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   BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86   

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BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86 (https://dejure.org/1988,577)
BAG, Entscheidung vom 12.01.1988 - 1 AZR 219/86 (https://dejure.org/1988,577)
BAG, Entscheidung vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 (https://dejure.org/1988,577)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte infolge der Teilnahme an einem Solidaritätsstreik - Verfall von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis bei Nichtgeltendmachung im Rahmen der Frist des § 70 Abs. 1 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Vorliegen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Solidaritätsstreiks

  • RA Hensche
  • hensche.de

    Streik: Solidaritätsstreik, Streik: Unterstützungsstreik, Streik: Sympathiestreik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 70; GG Art. 9 Abs. 3
    Arbeitskampf: Unzulässigkeit eines Solidaritätsstreiks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Streikminimierung durch Risikomaximierung - Die neue Arbeitskampfrechtsprechung des BAG (Thomas Blanke)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 2061
  • NZA 1988, 474
  • BB 1988, 978
  • DB 1988, 1270
  • JR 1988, 484
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 05.03.1985 - 1 AZR 468/83

    Sympathiestreik

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Der Senat hält an seiner Entscheidung fest, wonach ein Sympathie- oder Solidaritätsstreik in der Regel rechtswidrig ist (Urteil vom 5. März 1985 - 1 AZR 468/83 - BAGE 48, 160 [BAG 05.03.1985 - 1 AZR 468/83] = AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf.

    Der Senat hat bereits entschieden (Urteil vom 5. März 1985, BAGE 48, 160 [BAG 05.03.1985 - 1 AZR 468/83] = AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf), daß der Streik einer Gewerkschaft, mit dem diese zugunsten einer anderen Gewerkschaft in einen Tarifkonflikt dieser Gewerkschaft mit ihrem Tarifpartner um den Abschluß eines Tarifvertrages eingreift, in der Regel rechtswidrig ist.

  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Es gibt keine Regelausschlußfrist, innerhalb derer dieses Rügerecht ausgeübt werden müßte (Urteil des Fünften Senats vom 15. Januar 1986, BAGE 50, 362 = AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 30.03.1982 - 1 AZR 265/80

    Erhaltungsarbeiten

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es dabei allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (Urteil des Senats vom 30. März 1982, BAGE 38, 207 = AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; zuletzt Urteil des Fünften Senats vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es dabei allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (Urteil des Senats vom 30. März 1982, BAGE 38, 207 = AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; zuletzt Urteil des Fünften Senats vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht).
  • BAG, 21.04.1971 - GS 1/68

    Arbeitskampfmaßnahmen

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Gerade die Betroffenheit außenstehender Dritter hat den Großen Senat veranlaßt auszusprechen, daß Arbeitskämpfe nur als letztes Mittel ergriffen werden dürfen (BAGE 23, 292 = AP Nr. 43 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Aus diesem Grunde setzt die Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts voraus, daß diese über eine gewisse Durchsetzungskraft gegenüber ihrem sozialen Gegenspieler, über eine gewisse Mächtigkeit, verfügt (vgl. zuletzt Entscheidung des Senats vom 25. November 1986 - 1 ABR 22/85 - AP Nr. 36 zu § 2 TVG, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 10.06.1980 - 1 AZR 822/79

    Grundsätze zur Herstellung und Wahrung des Verhandlungsgleichgewichts im

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Sie muß eine tarifbezogene Parität gewährleisten (Urteil des Senats vom 10. Juni 1980, BAGE 33, 140 = AP Nr. 64 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81

    Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 12.01.1988 - 1 AZR 219/86
    Die Tarifbestimmung erfaßt alle Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (BAGE 43, 339 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).
  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

    So kann zum einen die durch den Unterstützungsstreik gezeigte Solidarität die Kampfbereitschaft der den Hauptarbeitskampf führenden Gewerkschaftsmitglieder stärken (vgl. BAG 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 90, zu IV 2 b aa der Gründe).

    Dies gilt umso mehr, als - anders als in den vom Senat am 5. März 1985 (- 1 AZR 468/83 - BAGE 48, 160) und 12. Januar 1988 (- 1 AZR 219/86 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 90 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 73) entschiedenen Fallgestaltungen - die Beklagte sowohl den Hauptarbeitskampf als auch den Unterstützungsstreik führte.

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Die Urteile des Senats vom 5. März 1985 (- 1 AZR 468/83 - BAGE 48, 160) und vom 12. Januar 1988 (- 1 AZR 219/86 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 90 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampfrecht Nr. 73) betrafen Sympathiestreiks, in denen eine Gewerkschaft durch Arbeitskampfmaßnahmen eine andere Gewerkschaft bei deren Tarifkonflikt unterstützen wollte.

    Die auf die Verwirklichung der Tarifautonomie bezogene Hilfsfunktion des Arbeitskampfs hat zur Folge, daß die Arbeitskampfmaßnahmen zwischen Tarifvertragsparteien und deren Mitgliedern stattfinden und die Beeinträchtigung Dritter grundsätzlich nur hingenommen wird, soweit dies im Interesse der Tarifautonomie notwendig ist (vgl. BAG 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 90 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 73, zu IV 2 b cc der Gründe).

    Daher hat der Senat selbst bei einem branchenübergreifenden Sympathiestreik die Förderung des im Hauptarbeitskampf geforderten Tarifabschlusses für möglich erachtet, da die gezeigte Solidarität die Kampfbereitschaft der den Hauptarbeitskampf führenden Gewerkschaftsmitglieder stärken kann und die vom Sympathiestreik betroffenen Arbeitgeber - gleich in welcher Weise - darauf hinwirken können, daß die vom Hauptarbeitskampf betroffenen Arbeitgeber nachgeben (BAG 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 90 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 73, zu IV 2 b aa der Gründe).

  • BAG, 07.09.1988 - 5 AZR 625/87

    Abmahnung nach erfolgloser Kündigung - Anspruch auf Entfernung von

    Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (BAGE 38, 207, 211 = AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - EzA Art. 9 GG "Arbeitskampf" Nr. 73, zu IV 1 der Gründe).

    Aber darauf kommt es letztlich nicht an, denn es gibt keine "Regelausschlußfrist", innerhalb derer das Rügerecht ausgeübt werden muß (BAG Urteil vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - EzA Art. 9 GG "Arbeitskampf" Nr. 73).

  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

    b) Das Berufungsgericht folgt der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts und der herrschenden Meinung in der Literatur, dass uneigennützige Sympathiearbeitskämpfe, die zur Unterstützung fremder Tarifkonflikte geführt werden, in der Regel unzulässig sind (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.03.1985 - 1 AZR 468/83 - AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG, Urteil vom 12.01.1988 - 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Löwisch/Rieble in Löwisch, Arbeitskampf und Schlichtungsrecht 1997, 171 I Rz. 45f; Rüthers in Brox/Rüthers, Arbeitskampfrecht, 2. Auflage, Rz. 142 ff; MünchArbR/Otto, 2. Aufl., § 286, Rz. 39 bis 52; Rüthers/Berghaus, Anm. zum Urteil des BAG vom 12.01.1988, AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; Lieb, Anm. zum Urteil des BAG vom 05.03.1985 in SAE 1986, 60, 65 f; Scholz/Konzen, Die Aussperrung im System von Arbeitsverfassung und kollektivem Arbeitsrecht, 1980; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, 1975, S. 502 ff; Preis, Anm. zum Urteil des BAG vom 12.01.1988 in EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 73 unter II c); a.A. Bieback in Däubler, Arbeitskampfrecht, 2. Aufl., Rn. 372; Plander in AuR 1986, 193, 194, 198; Plander, ZTR 1989, 135, Wohlgemuth, AuR 1980, 33, 35 ff; Ferdinand/Wolter, ZTR 1988, 451, 454).

    Durch eine solche Beschränkung wird das Streikrecht der Gewerkschaften in seinem Kerngehalt nicht angetastet (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 05.03.1985, a.a.O.; BAG, Urteil vom 12.01.1988, a.a.O.).

    Grundsätzlich besteht eine Paritätsvermutung im Tarif- und Kampfgebiet (vgl. Preis, Anm. zu BAG, Urteil vom 12.01.1988 - 1 AZR 219/86 - EZA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 73).

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch bei abgemahnten Pflichtverletzungen, die im Zusammenhang mit einem Arbeitskampf stehen (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 30.03.1982 - 1 AZR 265/80 - AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG, Urteil vom 12.01.1988 - 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

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  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Während der 1. Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1988 (- 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II der Gründe) die Ausschlußfrist für gewahrt hielt, hat der erkennende Senat mit Urteil vom 8. Februar 1988 (- 5 AZR 47/88 - EzBAT § 70 BAT Nr. 28 = RzK I 1 Nr. 48) die Klage eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte deswegen abgewiesen, weil er die Ausschlußfrist nicht gewahrt habe.
  • BAG, 07.06.1988 - 1 AZR 372/86

    Schadenersatz bei rechtswidrigem Streik

    Bereits die Zulässigkeit des Sympathiestreiks hat der Senat in ständiger Rechtsprechung verneint, weil er nicht unmittelbar der Herbeiführung eines Tarifvertrages dient (BAGE 48, 160, 169 f. [BAG 05.03.1985 - 1 AZR 468/83] = AP Nr. 85 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 c der Gründe, und Senatsurteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LAG Niedersachsen, 07.03.2006 - 12 Sa 274/05

    Schadenersatzanspruch gegen eine Arbeitnehmerin wegen deren Aufruf zu einem im

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat den Sympathiestreik als grundsätzlich rechtswidrig angesehen (grundlegend: BAG, Urteil vom 05.03.1985, Az.: 1 AZR 468/83, NZA 1985, 504 bis 508, und Urteil vom 12.01.1988, Az.: 1 AZR 219/86, NZA 1988, 474 bis 476).
  • BAG, 26.02.1992 - 7 AZR 201/91

    Personalrat/Freizeitausgleich/Ausschlußfrist

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 43, 339 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - AP Nr. 90 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) erfaßt die Tarifvorschrift des § 70 Abs. 1 BAT alle Ansprüche, die die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben.
  • BAG, 13.12.1989 - 5 AZR 10/89

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

    Für die Frage, ob eine Abmahnung zu Recht erfolgt ist, kommt es allein darauf an, ob der erhobene Vorwurf objektiv gerechtfertigt ist, nicht aber, ob das beanstandete Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorgeworfen werden kann (BAGE 38, 207, 211 = AP Nr. 74 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu I 1 der Gründe; BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93, aaO, zu I 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 73, zu IV 1 der Gründe).

    Es gibt keine "Regelausschlußfrist", innerhalb derer das Rügerecht ausgeübt werden muß (BAG Urteil vom 15. Januar 1986 - 5 AZR 70/84 - AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 AZR 219/86 - EzA Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 73).

  • LAG Köln, 23.08.1991 - 12 Sa 270/91

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 332/90

    Streik gegen Außenseiter bei Forderung gegen Verband

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2016 - 6 Sa 352/14

    Abmahnung - Lehrkraft - Schuldienst

  • LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.12.2005 - 8 Sa 649/05

    Abmahnung

  • LAG München, 15.06.2005 - 6 Sa 602/05

    Solidaritätsstreik

  • LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 625/03

    Abmahnung wegen Eingriffes eines Laborleiters in die Organisation eines

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 413/92

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - Verfahrensmangel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.08.2004 - 10 Sa 222/04

    Abmahnung: Urlaubsentgelt bei bestehender Arbeitsunfähigkeit;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.08.2012 - 7 Sa 348/10

    Abgrenzung zwischen Mobbing und Konflikt

  • LAG Berlin, 16.11.1990 - 6 Sa 70/90

    Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - tarifliche Ausschlussfrist

  • LAG Hessen, 14.05.2003 - 1 Sa 1441/02
  • LAG Köln, 08.08.1997 - 11 Sa 656/97

    Abmahnung; Verschulden; richtige Tatsachenbehauptung

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