Weitere Entscheidung unten: BAG, 11.10.1989

Rechtsprechung
   BAG, 08.11.1989 - 5 AZR 642/88   

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https://dejure.org/1989,1123
BAG, 08.11.1989 - 5 AZR 642/88 (https://dejure.org/1989,1123)
BAG, Entscheidung vom 08.11.1989 - 5 AZR 642/88 (https://dejure.org/1989,1123)
BAG, Entscheidung vom 08. November 1989 - 5 AZR 642/88 (https://dejure.org/1989,1123)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AZO § 3; SchwbG § 46; TVG § 1
    Mehrarbeit für Schwerbehinderte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SchwbG i.d.F. vom 26.8.1986 (... BGBl. I S. 1421) § 46; AZO § 3; BMTV (BUS) für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden der Sägeindustrie und der übrigen Holzbearbeitung vom 13.3.1986, Nr. 15a, 16a, 28
    Anspruch des Schwerbehinderten auf Freistellung von Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 63, 221
  • MDR 1990, 469
  • NZA 1990, 309
  • BB 1990, 356
  • BB 1990, 560
  • DB 1990, 889
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamm, 01.07.1988 - 9 Sa 2354/87

    Mehrarbeit bei Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 08.11.1989 - 5 AZR 642/88
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Juli 1988 - 9 Sa 2354/87 - aufgehoben.
  • Drs-Bund, 08.01.1988 - BT-Drs 11/1617
    Auszug aus BAG, 08.11.1989 - 5 AZR 642/88
    Ähnlich legt auch der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD vom 8. Januar 1988 die Regelung des Acht-Stunden-Tages zugrunde: in § 3 des Entwurfs, der nach seiner Überschrift die regelmäßige tägliche und wöchentliche Arbeitszeit festlegt, wird klargestellt, daß die regelmäßige tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten darf (BT-Drucks. 11/1617, S. 1, 3).
  • Drs-Bund, 25.05.1987 - BT-Drs 11/360
    Auszug aus BAG, 08.11.1989 - 5 AZR 642/88
    In der Begründung zu § 1 wird ausgeführt, daß der Grundsatz des Acht-Stunden-Tages beibehalten wird, weil die bisherige Regelung der täglichen Höchstarbeitszeit zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer nach bisherigen arbeitswissenschaftlichen und arbeitsmedizinischen Erkenntnissen und Erfahrungen im Regelfall ausreicht (BT-Drucks. 11/360, S. 5, 17).
  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf

    Das Bundesarbeitsgericht ist deshalb im Rahmen von § 46 SchwbG aF und § 3 AZO aF davon ausgegangen, daß Mehrarbeit iSd. Schwerbehindertengesetzes diejenige Arbeit sei, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich hinausgehe (BAG 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - BAGE 63, 221).

    (4) Der Grundsatz des Acht-Stunden-Tages dient auch der Rechtsklarheit, da die betrieblichen und tarifvertraglichen Arbeitszeitmodelle keinen allgemeingültigen Maßstab für den Begriff der Mehrarbeit liefern können (BAG 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - BAGE 63, 221).

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat demzufolge als Mehrarbeit iSd. § 46 SchwbG und des § 3 AZO die Arbeit angesehen, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich hinausgeht (BAG 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - BAGE 63, 221).
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

    Nur so wird gewährleistet, dass dem schwerbehinderten Menschen ausreichend Zeit für die Teilhabe an der Gesellschaft bleibt, insbesondere für die notwendigen täglich zu verrichtenden Angelegenheiten wie Einkaufen, Behördengänge etc. Ein Bezug auf vom Werktag unabhängige tarifliche oder sonst im Arbeitsverhältnis geltende Arbeitszeitregelungen würde dem nicht gerecht (vgl. zu § 124 SGB IX aF BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 21 mwN; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa der Gründe, BAGE 104, 73; zu § 46 SchwbG aF und § 3 AZO aF BAG 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - zu II der Gründe, BAGE 63, 221) .
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 252/91

    Anrechnung der Berufsschulzeit nach Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit

    Der erkennende Senat hat dazu entschieden, daß unter Mehrarbeit im Sinne des § 46 SchwbG nicht die über die individuelle Arbeitszeit des Schwerbehinderten hinausgehende tägliche Arbeitszeit zu verstehen sei, sondern die werktägliche Dauer von 8 Stunden (§ 3 AZO) überschreitende Arbeitszeit maßgebend sei (BAGE 63, 221 = AP Nr. 1 zu § 46 SchwbG).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, die in den letzten Jahren allgemein eingeführten Arbeitszeitverkürzungen beruhten weniger auf dem Gedanken, daß die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden überfordert sei, als vielmehr auf dem sozialpolitischen Postulat nach mehr Freizeit, um die Möglichkeiten des Arbeitnehmers zur Gestaltung seines Privatlebens außerhalb der Arbeitszeit zu verbessern (BAGE 63, 221, 225 = AP Nr. 1 zu § 46 SchwbG).

  • LAG Hessen, 26.04.2001 - 5 Sa 1070/00

    Arbeitszeit: Schwerbehinderte - Mehrarbeit - Leistungsverweigerungsrecht -

    Mehrarbeit im Sinne von § 46 SchwbG ist die werktägliche Dauer von 8 Arbeitsstunden überschreitende Arbeitszeit (BAG, Urteil vom 8.11.1989, 5 AZR 642/88 = NZA 1990, 309 - DRsp-ROM Nr. 1992/5926 -).

    Die Kammer folgt der zutreffenden Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 08.11.1989 - 5 AZR 642/88 - NZA 1990, 309 f.), das zurzeit der Geltung der Arbeitszeitordnung entschieden hat, dass als Mehrarbeit i. S. von § 46 SchwbG nicht die über die individuelle Arbeitszeit des Schwerbehinderten hinausgehende tägliche Arbeitszeit zu verstehen ist, sondern die die werktägliche Dauer von acht Stunden überschreitende Arbeitszeit.

  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 566/96

    Überstunden in zentralen Bildungsstätten der ÖTV

    a) Überstunden sind nach allgemeinem Verständnis die Arbeitsstunden, die über die Arbeitszeit hinausgehen, die für das jeweilige Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrags festgelegt sind (vgl. BAG Urteil vom 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - BAGE 63, 221 = AP Nr. 1 zu § 46 SchwbG, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.06.2016 - 7 Sa 424/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses: beharrliche

    Mehrarbeit im Sinn des § 124 SGB IX ist die über die normale gesetzliche Arbeitszeit (§ 3 S. 1 ArbZG) hinaus geleistete Arbeit, nicht aber die über die individuelle Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen hinausgehende tägliche Arbeitszeit (vgl. BAG, Urteil vom 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - NZA 1990, 309, 310).
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2000 - 11 Sa 1849/99

    Entgeltfortzahlung: Begriff der wöchentlichen Arbeitszeit nach BezMTV

    Hierunter versteht man üblicherweise die Stunden, die der Arbeitnehmer über die für sein Beschäftigungsverhältnis aufgrund Tarifvertrages, Betriebsvereinbarung oder Einzelvertrag festgelegte Arbeitszeit hinaus arbeitet (vgl. BAG v. 08.11.1989 5 AZR 642/88 DB 1990, 889, 890).
  • BVerwG, 14.12.1995 - 2 B 47.95

    Anforderungen an die ausreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Sie entspricht im Grundsatz auch der Auslegung dieser Vorschrift für Beschäftigte in der Privatwirtschaft durch das Bundesarbeitsgericht, wonach Mehrarbeit diejenige Arbeit ist, "die über die normale gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht" (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - <BAGE 63, 221, 224 [BAG 08.11.1989 - 5 AZR 642/88] = AP> § 46 SchwbG Nr. 1).
  • ArbG Aachen, 02.12.1999 - 9 (7) Ca 3454/99

    Verpflichtung zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte;

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Rechtsprechung
   BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88   

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https://dejure.org/1989,2041
BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88 (https://dejure.org/1989,2041)
BAG, Entscheidung vom 11.10.1989 - 5 AZR 585/88 (https://dejure.org/1989,2041)
BAG, Entscheidung vom 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 (https://dejure.org/1989,2041)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erledigung der Hauptsache - Steuerfreiheit einer Abfindung - Einbehalten von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ohne Berücksichtigung eines Freibetrages - Bindung des Arbeitgebers an die Anrufungsauskunft des Finanzamtes auch dann, wenn die Auskunft unrichtig ...

  • rechtsportal.de

    Abfindung: Unterwerfung unter Lohnsteuerpflicht bei unrichtiger Auskunft des Finanzamtes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 309
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 20.09.1988 - 4 Sa 742/88

    Abfindung; Steuerpflicht; Steuern; Finanzamt; Steuerbescheid; Feststellungsklage;

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88
    Die Urteile des Arbeitsgerichts Siegburg vom 19. April 1988 - 5 H Ca 127/88 - und des Landesarbeitsgerichts Köln vom 20. September 1988 - 4 Sa 742/88 - sind gegenstandslos.
  • BAG, 17.08.1961 - 5 AZR 311/60

    Übereinstimmende Erledigungserklärung - Revisionsinstanz - Zulässigkeit des

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88
    Diese Vorschrift gilt auch für die Revisionsinstanz (u.a. BAG Beschluß vom 17. August 1961 - 5 AZR 311/60 - und BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - AP Nr. 9 und 12 zu § 91 a ZPO).
  • BSG, 28.04.1987 - 12 RK 50/85

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Abfindung - Arbeitslosengeld - Ruhen

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28. April 1987 - 12 RK 50/85 - Sozialrecht Nr. 36 zu 2200 § 180 RVO, S. 143, 144).
  • BAG, 12.06.1967 - 3 AZR 368/66

    Bundesarbeitsgericht - Offenbleibende Rechtsfrage - Kostenrisiko - Billiges

    Auszug aus BAG, 11.10.1989 - 5 AZR 585/88
    Diese Vorschrift gilt auch für die Revisionsinstanz (u.a. BAG Beschluß vom 17. August 1961 - 5 AZR 311/60 - und BAG Urteil vom 12. Juni 1967 - 3 AZR 368/66 - AP Nr. 9 und 12 zu § 91 a ZPO).
  • BAG, 30.04.2008 - 5 AZR 725/07

    Einbehalt von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen

    Dies zieht bei unklarer Rechtslage regelmäßig die Notwendigkeit nach sich, eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen (§ 42e EStG, vgl. auch Senat 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309).

    Im Beschluss vom 11. Oktober 1989 (- 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 30) hat der Senat die auf eine Hauptleistungspflicht gestützte Zahlungsklage als unbegründet angesehen und zur Nebenpflicht der richtigen Berechnung der Abzüge ausgeführt, der dortige Arbeitgeber habe seine Fürsorgepflicht nicht verletzt.

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Beim Einbehalt und der Abführung der Lohnsteuer erfüllt der Arbeitgeber jedoch eine fremde Schuld (Senat 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309; BAG 15. März 2000 - 10 AZR 101/99 - BAGE 94, 73 ).

    Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, die abzuführende Lohnsteuer richtig zu berechnen (Senat 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309).

  • BGH, 13.03.2008 - III ZR 165/07

    Schadensersatzanspruch eines ausländischen Künstlers wegen der steuerlichen Folge

    Dies ist für das Arbeitsrecht anerkannt (BAG NJW 2004, 3588; NZA 1990, 309).
  • OLG Köln, 18.05.2007 - 20 U 128/05

    Arbeitgeber müssen ausländische Mitarbeiter nicht über steuerliche Nachteile

    Das ist für das Arbeitsrecht ständige Rechtsprechung des BAG (vgl. z.B. BAG NJW 2004, 3588; NZA 1990, 309; vgl. auch BFH NZA-RR 1997, 121; ebenso Palandt/Weidenkaff, aaO, § 611 Rdnr. 65; Blomeyer, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 1, § 96 Rdnr. 93, Hanau, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, Bd. 1, § 64 Rdnr. 68 f); es gilt aber gleichermaßen für sonstige Dienstverträge.
  • ArbG Mannheim, 12.02.2008 - 8 Ca 412/07

    Überzahlung von Gehalt - ungerechtfertigte Bereicherung - Erstattung der

    Da der Arbeitgeber kraft arbeitsvertraglicher Fürsorgepflicht ( vergl. BAG v. 14.06.1974, DB 1974, S. 2210; vom 11.10.1989, NZA 1990, S. 309) verpflichtet ist, die Lohnsteuer richtig zu berechnen und abzuführen, enthält der Arbeitsvertrag somit schlüssig die Anweisung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer ordnungsgemäß abzuführen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.03.2012 - 6 Sa 608/11

    Schadenersatz

    Dies zieht bei unklarer Rechtslage regelmäßig die Notwendigkeit nach sich, eine Anrufungsauskunft beim Betriebsstättenfinanzamt einzuholen (§ 42 e EStG; BAG Urteil vom 11. Oktober 1989 - 5 AZR 585/88 = NZA 1990, 309).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.07.2023 - 5 Sa 185 öD/22

    Altenpfleger, freier Mitarbeiter, Dienstleistungsvertrag, Arbeitsverhältnis,

    Zwar ist der Arbeitgeber kraft seiner Fürsorgepflicht grundsätzlich verpflichtet, die Abzüge vom Gehalt richtig zu berechnen (BAG, Beschl. v. 11.10.1989 - 5 AZR 585/88 -, Rn. 17, juris; vgl. auch BAG, Urt. v. 30.04.2008 - 5 AZR 725/07 -, Rn. 21, juris).

    Auf eine behördliche Auskunft über die Pflicht zur Abführung darf der Arbeitgeber sich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach verlassen (BAG, Beschl. v. 11.10.1989 - 5 AZR 585/88 -, Rn. 17, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.01.2008 - 6 Ta 2548/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde

    Diese Entscheidung kann in einer bloßen Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG bestehen, die vom Arbeitgeber selbst dann zur Grundlage seines Lohnsteuereinbehalts gemacht werden darf, wenn sie sich später bei der Veranlagung des Arbeitnehmers zur Einkommensteuer als unrichtig herausstellen sollte (dazu BAG, Urteil vom 11.10.1989 - 5 AZR 585/88 - NZA 1990, 309 zu II der Gründe).
  • LAG Sachsen, 13.08.2003 - 2 Sa 653/02

    Verpflichtung zum Ersatz derjenigen Schäden, die aus dem arbeitgeberseitigen

    Dazu ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ähnlich wie bei Abzügen vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers und der korrekten Berechnungsweise hierbei - kraft seiner Fürsorgepflicht gehalten (vgl. BAG vom 11.10.1989 - 5 AZR 585/88 -, NZA 1990, 309).
  • LAG Sachsen, 13.08.2003 - 2 Sa 652/02

    Verpflichtung zum Ersatz derjenigen Schäden, die aus dem arbeitgeberseitigen

    Dazu ist der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ähnlich wie bei Abzügen vom Lohn oder Gehalt des Arbeitnehmers und der korrekten Berechnungsweise hierbei - kraft seiner Fürsorgepflicht gehalten (vgl. BAG vom 11.10.1989 - 5 AZR 585/88 -, NZA 1990, 309).
  • LAG Hamm, 15.09.1999 - 18 Sa 378/99

    Restabfindungsansprüche eines zuletzt als Geschäftsleiter eines Kaufhauses

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