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   BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87   

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BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87 (https://dejure.org/1988,145)
BAG, Entscheidung vom 20.12.1988 - 1 ABR 68/87 (https://dejure.org/1988,145)
BAG, Entscheidung vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 (https://dejure.org/1988,145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung eines Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers - Voraussetzungen für eine gerichtliche Ersetzung der Zustimmung eines Betriebsrates - Ordnungsgemäße Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber - Zustimmungspflichtigkeit der Eingruppierung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99 § 101
    Betriebsrat: Nachholung der unvollständigen Unterrichtung durch den Arbeitgeber, Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung, Eingruppierung, Anspruch auf Aufhebung der Nichteingruppierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99, § 101
    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einstellung und Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 60, 330
  • NZA 1989, 518
  • BB 1989, 1549
  • BB 1989, 851
  • DB 1989, 1240
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 31.05.1983 - 1 ABR 57/80

    Eingruppierung - Betriebsratsmitbestimmung

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 31. Mai 1983 (BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972) im einzelnen ausgeführt und begründet, daß dann, wenn der Arbeitgeber eine Eingruppierung ohne die erforderliche Zustimmung des Betriebsrats vorgenommen hat, dieser nach § 101 BetrVG zwar nicht die "Aufhebung der Eingruppierung", wohl aber die nachträgliche Einholung seiner Zustimmung und bei Verweigerung der Zustimmung die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens verlangen könne.

    Dessen Erklärung, die Arbeitnehmerin H. brauche - daher - als geringfügig Beschäftigte nicht eingruppiert zu werden, ist dann keine zustimmungspflichtige "Eingruppierung" im Sinne von § 99 Abs. 1 BetrVG (Beschluß des Senats vom 31. Mai 1983, BAGE 43, 35 = AP Nr. 27 zu § 118 BetrVG 1972).

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 16. Juli 1985 (BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972) zwar ausgesprochen, daß der Betriebsrat seine Zustimmung zur Einstellung eines Arbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern könne, die vertraglich vorgesehene Befristung des Arbeitsverhältnisses sei unzulässig.

    Zur Zustimmungsverweigerung berechtigen aber nur solche Nachteile, die durch die zustimmungspflichtige Maßnahme, d.h. durch die Einstellung selbst entstehen (Beschluß des Senats vom 16. Juli 1985, BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 28.01.1986 - 1 ABR 10/84

    Betriebsrat - Unterrichtungspflicht

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat eine unvollständige Unterrichtung des Betriebsrats lediglich zur Folge, daß die Wochenfrist des § 99 Abs. 3 BetrVG nicht zu laufen beginnt, eine Fiktion der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG daher nicht eintreten kann (Beschluß vom 28. Januar 1986, BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

    Die Verletzung der Unterrichtungspflicht nach § 99 Abs. 1 BetrVG ist kein Verstoß gegen ein Gesetz im Sinne von § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (Beschluß des Senats vom 28. Januar 1986, BAGE 51, 42 = AP Nr. 34 zu § 99 BetrVG 1972).

  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Eingruppierung ist ein Akt der Rechtsanwendung (Beschluß des Senats vom 22. März 1983, BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972) und setzt daher eine Rechtsnorm voraus, aus der sich die Lohn- oder Gehaltsgruppe, der die auszuübende Tätigkeit des Arbeitnehmers entspricht, unmittelbar ablesen läßt.
  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 49/74

    Betriebsrat - Einzustellende Arbeitnehmer - Tarifgerechte Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Von daher hat der Senat entschieden, daß der Betriebsrat einer geplanten Einstellung seine Zustimmung nicht mit der Begründung verweigern könne, die vorgesehene Eingruppierung verstoße gegen die maßgebende Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung (Beschluß des Senats vom 10. Februar 1976 - 1 ABR 49/74 - AP Nr. 4 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.05.1981 - 1 ABR 109/78

    Auskunftspflicht

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    § 99 Abs. 1 BetrVG schreibt vor, daß die Bewerbungsunterlagen sämtlicher Bewerber und nicht nur desjenigen Bewerbers vorzulegen sind, den der Arbeitgeber einzustellen beabsichtigt (Beschluß des Senats vom 19. Mai 1981, BAGE 35, 278 = AP Nr. 18 zu § 118 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.06.1984 - 1 ABR 65/82

    Deutsche Gerichtsbarkeit im Hinblick auf "nichtdeutsche Unternehmen

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Darauf, ob der schon vor dem Arbeitsgericht gestellte Aufhebungsantrag von Anfang an unbegründet oder unzulässig war, wie der Senat es in seiner Entscheidung vom 19. Juni 1984 (BAGE 46, 107 = AP Nr. 1 zu Art. 72 ZA-Nato-Truppenstatut) erwogen hat, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Die Entscheidung des Senats, wonach der Betriebsrat im Zustimmungsersetzungsverfahren keine neuen Zustimmungsverweigerungsgründe nachschieben kann (Beschluß vom 3. Juli 1984, BAGE 46, 158 [BAG 03.07.1984 - 1 ABR 74/82] = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972), steht dem nicht entgegen, da sich diese Entscheidung nur auf solche Zustimmungsverweigerungsgründe bezieht, die erstmals nach Ablauf der Wochenfrist vorgebracht werden.
  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Fehlt es an der ordnungsgemäßen Unterrichtung des Betriebsrats, kann dessen Zustimmung nicht ersetzt werden (Beschluß des Senats vom 15. April 1986, BAGE 51, 345 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 68/87
    Gerade darauf beruht die Rechtsprechung des Senats, daß die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder die Fortbeschäftigung eines Arbeitnehmers über eine Altersgrenze hinaus als erneute Einstellung wiederum der Zustimmung des Betriebsrats bedarf (Beschluß vom 28. Oktober 1986, BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Beschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 33/87

    Neueinstellung - Betriebsrat - Auskunftspflicht - Arbeitsvertrag -

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 36/87

    Zustimmungsersetzung im Falle der Verweigerung des Betriebsrats bezüglich der

  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Fehlt es bereits hieran, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Ein- oder Umgruppierung in die maßgebende Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner - des Betriebsrats - Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (BAG 17. Juni 2008 - 1 ABR 37/07 - Rn. 18, AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 126 = EzA BetrVG 2001 § 99 Umgruppierung Nr. 4; 12. Dezember 2000 - 1 ABR 23/00 - zu B I der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 20; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - zu B II 2 b bb der Gründe, AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 1; 18. Januar 1991 - 1 ABR 53/90 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 68, 104, 108; 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 - zu B III 2 d der Gründe, BAGE 60, 330, 343).
  • BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 73/88

    Betriebsrat: Unterrichtungspflicht durch den Arbeitgeber bei Einstellung neuer

    Demgegenüber wird der einzustellende Arbeitnehmer durch die Einstellung als solche auch dann nicht benachteiligt, wenn die anläßlich der Einstellung vorgenommene Eingruppierung zu seinen Ungunsten nicht tarifgerecht vorgesehen ist oder wenn eine Eingruppierung überhaupt unterblieben ist (vgl. Beschluß des Senats vom 20. Dezember 1988 - 1 ABR 68/87 -, zu B I 1 b der Gründe, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

    Unter Eingruppierung ist die Zuordnung einer von einem Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zu den Tätigkeitsmerkmalen der Lohn- oder Vergütungsgruppen einer im Betrieb geltenden Lohn- oder Vergütungsordnung zu verstehen (ständige Rechtsprechung: vgl. BAGE 54, 147, 155 = AP Nr. 42 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 59, 276, 280 = AP Nr. 35 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAGE 60, 330, 342 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972 m.w.N.).

    Die vom Personal- bzw. Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit gibt dem betroffenen Arbeitnehmer darüber hinaus eine größere Gewähr für deren Richtigkeit, als wenn sie vom Arbeitgeber alleine vorgenommen wird (BAGE 60, 330, 342 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 42, 121, 126 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972; BAGE 51, 34, 41 = AP Nr. 32 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 60, 330, 342 = AP Nr. 62 zu § 99 BetrVG 1972; BAGE 35, 239, 245 = AP Nr. 24 zu § 59 HGB ; Urteil vom 25. Februar 1987 - 4 AZR 209/86 - AP Nr. 16 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 604/87 - AP Nr. 142 zu § 22, 23 BAT 1975) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 50, 186, 193).

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