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   BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87   

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https://dejure.org/1988,4024
BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87 (https://dejure.org/1988,4024)
BSG, Entscheidung vom 05.05.1988 - 12 RK 42/87 (https://dejure.org/1988,4024)
BSG, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 12 RK 42/87 (https://dejure.org/1988,4024)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzuständigkeit der Einzugsstelle - Beiladung der Versicherungsträger - Erstattung von Beiträgen - Einverständnis des Klägers - Erstattungsanspruch der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1988, 1208
  • NZA 1989, 79
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87
    Dieses hat der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 - entschieden.

    Auch das hat der Senat in seinem Urteil vom 11. Dezember 1987 - 12 RK 22/86 - ausgeführt.

  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87
    Auch eines ausdrücklichen Antrags auf Verurteilung des Beigeladenen bedarf es nicht, es sei denn, daß der Kläger eine solche Verurteilung ablehnt (BSGE 9, 67, 70, 71; 15, 197, 202/203; 35, 102, 104; 45, 183, 185).
  • BSG, 30.11.1977 - 4 RJ 23/77

    Zulassung der Revision - Behinderung bei Eintritt in das Erwerbsleben -

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87
    Auch eines ausdrücklichen Antrags auf Verurteilung des Beigeladenen bedarf es nicht, es sei denn, daß der Kläger eine solche Verurteilung ablehnt (BSGE 9, 67, 70, 71; 15, 197, 202/203; 35, 102, 104; 45, 183, 185).
  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87
    Auch eines ausdrücklichen Antrags auf Verurteilung des Beigeladenen bedarf es nicht, es sei denn, daß der Kläger eine solche Verurteilung ablehnt (BSGE 9, 67, 70, 71; 15, 197, 202/203; 35, 102, 104; 45, 183, 185).
  • BSG, 03.11.1961 - 1 RA 176/58
    Auszug aus BSG, 05.05.1988 - 12 RK 42/87
    Auch eines ausdrücklichen Antrags auf Verurteilung des Beigeladenen bedarf es nicht, es sei denn, daß der Kläger eine solche Verurteilung ablehnt (BSGE 9, 67, 70, 71; 15, 197, 202/203; 35, 102, 104; 45, 183, 185).
  • BSG, 23.05.2017 - B 12 KR 9/16 R

    Erstattung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen - selbstständiger

    Die sachliche Unzuständigkeit der Beklagten für die hierüber getroffene Entscheidung führt zur Rechtswidrigkeit und damit zur Aufhebung des insoweit angegriffenen Verwaltungsaktes (vgl BSG Urteil vom 5.5.1988 - 12 RK 42/87 - SozR 2200 § 1425 Nr. 3 S 3) .
  • BFH, 21.10.2014 - VIII R 21/12

    Keine vGA durch Weiterleitung erstatteter Arbeitgeberanteile zur

    aaa) Das FG Düsseldorf hat allerdings in einer solchen Weiterleitung rückerstatteter Arbeitgeberbeiträge an den Arbeitnehmer bei fehlender klarer und im Vorhinein getroffener Vereinbarung eine vGA gesehen, weil die Erstattung zu Unrecht entrichteter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung selbst dann nur der Kapitalgesellschaft zusteht, wenn die Beitragsentrichtung wirtschaftlich zu Lasten des Gesellschafter-Geschäftsführers gegangen ist (FG Düsseldorf, Urteil vom 17. Dezember 1993  14 K 5416/91 H (L), EFG 1994, 566, unter Bezugnahme auf BSG-Urteil vom 5. Mai 1988  12 RK 42/87, GmbH-Rundschau 1988, 481 und Wochinger, Verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage, 2. Aufl., Rz 449).
  • BGH, 28.09.2005 - XII ZB 31/03

    Antragsrecht des Versorgungsträgers im Änderungsverfahren; Rechtsfolgen der

    Erstattungsberechtigt ist gemäß § 26 Abs. 3 SGB IV derjenige, der die zu Unrecht eingezahlten Beiträge getragen hat, was bei einer fälschlich angenommenen Pflichtversicherung im Regelfall dazu führt, dass sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer Erstattungsansprüche in Höhe der Hälfte der zu Unrecht eingezahlten Beiträge gegen den Versicherungsträger stellen können (zum Gläubiger des Erstattungsanspruches in GmbH-Fällen vgl. BSG SozR 2200 § 1425 Nr. 3 = NZA 1989, 79, 80).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.08.2008 - L 7 VS 3/07

    Handlungsbefugnis der Verwaltung als Voraussetzung eines Verwaltungsaktes; Umfang

    Zum anderen lässt § 75 Abs. 5 SGG aus prozessökonomischen Gründen ausnahmsweise eine Verurteilung des Beigeladenen zu, ohne dass dieser zuvor einen Bescheid erlassen oder ein notwendiges Vorverfahren durchgeführt hat (vgl. Keller/Leitherer, a.a.O. Rdnr. 18a; Müller, SGb 1967, 525 [525]; BSG v. v. 8.5.2007 - B 2 U 3/06 R - in juris Rdnr. 26; v. 5.5.1988 -12 RK 42/87- SozR 2200 § 1425 Nr. 3; v. 31.5.1988 - 2 RU 67/87 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2012 - L 11 R 1532/11

    Rentenversicherung - Erstattungsanspruch eines früheren

    Hat wie vorliegend eine GmbH die Arbeitgeberanteile getragen, so steht der Erstattungsanspruch nur der GmbH und nicht einem Gesellschafter zu (BSG 05.05.1988, 12 RK 42/87, SozR 2200 § 1425 Nr. 3; Seewald in Kasseler Kommentar, SGB IV § 26 RdNr 24).

    Auf eine wirtschaftliche Belastung kommt es nicht an (BSG 05.05.1988, 12 RK 42/87, SozR 2200 § 1425 Nr. 3; Bayerisches LSG 24.05.2007, L 4 KR 151/04, juris).

  • LSG Niedersachsen, 02.08.2000 - L 4 KR 164/99

    Erstattung von Arbeitgeberanteilen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung

    Wie sich eine Zahlung und Erstattung der Arbeitgeberanteile innerhalb der GmbH und dort auf ihre Gesellschafter auswirkt, ist für die Beurteilung von Erstattungsansprüchen gegen den Versicherungsträger nicht entscheidend (BSG, Urteil vom 5. Mai 1988 - 12 RK 42/87 = SozR 2200 § 1425 RVO Nr. 3, S 5).

    Hat eine GmbH Arbeitgeberanteile getragen, so steht der Erstattungsanspruch nur ihr und nicht einem Gesellschafter zu, auch wenn der Beitrag ihn allein wirtschaftlich belastet hat (BSG, Urteil vom 5. Mai 1988 aaO; Seewald, in KassKomm, Stand: Mai 1993, § 26 SGB IV RnNr 24; Baier, in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung/Pflegeversicherung, Stand: Juli 1999, § 26 SGB IV RnNr 22).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - L 9 KR 282/06

    Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung

    Wegen der Gleichheit von Normzweck und Interessenlage zwischen dem gesetzlich ausdrücklich geregelten Fall der Leistungsgewährung und dem hier vorliegenden Fall der Beitragserstattung ist § 75 Abs. 5 SGG auf letzteren Fall entsprechend anzuwenden (BSG, Urteil vom 5. Mai 1988, - 12 RK 42/87-, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 13.03.1991 - 2 U 161/90

    Anspruch eines ehemaligen Mitgesellschafters und Mitgeschäftsführers auf Abgabe

    Dies ist hier die Gemeinschuldnerin, denn ihr sind die Beträge wirtschaftlich zur Last gefallen (vgl. BSG ZIP 1988, 1208 m. Anm. Plagemann EWiR 1988, 1119).
  • FG Hessen, 16.04.1996 - 4 K 3761/92

    Umwandlung von rechtsirrtümlich entrichteten Arbeitgeberanteilen zur gesetzlichen

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  • FG Düsseldorf, 17.12.1993 - 14 K 5461/91
    Die Erstattung zu Unrecht entrichteter Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für einen GmbH-Geschäftsführer steht auch dann nur der GmbH und nicht dem Gesellschafter-Geschäftsführer zu, wenn die Beitragungsentrichtung wirtschaftlich zu seinen Lasten gegangen ist (z. B. Schmälerung des Gewinnanspruchs; vgl. auch BSG-Urteil vom 05.05.1988 12 RK 42/87, GmbHR 1988, 481).
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