Weitere Entscheidung unten: BAG, 02.03.1989

Rechtsprechung
   BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,66
BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 (https://dejure.org/1995,66)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 (https://dejure.org/1995,66)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 (https://dejure.org/1995,66)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,66) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung wegen der Annahme von Schmiergeldern in Millionenhöhe - Erfordernis der Mitteilung der genauen Sozialdaten bei der Anhörung des Betriebsrats?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626; BetrVG § 102 Abs. 1
    Anhörung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung: Wirksamkeit trotz fehlender Mitteilung über Alter und Dauer der Betriebszugehörigkeit bei schwerwiegendem Kündigungsgrund bei einem im Unternehmen bekannten Mitarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ingenieur soll eine Menge Schmiergeld eingesteckt haben - Fristlose Kündigung ist trotz eines Fehlers bei der Anhörung des Betriebsrats wirksam

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1556
  • ZIP 1996, 648
  • NZA 1989, 755
  • NZA 1996, 419
  • BB 1995, 2378
  • BB 1995, 2481
  • BB 1996, 488
  • DB 1995, 2378
  • DB 1996, 836
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (165)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.08.1982 - 7 AZR 437/80

    Beschlußunfähigkeit des Betriebsrats - Mitbestimmungsrechte des Restbetriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Mit dieser Mitteilung ist grundsätzlich das Anhörungsverfahren abgeschlossen (BAGE 40, 42 = AP Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972).

    Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn in Wahrheit keine Stellungnahme des Betriebsrats, sondern erkennbar nur eine persönliche Stellungnahme des Betriebsratsvorsitzenden erfolgt wäre oder wenn der Arbeitgeber den Fehler durch unsachgemäßes Verhaltens selbst veranlaßt hätte (vgl. BAGE 40, 42 = AP, aaO und Senatsurteil vom 24. März 1977 - 2 AZR 289/76 - AP Nr. 12 zu § 102 BetrVG 1972).

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 327/94

    Betriebsbedinge Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Dies bedeutet dann auch, daß im allgemeinen dem Betriebsrat das Lebensalter und die Dauer der Betriebszugehörigkeit des betroffenen Mitarbeiters mitzuteilen sind (vgl. BAG Urteil vom 15. Dezember 1994 - 2 AZR 327/94 - AP Nr. 67 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung), soweit dem Arbeitgeber diese Daten bekannt sind und er davon ausgehen muß, daß sie für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung von Bedeutung sind.
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Das Landesarbeitsgericht ist mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt ausführlich BAGE 74, 185 = AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 102 Rz 25; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 106 ff.) davon ausgegangen, daß die ausgesprochene Kündigung nicht nur dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist.
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    a) Die Anwendung des § 626 Abs. 1 BGB durch das Berufungsgericht kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob der Sachverhalt unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles an sich geeignet ist, einen wichtigen Grund abzugeben, und ob alle vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände, die für oder gegen die außerordentliche Kündigung sprechen, widerspruchsfrei berücksichtigt worden sind (BAG Urteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Demgemäß darf der Arbeitgeber dem Betriebsrat keine - ihm bekannten und von ihm bedachten - persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten, die sich im Rahmen der Interessenabwägung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken können (vgl. BAG Urteil vom 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • BAG, 28.02.1974 - 2 AZR 455/73

    Anforderungen an die Wirksamkeit der Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Das Landesarbeitsgericht ist mit der einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (BAGE 26, 27 = AP Nr. 2 zu § 102 BetrVG 1972; zuletzt ausführlich BAGE 74, 185 = AP Nr. 62 zu § 102 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 102 Rz 25; KR-Etzel, 4. Aufl., § 102 BetrVG Rz 106 ff.) davon ausgegangen, daß die ausgesprochene Kündigung nicht nur dann unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat, ohne den Betriebsrat zuvor überhaupt beteiligt zu haben, sondern auch dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachgekommen ist.
  • BAG, 11.07.1991 - 2 AZR 119/91

    Anhörung des Betriebsrats vor Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Durch sein gezeigtes Verhalten zerstört er das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit (BAGE 24, 401 = AP Nr. 65 zu § 626 BGB; KR-Becker, 3. Aufl., § 1 KSchG Rz 282; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 567; Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 60; MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 2. Aufl., § 626 Rz 99; Wank in: MünchArbR-Wank, Bd. 2, § 117 Rz 76).
  • BAG, 08.09.1988 - 2 AZR 103/88

    Anhörung des Betriebsrats zur Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist vielmehr so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (vgl. BAGE 59, 295 = AP Nr. 49 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 11. Juli 1991 - 2 AZR 119/91 - AP Nr. 57 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 90/93

    Außerordentliche Kündigung, Zeitpunkt der Kenntnis von den Kündigungsgründen

    Auszug aus BAG, 15.11.1995 - 2 AZR 974/94
    Dabei setzt eine auf die Pflichtverletzung selbst gestützte außerordentliche Kündigung voraus, daß der Arbeitgeber nach seiner Überzeugung Kenntnis nicht nur von Verdachtsmomenten hat, die eine Verdachtskündigung begründen können, sondern so sichere Kenntnis der die Pflichtverletzung selbst begründenden Umstände, daß er seiner Behauptungs- und Beweislast im Prozeß auch nachkommen kann (BAG Urteil vom 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - AP Nr. 31 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).
  • BAG, 02.11.1983 - 7 AZR 65/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 24.03.1977 - 2 AZR 289/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Einleitung des Anhörungsverfahrens durch den

  • BAG, 02.04.1976 - 2 AZR 513/75

    Anhörungsverfahren - Mangel im Zuständigkeitsbereich - Zuständigkeit -

  • BAG, 04.08.1975 - 2 AZR 266/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Kündigung, Delegierung auf einen Ausschuß,

  • BAG, 11.03.1976 - 2 AZR 29/75

    Ausschlußfrist - Strafbares Verhalten des Arbeitnehmers - Außerordentliche

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 575/83

    Vorliegen eines wichtigen Grundes bei einer außerordentlichen Kündigung

  • BAG, 15.04.1970 - 3 AZR 259/69

    Sondervergütung - Schmiergelder

  • BAG, 16.07.1959 - 1 AZR 193/57

    Außerordentliche Kündigung - Erklärung unter Fristsetzung - Wichtiger Grund -

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Das Anhörungsverfahren ist dann beendet (vgl. BAG 24. Juni 2004 - 2 AZR 461/03 - zu B II 2 b bb der Gründe, AP BGB § 620 Kündigungserklärung Nr. 22 = EzA BetrVG 2001 § 102 Nr. 9; 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - zu II 2 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 73 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 89) .
  • LAG Sachsen, 27.02.2018 - 1 Sa 515/17

    Fristlose Kündigung eines Straßenbahnfahrers bei menschenverachtender Schmähung

    Nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Gründe für die Kündigung mitzuteilen, das heißt der Arbeitgeber muss schriftlich oder mündlich dem Betriebsrat neben näheren Informationen über die Person des betroffenen Arbeitnehmers die Art und den Zeitpunkt der Kündigung und die seiner Ansicht nach maßgeblichen Kündigungsgründe mitteilen (st. Rspr. s. BAG, Urteil vom 23.06.2009 - 2 AZR 474/07 - AP Nr. 47 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung; BAG, Urteil vom 23.10.2008 - 2 AZR 163/07 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Namensliste; BAG, Urteil vom 15.11.1995 - 2 AZR 974/94 - AP Nr. 73 zu § 102 BetrVG 1972 jeweils m. w. N.).
  • ArbG Köln, 17.06.2021 - 12 Ca 450/21

    Corona-Maskenverweigerung am Arbeitsplatz: Pauschales Attest reicht nicht - auch

    Auch grob fahrlässige Unkenntnis ist insoweit ohne Bedeutung (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 90/93 - juris; BAG 15. November 1995 - 2 AZR 974/94 - juris; BAG 31. März 1993 - 2 AZR 492/92 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5
BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 (https://dejure.org/1989,5)
BAG, Entscheidung vom 02.03.1989 - 2 AZR 280/88 (https://dejure.org/1989,5)
BAG, Entscheidung vom 02. März 1989 - 2 AZR 280/88 (https://dejure.org/1989,5)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatverdacht des Betruges und der Unterschlagung als Kündigungsgrund - Ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats an der fristlosen Kündigung - Anforderungen an das Mitteilungsschreiben - Abgrenzung von Tatverdacht und Beschuldigung als Kündigungsgrund - Unterrichtung ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de

    BetrVerfG § 102
    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat

  • Der Betrieb

    BGB § 626; BetrVG § 102
    Außerordentliche Kündigung wegen Vermögensdelikts zu Lasten des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1884 (Ls.)
  • NZA 1989, 755
  • FamRZ 1989, 968 (Ls.)
  • BB 1989, 1127
  • BB 1989, 1553
  • DB 1989, 1679
  • JR 1990, 44
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Dies führt aber nur dazu, daß der Tatverdacht als Kündigungsgrund im Kündigungsprozeß nicht mehr berücksichtigt werden kann (Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, zu II 1 der Gründe).

    Soweit der Arbeitnehmer gegenüber einer ordentlichen Kündigung den allgemeinen Kündigungsschutz des § 1 KSchG genießt oder eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden kann, kann der Arbeitgeber aber diese Tatsachen im Kündigungsprozeß nicht mehr nachschieben (BAGE 34, 309, 316 f. = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2, 3 der Gründe; Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP, aaO, zu II 1 c der Gründe).

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Dabei ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit auch dann zu berücksichtigen, wenn die Kündigung auf Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers gestützt wird (vgl. Senatsurteile vom 13. Dezember 1984 - 2 AZR 454/83 - AP Nr. 81 zu § 626 BGB, zu III 3 a und 4 der Gründe und vom 16. Oktober 1986 - 2 AZR 695/85 - nicht veröffentlicht).

    Anders als eine bisher insoweit tadelfrei zurückgelegte Beschäftigungszeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 13. Dezember 1984, aaO) besteht hier regelmäßig kein konkreter Bezug zwischen dem Kündigungsgrund und den ausschließlich dem Lebensbereich des Arbeitnehmers zuzurechnenden Unterhaltspflichten (vgl. zu dieser Frage Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, S. 232, 233).

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Das Gericht muß dem Vorbringen des Arbeitnehmers nachgehen, mit dem er sich von dem Verdacht reinigen will (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Das Gericht muß dem Vorbringen des Arbeitnehmers nachgehen, mit dem er sich von dem Verdacht reinigen will (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BAGE 16, 72 [BAG 04.06.1964 - 2 AZR 310/63] = AP Nr. 13 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung).
  • BAG, 19.08.1975 - 1 AZR 565/74

    Arbeitsverhältnis: Kündigung, Leitender Angestellter, Information des

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Das Revisionsgericht kann deshalb ihre Auslegung durch das Berufungsgericht nur eingeschränkt daraufhin überprüfen, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln, Erfahrungssätze oder Denkgesetze verletzt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BAGE 27, 218, 227 = AP Nr. 1 zu § 105 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 18.12.1980 - 2 AZR 1006/78

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsvertrag - Kündigungsgrund - Nachschieben -

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Soweit der Arbeitnehmer gegenüber einer ordentlichen Kündigung den allgemeinen Kündigungsschutz des § 1 KSchG genießt oder eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund ausgesprochen werden kann, kann der Arbeitgeber aber diese Tatsachen im Kündigungsprozeß nicht mehr nachschieben (BAGE 34, 309, 316 f. = AP Nr. 22 zu § 102 BetrVG 1972, zu B II 2, 3 der Gründe; Senatsurteil vom 3. April 1986 - 2 AZR 324/85 - AP, aaO, zu II 1 c der Gründe).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 633/82

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls - Kiwi-Fall

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Für die Auslegung ist deshalb von ihrem Wortlaut auszugehen, so wie sie der Betriebsrat als Erklärungsempfänger unter Würdigung der ihm bekannten Umstände nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen mußte (vgl. BAGE, aaO; ferner - für die Stellungnahme des Betriebsrats nach § 102 Abs. 2 Sätze 1 und 2 BetrVG - Senatsurteil vom 20. September 1984 - 2 AZR 633/82 - AP Nr. 80 zu § 626 BGB, zu II 2 b cc der Gründe).
  • BAG, 06.07.1978 - 2 AZR 810/76

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsgründe - Betriebsrat - Dringende

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Seine entgegengesetzte Rechtsprechung (BAGE 30, 370 = AP Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972) hat der Senat in dem Urteil vom 29. März 1984 (BAGE 45, 277 = AP Nr. 31 zu § 102 BetrVG 1972) aufgegeben.
  • BAG, 13.11.1975 - 2 AZR 610/74

    Betriebsrat: Beteiligung an einer Kündigung, Anhörungsfrist

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Eine schriftliche Kündigung ist in diesem Sinne ausgesprochen, wenn das Kündigungsschreiben den Machtbereich des Arbeitgebers verläßt; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber vor Abschluß des Anhörungsverfahrens das Kündigungsschreiben zur Post gibt (BAGE 27, 331, 335 = AP Nr. 7 zu § 102 BetrVG 1972, zu 3 a der Gründe; Senatsurteil vom 12. März 1987 - 2 AZR 176/86 - AP Nr. 47 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 f der Gründe).
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 412/84

    Anforderungen an Unterrichtung des Betriebsrates über Kündigungsgründe

    Auszug aus BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88
    Der für die Kündigung maßgebende Sachverhalt ist unter Angabe der Tatsachen, aus denen der Kündigungsentschluß hergeleitet wird, so zu umschreiben, daß der Betriebsrat ohne zusätzliche eigene Nachforschungen in die Lage versetzt wird, die Stichhaltigkeit der Kündigungsgründe zu prüfen und sich über eine Stellungnahme schlüssig zu werden (BAGE 44, 249, 257; 49, 136, 142 = AP Nr. 30 und 37 zu § 102 BetrVG 1972, zu B I 1 bzw. II 1 a der Gründe).
  • BAG, 16.10.1986 - 2 AZR 695/85

    Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit für die Entscheidung über die

  • BAG, 12.03.1987 - 2 AZR 176/86

    Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vor fristloser Kündigung

  • BAG, 29.03.1984 - 2 AZR 429/83

    Kündigungsschutz - Betriebsrat - Mitteilungspflicht

  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

  • BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 347/82

    Anhörungsverfahren - Kündigung

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Senat 17. Mai 1984 - 2 AZR 3/83 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 14 = EzA BGB § 626 nF Nr. 90; 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118; 14. September 1994 - 2 AZR 164/94 - BAGE 78, 18).
  • ArbG Berlin, 16.10.2015 - 28 Ca 9065/15

    Betriebliches Eingliederungsmanagement - Wiedereingliederung durch organisierten

    Auf eine solche Interessenabwägung kam es im vorliegenden Fall nicht mehr an"; entsprechend etwa BAG 2, 3.1989 - 2 AZR 280/88 - AP § 626 BGB Nr. 101 = EzA § 626 BGB n.F. Nr. 118 = NZA 1989, 755 [I.2 b, bb.
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 280/04

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Tätlichkeit

    Nach dem Sinn und Zweck der Anhörung dürfen dem Betriebsrat vom Arbeitgeber aber keine persönlichen Umstände des Arbeitnehmers vorenthalten werden, die sich im Rahmen der Interessenabwägung entscheidend zu seinen Gunsten auswirken können (BAG 2. März 1989 - 2 AZR 280/88 - AP BGB § 626 Nr. 101 = EzA BGB § 626 nF Nr. 118; 21. Juni 2001 - 2 AZR 30/00 - aaO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht