Rechtsprechung
BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung - Ausspruch einer Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung - Soziale Rechtfertigung einer betriebsbedingten Kündigung - Kündigung während des noch laufenden Betriebs zum vorgesehenen ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Betriebsübergang im Großhandel
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 613a; KSchG 1969 § 1; WZG § 8
Voraussetzungen für einen Betriebsübergang bei einem Großhandelsbetrieb - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 613a Abs. 4
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 01.04.1986 - 7 Ca 6223/85
- LAG Köln, 15.07.1987 - 7 Sa 750/86
- BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Papierfundstellen
- ZIP 1989, 326
- NZA 1989, 265
- BB 1989, 75
- DB 1989, 430
- DB 2010, 430
- JR 1989, 220
Wird zitiert von ... (101) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83
Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Die Veräußerung des Betriebs allein ist dagegen, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung der Prognose ergibt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (BAGE 47, 13 = AP, aaO, zu B III 3 a der Gründe;… BAG Urteil vom 27. Februar 1987, aaO, zu II 3 c der Gründe).
Wie der Senat in dem Urteil BAGE 47, 13 klargestellt hat, gehört eine auf Betriebsstillegung gestützte Kündigung zu den Kündigungen aus anderen Gründen im Sinne dieser Vorschrift; liegt dieser Grund tatsächlich nicht vor, so ist die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt.
Nach der Rechtsprechung des Senats (…BAGE 43, 13, 21, 23 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81]= AP, aaO, zu B III 1 und V 1 der Gründe; BAGE 47, 13, 21 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe; Urteile vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 530/82 - sowie vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 40 und 47 zu § 613 a BGB, zu IV 2 b bzw. II 2 b der Gründe) ist eine Kündigung nur dann rechtsunwirksam, wenn ihr Beweggrund wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bedingt, dieser also der tragende Grund der Kündigung war, nicht schon dann, wenn er nur äußerlicher Anlaß hierzu war.
Der Senat hat es in dem Urteil BAGE 47, 13, 26 = AP, aaO, zu III 4 der Gründe, offen gelassen, ob im Zusammenhang mit einer ernsthaft geplanten oder bereits durchgeführten Betriebsstillegung bei einer späteren Veräußerung des Betriebes gleichwohl eine Kündigung wegen Betriebsübergangs im Sinne dieser Norm vorliegt oder wegen Umgehung der Norm unwirksam ist.
- BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher …
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Die Veräußerung des Betriebs allein ist dagegen, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 652/85 - AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige und betriebswirtschaftliche Betrachtung der Prognose ergibt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist die geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (…BAGE 47, 13 = AP, aaO, zu B III 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 27. Februar 1987, aaO, zu II 3 c der Gründe).
- BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 321/86
Kündigung wegen des Übergangs eines Betriebes - Sozialwidrigkeit einer Kündigung …
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß nur noch einzelne Gegenstände erhalten werden (BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 a der Gründe).Anders als bei Ladengeschäften (vgl. dazu Senatsurteil vom 26. Februar 1987, aaO, zu B 4 b der Gründe) sind dagegen die Betriebsräume von untergeordneter Bedeutung; das Großhandelsgeschäft kann, wie ein Produktionsbetrieb, auch an anderen Stellen oder in einem anderen Ort weitergeführt werden, ohne damit notwendig seinen bisherigen Kundenstamm zu verlieren und seinen Kundenkreis zu verändern.
- BAG, 27.11.1986 - 2 AZR 706/85
Rechtsgeschäftlicher Betriebsübergang - Sequestration und Konkurs einer KG - …
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Gesetzesumgehungen durch andere Gestaltungen als durch Arbeitgeberkündigung, wie durch Befristungen von Arbeitsverhältnissen zum Zwecke des Ausschlusses der Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 27. November 1986 - 2 AZR 706/85 - nicht veröffentlicht, zu V der Gründe) oder durch fristlose Eigenkündigungen von Arbeitnehmern oder Aufhebungsverträge, die durch den Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und Arbeitsplatzgarantie des Erwerbers veranlaßt wurden (BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 -, zu II 2 a der Gründe, ZiP 1988, 120, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) sind von der gesetzlichen Neuregelung nicht erfaßt und können zur Unwirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte führen. - BAG, 28.04.1987 - 3 AZR 75/86
Veräußerung von notleidendem Betrieb
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Gesetzesumgehungen durch andere Gestaltungen als durch Arbeitgeberkündigung, wie durch Befristungen von Arbeitsverhältnissen zum Zwecke des Ausschlusses der Rechtsfolgen des § 613 a Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 27. November 1986 - 2 AZR 706/85 - nicht veröffentlicht, zu V der Gründe) oder durch fristlose Eigenkündigungen von Arbeitnehmern oder Aufhebungsverträge, die durch den Hinweis auf eine geplante Betriebsveräußerung und Arbeitsplatzgarantie des Erwerbers veranlaßt wurden (BAG Urteil vom 28. April 1987 - 3 AZR 75/86 -, zu II 2 a der Gründe, ZiP 1988, 120, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) sind von der gesetzlichen Neuregelung nicht erfaßt und können zur Unwirksamkeit dieser Rechtsgeschäfte führen. - BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Für die Prüfung der Sozialwidrigkeit der Kündigung kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung an (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86
Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Ein Vergleichsverfahren kann auch mit der Fortführung des Unternehmens enden, und auch die Kündigungen sämtlicher Arbeitnehmer schließen allein einen Betriebsübergang und damit eine Fortführung des Betriebs nicht aus, solange nicht feststeht, ob sie wirksam sind und keine Betriebsgemeinschaft mehr besteht (vgl. BAG Urteil vom 12. Februar 1987 - 2 AZR 247/86 - AP Nr. 67 zu § 613 a BGB). - BAG, 26.05.1983 - 2 AZR 477/81
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung wegen Betriebsübergangs - …
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Nach der Rechtsprechung des Senats (BAGE 43, 13, 21, 23 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81]= AP, aaO, zu B III 1 und V 1 der Gründe; BAGE 47, 13, 21 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe; Urteile vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 530/82 - sowie vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 40 und 47 zu § 613 a BGB, zu IV 2 b bzw. II 2 b der Gründe) ist eine Kündigung nur dann rechtsunwirksam, wenn ihr Beweggrund wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bedingt, dieser also der tragende Grund der Kündigung war, nicht schon dann, wenn er nur äußerlicher Anlaß hierzu war. - BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 30/84
Betriebsübergang aufgrund Funktionsnachfolge?
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Die Trennung eines Teils vom ganzen Betrieb darf dessen Charakter nicht in der Weise ändern, daß nur noch einzelne Gegenstände erhalten werden (BAGE 48, 365 = AP Nr. 42 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 2 AZR 321/86 - AP Nr. 63 zu § 613 a BGB, zu B II 4 a der Gründe). - BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85
Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des …
Auszug aus BAG, 28.04.1988 - 2 AZR 623/87
Nach der Rechtsprechung des Senats (…BAGE 43, 13, 21, 23 [BAG 26.05.1983 - 2 AZR 477/81]= AP, aaO, zu B III 1 und V 1 der Gründe; BAGE 47, 13, 21 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu III 1 der Gründe; Urteile vom 31. Januar 1985 - 2 AZR 530/82 - sowie vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 40 und 47 zu § 613 a BGB, zu IV 2 b bzw. II 2 b der Gründe) ist eine Kündigung nur dann rechtsunwirksam, wenn ihr Beweggrund wesentlich durch den Betriebsinhaberwechsel bedingt, dieser also der tragende Grund der Kündigung war, nicht schon dann, wenn er nur äußerlicher Anlaß hierzu war.
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 596/87
Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB; Eingreifen des Kündigungsverbots aus …
Bei dieser Fallgestaltung wirkt sich ein späteres Scheitern des erwarteten und eingeleiteten Betriebsübergangs ebensowenig auf den Kündigungsgrund aus wie eine unerwartete spätere Betriebsfortführung, die einer vom Arbeitgeber endgültig geplanten und schon eingeleiteten oder bereits durchgeführten Betriebsstillegung nach Ausspruch der Kündigung folgt (Bestätigung des Senatsurteils vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87.Das Kündigungsverbot des Abs. 4 ist insofern mehr als eine reine Ergänzung des Bestandsschutzes nach Abs. 1, als es wesentlich auf den Beweggrund der Kündigung ankommt und eine "rein objektive Umgehung" nicht ausreicht (Urteil des Senates vom 26. Mai 1983, aaO; Urteil des Senates vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
Auch in diesem Falle ist der Arbeitgeber allerdings noch nicht endgültig entschlossen, seinen Betrieb stillzulegen, so daß er sich auf diesen Grund nicht zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung berufen kann (Urteil des Senates vom 28. April 1988, aaO).
Nach herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann die Wirksamkeit einer Kündigung nur nach den objektiven Verhältnissen zum Zeitpunkt des Kündigungszuganges beurteilt werden (Senatsurteile vom 9. April 1987 - 2 AZR 210/86 - BB 1987, 1815; BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAGE 42, 151 [BAG 24.03.1983 - 2 AZR 21/82] = AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Urteil vom 28. April 1988, aaO;… Urteile des Siebten Senats vom 15. August 1984 - 7 AZR 536/82 - AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit und BAGE 33, 1 = AP Nr. 6, aaO;… Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz 154;… KR-Becker, 2. Aufl., § 1 KSchG Rz 156;… Herschel/Löwisch, aaO, § 1 Rz 75).
Später eintretende Gründe können an der Unwirksamkeit der Kündigung grundsätzlich nichts mehr ändern (Hueck, aaO, Rz 156
;… KR-Becker, aaO, § 1 KSchG Rz 158, 310; Urteil des Senates vom 28. April 1988, aaO). - LAG Hamm, 07.01.1999 - 4 Sa 2350/97
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer fristgemäßen Kündigung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01
Betriebsübergang - Schuhproduktion
Eine Umgehung dieser Norm kommt deshalb insoweit nicht in Betracht (vgl. BAG 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP BGB § 613 a Nr. 74 = EzA BGB § 613 a Nr. 80, zu IV 1 c der Gründe).
- BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96
Wiedereinstellungsanspruch
Dies ist dann der Fall, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr., vgl. BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB und Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, jeweils m.w.N.; zuletzt BAG Urteil vom 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 543/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (vgl. st. Rspr. des Senats 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP BetrVG 1972 § 111 Nr. 43 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 99; 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP BGB § 613a Nr. 74 = EzA BGB § 613a Nr. 80; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 5. April 2001 - 2 AZR 696/99 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 117 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 110; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118;… vgl. auch: KR-Griebeling § 1 KSchG Rn. 527;… ErfK-Ascheid/Oetker 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 406;… HWK-Quecke § 1 KSchG Rn. 289). - BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)
Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist eine geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; vgl. Senatsurteile vom 28. April 1988, aaO, zu II der Gründe …und vom 19. Mai 1988, aaO, zu V 2 b ee der Gründe).
Hierzu gehören neben der vollständigen Aufgabe des Betriebszwecks die Einstellung der Betriebstätigkeit (insbesondere Produktion und Vertrieb) sowie die Auflösung der Betriebseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln (Senatsurteil vom 28. April 1988, aaO).
Soweit die Entscheidung des Senats vom 28. April 1988 (- 2 AZR 623/87 - AP, aaO) dahin verstanden worden ist - wie z. B. im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 1. März 1990 - 4 Sa 314/89 -, während das angefochtene Urteil diese Entscheidung zutreffend anders interpretiert hat -, bei einer ernsthaft und endgültig beabsichtigten Betriebsstillegung, die zum Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen habe (vgl. dazu noch zu II 2 c der Gründe), müsse außerdem zu diesem Zeitpunkt bereits mit deren Verwirklichung begonnen worden sein, mag diese Äußerung im vorgenannten Senatsurteil (…AP, aaO, zu IV 1 a cc der Gründe) mißverständlich sein, so daß der Senat die vorliegende Entscheidung zum Anlaß folgender Klarstellung nimmt:.
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 666/93
Stillegung eines Betriebsteils; Betriebsübergang
Wie der Senat mehrfach klargestellt hat (BAGE 47, 13 = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; Urteil vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), gehört eine auf Betriebsstillegung gestützte Kündigung zu den Kündigungen aus anderen Gründen im Sinne dieser Vorschrift; liegt dieser Grund tatsächlich nicht vor, so ist die Kündigung bereits nach § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG sozial ungerechtfertigt.Die Veräußerung des Betriebes allein ist, wie sich aus der Wertung des § 613 a BGB ergibt, keine Betriebsstillegung, weil die Identität des Betriebs gewahrt bleibt und lediglich ein Betriebsinhaberwechsel stattfindet (BAGE 47, 13, 22 f. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B III 2 der Gründe; BAGE 54, 215, 228 = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, zu II der Gründe).
- BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 14/91
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - …
Sie beruhen auf einer zu wortgetreuen Anwendung und Übertragung der im Senatsurteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - (AP Nr. 74 zu § 613 a BGB) aufgestellten Grundsätze auf den hier vorliegenden Sachverhalt.Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1956 - 2 AZR 302/54 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG; Senatsurteil vom 27. Februar 1958, BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; BAG Urteil vorm 23. März 1984 - 7 AZR 409/82 - AP Nr. 38 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; Senatsurteil vom 27. September 1984, BAGE 47, 13 - AP Nr. 39 zu § 613 a BGB; BAGE 54, 215, 227 ff. = AP Nr. 41 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 3 der Gründe; Senatsurteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - und vom 19. Mai 1988 - 2 AZR 596/87 - AP Nr. 74 und 75 zu § 613 a BGB) gehört die Stillegung des gesamten Betriebes durch den Arbeitgeber gem. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG zu den dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einen Grund zur sozialen Rechtfertigung einer Kündigung abgeben können.
Wird die Kündigung auf die künftige Entwicklung der betrieblichen Verhältnisse gestützt, so kann sie ausgesprochen werden, wenn die betrieblichen Umstände greifbare Formen angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, daß bis zum Auslaufen der einzuhaltenden Kündigungsfrist eine geplante Maßnahme durchgeführt ist und der Arbeitnehmer somit entbehrt werden kann (ständige Rechtsprechung seit BAGE 6, 1, 3 ff. [BAG 27.02.1958 - 1 AZR 445/55] = AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu III 1 der Gründe; vgl. Senatsurteile vom 28. April 1988, a.a.O., zu II der Gründe …und vom 19. Mai 1988, a.a.O., zu V 2 b ee der Gründe).
Hierzu gehören neben der vollständigen Aufgabe des Betriebszwecks die Einstellung der Betriebstätigkeit, (insbesondere Produktion und Vertrieb) sowie die Auflösung der Betriebseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln (Senatsurteil vom 28. April 1988, a.a.O.).
Soweit die Entscheidung das Senats vom 28. April 1988 (- 2 AZR 623/87 - AP, a.a.O.) dahin verstanden worden ist - wie im angefochtenen Urteil, während im Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 23. Januar 1991 - 5 Sa 315/89 - diese Entscheidung zutreffend anders interpretiert worden ist -, bei einer ernsthaft und endgültig beabsichtigten Betriebsstillegung, die zum Kündigungszeitpunkt bereits greifbare Formen angenommen habe (vgl. dazu noch zu II 4 c der Gründe), müsse außerdem zu diesem Zeitpunkt bereits mit deren Verwirklichung begonnen worden sein, mag diese Äußerung im vorgenannten Senatsurteil (…AP, a.a.O., zu IV 1 a cc der Gründe) mißverständlich sein, so daß der Senat die vorliegende Entscheidung zum Anlaß folgender Klarstellung nimmt:.
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 91/98
Änderungskündigung
Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aufgrund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung zu erwarten ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (st. Rspr.: vgl. BAG Urteile vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB; vom 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP Nr. 53 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung und vom 11. März 1998 - 2 AZR 414/97 - AP Nr. 43 zu § 111 BetrVG 1972). - BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94
Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes
§ 613 a BGB findet dagegen keine Anwendung, wenn nach einer Stillegung des Betriebs die ehemaligen Betriebsmittel veräußert werden (BAG Urteil vom 27. September 1984 - 2 AZR 309/83 - BAGE 47, 13, 21 ff. = AP Nr. 39 zu § 613 a BGB, zu B II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 28. April 1988 - 2 AZR 623/87 - AP Nr. 74 zu § 613 a BGB, zu IV 1 der Gründe). - BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 37/93
Betriebsübergang; Übertragung einer Depotverwaltung
- BAG, 19.05.1988 - 2 AZR 667/87
Kündigung wegen des Betriebsübergangs - Berufung auf eine vereinbarte Schriftform …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95
Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.11.2023 - 12 Sa 418/23
Kündigung wegen Betriebsübergang - Anderweitige Kündigungsbegründung - Auslegung
- BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 489/93
Konzerndimensionaler Kündigungsschutz - Soziale Rechtfertigung der Kündigung aus …
- LAG Hamm, 04.04.2000 - 4 Sa 1220/99
Betriebsbedingte Kündigung bei einer Betriebsveräußerung in der Insoklvenz
- LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08
Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers …
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- BAG, 14.05.1991 - 3 AZR 212/90
Einordnung der Erfolgsbeteiligung als Gratifikation oder als leistungsbezogener …
- LAG Köln, 21.01.2005 - 4 Sa 1036/04
Betriebsübergang
- LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1835/10
Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist; …
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02
Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz; …
- BAG, 29.09.1988 - 2 AZR 107/88
Arbeitnehmer als Bestandteil eines Betriebes - Feststellung der Auflösung eines …
- BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 651/95
Betriebsbedingte Kündigung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 79/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 298/95
Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung im Konkurs - Ernsthafter und …
- BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 154/95
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Milderung …
- LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08
Kündigung wegen Betriebsstilllegung
- LAG Hamm, 11.11.1998 - 2 Sa 1111/98
Arbeitsverhältnis - Kündigung durch den Konkursverwalter - …
- LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
- LAG Düsseldorf, 28.04.1997 - 10 Sa 1534/96
Betriebsübergang: Umgehung des Schutzzwecks des § 613a BGB
- LAG Sachsen-Anhalt, 26.04.2005 - 8 Sa 509/04
Unbegründeter Wiedereinstellungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung und …
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 667/93
Ausspruch einer Kündigung wegen einer Teilbetriebsstillegung - Ausspruch einer …
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 669/93
Ausspruch einer Kündigung wegen einer Teilbetriebsstillegung - Ausspruch einer …
- LAG Hamm, 20.07.2000 - 4 Sa 2148/99
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 668/93
Wirksamkeit von Änderung der Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- LAG Hamm, 07.11.2012 - 2 Sa 956/12
Abgrenzung von Betriebsübergang und -stilllegung
- LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1469/99
Verspätete Geltendmachung eines Wiedereinstellungs- bzw. Fortsetzungsanspruchs; …
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 312/95
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 670/93
Wirksamkeit von Änderung von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 672/93
Wirksamkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 303/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 299/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 304/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 301/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 305/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 306/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 302/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 311/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 309/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 307/95
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 200/94
Betriebsbedingte Kündigung - Schließung des Betriebs - Kündigungszeitpunkt
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 665/93
- BAG, 09.02.1994 - 2 AZR 671/93
Wirksamkeit der Änderung von Arbeitsbedingungen durch Änderungskündigung
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 300/95
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 308/95
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 9 Sa 522/07
Betriebsbedingte Änderungskündigung - Anspruch auf Provision aus nicht zustande …
- BAG, 18.02.1993 - 2 AZR 518/92
Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch außerordentliche bzw. hilfsweise …
- LAG Hamm, 18.05.2000 - 4 Sa 2148/99
Wirsamkeit einer betriebsbedingten Kündigung wegen Betriebsübergangs; …
- LAG Hamm, 24.02.2000 - 4 Sa 1731/99
Uwirksamkeit der die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen …
- BAG, 12.11.1998 - 2 AZR 583/97
Änderungskündigung zur Vermeidung einer betriebsbedingten Beendigungskündigung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 80/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- LAG Düsseldorf, 28.11.1995 - 6 Sa 858/95
Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung - Fortsetzung …
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 99/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 625/06
Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung
- LAG München, 25.01.1995 - 9 Sa 379/94
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - betriebliche Erfordernisse; …
- LAG Hamm, 28.07.1997 - 17 (6) Sa 156/97
Einzelvertragliche Vereinbarung der Gewährung von Ruhegehalt und …
- LAG Köln, 12.08.2010 - 6 Sa 789/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang; unsubstantiierte …
- LAG Köln, 30.07.2002 - 9 Sa 1301/01
Anspruch eines Flugzeugführers auf Rückzahlung verauslagter Ausbildungskosten; …
- LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 3 (7) Sa 1487/00
Ordentliche Kündigung; Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs; Prognoseentscheidung …
- LAG München, 29.04.2008 - 7 Sa 873/07
Länge der Kündigungsfrist
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 415/97
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.01.2004 - 2 Sa 951/03
Teilbetriebsübergang durch Übertragung der Anzeigenabteilung einer Tageszeitung
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 416/97
- BAG, 09.02.1989 - 2 AZR 405/88
Betriebsstilllegung: Abgrenzung zum Betriebsübergang eines Betriebsteils
- LAG Hamm, 28.01.1997 - 4 Sa 141/96
Kosten eines Rechtsstreits; Eintragung eines Prokuristen ins Handelsregister; …
- BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 488/93
Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1989 - 13 A 340/88
Beurteilungszeitpunkt für die Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter ist die …
- LAG Niedersachsen, 16.02.2001 - 3 Sa 1493/00
Ordentliche Kündigung; Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs; Prognoseentscheidung …
- BAG, 17.10.1990 - 7 AZR 614/89
Erneute Probezeitbefristung, wenn sich der Arbeitnehmer schon bewährt hat - …
- BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 439/97
Ordentliche Kündigung aufgrund einer beabsichtigten Betriebsstillegung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.1997 - 8 Sa 1026/96
Vorliegen einer sozial ungerechtfertigten Kündigung; Betriebsschließung bzw. eine …
- BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 934/94
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Auswirkungen eines …
- BAG, 11.07.1995 - 3 AZR 38/95
Anspruch auf Zahlung einer Abfindung trotz späterer Weiterbeschäftigung - …
- BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 238/95
Tariflicher Abfindungsanspruch bei Weiterbeschäftigung - Verfassungsrechtliches …
- BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 239/95
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 201/88
Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe
- BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 310/95
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 198/94
- BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 199/94
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 204/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang sächlicher und immaterieller …
- LAG Köln, 24.06.2010 - 6 Sa 133/10
Unwirksame betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei …
- LAG Hamm, 31.01.1997 - 5 Sa 1053/96
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Feststellung des Fortbestands …
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 205/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Erfordernis des Übergangs materieller und …
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 207/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang eines Betriebs oder eines …
- LAG Hamm, 31.01.1997 - 5 Sa 1054/96
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung durch einen Konkursverwalter; …
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 202/88
Betriebsübergang im Bewachungsgewerbe - Übergang materieller und immaterieller …
- ArbG Berlin, 17.02.2000 - 4 Ca 32471/99
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten ordentlichen Kündigung; Überprüfung der …
- BAG, 30.11.1988 - 2 AZR 208/88