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   LAG Schleswig-Holstein, 21.12.1989 - 4 TaBV 42/89   

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https://dejure.org/1989,4260
LAG Schleswig-Holstein, 21.12.1989 - 4 TaBV 42/89 (https://dejure.org/1989,4260)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.12.1989 - 4 TaBV 42/89 (https://dejure.org/1989,4260)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - 4 TaBV 42/89 (https://dejure.org/1989,4260)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einigungsstelle; Beschwerde; Betriebsrat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 703
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Eine sog. Popularbeschwerde, mit der ein Arbeitnehmer sich zum Fürsprecher anderer Belegschaftsmitglieder macht, wird von § 84 Abs. 1 BetrVG nicht erfasst (LAG Schleswig-Holstein 21. Dezember 1989 - 4 TaBV 42/89 - NZA 1990, 703, zu 1.1 der Gründe; DKK-Buschmann § 84 Rn. 7; Fitting § 84 Rn. 4; Wiese § 84 Rn. 11 mwN).
  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Die Gegenansicht, die wortlautbezogen jegliche Art von Rechtsansprüchen ausnehmen will, führt einerseits regelmäßig für das Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG zu keinen anderen Ergebnissen, da sie konzediert, dass eine offensichtliche Unzuständigkeit im Sinn von § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nur vorliegt, wenn keine ernsthaften Zweifel am Vorhandensein eines Rechtsanspruchs bestehen (LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994/767; Wiese a.a.O. § 85 Rz 11; generell von der Unzuständigkeit der Einigungsstelle ausgehend dagegen LAG Schleswig-Holstein 21. Dezember 1989 - 4 TaBV 42/89 - NZA 1990/703, zu 1.2; Nebendahl/Lunk NZA 1990/676, 678 f.; Hunold DB 1993/2282, 2284; MünchArbR-von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 303 Rz 33).
  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - 13 TaBV 15/05

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit; Rechtsanspruch als Gegenstand

    Herr M. teilte mit dem Verhalten von Herrn Dr. H. in der Abteilungsversammlung vom 24.08.2005 eine ihn selbst betreffende Beeinträchtigung aus dem Arbeitsverhältnis einschließlich der sie stützenden Tatsachen mit und begehrte Abhilfe durch öffentliche schriftliche Entschuldigung (vgl. zu den Voraussetzungen der Erhebung einer Beschwerde nach §§ 84, 85 BetrVG z. B. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein 21.12.1989 - 4 TaBV 42/89 - NZA 1990, 703).
  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

    Ein anderer Teil von Rechtsprechung und Literatur folgt dieser Differenzierung dagegen nicht (LAG Schleswig-Holstein 21. Dezember 1989 - 4 TaBV 42/89 - NZA 1990/703, zu 1, 2; LAG München 06. März 1997 - 4 TaBV 3/97 - LAGE BetrVG 1972 § 85 Nr. 4, zu II 2; Nebendahl/Lunk NZA 1990/667, 678 f.; Hunold DB 1993/2282, 2284; Rose in Hess/Schlochauer/Worzalla/Glock/Nicolai BetrVG 7. Aufl. § 85 Rn 28, 29; MünchArbR von Hoyningen-Huene 2. Aufl. § 303 Rn 33) .
  • LAG Köln, 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99

    Einigungsstelle, Beschwerde, offensichtliche Unzuständigkeit

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  • LAG Hamm, 21.08.2001 - 13 TaBV 78/01

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Beschwerden von Arbeitnehmern

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  • LAG Hamburg, 18.07.2006 - 3 TaBV 7/06

    Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle bei einem Streit über die

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