Rechtsprechung
   BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,103
BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 (https://dejure.org/1988,103)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 (https://dejure.org/1988,103)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 (https://dejure.org/1988,103)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,103) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung - Ausspruch einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung - Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Kündigung während des noch laufenden Betriebs zum vorgesehenen ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang im Großhandel

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; KSchG 1969 § 1; WZG § 8
    Voraussetzungen für einen Betriebsübergang bei einem Großhandelsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1989, 326
  • NZA 1989, 265
  • BB 1989, 75
  • DB 1989, 430
  • DB 2010, 430
  • JR 1989, 220
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (101)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Die Veräußerung des Betriebs allein ist dagegen, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung der Prognose ergibt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAGE 47, 13 = AP, aaO, zu B III 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987, aaO, zu II 3 c der Gründe).

    Wie der Senat in dem Urteil BAGE 47, 13 klargestellt hat, gehört eine auf Betriebsstillegung gestützte Kündigung zu den Kündigungen aus anderen Gründen im Sinne dieser Vorschrift; liegt dieser Grund tatsächlich nicht vor, so ist die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 43, 13, 21, 23 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81]= AP, aaO, zu B III 1 und V 1 der Gründe; BAGE 47, 13, 21 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe; Urteile vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 530/82 - sowie vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 40 und 47 zu § 613 a BGB, zu IV 2 b bzw. II 2 b der Gründe) ist eine Kündigung nur dann rechtsunwirksam, wenn ihr Beweggrund wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bedingt, dieser also der tragende Grund der Kündigung war, nicht schon dann, wenn er nur äußerlicher Anlaß hierzu war.

    Der Senat hat es in dem Urteil BAGE 47, 13, 26 = AP, aaO, zu III 4 der Gründe, offen gelassen, ob im Zusammenhang mit einer ernsthaft geplanten oder bereits durchgeführten Betriebsstillegung bei einer späteren Veräußerung des Betriebes gleichwohl eine Kündigung wegen Betriebsübergangs im Sinne dieser Norm vorliegt oder wegen Umgehung der Norm unwirksam ist.

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Die Veräußerung des Betriebs allein ist dagegen, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung der Prognose ergibt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAGE 47, 13 = AP, aaO, zu B III 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987, aaO, zu II 3 c der Gründe).

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86

    Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß nur noch einzelne Gegenstände erhalten werden (BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 a der Gründe).

    Anders als bei Ladengeschäften (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Februar 1987, aaO, zu B 4 b der Gründe) sind dagegen die Betriebsräume von untergeordneter Bedeutung; das Großhandelsgeschäft kann, wie ein Produktionsbetrieb, auch an anderen Stellen oder in einem anderen Ort weitergeführt werden, ohne damit notwendig seinen bisherigen Kundenstamm zu verlieren und seinen Kundenkreis zu verändern.

  • BAG, 27.11.1986 - 2 AZR 706/85

    Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Sequestration und Konkurs einer KG -

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Gesetzesumgehungen durch andere Gestaltungen als durch Arbeitgeberkündigung, wie durch Befristungen von Arbeitsverhältnissen zum Zwecke des Ausschlusses der Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 27. November 1986 - 2 AZR 706/85 - nicht veröffentlicht, zu V der Gründe) oder durch fristlose Eigenkündigungen von Arbeitnehmern oder Aufhebungsverträge, die durch den Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und Arbeitsplatzgarantie des Erwerbers veranlaßt wurden (BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 -, zu II 2 a der Gründe, ZiP 1988, 120, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) sind von der gesetzlichen Neuregelung nicht erfaßt und können zur Unwirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte führen.
  • BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86

    Veräußerung von notleidendem Betrieb

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Gesetzesumgehungen durch andere Gestaltungen als durch Arbeitgeberkündigung, wie durch Befristungen von Arbeitsverhältnissen zum Zwecke des Ausschlusses der Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 27. November 1986 - 2 AZR 706/85 - nicht veröffentlicht, zu V der Gründe) oder durch fristlose Eigenkündigungen von Arbeitnehmern oder Aufhebungsverträge, die durch den Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und Arbeitsplatzgarantie des Erwerbers veranlaßt wurden (BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 -, zu II 2 a der Gründe, ZiP 1988, 120, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) sind von der gesetzlichen Neuregelung nicht erfaßt und können zur Unwirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte führen.
  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Für die Prüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung an (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Ein Vergleichsverfahren kann auch mit der Fortführung des Unternehmens enden, und auch die Kündigungen sämtlicher Arbeitnehmer schließen allein einen Betriebsübergang und damit eine Fortführung des Betriebs nicht aus, solange nicht feststeht, ob sie wirksam sind und keine Betriebsgemeinschaft mehr besteht (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1987 - 2 AZR 247/86 - AP Nr. 67 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 43, 13, 21, 23 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81]= AP, aaO, zu B III 1 und V 1 der Gründe; BAGE 47, 13, 21 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe; Urteile vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 530/82 - sowie vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 40 und 47 zu § 613 a BGB, zu IV 2 b bzw. II 2 b der Gründe) ist eine Kündigung nur dann rechtsunwirksam, wenn ihr Beweggrund wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bedingt, dieser also der tragende Grund der Kündigung war, nicht schon dann, wenn er nur äußerlicher Anlaß hierzu war.
  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84

    Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß nur noch einzelne Gegenstände erhalten werden (BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 a der Gründe).
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 43, 13, 21, 23 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81]= AP, aaO, zu B III 1 und V 1 der Gründe; BAGE 47, 13, 21 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe; Urteile vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 530/82 - sowie vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 40 und 47 zu § 613 a BGB, zu IV 2 b bzw. II 2 b der Gründe) ist eine Kündigung nur dann rechtsunwirksam, wenn ihr Beweggrund wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bedingt, dieser also der tragende Grund der Kündigung war, nicht schon dann, wenn er nur äußerlicher Anlaß hierzu war.
  • BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87

    Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus

    Bei dieser Fallgestaltung wirkt sich ein späteres Scheitern des erwarteten und eingeleiteten Betriebsübergangs ebensowenig auf den Kündigungsgrund aus wie eine unerwartete spätere Betriebsfortführung, die einer vom Arbeitgeber endgültig geplanten und schon eingeleiteten oder bereits durchgeführten Betriebsstillegung nach Ausspruch der Kündigung folgt (Bestätigung des Senatsurteils vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87.

    Das Kündigungsverbot des Abs. 4 ist insofern mehr als eine reine Ergänzung des Bestandsschutzes nach Abs. 1, als es wesentlich auf den Beweggrund der Kündigung ankommt und eine "rein objektive Umgehung" nicht ausreicht (Urteil des Senates vom 26. Mai 1983, aaO; Urteil des Senates vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Auch in diesem Falle ist der Arbeitgeber allerdings noch nicht endgültig entschlossen, seinen Betrieb stillzulegen, so daß er sich auf diesen Grund nicht zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung berufen kann (Urteil des Senates vom 28. April 1988, aaO).

    Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann die Wirksamkeit einer Kündigung nur nach den objektiven Verhältnissen zum Zeitpunkt des Kündigungszuganges beurteilt werden (Senatsurteile vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - BB 1987, 1815; BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 28. April 1988, aaO; Urteile des Siebten Senats vom 15. August 1984 - 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und BAGE 33, 1 = AP Nr. 6, aaO; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 154; KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 156; Herschel/Löwisch, aaO, § 1 Rz 75).

    Später eintretende Gründe können an der Unwirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nichts mehr ändern (Hueck, aaO, Rz 156; KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 158, 310; Urteil des Senates vom 28. April 1988, aaO).

  • LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Eine Umgehung dieser Norm kommt deshalb insoweit nicht in Betracht (vgl. BAG 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP BGB § 613 a Nr. 74 = EzA BGB § 613 a Nr. 80, zu IV 1 c der Gründe).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht