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   LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89   

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https://dejure.org/1989,2482
LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89 (https://dejure.org/1989,2482)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89 (https://dejure.org/1989,2482)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 1989 - 2 TaBV 17/89 (https://dejure.org/1989,2482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsrat; Mitbestimmungsrecht; Kurzarbeit; Vergütung; Kurzarbeitergeld; Arbeitsamt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 939
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Nürnberg, 22.07.1976 - 1 TaBV 7/76
    Auszug aus LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89
    Ein solcher Vorbehalt überschreitet die Mitbestimmungskompetenz des Betriebsrates (im Ergebnis ebenso: LAG Nürnberg, Beschl. v. 22.07.1976 - 1 TaBV 7/76 -, nicht veröffentlicht; Wiese, in Fabricius, Kraft, Thiele, Wiese, Betriebsverfassungsgesetz , GK § 87 Rdnr. 163, a.A.: Gagel Wieczorek, AFG , Vor. § 63 Rdnr. 69).

    Dass der Gesetzgeber hiermit auch ein Mitbestimmungsrecht in Bezug auf die mit der Verkürzung der Arbeitszeit verbundenen Folge für Lohn- bzw. Gehaltszahlungen statuiert hätte, ist dem Wortlaut der Norm nicht zu entnehmen (ebenso: LAG Nürnberg, Beschl. v. 22.07.1976 - 1 TaBV 7/76-, nicht veröffentlicht; Jahnke, ZfA 1984, 69, 95).

    Im Bereich der Mitbestimmung ist es auch durchaus möglich und sachgerecht, zwischen Leistung und Gegenleistung zu trennen (ebenso LAG Nürnberg, Beschl. v. 22.07.1976 - 1 TaBV 7/76 -, nicht veröffentlicht; Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl. 1986, § 87 Rndr. 173; Jahnke, ZfA 1984, 69, 95 ff; a.A. Henkel/Hagemeier, BB 1976, 1420, 1423).

  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89
    Dem wird aber nur dann genügt, wenn eine zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kontrovers beurteilte betriebsverfassungsrechtliche Frage, die - wie vorliegend in Zukunft inhaltlich immer wieder auftreten kann, endgültig klargestellt ist (vgl. BAG, a.a.O.; ähnlich auch BAG, Beschl. v.-22.12.1980 1 ABR 2/79 -, AP Nr. 70 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf", Blatt 586 = EzA, BGB § 615 - Betriebsrisiko - Nr. 7).

    Vielmehr soll die mit ihr nach nahezu einhelliger Auffassung (BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 1 ABR 67/76 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit", Bl. 1115; BAG, Beschl. v. 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 -,AP Nr. 70 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf", Bl. 587 f; = EzA, BGB § 615 - Betriebsrisiko - Nr. 7; BAG, Beschl. v. 04.03.1986 1 ABR 15/84 -, EzA, BetrVG 1972, § 87 - Arbeitszeit - Nr. 17; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., 1986, § 87 Rdnr. 173; Galperin/ Löwisch, BetrVG , Bd. 11, 6.

  • BAG, 21.11.1978 - 1 ABR 67/76

    Mitbestimmungsrecht bei Abbau von Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89
    Denn das Beschlußverfahren soll der Erhaltung und Wiederherstellung des betrieblichen Friedens dienen (BAG, Beschluß vom 21.11.1978 - 1 ABR 67/76 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit", Bl. 1114 R).

    Vielmehr soll die mit ihr nach nahezu einhelliger Auffassung (BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 1 ABR 67/76 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit", Bl. 1115; BAG, Beschl. v. 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 -,AP Nr. 70 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf", Bl. 587 f; = EzA, BGB § 615 - Betriebsrisiko - Nr. 7; BAG, Beschl. v. 04.03.1986 1 ABR 15/84 -, EzA, BetrVG 1972, § 87 - Arbeitszeit - Nr. 17; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., 1986, § 87 Rdnr. 173; Galperin/ Löwisch, BetrVG , Bd. 11, 6.

  • BAG, 04.03.1986 - 1 ABR 15/84

    Mitbestimmung bei Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.1989 - 2 TaBV 17/89
    Vielmehr soll die mit ihr nach nahezu einhelliger Auffassung (BAG, Beschl. v. 21.11.1978 - 1 ABR 67/76 -, AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 "Arbeitszeit", Bl. 1115; BAG, Beschl. v. 22.12.1980 - 1 ABR 2/79 -,AP Nr. 70 zu Art. 9 GG "Arbeitskampf", Bl. 587 f; = EzA, BGB § 615 - Betriebsrisiko - Nr. 7; BAG, Beschl. v. 04.03.1986 1 ABR 15/84 -, EzA, BetrVG 1972, § 87 - Arbeitszeit - Nr. 17; Hess/ Schlochauer/Glaubitz, BetrVG , 3. Aufl., 1986, § 87 Rdnr. 173; Galperin/ Löwisch, BetrVG , Bd. 11, 6.
  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Einwilligung zu Überstunden von zusätzlichen Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer abhängig macht (LAG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.1990 - DB 1991, 707; Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.04.1993 - AiB 1994, 120; DKK/Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 9; Matthes/MünchArbR, 2. Aufl., § 332 Rz. 41; andere Auffassung: LAG Köln, Beschluss vom 14.06.1989 - NZA 1989, 939; ArbG Hannover, Beschluss vom 19.02.2004 - DB 2004, 2223; Wiese/GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 361; HSWG/Worzalla, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz. 192; Gentz, NZA 2004, 1011 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Anordnung von Überstunden -

    Selbst wenn man aus dem Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit die Pflicht des Betriebsrats herleitet, bei der Ausübung des Mitbestimmungsrechts alle diejenigen Überlegungen anzustellen und zur Grundlage der Entscheidung zu machen, die im Rahmen des konkreten Mitbestimmungsrechts geboten sind (so LAG Köln 14. Juni 1989 - 2 TaBV 17/89 - in NZA 1989, 993), kommt es auf die von der Arbeitgeberin genannten Gesichtspunkte im Rahmen des § 87 Abs. 1 BetrVG nicht an.
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