Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.05.1989 - 15 Sa 18/89   

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https://dejure.org/1989,2662
LAG Hamm, 24.05.1989 - 15 Sa 18/89 (https://dejure.org/1989,2662)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.05.1989 - 15 Sa 18/89 (https://dejure.org/1989,2662)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 15 Sa 18/89 (https://dejure.org/1989,2662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vereinbarung eines sog. unbezahlten Einfühlungsverhältnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 620, 611 Abs. 2
    Vereinbarung einer "unbezahlten Kennenlernphase"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 66 (Ls.)
  • BB 1989, 1759
  • DB 1989, 1974
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05

    Lohnforderung, Arbeitsverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Einfühlungsverhältnis,

    Es handelt sich dabei um ein so genanntes "Einfühlungsverhältnis" (vgl. zum Begriff: LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, 3 Sa 83/02, in: LAG Report 2002, S. 357; LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, 15 Sa 18/89, in: BB 1989, S. 1759).

    Er muss regelmäßig keine bestimmte Arbeitszeit einhalten und ist auch nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet (LAG Hamm, Urt. v. 24. Mai 1989, a. a. O.; LAG Bremen, Urt. v. 25. Juli 2002, a. a. O., unter 2. a. der Gründe).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2015 - 7 Sa 170/15

    Vergütungspflicht im Probearbeitsverhältnis

    Anerkannt ist, dass die Vereinbarung eines so genannten Einfühlungsverhältnisses ohne Vergütungsanspruch und ohne Arbeitspflicht des potentiellen Arbeitnehmers kraft der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig ist (LAG Hamm, Urteil vom 24. Mai 1989 - 15 Sa 18/89 -, juris; LAG Bremen, Urteil vom 25. Juli 2002 - 3 Sa 83/02, - juris; Sächsisches LAG, Urteil vom 5. März 2004 - 2 Sa 386/03 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. April 2007 - 13 Sa 129/05 - juris).
  • LAG Sachsen, 05.03.2004 - 2 Sa 386/03

    Einfühlungsverhältnis als dem Arbeitsverhältnis vorgeschaltete Beziehung (hier -

    Dies berechtigt die Parteien, auch eine unbezahlte Einführungsphase zu vereinbaren, in der der Arbeitnehmer keine Pflichten, insbesondere keine Arbeitspflicht hat (vgl. im Einzelnen m. z. N. LAG Hamm vom 24.05.1989 - 15 Sa 18/89 -, LAGE § 611 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 2).
  • ArbG Fulda, 13.03.2006 - 3 Ca 260/05
    Das Verhältnis zwischen Kläger und Beklagten kann dabei nicht nur mit einem Praktikum, sondern auch mit einem so genannten Einfühlungsverhältnis verglichen werden, welches ebenfalls kein echtes Arbeitsverhältnis, sondern ein loses Rechtsverhältnis eigener Art darstellt, das keine Rechte und Pflichten begründet (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 24.05.1989, 15 Sa 18/89; LAG Bremen, Urteil vom 25.07.2002, 3 Sa 83/02 ).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 L 21/89   

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https://dejure.org/1989,4795
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.07.1989 - 4 L 21/89 (https://dejure.org/1989,4795)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.07.1989 - 4 L 21/89 (https://dejure.org/1989,4795)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. Juli 1989 - 4 L 21/89 (https://dejure.org/1989,4795)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 66 (Ls.)
  • DÖV 1990, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2005 - 9 S 1580/05

    Arbeitsgerichtlicher Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses;

    Eine analoge Anwendung der Sonderkündigungsschutzregelungen des SGB IX auf diese Fälle scheidet aus (a.A. OVG Lüneburg, Urteil vom 12.07.1989 - 4 L 21/89 -).

    Der vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 12.07.1989 (- 4 L 21/89 - Leitsatz in NZA 1990, 66), die ohne nähere Begründung ein Zustimmungserfordernis auch für den Arbeitsverhältnisauflösungsantrag fordert, vermag sich der Senat daher nicht anzuschließen (wie hier Vossen, a.a.O., § 85 SGB IX RdNr. 29 m.z.w.N. auch zur gegenteiligen Ansicht).

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 B 24.06

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Zustimmungserfordernis

    Dies verkennt auch eine Berufung auf den Sinn und Zweck des Zustimmungserfordernisses (so OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Juli 1989 4 L 21/89 , Behindertenrecht 1990, 114 , das bei der Überprüfung eines nach § 15 SchwbG erteilten Zustimmungsbescheides in einem obiter dictum ohne Auseinandersetzung mit Wortlaut und Systematik des Gesetzes die Auffassung vertreten hat, die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG bedürfe nach dem Sinn und Zweck des § 15 SchwbG ebenfalls der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle; hieran anknüpfend in einem zwischen dem Kläger und der Beigeladenen geführten Verfahren ArbG Stuttgart, Urteil vom 27. Juni 2002 9 Ca 131/01 , DB 2002, 2278 für den Fall, dass die Schwerbehinderteneigenschaft erst nach Ausspruch der Kündigung festgestellt wird ).
  • LAG Baden-Württemberg, 12.03.2003 - 4 Sa 45/02

    Verhaltensbedingte Kündigung - Sozialwidrigkeit - Auflösungsantrag des

    Soweit ersichtlich haben das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urteil vom 12.07.1989 - 4 L 21/89 - NZA 1990, 66) und im Anschluss daran Backmeister (KSchG, 2. Auflage § 9 Randziffer 12) und Fiebig (HaKo, § 9 Randziffer 85) eine abweichende Auffassung vertreten.
  • ArbG Stuttgart, 27.06.2002 - 9 Ca 131/01

    Unwirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung - Feststellung der

    Nach Ansicht des OVG Lüneburg, NZA 1990, 66, den sich die Kammer im Rahmen der vorliegenden Fallkonstellation anschließt, bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers gegenüber einem Schwerbehinderten zu seiner Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle.
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 9 BV 05.2467

    Bedarf der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 S. KSCHG dem

    Zu 2: Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 12.7.1989 Az. 4 L 21/89, Behindertenrecht 1990, 114) bedürfe die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach dem Sinn und Zweck des § 15 SchwbG 1986 ebenfalls der Zustimmung der Hauptfürsorgestelle.
  • VGH Bayern, 29.03.1990 - 12 B 89.1048

    Nachprüfbarkeit der außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten durch

    Das OVG Lüneburg hat sich auf den Standpunkt gestellt, die Verwaltungsgerichte hätten die Kündigungsgründe nicht zu überprüfen, sondern das sei allein Sache der Arbeitsgerichte ( DÖV 1990, 81 - nur Leitsatz).
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Rechtsprechung
   LAG München, 31.05.1989 - 5 Sa 234/88   

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https://dejure.org/1989,3782
LAG München, 31.05.1989 - 5 Sa 234/88 (https://dejure.org/1989,3782)
LAG München, Entscheidung vom 31.05.1989 - 5 Sa 234/88 (https://dejure.org/1989,3782)
LAG München, Entscheidung vom 31. Mai 1989 - 5 Sa 234/88 (https://dejure.org/1989,3782)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruchszeitraum für Lohnfortzahlung bei Erkrankung; Höhe der Prozeßzinsen auf Bruttolohn

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 66 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 122/95

    Gesetzliche Verzugszinsen für Ansprüche auf Arbeitsentgelt

    Für eine Minderung des Zinsanspruchs eines Gläubigers auf einen im Entscheidungsausspruch nicht bezifferten sog. Nettobetrag besteht keine Rechtsgrundlage (ebenso LAG München 31. Mai 1989 - 5 Sa 234/88 - NZA 1990, 66; LAG Hamburg 11. April 1991 - 1 Sa 25/90 - LAGE BGB § 288 Nr. 1; LAG Nürnberg 23. Juni 1994 - 8 (5) Sa 200/93 - LAGE BGB § 288 Nr. 2 = BB 1995, 206; LAG Schleswig-Holstein 21. November 1995 - 1 Sa 574/95 - LAGE BGB § 288 Nr. 3 = AiB 1996, 505; LAG Köln 12. Oktober 1992 - 11 Sa 597/92 - LAGE ArbGG 1979 § 11 Nr. 9; LAG Köln 1. August 1996 - 10 Sa 13/96 -, nv.; im Schrifttum zB GK-ArbGG/Dörner, § 46 Rn. 44; Hauck, ArbGG, § 46 Rn. 23; Lepke, AR-Blattei SD Zinsen, Rn. 25 ff.; MünchKomm-BGB/Thode, 3. Aufl., § 288 Rn. 4; Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 288 BGB Rn. 1; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 71 I 4 c; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 288 Rn. 12; Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl. § 288 Rn. 4; Gruss, BB 1998, 2167; aA zB Germelmann in Germelmann/Matthes/ Prütting, ArbGG, 3. Aufl., § 46 Rn. 44 mit insoweit unzutreffender Verweisung auf Lepke; Ide, DB 1968, 803; Jauernig/Vollkommer, BGB, 7. Aufl., § 291 Anm. 3; Kania, Nichtarbeitsrechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, S 83 f.; Weber Anm. BAG 11. August 1998 - 9 AZR 122/95 (A) - AP BGB § 288 Nr. 1).
  • BAG, 06.12.1994 - 9 AZN 337/94

    Divergenzbeschwerde - Klagehäufung

    Sie hat dargelegt, daß der in dem angezogenen Urteil aufgestellte Rechtssatz, Zinsen könnten nur auf den Nettobetrag verlangt werden, von dem Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Mai 1989 (- 5 Sa 234/88 - NZA 1990, 66-LS) abweicht, weil in dieser angezogenen Entscheidung die Auffassung vertreten wird, daß der gesamte Bruttobetrag zu verzinsen sei.
  • BAG, 11.08.1998 - 9 AZR 122/95

    Gesetzlicher Zinsanspruch - Bruttoentgeltforderung

    Der Senat ist der Auffassung, daß der Kläger die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB aus dem zuerkannten Bruttobetrag beanspruchen kann; der Zinsanspruch des Gläubigers einer Bruttoforderung ist nicht auf den Nettobetrag zu mindern, der sich nach Abzug von Abgaben und Beiträgen ergibt (ebenso z.B. LAG München Urteil vom 31. Mai 1989 - 5 Sa 234/88 - NZA 1990, 66; LAG Hamburg Urteil vom 11. April 1991 - 1 Sa 25/90 - LAGE Nr. 1 zu § 288 BGB; LAG Nürnberg Urteil vom 23. Juni 1994 - 8 (5) Sa 200/93 - LAGE Nr. 2 zu § 288 BGB = BB 1995, 206; LAG Schleswig-Holstein Urteil vom 21. November 1995 - 1 Sa 574/95 - LAGE Nr. 3 zu § 288 BGB = AiB 1996, 505; LAG Köln Urteil vom 12. Oktober 1992 - 11 Sa 597/92 - LAGE Nr. 9 zu § 11 ArbGG 1979; LAG Köln Urteil vom 1. August 1996 - 10 Sa 13/96 -, n.v.; im Schrifttum z.B. GK-ArbGG/Dörner, § 46 Rz 44; Hauck, ArbGG, § 46 Rz 23; Lepke, AR-Blattei SD Zinsen, Rz 25 ff.; MünchKomm-Thode, 3. Aufl., § 288 Rz 4; Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 288 BGB Rz 1; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 8. Aufl., § 71 l 4 c; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 288 Rz 12; Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., § 288 Rz 4; a.A. z.B. Germelmann in Germelmann/ Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 46 Rz 44 mit unzutreffender Verweisung auf Lepke; Ide, DB 1968, 803, Jauernig/Vollkommer, BGB, 7. Aufl., § 291 Anm. 3; Kania, Nichtarbeitsrechtliche Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, S. 83 f.).
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