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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1989 - 4 L 8/89   

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https://dejure.org/1989,6652
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 22.02.1989 - 4 L 8/89 (https://dejure.org/1989,6652)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.02.1989 - 4 L 8/89 (https://dejure.org/1989,6652)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Februar 1989 - 4 L 8/89 (https://dejure.org/1989,6652)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 722
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 08.03.1999 - 5 C 5.98

    Z: Zuschuß aus Mitteln der Ausgleichsabgabe für die Einrichtung

    Mit der grundsätzlichen Ausgrenzung sog. Organmitglieder aus dem Anwendungsbereich des § 7 Abs. 1 SchwbG befindet sich der Senat im übrigen in weitgehender Übereinstimmung mit Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. BSG, Urteil vom 30. September 1992 11 RAr 79/91 ; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Februar 1989 4 L 8/89 ; VGH Kassel, Urteil vom 19. September 1996 9 UE 3009/94 ; OVG Saarlouis, Urteil vom 17. September 1997 8 R 4/95 ; OVG Münster, Urteil vom 12. Dezember 1997 24 A 4419/95 ; Cramer, SchwbG, 5. Aufl. 1998, § 7 Rn. 17; Neumann/Pahlen, SchwbG, 9. Aufl. 1999, § 7 Rn. 46; Dörner, SchwbG , § 7 Rn. 14; Großmann, in: GK-SchwbG, 1992, § 7 Rn. 41).
  • OVG Saarland, 17.09.1997 - 8 R 4/95

    Schwerbehindertenrecht: Anrechnung des GmbH-Geschäftsführers auf die Anzahl der

    Bei dieser Sachlage ist der Schluß, es solle trotz der Gesetzesänderung nach dem Willen des Gesetzgebers bei der bisherigen Rechtslage verbleiben, nach Auffassung des Senates nicht gerechtfertigt (so aber OVG Lüneburg, Urteil vom 22.2.1989 - 4 L 8/89-).
  • VG Frankfurt/Main, 04.08.2004 - 10 E 1717/00

    Berechnung der Ausgleichsabgabe - Nachforderung von rückständige Beiträge -

    Aber auch eine Anrechnung des schwerbehinderten Geschäftsführers als Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 SchwbG kommt nicht in Betracht, weil der Geschäftsführer unabhängig von seiner gesellschafts-, arbeits- und sozialrechtlichen Stellung keinen Arbeitsplatz i.S.v. § 7 Abs. 1 SchwbG besetzt, was aber für eine Anrechnung nach § 9 Abs. 1 SchwbG erforderlich wäre (OVG Münster, Urteil vom 12.12.1997, BR 1998, 98; OVG Lüneburg vom 22.02.1989 - NZA 1989, 722).
  • VG Halle, 13.11.2002 - 5 A 233/02

    Anforderung rückständiger Ausgleichsabgaben - Verjährung

    Auch der angefochtene 'Feststellungsbescheid' gemäß § 11 Abs. 2 SchwbG ist der Sache nach keine 'Festsetzung' der Abgabe, sondern eine Aufforderung zur Zahlung rückständiger (entstandener) Ausgleichsabgaben ( vgl. Neumann/Pahlen, SchwbG , a.a.O., § 11 Rn. 23 mit weiteren Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.10.1996 - 2 S 632/95 -, juris; a.A.: OVG Lüneburg, Urt. v. 22.02.1989 - 4 L 8/89 -, juris).
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