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   BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88   

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BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88 (https://dejure.org/1990,679)
BAG, Entscheidung vom 27.02.1990 - 3 AZR 216/88 (https://dejure.org/1990,679)
BAG, Entscheidung vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 (https://dejure.org/1990,679)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 627 (Ls.)
  • VersR 1990, 1299
  • BB 1990, 1208
  • DB 1990, 1572
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Das hat der Senat für den Anspruch auf laufende Betriebsrenten entschieden, der seiner Natur nach auf lange zurückliegende Vorgänge, nämlich das Arbeitsverhältnis, abstellt (BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83, zu 2 c der Gründe).

    Dieses unterliegt als solches den üblichen Verfallklauseln ohnehin nicht (BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83).

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 584/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Vor diesem Hintergrund sind Ausschlussklauseln nicht auf Ruhegeldansprüche anzuwenden (vgl. BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83) .
  • BAG, 19.01.1999 - 1 AZR 606/98

    Vertragliche Bezugnahme auf tarifliche Ausschlußfrist

    Daher besteht kein Bedürfnis, die Ansprüche auf einzelne Ruhegeldraten kurzfristig erlöschen zu lassen (BAG Urteil vom 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - AP Nr. 107 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 2 c der Gründe).
  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 797/07

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Bereicherungsrecht

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass eine tarifliche Ausschlussklausel sich nur dann auf Ruhegeldraten bezieht, wenn die Tarifvertragsparteien dies im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck bringen (vgl. 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe mwN, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83).
  • ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 891/16

    Klagen der Betriebsrentner der Zanders GmbH erfolgreich

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezieht sich eine tarifvertragliche Ausschlussfrist nicht auf das Stammrecht der betrieblichen Altersversorgung; ob die monatlich fällig werdenden Ruhegeldansprüche von einer Ausschlussfrist umfasst werden, ist durch deren Auslegung im Einzelfall nach dem Zweck der tariflichen Ausschlussklausel zu ermitteln (z. B. BAG, Urteil vom 27.02.1990,3 AZR 216/88, juris, Rn 15 ff.).

    Soweit der 3. Senat des BAG in seiner auch beklagtenseitig zitierten Entscheidung vom 19.04.1983 (3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG) im Einzelfall betreffend § 16 BRTV Bau eine tarifliche Ausschlussfrist auf Ruhegeldansprüche angewandt hat (der 3. Senat hat in seiner späteren Entscheidung vom 27.02.1990 - 3 AZR 216/88 -, dort Rn 19, ausdrücklich offen gelassen, ob hieran festzuhalten wäre), ist auch in dieser Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass allenfalls die allgemeinen Ausschlussfristen für laufende Ansprüche, nicht aber eine besondere Ausschlussfrist für den Fall des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis auf laufende Ruhegeldansprüche Anwendung finden kann.

  • BAG, 03.04.1990 - 1 AZR 131/89

    Tarifvertrag: Beginn der Ausschlussfrist

    ImUrteil vom 27. Februar 1990 (- 3 AZR 216/88 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) hat der Dritte Senat dann auch - allerdings zu einer anderen Ausschlußklausel - entschieden, das Stammrecht auf betriebliche Altersversorgung und die aus ihm erwachsenden Ruhegeldraten würden nur dann einer tariflichen Ausschlußfrist unterliegen, wenn dies aus dem Tarifvertrag deutlich abzulesen sei.

    In dem Urteil vom 27. Februar 1990 (a.a.O., zu 2 c der Gründe) hat der Dritte Senat seine Auffassung in dieser Frage nochmals näher begründet und ausgeführt, nach dem Zweck tariflicher Ausschlußklauseln sei davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien im Zweifel Ruhegeldansprüche nicht Ausschlußfristen unterwerfen wollten.

  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 585/09

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Vor diesem Hintergrund sind Ausschlussklauseln nicht auf Ruhegeldansprüche anzuwenden (vgl. BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83) .
  • BAG, 15.02.2011 - 9 AZR 340/08

    Tarifliches Übergangsgeld - mittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts -

    Vor diesem Hintergrund sind Ausschlussklauseln nicht auf Ruhegeldansprüche anzuwenden (vgl. BAG 27. Februar 1990 - 3 AZR 216/88 - zu 2 c der Gründe, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 107 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 83) .
  • ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 1212/16

    Betriebsrentenkürzung

    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG bezieht sich eine tarifvertragliche Ausschlussfrist nicht auf das Stammrecht der betrieblichen Altersversorgung; ob die monatlich fällig werdenden Ruhegeldansprüche von einer Ausschlussfrist umfasst werden, ist durch deren Auslegung im Einzelfall nach dem Zweck der tariflichen Ausschlussklausel zu ermitteln (z. B. BAG, Urteil vom 27.02.1990,3 AZR 216/88, juris, Rn 15 ff.).

    Soweit der 3. Senat des BAG in seiner auch beklagtenseitig zitierten Entscheidung vom 19.04.1983 (3 AZR 4/81 - AP Nr. 6 zu § 6 BetrAVG) im Einzelfall betreffend § 16 BRTV Bau eine tarifliche Ausschlussfrist auf Ruhegeldansprüche angewandt hat (der 3. Senat hat in seiner späteren Entscheidung vom 27.02.1990 - 3 AZR 216/88 -, dort Rn 19, ausdrücklich offen gelassen, ob hieran festzuhalten wäre), ist auch in dieser Entscheidung ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass allenfalls die allgemeinen Ausschlussfristen für laufende Ansprüche, nicht aber eine besondere Ausschlussfrist für den Fall des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis auf laufende Ruhegeldansprüche Anwendung finden kann.

  • LAG Hessen, 16.05.2012 - 6 Sa 1660/11

    Gleichbehandlung

    Er meint, der Auffassung des 1. Senats in der Entscheidung vom 3. April 1990 ( - 1 AZR 131/89 - ) und des 3. Senats in der Entscheidung vom 27. Februar 1990 ( - 3 AZR 216/88 - ) sei zu folgen.

    In dem Urteil vom 27. Februar 1990 ( - 3 AZR 216/88 - unter 2 c) der Gründe, AP Nr. 107 zu § 4 TVG Ausschlussfristen ) habe der 3. Senat seine Auffassung in dieser Frage nochmals näher begründet und ausgeführt.

  • ArbG Köln, 20.04.2016 - 20 Ca 1913/16

    Betriebsrentenkürzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.05.2005 - 8 Sa 22/05

    Rückzahlung von Erhöhungsrente

  • LAG Hessen, 16.05.2012 - 6 Sa 1659/11

    Gleichbehandlung

  • LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenzen - Altersdiskriminierung -

  • LAG Düsseldorf, 21.10.2010 - 15 Sa 816/10

    Höhe der Betriebsrente bei außerplanmäßiger Anhebung der

  • LAG Düsseldorf, 03.09.1997 - 12 Sa 900/97

    Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente

  • LAG Hamm, 28.06.2007 - 17 Sa 20/07

    Ausschlussfrist nach § 70 BAT/§ 37 Abs. 1 TVöD-VKA; Aufhebung des

  • BAG, 26.01.1999 - 3 AZR 592/97

    Anrechnung eigenen Arbeitsentgelts auf Hinterbliebenenrente

  • LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 339/96
  • LAG Düsseldorf, 27.03.1996 - 12 Sa 1649/95

    Betriebliche Altersversorgung: ablösende Betriebsvereinbarung und

  • LAG Brandenburg, 12.12.2002 - 1 Sa 351/02

    Streit über die Zahlung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung; Rechtliche

  • LAG Hamm, 12.02.1993 - 10 Sa 1337/92

    Teilzeit; Zusatzversorgung; Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Köln, 11.12.2013 - 5 Sa 429/13

    Anspruch auf Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 326/96

    Auslegung einer Klausel zur Besitzstandswahrung in der betrieblichen

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2181/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Hamm, 05.09.1996 - 4 Sa 2282/95

    Streitigkeit über einen Anspruch auf eine bestimmte tarifliche Vergütung;

  • LAG Brandenburg, 16.04.1993 - 4 (5) Sa 880/92

    Tarifvertrag: Ausschlussfrist für Sozialplanabfindung

  • LAG Köln, 13.09.2016 - 12 Sa 238/16

    Berechnung; Übergangsversorgung; Lufthansa

  • LAG Baden-Württemberg, 15.05.2003 - 6 Sa 61/02

    Tarifauslegung - außertariflicher Angestellter - arbeitsvertragliche

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1652/96

    Eingruppierungsprozess im öffentlichen Dienst ; Mitbestimmungsrechte des

  • LAG Hessen, 23.11.1994 - 8 Sa 1752/93

    Zahlung einer monatlichen Rente; Anwendbarkeit eines Versorgungstarifvertrages;

  • LAG Sachsen-Anhalt, 14.03.1995 - 8 Sa 749/94

    Anspruch auf monatliche Abfindungszahlungen nach betriebsbedingter Kündigung ;

  • LAG Hamm, 17.04.1997 - 4 Sa 1507/96

    Voraussetzungen für die Eingruppierung in eine höhere BAT- Vergütungsgruppe;

  • LAG Hessen, 23.04.1997 - 8 Sa 449/96

    Ausschluss eines Anspruchs auf betriebliches Ruhegeld durch Abgeltungsklausel aus

  • ArbG Hamburg, 27.09.2021 - 1 Ca 64/21
  • ArbG Arnsberg, 31.05.2021 - 2 Ca 896/20

    Betriebsrente

  • LAG Brandenburg, 22.06.1994 - 4 Sa 74/94

    Zahlung einer Abfindung aus einem Sozialplan

  • ArbG Dortmund, 19.01.2007 - 5 Ca 1895/06

    Zahlung einer Betriebsrente

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