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   LAG Berlin, 29.08.1988 - 12 Sa 40/88, 12 Sa 59/88   

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https://dejure.org/1988,2965
LAG Berlin, 29.08.1988 - 12 Sa 40/88, 12 Sa 59/88 (https://dejure.org/1988,2965)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29.08.1988 - 12 Sa 40/88, 12 Sa 59/88 (https://dejure.org/1988,2965)
LAG Berlin, Entscheidung vom 29. August 1988 - 12 Sa 40/88, 12 Sa 59/88 (https://dejure.org/1988,2965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Frage des Vorhandenseins eines anderen geeigneten Arbeitsplatzes bei betriebsbedingter Kündigung wegen Wegfalls des bisherigen Arbeitsplatzes; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung; Wegfall; Arbeitsplatz; Zeitpunkt; Überprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    KSchG § 1; ZPO § 256 Abs. 1
    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Wegfall des Arbeitsplatzes - maßgeblicher Zeitpunkt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 1601
  • ZIP 1990, 1430
  • NZA 1989, 274
  • BB 1988, 2389
  • DB 1988, 2264
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 04.06.1987 - 2 AZR 416/86

    Arbeitsverhinderung wegen schlechter Witterung - Wirksamkeit einer ordentlichen

    Auszug aus LAG Berlin, 29.08.1988 - 12 Sa 40/88
    Die Kündigung ist vielmehr auch dann sozialwidrig, wenn in dem Zeitpunkt, in dem der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes absehbar und damit die Kündigung als Möglichkeit erkennbar war, ein anderer Arbeitsplatz frei war, der vom Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung - durch eine Neueinstellung - neu besetzt worden ist (Abweichung von BAG AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - DB 1984, 2703 -).

    "... [Zwar] hat das BAG in seiner Entscheidung vom 6.6.1984 die Auffassung vertreten, die soziale Rechtfertigung einer Kündigung sei grundsätzlich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Kündigungszugangs zu beurteilen, so daß es lediglich darauf ankomme, ob gerade in diesem Zeitpunkt eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit bzw. ein freier Arbeitsplatz vorhanden sei (vgl. BAG, DB 1984, 2704 = AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus LAG Berlin, 29.08.1988 - 12 Sa 40/88
    Die Kündigung ist vielmehr auch dann sozialwidrig, wenn in dem Zeitpunkt, in dem der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes absehbar und damit die Kündigung als Möglichkeit erkennbar war, ein anderer Arbeitsplatz frei war, der vom Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung - durch eine Neueinstellung - neu besetzt worden ist (Abweichung von BAG AP Nr. 16 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung - DB 1984, 2703 -).
  • BAG, 25.04.2002 - 2 AZR 260/01

    Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem freien Arbeitsplatz

    Ein treuwidriges, weil rechtsmißbräuchliches Verhalten liegt insbesondere dann vor, wenn für den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Stellenbesetzung ein Auslaufen der Beschäftigungsmöglichkeiten für den später gekündigten Arbeitnehmer bereits absehbar war (LAG Berlin 29. August 1988 - 12 Sa 40/88 - und 59/88 - EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 58; KR-Etzel, 6. Aufl., § 1 KSchG Rn. 221).
  • ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08

    Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen

    Ausreichend ist, "wenn in dem Zeitpunkt, in dem der Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes absehbar und damit die Kündigung als Möglichkeit erkennbar war, ein anderer Arbeitsplatz frei war, der vom Arbeitgeber bis zum Zugang der Kündigung - durch eine Neueinstellung - neu besetzt worden ist" (LAG Berlin [29.08.1988] - 12 Sa 40, 59/88 - NZA 1989, 274 Ls.).

    "Denn anderenfalls hätte es der Arbeitgeber in der Hand, die Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz wegfallen wird, so lange hinauszuschieben, bis er andere freie Arbeitsplätze besetzt hat" (LAG Berlin [29.08.1988] - 12 Sa 40, 59/88 - NZA 1989, 274).

  • ArbG Berlin, 20.04.2007 - 28 Ca 1171/07

    Beschäftigungsmöglichkeit bei Betriebsstilllegung für Betriebsratsmitglied in

    86) S. dazu (gegen die vorherige Judikatur des Siebten Senats in BAG 6, 6.1984 - 7 AR 451/82 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 16 (II.3 b)) schon LAG Berlin 29.8.1988 - 12 Sa 40 u. 59/88 - LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 14 = NZA 1989, 274 = DB 1988, 2264 (2.4.): "Denn anderenfalls hätte es der Arbeitgeber in der Hand, die Kündigung eines Arbeitnehmers, dessen Arbeitsplatz wegfallen wird, so lange hinauszuschieben, bis er andere freie Arbeitsplätze besetzt hat"; im gleichen Sinne später etwa BAG 23.8.1990 - 2 AZR 57/90 - RzK I 7 b Nr. 10 (II.3); 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 - AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = NZA 1995, 566 (B.I.6); 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 - BAGE 79, 66 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 66 = NZA 1995, 413 (B.III.2); 30.8.1995 - 1 ABR 11/95 - AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 5 = NZA 1996, 496 (II. - A.II.3 a u. II. - A.II.3 b, bb); 5.10.1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86 = AP § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 71 = NZA 1996, 524 (II.3 b); 2.4.1996 - 1 ABR 39/95 - AP § 99 BetrVG 1972 Versetzung Nr. 9 = NZA 1997, 219 (B.I.3 c); ständige Rechtsprechung.
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