vom 29. Juli 1986 (- 3 AZR 71/85 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) entschiedenen Fall ist hier nicht allein auf die Vorschriften des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT), sondern darüber hinaus auf die "diesen ergänzenden oder ändernden Tarifverträge" verwiesen worden.
  • BAG, 25.07.2006 - 3 AZR 134/05  

    Betriebliche Altersversorgung - hier: Auslegung eines Haustarifvertrags mit

    Aus dem Urteil des Senats vom 29. Juli 1986 (- 3 AZR 71/85 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 16) kann die Beklagte nichts herleiten.
mehr

Rechtsprechung
   LAG Köln, 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86   

Volltextveröffentlichungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässsige Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen Betriebsstillegung im Konkurs

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1987, 1467
  • ZIP 1990, 1426
  • NZA 1987, 668 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...  

  • LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99  
    In Insolvenzverfahren gibt es nur noch eine Höchstkündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende (§ 113 Abs. 1 Satz 2 InsO ), die § 113 Abs. 1 Satz 1 InsO sogar ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer (so bereits LAG Frankfurt/Main v. 13.09.1985 - 13 Sa 332/85, EWiR 1985, 899 [Grunsky] = KTS 1986, 450), auf einen einzelvertraglichen (so bereits LAG Köln v. 06.05.1987 - 9 Sa 1288/86, EWiR 1988, 85 [Hanau] = KTS 1988, 113 = NZA 1987, 668 = ZIP 1987, 1467; BAG v. 09.10.1997 - 2 AZR 586/96, ZInsO 1998, 142 ) oder tarifvertraglichen (LAG Düsseldorf v. 09.01.1998 - 9 Sa 1639/97, LAGE § 113 InsO Nr. 2 = ZAP ERW 1998, 55 = ZInsO 1998, 140 ) Ausschluß der ordentlichen Kündigung oder auf eine tarifliche Kündigungserschwerung (LAG Hamm v. 26.11.1998 - 8 Sa 1576/98, EWiR 1999, 467 [Moll] = ZInsO 1999, 302 ; LAG Hamm v. 14.01.1999 - 8 Sa 1991/98, ZInsO 1999, 544 ) gilt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht