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   BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85   

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https://dejure.org/1987,141
BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85 (https://dejure.org/1987,141)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1987 - 7 AZR 265/85 (https://dejure.org/1987,141)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 (https://dejure.org/1987,141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit von Befristungen von Arbeitsverhältnissen - Auswirkungen des Abschlusses eines befristeten Arbeitsvertrages auf einen zuvor geschlossenen unbefristeten Arbeitsvertrag - Anforderungen an den sachlichen Grund als Voraussetzung für die Befristung von ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befristung, Wissenschaftlicher Mitarbeiter; Drittmittelfinanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BeschFG Art.1 § 1
    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1870 (Ls.)
  • NZA 1988, 280
  • DB 1987, 2210
  • JR 1988, 88
 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 30.11.1977 - 5 AZR 561/76

    Befristeter Arbeitsvertrag - Abhängigkeit - Rechtfertigung der vereinbarten

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steigen mit zunehmender Dauer der Beschäftigung auch die Anforderungen an den Grund der Befristung (vgl. z.B. Urteile vom 30. November 1977 - 5 AZR 561/76 - AP Nr. 44 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAGE 44, 70 [BAG 21.06.1983 - 7 AZR 295/81] = AP Nr. 79 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Ebenso wächst auch die soziale Verantwortung des Arbeitgebers; er muß nach langjähriger Beschäftigung bei einer ins Auge gefaßten weiteren Befristung besonders sorgfältig prüfen, ob nicht schutzwürdige Interessen des Arbeitnehmers jetzt eine Dauerbeschäftigung gebieten (vgl. BAG Urteil vom 30. November 1977, aaO).

  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 439/81

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Einschließlich der mit Prof. Dr. U abgeschlossenen Privat-Dienstverträge, die bei der Berechnung der Gesamtdauer der befristeten Beschäftigung im Bereich einer Hochschule mitzuberücksichtigen sind (vgl. BAGE 44, 49 = AP Nr. 78 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, sowie die Bestätigung dieser Rechtsprechung durch die Wertung des Gesetzgebers in dem seit 26. Juni 1985 geltenden § 57 e HochschulrahmenG), war der Kläger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits nahezu neun Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter in demselben Universitätsinstitut tätig.
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Zum anderen bedarf es auch bei der Zweckbefristung eines sachlichen Grundes (vgl. z.B. BAG Urteil vom 26. März 1986 - 7 AZR 599/84 - EzA § 620 BGB Nr. 81, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) kommt es zwar für die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis wirksam befristet ist, grundsätzlich nur auf den zuletzt abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrag an.
  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Einen solchen unselbständigen Annexvertrag hat der Senat bereits bei einem Vertrag angenommen, durch den der aus dem Sachgrund der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung zunächst auf vier Jahre abgeschlossene Arbeitsvertrag einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin an einer Universität später um die Zeit verlängert worden war, für die sie ihre vertragliche Tätigkeit aus Gründen des Mutterschutzes hatte unterbrechen müssen (Urteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule, auch für die Amtliche Sammlung bestimmt).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAGE 41, 110 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) reicht eine solche allgemeine Unsicherheit nicht aus, die Befristung eines drittmittelfinanzierten Arbeitsvertrages sachlich zu rechtfertigen.
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAGE 41, 110 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) reicht eine solche allgemeine Unsicherheit nicht aus, die Befristung eines drittmittelfinanzierten Arbeitsvertrages sachlich zu rechtfertigen.
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Im Ergebnis ist nicht zu beanstanden, daß das Landesarbeitsgericht nicht nur den letzten Arbeitsvertrag vom 28. Dezember 1983, sondern auch den vorletzten Arbeitsvertrag vom 13. Februar 1981 in die Befristungskontrolle (vgl. dazu grundlegend BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie z.B. Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 - BAGE 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83] = AP Nr. 88 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe m.w.N.) einbezogen hat.
  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 -, vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 52 und 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und BAGE 41, 110 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) reicht eine solche allgemeine Unsicherheit nicht aus, die Befristung eines drittmittelfinanzierten Arbeitsvertrages sachlich zu rechtfertigen.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
    Im Ergebnis ist nicht zu beanstanden, daß das Landesarbeitsgericht nicht nur den letzten Arbeitsvertrag vom 28. Dezember 1983, sondern auch den vorletzten Arbeitsvertrag vom 13. Februar 1981 in die Befristungskontrolle (vgl. dazu grundlegend BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag sowie z.B. Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 - BAGE 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83] = AP Nr. 88 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 1 der Gründe m.w.N.) einbezogen hat.
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

  • BAG, 21.06.1983 - 7 AZR 295/81

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 795/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Anschluss an Ausbildung

    a) Ein Annexvertrag liegt nicht bereits dann vor, wenn der letzte und der vorletzte Vertrag in den Vertragsbedingungen übereinstimmen und die zu erfüllende Arbeitsaufgabe die gleiche bleibt (BAG 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP BGB § 620 Hochschule Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 89, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 07.11.2007 - 7 AZR 484/06

    Projektbefristung

    Zur Annahme eines entsprechenden Parteiwillens für eine Annexregelung reicht es nicht aus, dass der letzte und der vorletzte Vertrag in den Vertragsbedingungen übereinstimmen und die zu erfüllende Arbeitsaufgabe die gleiche bleibt (BAG 25. August 2004 - 7 AZR 7/04 - BAGE 111, 377 = EzA TzBfG § 14 Nr. 13, zu I 2 a der Gründe; 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP BGB § 620 Hochschulen Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 89, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 259/89

    Befristetes Arbeitsverhältnis mit Studenten

    Deshalb liegt in dem vorbehaltlosen Abschluß eines befristeten Arbeitsvertrags zugleich notwendig die Auflösung eines früheren unbefristeten Arbeitsverhältnisses (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100 und 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule).
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