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   BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88   

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BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88 (https://dejure.org/1989,260)
BAG, Entscheidung vom 15.06.1989 - 2 AZR 600/88 (https://dejure.org/1989,260)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 (https://dejure.org/1989,260)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Dringende betriebliche Erfordernisse - Substantiierungspflicht bei behauptetem Umsatzrückgang - Möglichkeit der Kurzarbeit - Wertungsspielraum des Arbeitgebers bei der Sozialauswahl

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung - Umsatzrückgang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1
    Dauerhafter Umsatzrückgang [Auftragsrückgang] als mögliche Rechtfertigung für eine betriebsbedingte Kündigung; Pflicht des Gerichts zur Nachprüfung, ob ein Umsatzrückgang vorliegt und welche Auswirkungen auf die Arbeitsmenge bestimmter Arbeitnehmer daraus resultieren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung wegen Umsatzrückgangs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1989, 1605
  • NZA 1990, 65
  • BB 1989, 2119
  • BB 1989, 2190
  • DB 1989, 2384
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Der Senat hat insbesondere in den Urteilen vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - und 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - (BAGE 31, 157 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 der Gründe und vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) Grundsätze für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei der betriebsbedingten Kündigung aufgestellt.

    Bei einem Streit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hat das Gericht voll nachzuprüfen, ob die vom Arbeitgeber behaupteten Gründe für die Kündigung tatsächlich vorliegen und ob sie sich im betrieblichen Bereich dahin auswirken, daß für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers kein Bedürfnis mehr besteht (BAGE 31, 157 = AP, aaO; BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 11.09.1986 - 2 AZR 564/85

    Ordentliche Kündigung eines Bauwerkers wegen Auftragsmangel -

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts besteht deswegen vorliegend kein Anlaß, die Auffassung des Senats zu überprüfen, auf die Möglichkeit, Kurzarbeit einzuführen, könne der Arbeitnehmer sich im übrigen auch dann nicht berufen, wenn ein für seinen Betrieb bestehender Betriebsrat dieses Begehren noch durchzusetzen versuche (Urteil vom 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882; krit. Preis, DB 1988, 1387, 1390 f.; Meinhold, BB 1988, 623, 624 ff.).
  • BAG, 07.02.1985 - 2 AZR 91/84

    Soziale Auswahl - Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Der Senat hat insbesondere in den Urteilen vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - und 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - (BAGE 31, 157 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 der Gründe und vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) Grundsätze für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei der betriebsbedingten Kündigung aufgestellt.
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Bei einem Streit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hat das Gericht voll nachzuprüfen, ob die vom Arbeitgeber behaupteten Gründe für die Kündigung tatsächlich vorliegen und ob sie sich im betrieblichen Bereich dahin auswirken, daß für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers kein Bedürfnis mehr besteht (BAGE 31, 157 = AP, aaO; BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Bei einem Streit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung hat das Gericht voll nachzuprüfen, ob die vom Arbeitgeber behaupteten Gründe für die Kündigung tatsächlich vorliegen und ob sie sich im betrieblichen Bereich dahin auswirken, daß für die Weiterbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers kein Bedürfnis mehr besteht (BAGE 31, 157 = AP, aaO; BAG Urteil vom 30. Mai 1985 - 2 AZR 321/84 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 24.10.1979 - 2 AZR 940/77

    Kündigungsschutz - Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast - Beweislast -

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Der Senat hat insbesondere in den Urteilen vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - und 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - (BAGE 31, 157 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 der Gründe und vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) Grundsätze für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei der betriebsbedingten Kündigung aufgestellt.
  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Der Senat hat insbesondere in den Urteilen vom 7. Dezember 1978 - 2 AZR 155/77 - und 24. Oktober 1979 - 2 AZR 940/77 - (BAGE 31, 157 und 32, 150 = AP Nr. 6 und 8 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; vom 7. Februar 1985 - 2 AZR 91/84 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, zu III 3 der Gründe und vom 30. April 1987 - 2 AZR 184/86 - AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung) Grundsätze für den Prüfungsmaßstab des Gerichts bei der betriebsbedingten Kündigung aufgestellt.
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Da der Kläger es unter Berufung auf gesundheitliche Gefahren unstreitig abgelehnt hatte, in der Lackiererei, in der ein Arbeitsplatz frei wurde, zu arbeiten, brauchte die Beklagte vor der Beendigungskündigung keine Änderungskündigung auszusprechen (vgl. BAGE 47, 26 = AP Nr. 8 zu § 2 KSchG 1969).
  • BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Bei der sozialen Auswahl gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG hat der Arbeitgeber zwar keinen Ermessens- wohl aber einen Wertungsspielraum (vgl. BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl).
  • BAG, 25.06.1964 - 2 AZR 382/63

    Personenbedingte Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung - Betriebsbedingte

    Auszug aus BAG, 15.06.1989 - 2 AZR 600/88
    Besteht dieser nicht nur vorübergehend, ist ein Beendigungsgrund gegeben (vgl. BAGE 16, 134 = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, 1989, S. 150; Preis, Prinzipien des Kündigungsrechts bei Arbeitsverhältnissen, 1988, S. 407, 408).
  • BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 811/79

    Kündigung - Zwangsverwaltung - Betriebsübernahme

  • BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82

    Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers

  • BAG, 18.05.2006 - 2 AZR 412/05

    Betriebsbedingte Kündigung eines Leiharbeitnehmers nach Auftragsverlust des

    Ein betriebsbedingter Kündigungsgrund kann sich auch aus außerbetrieblichen Umständen ergeben, wenn nämlich der Arbeitgeber, wie im Fall eines schlichten Auftragsverlustes, die Anzahl der benötigten Arbeitnehmer unmittelbar an die verbliebene bzw. vorhandene Arbeitsmenge anpassen will, die sich aus dem verringerten Auftragsbestand und dem daraus resultierenden verringerten Arbeitsvolumen ergibt (BAG 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 63 ; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118).
  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Es kann offen bleiben, ob die Umstände oder Sachzwänge, die zu einer unternehmerischen Entscheidung geführt haben bzw. vom Arbeitgeber zu ihrer Begründung herangezogen werden, dann nachzuprüfen sind, wenn der Arbeitgeber eine sog. selbstbindende Unternehmerentscheidung getroffen hat (vgl. hierzu BAG 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 45 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 63; 11. September 1986 - 2 AZR 564/85 - BB 1987, 1882; Ascheid NZA 1991, 873, 876; ErfK/Ascheid 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 404).
  • BAG, 26.06.1997 - 2 AZR 494/96

    Betriebsbedingte Kündigung nach Einführung von Kurzarbeit

    Vom Gericht voll nachzuprüfen ist dabei immer, ob die zur Begründung dringender betrieblicher Erfordernisse angeführten inner- oder außerbetrieblichen Gründe tatsächlich vorliegen und wie sich diese Umstände im betrieblichen Bereich auswirken, d. h. in welchem Umfang dadurch eine Beschäftigungsmöglichkeit ganz oder teilweise weggefallen ist (vgl. u. a. Senatsurteil vom 15. Juni 1989 - 2 AZR 600/88 - AP Nr. 45, aaO).
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