Weitere Entscheidung unten: BAG, 09.02.1989

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   BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87   

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BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87 (https://dejure.org/1989,921)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87 (https://dejure.org/1989,921)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 (https://dejure.org/1989,921)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Monatsumfassende Beschäftigung eines Arbeitnehmers als Voraussetzung eines Teilurlaubsanspruchs - Befreiung eines Arbeitnehmers von seiner Arbeitspflicht bei Bruchteilen von Urlaubstagen - Umfang des tariflichen Urlaubsgeldes - Fehlen eines sachlichen Grundes für die ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 5; BGB §§ 187, 188
    Teilurlaubsanspruch: Begriff des vollen Monats - Keine Abrundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 52
  • NZA 1989, 756
  • BB 1989, 1983
  • BB 1989, 2189
  • DB 1989, 2129
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 17.03.1970 - 5 AZR 540/69

    Urlaubszwöltftelung - Urlaubsgewährung

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang dem Arbeitnehmer durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewähren oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten (Aufgabe von BAG Urteil vom 28. November 1968 5 AZR 133/68 = BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG und BAG Urteil vom 17. März 1970 5 AZR 540/69 = AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG).

    Damit hat es sich an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 28. November 1968 (BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG) und vom 17. März 1970 (- 5 AZR 540/69 - AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG) angeschlossen.

  • BAG, 28.11.1968 - 5 AZR 133/68

    Urlaubzwölftelung - Mindesturlaub

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang dem Arbeitnehmer durch Befreiung von der Arbeitspflicht zu gewähren oder nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis abzugelten (Aufgabe von BAG Urteil vom 28. November 1968 5 AZR 133/68 = BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG und BAG Urteil vom 17. März 1970 5 AZR 540/69 = AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG).

    Damit hat es sich an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 28. November 1968 (BAGE 21, 230 = AP Nr. 6 zu § 5 BUrlG) und vom 17. März 1970 (- 5 AZR 540/69 - AP Nr. 8 zu § 5 BUrlG) angeschlossen.

  • BAG, 22.02.1966 - 5 AZR 431/65

    Arbeitspflicht - Urlaub

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Fehlen an einem vollen Monat Tage, an denen für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses keine Arbeitspflicht bestanden hätte, entsteht für den nicht vollendeten Monat kein Urlaubsanspruch (Aufgabe von BAG Urteil vom 22. Februar 1966 5 AZR 431/65 = BAGE 18, 167 [BAG 22.02.1966 - 5 AZR 431/65] = AP Nr. 3 zu § 5 BUrlG).

    Damit folgt der erkennende Senat nicht der Auffassung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts, der im Urteil vom 22. Februar 1966 (BAGE 18, 167 [BAG 22.02.1966 - 5 AZR 431/65] = AP Nr. 3 zu § 5 BUrlG) davon ausgegangen ist, daß ein voller Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses i. S. von § 5 Abs. 1 BUrlG auch dann anzunehmen sei, wenn an dem vollen Monat nur ein Sonn- oder Feiertag fehlt, an dem nach den betrieblichen Gegebenheiten für den Arbeitnehmer keine Arbeitspflicht bestanden hätte.

  • BAG, 18.06.1980 - 6 AZR 328/78

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Diese Regelung enthält, darauf hat bereits der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hingewiesen (Urteil vom 18. Juni 1980 - 6 AZR 328/78 - AP Nr. 6 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit = EzA § 13 BUrlG Nr. 14), einen gestuften Ausschlußtatbestand für den gesetzlichen Vollurlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
  • BAG, 11.12.1985 - 5 AZR 135/85

    Lohnfortzahlung - Krankheit - Befristung

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Zwar hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 12. Dezember 1985 (BAGE 50, 292 = AP Nr. 65 zu § 1 LohnFG) entschieden, daß einem Arbeitnehmer entgegen § 1 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 LohnFG ein Anspruch auf Lohnfortzahlung dennoch zusteht, wenn von einer im Gesetz eingeräumten Gestaltungsmöglichkeit (Begründung eines Arbeitsverhältnisses für höchstens vier Wochen) in objektiv funktionswidriger Weise Gebrauch gemacht werde (Fehlen eines sachlichen Grundes für die Befristung).
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Da der Kläger an fünf Arbeitstagen der Woche beschäftigt war, errechnen sich für ihn insgesamt 15 Arbeitstage (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 26.05.1988 - 8 AZR 774/85

    Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87
    Maßgeblich ist für den Urlaubsanspruch vielmehr allein das Bestehen des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z. B. Urteile des erkennenden Senats vom 14. Mai 1986, BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt vom 26. Mai 1988 - 8 AZR 774/85 - AP Nr. 19 zu § 1 BUrlG).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Vorschrift im Umkehrschluss nur zu entnehmen, dass ein Urlaubsanspruch, der weniger als einen halben Tag umfasst, nicht aufzurunden ist, nicht aber, dass er ersatzlos entfällt (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 217 unter Bezugnahme auf BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 4 der Gründe, BAGE 61, 52) .
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 763/08

    Teilurlaub - tarifliche Zwölftelungsregelung

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer an diesen Tagen zur Arbeit verpflichtet war oder in welchem Umfang er Arbeitsleistungen erbracht hat (BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 52).

    Der Begriff des Beschäftigungsmonats steht dabei in Abgrenzung zu dem Begriff des Kalendermonats (BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 1 und 2 der Gründe, BAGE 61, 52; ErfK/Dörner 9. Aufl. § 5 BUrlG Rn. 8; Leinemann/Linck Urlaubsrecht 2. Aufl. § 5 BUrlG Rn. 13 f.; Neumann/Fenski BUrlG 9. Aufl. § 5 Rn. 14).

  • ArbG Krefeld, 19.09.2013 - 1 Ca 30/13

    Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Unterbrechungszeiten

    Darüber hinaus wird in Rechtsprechung und Literatur zu der Berechnung des Teilurlaubsanspruchs nach § 5 Abs. 1 BUrlG hinsichtlich der Voraussetzung der "vollen" Monate die Ansicht vertreten, angefangene Monate hätten selbst dann außer Betracht zu bleiben, wenn es sich bei den zum vollen Monat fehlenden Tagen allein um arbeitsfreie Samstage, Sonntage oder Feiertage handelt (BAG vom 13.10.2009 - 9 AZR 763/08, juris; BAG vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; AnwK-ArbR/Düwell, 2. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 7; ErfK/Gallner, 13. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 8 f.; Fachanwaltskommentar ArbR/Gutzeit, 4. Auflage, § 5 BUrlG Rn. 5).
  • BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 26. Januar 1989 (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG) ausgeführt, daß § 5 Abs. 2 BUrlG, der mit § 9 Nr. 10 RTV wörtlich übereinstimmt, zwar eine Anspruchsgrundlage für Teilurlaubsansprüche enthält, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfaßt.

    Auch dies hat der Senat bereits ausführlich für § 5 Abs. 2 BUrlG im Urteil vom 26. Januar 1989 (aaO) dargelegt (vgl. außerdem Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • LAG Hamburg, 21.09.2015 - 8 Sa 46/14

    Anspruch auf Teilurlaubstage

    a) Dass die Gewährung von Teilen von Urlaubstagen möglich ist, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.1989 (8 AZR 730/87).

    Im Urteil vom 26.01.1989 (8 AZR 730/87) hat das Bundesarbeitsgerichts diese Rechtsauffassung jedoch aufgegeben, ohne sich ausdrücklich zur Frage eines Anspruchs auf Teilurlaubstage zu positionieren.

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Soweit der Kläger insoweit auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - (BAGE 61, 52) Bezug nimmt, ist seine Auffassung durch den Inhalt dieser Entscheidung nicht gedeckt.
  • BAG, 18.02.1997 - 9 AZR 738/95

    Berechnung der Urlaubsdauer in der chemischen Industrie

    Ein Ausschlußtatbestand für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag ausmachen, fehlt (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG; BAGE 68, 362, 366 [BAG 22.10.1991 - 9 AZR 373/90] = AP Nr. 1 zu § 47 SchwbG 1986, zu 1d bb der Gründe).
  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 1196/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

    Selbst bei einer Anwendung des § 5 Abs. 2 BUrlG wäre jedoch keine Abrundung eines Teilurlaubstages vorgesehen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 19).

    Die gesetzliche Regelung sieht ausschließlich vor, dass Urlaubstage, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

    Demgemäß ergibt auch ein Umkehrschluss aus § 5 Abs. 2 BUrlG lediglich, dass Bruchteile von Urlaubstagen, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind, nicht jedoch, dass diese entfallen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

  • ArbG Köln, 25.01.2017 - 20 Ca 2195/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

    Selbst bei einer Anwendung des § 5 Abs. 2 BUrlG wäre jedoch keine Abrundung eines Teilurlaubstages vorgesehen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 19).

    Die gesetzliche Regelung sieht ausschließlich vor, dass Urlaubstage, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

    Demgemäß ergibt auch ein Umkehrschluss aus § 5 Abs. 2 BUrlG lediglich, dass Bruchteile von Urlaubstagen, welche weniger als einen halben Urlaubstag ausmachen, nicht aufzurunden sind, nicht jedoch, dass diese entfallen (BAG, Urteil vom 26.01.1989 - 8 AZR 730/87, juris, Rn. 20).

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Urlaubsanspruch

    Das trifft ersichtlich nicht zu, weil die Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Buchst. a - c BUrlG nicht gegeben sind (vgl. dazu die Senatsentscheidung vom 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 373/90

    Zusatzurlaub eines Schwerbehinderten

  • BAG, 15.02.1991 - 8 AZR 97/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Teilzeitarbeitnehmer

  • ArbG Köln, 11.01.2017 - 20 Ca 2193/16

    Gewährung eines über die tarifliche Regelung hinausgehenden Urlaubsanspruchs

  • LAG Hamm, 24.02.2011 - 16 Sa 727/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei andauernder Arbeitsunfähigkeit im

  • LAG Berlin, 18.06.1990 - 9 Sa 36/90

    Leistungsklage ; Urlaubsgewährung; Willenserklärung ; Zusatzurlaub;

  • LAG Hamm, 09.12.2010 - 16 Sa 1209/10

    Abgeltung eines Resturlaubsanspruchs aus der Arbeitsphase bei Langzeiterkrankung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 171/17

    Ruhenszeitraum nach dem SGB III wegen Urlaubsabgeltung; Abgeltung eines

  • LAG Hamm, 02.12.2010 - 16 Sa 1097/10

    Tariflicher Mehrurlaub

  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 5/92

    Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für einen Abgeltungsanspruch wegen Urlaub

  • LAG Hamm, 20.01.2011 - 16 Sa 282/10

    Abgeltung des tariflichen Mehrurlaubs bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit

  • ArbG Halle, 14.02.2013 - 2 Ca 1903/12

    Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag

  • ArbG Bielefeld, 24.02.1999 - 4 (3) Ga 3/99

    Erteilung von Erholungsurlaub; Urlaubsansprüche nach Beendigung des

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Rechtsprechung
   BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,620
BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87 (https://dejure.org/1989,620)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1989 - 8 AZR 310/87 (https://dejure.org/1989,620)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 (https://dejure.org/1989,620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebsvereinbarung über die Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgelds - Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage für übertarifliches Urlaubsgeld

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10; TVG § 1
    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

  • Der Betrieb

    BetrVG §§ 77, 87; Tarifverträge über ein Urlaubsgeld für Arbeiter/Angestellte (im öffentlichen Dienst) vom 16.3.1977
    Keine Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung über ein außertarifliches Urlaubsgeld bei Einstellung der Leistung insgesamt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 87
  • NZA 1989, 756
  • NZA 1989, 765
  • BB 1989, 1982
  • BB 1989, 2112
  • DB 1989, 2339
  • DB 1989, 2393
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 56/86

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach Abs. 1 Nr. 10 im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Zum Begriff "Lohn" rechnet auch Urlaubsgeld (vgl. BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - AP Nr. 33 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG begründet auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber außer dem tariflichen Arbeitsentgelt eine freiwillige übertarifliche Zulage gewährt, durch die das tarifliche Entgelt erhöht wird (BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - AP, aaO).

    Soweit der Arbeitgeber aber bei der Ausgestaltung der Bezugsbedingungen von tariflichen oder gesetzlichen Vorgaben frei ist, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, das nicht durch § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ausgeschlossen ist (BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP, aaO; BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - AP, aaO).

    Der Betriebsrat hat nämlich kein Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung des Arbeitgebers, die Zahlung einer übertariflichen Zulage zu beginnen oder sie einzustellen (BAGE 54, 79 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - AP, aaO).

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 6/84

    Mitbestimmung bei übertariflichen Zulagen

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (BAGE 46, 182; 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84]= AP Nr. 3 und 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).

    § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG begründet auch ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats, wenn der Arbeitgeber außer dem tariflichen Arbeitsentgelt eine freiwillige übertarifliche Zulage gewährt, durch die das tarifliche Entgelt erhöht wird (BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang; BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - AP, aaO).

    Soweit der Arbeitgeber aber bei der Ausgestaltung der Bezugsbedingungen von tariflichen oder gesetzlichen Vorgaben frei ist, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, das nicht durch § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG ausgeschlossen ist (BAGE 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84] = AP, aaO; BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - AP, aaO).

  • BAG, 13.01.1987 - 1 ABR 51/85

    Übertarifliche Zulage

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Der Betriebsrat hat nämlich kein Mitbestimmungsrecht bei der Entscheidung des Arbeitgebers, die Zahlung einer übertariflichen Zulage zu beginnen oder sie einzustellen (BAGE 54, 79 = AP Nr. 26 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 1 ABR 56/86 - AP, aaO).
  • BAG, 09.06.1988 - 8 AZR 752/85

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer betrieblichen Übung - Anforderungen an

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Eine betriebliche Übung kann aber dort nicht entstehen, wo der Arbeitgeber bereits aufgrund einer anderen Anspruchsgrundlage leistet (BAGE 49, 151, 159 = AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972, unter 4 b der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 27.06.1985 - 6 AZR 392/81

    Jubilar-Zusatzurlaub nach Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Eine betriebliche Übung kann aber dort nicht entstehen, wo der Arbeitgeber bereits aufgrund einer anderen Anspruchsgrundlage leistet (BAGE 49, 151, 159 = AP Nr. 14 zu § 77 BetrVG 1972, unter 4 b der Gründe; Urteil des erkennenden Senats vom 9. Juni 1988 - 8 AZR 752/85 -, nicht veröffentlicht).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Insoweit besteht nur eine Mitwirkungsbefugnis des Betriebsrats nach § 88 BetrVG (vgl. die Senatsentscheidung vom 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972 = EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 20, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern regelmäßig stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAGE 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; seither ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
  • BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 46/81

    Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung - Mitbestimmungsrecht - Arbeitsentgeld -

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Die innerbetriebliche Lohngerechtigkeit soll durch die Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet werden (BAGE 46, 182; 50, 313 [BAG 17.12.1985 - 1 ABR 6/84]= AP Nr. 3 und 5 zu § 87 BetrVG 1972 Tarifvorrang).
  • BAG, 24.02.1987 - 1 ABR 18/85

    Mitbestimmung bei tarifüblicher Regelung

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG geht aber als speziellere Norm der Regelung in § 77 Abs. 3 BetrVG vor (BAGE 54, 191, 199 = AP Nr. 21 zu § 77 BetrVG 1972, unter II 4 der Gründe).
  • BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82

    Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum

    Auszug aus BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87
    Aufgrund einer Willenserklärung, die von den Arbeitnehmern regelmäßig stillschweigend angenommen wird (§ 151 BGB), erwachsen vertragliche Ansprüche auf die üblich gewordenen Vergünstigungen (BAGE 23, 213 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; seither ständige Rechtsprechung, vgl. BAGE 49, 299 = AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub).
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Die Rechtslage ist hier nicht anders als bei der Kündigung von Betriebsvereinbarungen über sonstige freiwillige soziale Leistungen (vgl. BAG Urteil vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; Beschluß vom 21. August 1990 - 1 ABR 73/89 - BAGE 66, 8 = AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind Betriebsvereinbarungen fristgerecht frei kündbar (vgl. nur BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 61, 323 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAGE 70, 41 [BAG 10.03.1992 - 3 ABR 54/91] = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAG Urteil vom 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).

    Die Arbeitnehmer können dann keine Ansprüche mehr auf der Grundlage der Betriebsvereinbarung erwerben (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAGE 66, 8 = AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAGE 61, 323 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; zuletzt Senatsbeschluß vom 26. Oktober 1993 - 1 AZR 46/93 - AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung).

  • BAG, 26.10.1993 - 1 AZR 46/93

    Nachwirkung einer teilmitbestimmten Betriebsvereinbarung

    aa) Die Kündigung einer Betriebsvereinbarung bedarf grundsätzlich keines sachlichen Grundes (ebenso BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 61, 323 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung; BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung; BAG, Beschluß vom 10. März 1992 - 3 ABR 54/91 - AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 21. August 1990, BAGE 66, 8 = AP Nr. 5 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung) sowie der Rechtsprechung des Dritten Senats (BAGE 61, 323 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung), des Sechsten Senats (BAGE 64, 336 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972 Nachwirkung) und des Achten Senats (BAGE 61, 87 = AP Nr. 40 zu § 77 BetrVG 1972) wirken freiwillige Betriebsvereinbarungen nach erfolgter Kündigung nicht nach.

  • BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 454/88

    Betriebsvereinbarung: Grenzen der Auswirkungen auf den individuellen

    So hat der Dritte Senat entschieden, daß eine Betriebsvereinbarung über eine betriebliche Altersversorgung nicht nach § 77 Abs. 6 BetrVG nachwirkt (Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 688/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), und der Achte Senat ausgesprochen, daß eine Betriebsvereinbarung über ein betriebliches Urlaubsgeld nicht nachwirkt (Urteil vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 26.04.1990 - 6 AZR 278/88

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

    Da die Betriebsvereinbarung 1975 keine Bestimmung über die Kündigung und ihre Fristen enthält, konnte die Beklagte zu jeder Zeit kündigen mit der Folge, daß die Regelungen der Betriebsvereinbarung ihre unmittelbare und zwingende Geltungswirkung nach § 77 Abs. 4 BetrVG mit Ablauf von drei Monaten nach Zugang der Kündigungserklärung verloren haben (BAG Urteil vom 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - NZA 1989, 765; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG , 16. Aufl., § 77 Rz 63; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., § 77 Rz 106; Kreutz, GK- BetrVG , 4. Aufl., § 77 Rz 305).

    (2) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung über ein übertarifliches Urlaubsgeld in seinem Urteil vom 9. Februar 1989 (- 8 AZR 310/87 -, a.a.O.) abgelehnt, weil der Arbeitgeber sich entschlossen hatte, die Zahlung des übertariflichen Urlaubsgeldes einzustellen.

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

    Erfolgt die Leistungsgewährung auf Grund anderer kollektivrechtlicher oder individualrechtlicher Anspruchsgrundlagen, hier also auf Grund einer Gesamtzusage, so ist für die Annahme einer daneben bestehenden betrieblichen Übung regelmäßig kein Raum (BAG 27. Juni 1985 - 6 AZR 392/81 - BAGE 49, 151, zu 4 b der Gründe; 9. Februar 1989 - 8 AZR 310/87 - BAGE 61, 87, 93).
  • LAG Köln, 12.02.2003 - 7 TaBV 80/02

    Unterlassungsanspruch; Arbeitszeit; Karnevalsdienstag; betriebliche Übung;

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, dass eine betriebliche Übung nicht entstehen kann, wenn der Arbeitgeber eine besondere Leistung bereits aufgrund einer anderen Anspruchsgrundlage erbringt (BAG DB 86, 596; BAG DB 89, 2339; LAG Köln NZA RR 99, 30; BAG NZA 99, 203; Küttner/Kreitner, Personalbuch 2002, Nr. 105 Rz. 7).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 688/87

    Mögliche Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Ruhegelder durch

    Ein erzwingbarer Leistungsplan wäre gegenstandslos (vgl. auch BAG Urteil vom 9. Februar 1989, BAGE 61, 87, zu I 2 b der Gründe, zum Ablauf einer Betriebsvereinbarung über Urlaubsgeld).
  • LAG Hamburg, 07.12.1993 - 3 TaBV 6/93

    Tarifvertrag; Gratifikation; Übertarifliche Zulage; Sonderzahlung; Betriebsrat;

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  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABR 73/89

    Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung

    Für eine Betriebsvereinbarung über die Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes hat der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 9. Februar 1989 (- 8 AZR 310/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen) ebenfalls eine Nachwirkung für die Zeit nach Ablauf der Betriebsvereinbarung verneint.
  • BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 138/04

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 10.03.1992 - 3 ABR 54/91

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 382/95

    Betriebliche Altersversorgung: Wirkung der Kündigung einer Betriesvereinbarung

  • LAG Hamburg, 28.05.2001 - 7 Sa 65/99

    Höhe zu leistender Jahressonderzuwendungen; Ablösungsprinzip im Verhältnis

  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 20/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 89/98
  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für

  • LAG Hessen, 16.07.1997 - 8 Sa 229/95

    Betriebliche Altersversorgung: Kündigung einer Betriebsvereinbarung

  • BAG, 24.03.1992 - 1 AZR 267/91

    Rechtsgründe für die Gewährung betrieblicher Sozialleistungen - Kündigung einer

  • LAG Nürnberg, 24.02.1994 - 8 (2) Sa 672/93

    Arbeitsgerichtsverfahren: Voraussetzungen der Klagehäufung

  • LAG Berlin, 19.10.1990 - 6 Sa 64/90

    Tarifvertrag: Nachwirkung und Wiederaufleben früherer vertraglicher

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