Rechtsprechung
BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befristeter Arbeitsvertrag
- RA Hensche
- hensche.de
Befristung, Zeitvertrag, Befristung: Kettenbefristung, Befristungskontrolle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BAT Anl SR 2y; BGB § 119 Abs. 1 § 620
Prüfungsmaßstab bei befristetem Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Bochum, 22.02.1984 - 3 Ca 313/83
- LAG Hamm, 28.11.1986 - 5 Sa 1362/84
- BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Papierfundstellen
- BAGE 57, 13
- MDR 1988, 1081
- NZA 1988, 734
- BB 1988, 1675
- BB 1988, 1823
- DB 1988, 1704
- DB 1989, 2613
- JR 1989, 44
Wird zitiert von ... (45) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84
Befristeter Arbeitsvertrag
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Schließen die Arbeitsvertragsparteien im Anschluß an einen befristeten Arbeitsvertrag vorbehaltlos einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag, so ist grundsätzlich dieser letzte Arbeitsvertrag für ihre Rechtsbeziehungen auch dann allgemein maßgebend, wenn die Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages wegen Umgehung zwischen den Kündigungsschutzvorschriften unwirksam war und der Arbeitnehmer deshalb die unbefristete Fortsetzung dieses früheren Vertrages hätte verlangen können (ständige Rechtsprechung des Senats seit dem Urteil vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich.
- BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84
Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher …
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Erstmals im Schriftsatz vom 12. November 1986 beruft sich das beklagte Land ferner darauf, die Befristung des letzten Arbeitsvertrages sei entsprechend dem Senatsurteil vom 12. Februar 1986 - 7 AZR 482/84 - auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses gerechtfertigt.Das Landesarbeitsgericht hat sich insoweit auf die Grundsätze berufen, die der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Februar 1986 (BAGE 51, 119 = AP Nr. 1 zu § 620 BGB Hochschule) dargestellt hat.
- BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 458/82
Anspruch auf Feststellung des Bestehens eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Zwar schreiben sie weder vor, welche Ausdrucksweise im Arbeitsvertrag zu verwenden ist (BAG Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 d bb der Gründe), noch bestimmen sie, daß der konkrete sachliche Befristungsgrund im Arbeitsvertrag angegeben werden müsse (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe).Dies wird nur erreicht, wenn sich der Arbeitgeber bei einem Streit über die Wirksamkeit der Befristung später nicht auf andere Gründe als die zunächst angegebenen berufen darf; damit ist unter den genannten Voraussetzungen ein Nachschieben von Befristungsgründen nicht möglich (vgl. z. B. Senatsurteile vom 13. April 1983 (BAGE 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) und vom 6. Juni 1984 (aaO)).
- BAG, 16.02.1983 - 7 AZR 134/81
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Zwar kann auch ein Irrtum über die Rechtsfolgen eines Rechtsgeschäfts ausnahmsweise dann zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums über den Inhalt der Erklärung berechtigen, wenn diese Rechtsfolgen selbst Inhalt der rechtsgeschäftlichen Erklärung sind, wenn also die Rechtsfolge kraft des auf sie gerichteten Willens eintreten soll (vgl. BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Denn einer gesonderten Begründung durch das Landesarbeitsgericht bedurfte es nicht, weil das Nichtbestehen eines Anspruchs auf vorläufige Weiterbeschäftigung die selbstverständliche Folge einer wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist (vgl. BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht). - BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 599/84
Zweckbefristung; Vertretung einer beurlaubten Lehrkraft
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich. - BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84
Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche …
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Zwar schreiben sie weder vor, welche Ausdrucksweise im Arbeitsvertrag zu verwenden ist (BAG Urteil vom 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP Nr. 89 zu § 620 Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 2 d bb der Gründe), noch bestimmen sie, daß der konkrete sachliche Befristungsgrund im Arbeitsvertrag angegeben werden müsse (BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe). - BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81
Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Dies wird nur erreicht, wenn sich der Arbeitgeber bei einem Streit über die Wirksamkeit der Befristung später nicht auf andere Gründe als die zunächst angegebenen berufen darf; damit ist unter den genannten Voraussetzungen ein Nachschieben von Befristungsgründen nicht möglich (vgl. z. B. Senatsurteile vom 13. April 1983 (BAGE 42, 203 = AP Nr. 76 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) …und vom 6. Juni 1984 (aaO)). - BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich. - BAG, 11.12.1985 - 7 AZR 329/84
Universität - Befristung - Lektor - Promotion - Dienstaufgaben
Auszug aus BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/87
Nach der nunmehr ständigen Rechtsprechung des Senats (BAGE 49, 73, 79, 80; 50, 298, 307; 51, 319, 323, 324 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 599/84]= AP Nr. 97, 100, 103 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule) ist bei mehreren aneinandergereihten befristeten Arbeitsverträgen im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre sachliche Rechtfertigung hin zu prüfen; ob die vorangegangenen Verträge wirksam befristet waren, ist grundsätzlich unerheblich. - BAG, 02.04.1987 - 2 AZR 418/86
Gewichtung einer Pflichtverletzung eines Betriebsratsmitglieds im Vergleich mit …
- RG, 05.11.1931 - VIII 344/31
Zur Anfechtung stillschweigend abgegebener Erklärungen wegen Irrtums.
- BAG, 10.02.2004 - 9 AZR 401/02
Schadenersatz bei "Altersteilzeitvereinbarung
Das ist der Fall, wenn das Rechtsgeschäft infolge Verkennung seiner rechtlichen Bedeutung einer von der gewollten wesentlich verschiedene Rechtswirkung herbeiführt, nicht aber, wenn ein irrtumsfrei erklärtes und gewolltes Rechtsgeschäft außer der erstrebten Wirkung noch andere nicht erkannte oder nicht gewollte Nebenfolgen hervorbringt (BAG 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13, 17). - BAG, 10.03.2004 - 7 AZR 402/03
Befristeter Arbeitsvertrag - Mittelbare Vertretung
Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (BAG 6. August 2003 - 7 AZR 33/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 253 = EzA BGB 2002 § 620 Hochschulen Nr. 1, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 43/99 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 26 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 18, zu B I 1 der Gründe; 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13, 16 = AP BGB § 119 Nr. 8 = EzA BGB § 119 Nr. 13, zu I 1 der Gründe; 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 - BAGE 49, 73, 78 f. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 97 = EzA BGB § 620 Nr. 76, zu II der Gründe). - BAG, 29.10.1998 - 7 AZR 561/97
Befristetes Arbeitsverhältnis eines Studenten
Die Vereinbarung einer derartigen Rechtsbedingung ermöglicht nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB, zu I 1 der Gründe, m.w.N.) die Überprüfung der Rechtswirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrags, weil dieser im Fall der Unwirksamkeit der Befristung nach wie vor die alleinige Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien darstellt.
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis
Will der Arbeitnehmer sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung vorangegangener Arbeitsverträge erhalten, so muß er bei Abschluß weiterer befristeter Verträge mit dem Arbeitgeber einen Vorbehalt des Inhalts vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (BAGE 57, 13, 16 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB, zu I 1 der Gründe). - BAG, 20.02.1991 - 7 AZR 81/90
Angabe des Befristungsgrundes im Arbeitsvertrag
Der für das Rechtsgebiet der Befristung des Arbeitsvertrags allein zuständige erkennende Senat hat stets deutlich herausgestellt (vgl. z.B. Urteile vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 458/82 - AP Nr. 83 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu IV 2 der Gründe;… vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84 - AP Nr. 91, aaO, zu III 3 a der Gründe; BAGE 57, 13, 19 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB, zu II 2 a der Gründe), daß die Nr. 2 SR 2y BAT nicht die Angabe des konkreten sachlichen Befristungsgrundes, sondern nur die Vereinbarung der tariflichen Grundform nach Abs. 1 dieser Vorschrift verlangt, also die Vereinbarung, ob der Angestellte als Zeitangestellter, als Angestellter für Aufgaben von begrenzter Dauer oder als Aushilfsangestellter eingestellt wird. - BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96
Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung
Im Falle der vorbehaltslosen Vereinbarung eines automatischen Beendigungstatbestandes ist daher unerheblich, ob der Arbeitnehmer den Willen hatte, auf einen bestehenden Kündigungsschutz zu verzichten (vgl. insbesondere BAG Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - BAGE 57, 13 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB). - LAG Brandenburg, 17.06.2004 - 4 Sa 425/03
Befristung, Arbeitszeiterhöhung, Lehrer
Damit wird zugleich ein etwaiges unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgehoben (vgl. u. a. BAGE 57, 13, 16 sowie aus jüngerer Zeit BAG, Urt. v. 10.03.2004 - 7 AZR 402/03 -). - BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 453/89
Mitarbeit an zeitlich begrenztem Forschungsprojekt - Tätigkeit als …
Auf die Revision des Klägers hat der erkennende Senat mit Urteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - (BAGE 57, 13 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB) dieses erste Berufungsurteil mit der Begründung aufgehoben, das beklagte Land könne sich schon aus tarifrechtlichen Gründen (SR 2y BAT) nicht auf den vom Landesarbeitsgericht angenommenen Befristungsgrund der Förderung des wissenschaftlichen Machwuchses berufen.Hiervon ist der Senat auch in dem in dieser Sache ergangenen ersten Revisionsurteil vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 - (BAGE 57, 13 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB) ausgegangen; dem ist das Landesarbeitsgericht gefolgt.
- BAG, 04.04.1990 - 7 AZR 29/89 Will der Arbeitnehmer dieses Ergebnis vermeiden und sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages erhalten, so muß er mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt des Inhaltes vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen (vgl. BAGE 49, 73, 79 f. = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II der Gründe;… BAGE 50, 298, 307 = AP Nr. 100, aaO; BAGE 57, 13, 16 = AP Nr. 8 zu § 119 BGB, zu I 1 der Gründe).
Die Unkenntnis dieser Rechtsfolge berechtigt den Arbeitnehmer nicht, den von ihm abgeschlossenen befristeten nachfolgenden Arbeitsvertrag nach § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums über den Inhalt seiner Erklärung anzufechten ( BAGE 57, 13, 17 f. = AP Nr. 8 zu § 119 BGB, zu I 2 der Gründe).
- LAG Niedersachsen, 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88
Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Erfordernis einer …
Hierzu zählen Entscheidungen, wonach bei der Befristungskontrolle lediglich auf den zuletzt abgeschlossenen Arbeitsvertrag abzustellen sei (Urteile vom 8. Mai 1985 - 7 AZR 191/84 ; vom 11. Dezember 1985 - 7 AZR 329/84 ; vom 30. Oktober 1987 - 7 AZR 115/87 ), wonach es zur sachlichen Rechtfertigung der Befristung nicht einer konkreten Zuordnung zu einem bestimmten Urlaubsfall bedürfe, sondern ein "beurlaubungsbedingter Gesamtvertretungsbedarf" ausreiche (Urteil vom 3. Dezember 1986 - 7 AZR 354/85 ), wonach bestimmte haushaltsrechtliche Erwägungen denn doch eine Befristung ermöglichen könnten (Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - und vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 ), wonach die "Drittmittelfinanzierungs-Entscheidung" im Zuge einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach §§ 91 ff. AFG als solche, ohne Rücksicht auf die tatsächlich konkret auszuführende Arbeitsaufgabe, einen sachlichen Grund bilden könne, das Arbeitsverhältnis auf die Dauer der Finanzierungszuweisung zu befristen (Urteil vom 12. Juni 1987 - 7 AZR 389/86 ). - LAG Düsseldorf, 06.06.2005 - 10 Sa 100/05
Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Wirksamkeit unwirksamer Befristungen nach …
- BAG, 12.05.1999 - 7 AZR 45/98
Arbeitsverhältnis: Befristung - Studenten
- LAG Sachsen, 04.08.2005 - 6 Sa 975/04
- LAG Sachsen-Anhalt, 23.11.2000 - 9 Sa 257/00
Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hochschulrecht; Rechtmäßigkeit der …
- ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14732/13
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
- ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14744/13
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
- OLG Bamberg, 10.05.2002 - 6 U 1/02
Abgrenzung des Erklärungs- vom Motivirrtum
- LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1091/01
Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs; Bestandskraft eines zur Beilegung …
- BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 97/99
Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG
- BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 307/90
Befristeter Arbeitsvertrag
- ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14743/13
Betriebliche Altersversorgung - zulässiger Verzicht auf Erteilung einer …
- ArbG München, 18.03.2015 - 38 Ca 11921/14
Erteilung einer Versorgungszusage und Fortbestand eines beamtenähnlichen …
- ArbG München, 01.07.2015 - 32 Ca 14740/13
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
- LAG Berlin, 02.02.1998 - 9 Sa 132/97
Arbeitsverhältnis: Befristung - Sozialhilfe - Hilfe zur Arbeit
- BAG, 13.03.1991 - 7 AZR 37/90
- BAG, 13.06.1990 - 7 AZR 361/89
Befristeter Auslandsarbeitsvertrag für Baustelle - Auslaufen eines …
- LAG Berlin, 14.07.1998 - 9 Ta 12/98
Klagefrist im Fall eines Befristungsstreits; Anwendungsbereich der dreiwöchigen …
- BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 84/90
Wirksame Befristungen eines Arbeitsverhältnisses - Streit über den Umfang der …
- BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 561/88
Möglichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit früherer befristeter …
- LAG Brandenburg, 09.09.1999 - 8 Sa 294/99
Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung
- LAG Hamm, 04.05.1998 - 5 Sa 1836/97
Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Vorübergehender Mehrbedarf und Vertretung; …
- LAG Köln, 26.01.1996 - 11 (13) Sa 1103/95
Arbeitsverhältnis: Befristung - Stellenreservierung als sachliche Rechtsfertigung
- BAG, 29.05.1991 - 7 AZR 228/90
Wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages (Lehrkraft in zeitlich begrenzter …
- BAG, 13.09.1989 - 7 AZR 562/88
Befristeter Arbeitsvertrag - Erfordernis und Geeignetheit eines zulässigen …
- ArbG München, 18.03.2015 - 38 Ca 11920/14
Betriebliche Altersversorgung: AGB-Kontrolle von Änderungsvereinbarungen …
- ArbG München, 26.02.2015 - 22 Ca 14622/13
Kein Anspruch auf Versorgungszusage, wenn zuvor Einverständnis mit der …
- LAG Hessen, 21.04.1999 - 2 Sa 1078/98
Wirksamkeit einer Befristungsabrede; Einigung über Befristungsgrundform; …
- BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 806/87
Übereinstimmung der Dauer des mit dem Vertreter abgeschlossenen befristeten …
- LAG Hessen, 06.07.1988 - 10 Sa 838/87
Möglichkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
- LAG Schleswig-Holstein, 02.12.1988 - 5 Sa 507/88
Befristeter Arbeitsvertrag; Sachlicher Grund; Projektbedingter Arbeitsüberhang; …
- ArbG München, 04.02.2015 - 38 Ca 14837/13
Versorgungszusage, Versorgungsrecht, Unwirksamkeit einer Wechselvereinbarung zu …
- BAG, 15.08.1990 - 7 AZR 519/89
Befristeter Arbeitsvertrag - Annexvertrag - Lektor - Befristungskontrolle durch …
- ArbG Hagen, 04.08.1998 - 3 Ca 924/98
Bedendigung eines fünfmal verlängerten befristeten Arbeitsvertrags als …
- LAG Berlin, 17.05.1993 - 9 Sa 25/93
Klage auf Feststellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses; Die …
- ArbG Halle, 23.11.2020 - 8 Ca 1531/20
Vertretungsbefristung - Befristungskette
Rechtsprechung
BAG, 30.10.1987 - 7 AZR 115/85 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsvertrag - Befristung - Maßgeblichkeit - Kündigungsschutzvorschriften - Unwirksamkeit
Papierfundstellen
- NZA 1988, 734