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   BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87   

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BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87 (https://dejure.org/1987,346)
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BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 (https://dejure.org/1987,346)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BAT Anl SR 2y; BGB § 119 Abs. 1 § 620
    Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 57, 13
  • MDR 1988, 1081
  • NZA 1988, 734
  • BB 1988, 1675
  • BB 1988, 1823
  • DB 1988, 1704
  • DB 1989, 2613
  • JR 1989, 44
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Schließen die Arbeitsvertragsparteien im Anschluß an einen befristeten Arbeitsvertrag vorbehaltlos einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag, so ist grundsätzlich dieser letzte Arbeitsvertrag für ihre Rechtsbeziehungen auch dann allgemein maßgebend, wenn die Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages wegen Umgehung zwischen den Kündigungsschutzvorschriften unwirksam war und der Arbeitnehmer deshalb die unbefristete Fortsetzung dieses früheren Vertrages hätte verlangen können (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).

    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Erstmals im Schriftsatz vom 12. November 1986 beruft sich das beklagte Land ferner darauf, die Befristung des letzten Arbeitsvertrages sei entsprechend dem Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gerechtfertigt.

    Das Landesarbeitsgericht hat sich insoweit auf die Grundsätze berufen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Februar 1986 (BAGE 51, 119 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule) dargestellt hat.

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82

    Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Zwar schreiben sie weder vor, welche Ausdrucksweise im Arbeitsvertrag zu verwenden ist (BAG Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 d bb der Gründe), noch bestimmen sie, daß der konkrete sachliche Befristungsgrund im Arbeitsvertrag angegeben werden müsse (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe).

    Dies wird nur erreicht, wenn sich der Arbeitgeber bei einem Streit über die Wirksamkeit der Befristung später nicht auf andere Gründe als die zunächst angegebenen berufen darf; damit ist unter den genannten Voraussetzungen ein Nachschieben von Befristungsgründen nicht möglich (vgl. z. B. Senatsurteile vom 13. April 1983 (BAGE 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 6. Juni 1984 (aaO)).

  • BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Zwar kann auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts ausnahmsweise dann zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums über den Inhalt der Erklärung berechtigen, wenn diese Rechtsfolgen selbst Inhalt der rechtsgeschäftlichen Erklärung sind, wenn also die Rechtsfolge kraft des auf sie gerichteten Willens eintreten soll (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Denn einer gesonderten Begründung durch das Landesarbeitsgericht bedurfte es nicht, weil das Nichtbestehen eines Anspruchs auf vorläufige Weiterbeschäftigung die selbstverständliche Folge einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84

    Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Zwar schreiben sie weder vor, welche Ausdrucksweise im Arbeitsvertrag zu verwenden ist (BAG Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 d bb der Gründe), noch bestimmen sie, daß der konkrete sachliche Befristungsgrund im Arbeitsvertrag angegeben werden müsse (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Dies wird nur erreicht, wenn sich der Arbeitgeber bei einem Streit über die Wirksamkeit der Befristung später nicht auf andere Gründe als die zunächst angegebenen berufen darf; damit ist unter den genannten Voraussetzungen ein Nachschieben von Befristungsgründen nicht möglich (vgl. z. B. Senatsurteile vom 13. April 1983 (BAGE 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 6. Juni 1984 (aaO)).
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84

    Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben

    Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
    Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
  • BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86

    Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit

  • RG, 05.11.1931 - VIII 344/31

    Zur Anfechtung stillschweigend abgegebener Erklärungen wegen Irrtums.

  • BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02

    Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung

    Das ist der Fall, wenn das Rechtsgeschäft infolge Verkennung seiner rechtlichen Bedeutung einer von der gewollten wesentlich verschiedene Rechtswirkung herbeiführt, nicht aber, wenn ein irrtumsfrei erklärtes und gewolltes Rechtsgeschäft außer der erstrebten Wirkung noch andere nicht erkannte oder nicht gewollte Nebenfolgen hervorbringt (BAG 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13, 17).
  • BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03

    Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung

    Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 1 der Gründe; 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13, 16 = AP BGB § 119 Nr. 8 = EzA BGB § 119 Nr. 13, zu I 1 der Gründe; 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73, 78 f. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 = EzA BGB § 620 Nr. 76, zu II der Gründe).
  • BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97

    Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten

    Die Vereinbarung einer derartigen Rechtsbedingung ermöglicht nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB, zu I 1 der Gründe, m.w.N.) die Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrags, weil dieser im Fall der Unwirksamkeit der Befristung nach wie vor die alleinige Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien darstellt.
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Rechtsprechung
   BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/85   

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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsvertrag - Befristung - Maßgeblichkeit - Kündigungsschutzvorschriften - Unwirksamkeit

Papierfundstellen

  • NZA 1988, 734
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