Rechtsprechung
BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - Gerichtliche Prüfung einer Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers - Negative Gesundheitsprognose bei einer krankheitsbedingten Kündigung - Schwerwiegende ...
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
KSchG 1969 § 1; ZPO §§ 138, 286
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kündigung wegen häufigen Kurzerkrankungen - Gesundheitsprognose
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2340
- NZA 1990, 307
- BB 1990, 355
- BB 1990, 553
- DB 1990, 429
Wird zitiert von ... (77) Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88
Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger …
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - DB 1989, 2075, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, zu B I der Gründe, m.w.N.) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen.Die hiergegen von der Revision erhobenen Einwendungen, die Berücksichtigung der Lohnfortzahlungskosten für die Kündigung stelle einen Wertungswiderspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie einen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612 a BGB dar, hat der Senat bereits in dem Urteil vom 16. Februar 1989 (aaO, zu III der Gründe) eingehend behandelt und nicht für durchschlagend erachtet; auf diese Ausführungen wird verwiesen.
Zusätzlich zu diesen Umständen spricht für die Beklagte, daß sie nach ihrem vom Kläger nicht bestrittenen Vortrag für den im Arbeitsbereich des Klägers anfallenden durchschnittlichen Krankenstand von 10 % eine Personalreserve vorhält (vgl. Senatsurteil vom 16. Februar 1989, aaO, zu B I 3 b bb der Gründe).
- BAG, 26.05.1977 - 2 AZR 201/76
Krankheit - Anhörungsverfahren - Kündigung - Hinzutreten neuer Kündigungsgründe - …
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Beantragt der Arbeitnehmer die Vernehmung seiner behandelnden Ärzte als sachverständiger Zeugen nur für die Krankheitsursachen und nicht auch für die von ihm behauptete positive Gesundheitsprognose, so ist der Tatrichter im Rahmen seines Ermessens nach § 144 ZPO nur dann zur Erhebung von Sachverständigenbeweis verpflichtet, wenn ihm die Sachkunde zur Prüfung fehlt, ob der bisherige Krankheitsverlauf ausreichende Indizien für eine negative Prognose enthält (im Anschluß an das Urteil des Senats vom 27. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972).In der Revisionsinstanz kann nur nachgeprüft werden, ob der Ermessensrahmen für die aus Fehlzeiten abgeleitete Prognose eingehalten worden ist (Senatsurteil vom 26. Mai 1977 - 2 AZR 201/76 - AP Nr. 14 zu § 102 BetrVG 1972, zu II 3 c und d der Gründe).
Vielmehr kann der Tatrichter die begründete Wiederholungsgefahr auch aus der Häufigkeit verschiedener Krankheiten folgern (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1977, aaO, zu II 3 d der Gründe).
- BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 15/82
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Trägt er selbst konkrete Umstände, wie die Krankheitsursachen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern; er muß jedoch nicht den Gegenbeweis führen, daß nicht mit weiteren künftigen Erkrankungen zu rechnen sei (im Anschluß an BAGE 43, 129 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).Mit dieser Klarstellung hält der Senat an seiner schon in BAGE 43, 129 (= AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) vertretenen Ansicht fest, der Arbeitnehmer, der Krankheitsbefund und die vermutliche Entwicklung nicht hinreichend kenne oder schildern könne, genüge seiner prozessualen Mitwirkungspflicht schon dann, wenn er seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinde.
Trägt der Arbeitnehmer selbst konkrete Umstände für seine Beschwerden und deren Ausheilung oder Abklingen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern; er muß jedoch nicht den Gegenbeweis führen, daß nicht mit weiteren häufigen Erkrankungen zu rechnen sei (BAGE 43, 129, 139 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, zu B III 2 c der Gründe).
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Arbeitsverhältnis: Gültigkeit von Kettenverträgen im öffentlichen Dienst
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Zu ihren Gunsten hat das Berufungsgericht weiter zutreffend das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 25 Jahren im Zeitpunkt der Kündigung berücksichtigt, weil die Beklagte deshalb aufgrund der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu insbes. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe sowie das ebenfalls am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete und zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats).Selbst Kosten für Ausfallzeiten, die unter der vom Arbeitgeber hinzunehmenden Mindestgrenze von sechs Wochen pro Jahr liegen, sind bei der Interessenabwägung für die Beantwortung der Frage einzubeziehen, inwieweit das Arbeitsverhältnis störungsfrei verlaufen ist (vgl. dazu ebenfalls das am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete Urteil des Senats).
- BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84
Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Mit dieser Klarstellung hält der Senat an seiner schon in BAGE 43, 129 (= AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) vertretenen Ansicht fest, der Arbeitnehmer, der Krankheitsbefund und die vermutliche Entwicklung nicht hinreichend kenne oder schildern könne, genüge seiner prozessualen Mitwirkungspflicht schon dann, wenn er seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbinde.Trägt der Arbeitnehmer selbst konkrete Umstände für seine Beschwerden und deren Ausheilung oder Abklingen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern; er muß jedoch nicht den Gegenbeweis führen, daß nicht mit weiteren häufigen Erkrankungen zu rechnen sei (BAGE 43, 129, 139 = AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, zu B III 2 c der Gründe).
- BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 573/82
Rechtswirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Zu ihren Gunsten hat das Berufungsgericht weiter zutreffend das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 25 Jahren im Zeitpunkt der Kündigung berücksichtigt, weil die Beklagte deshalb aufgrund der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu insbes. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe sowie das ebenfalls am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete und zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats). - BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 516/54
Häufige Kurzerkrankungen - Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Zu ihren Gunsten hat das Berufungsgericht weiter zutreffend das noch verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 25 Jahren im Zeitpunkt der Kündigung berücksichtigt, weil die Beklagte deshalb aufgrund der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen Lohnfortzahlungskosten rechnen muß (vgl. dazu insbes. BAGE 45, 146 [BAG 15.02.1984 - 2 AZR 573/82] = AP Nr. 14 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B II 3 b der Gründe sowie das ebenfalls am 6. September 1989 in der Revisionssache - 2 AZR 224/89 - verkündete und zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmte Urteil des Senats). - BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76
Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes - …
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Darin liegt eine gebotene Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung (BAGE 29, 49 = AP Nr. 4 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit), weil in der Praxis davon auszugehen ist, daß ein Arbeitnehmer, der sich auf die Auskunft seines Arztes beruft, damit hinreichend das Fehlen einer eigenen Kenntnis zum Ausdruck bringt (vgl. Ascheid, Beweislastfragen im Kündigungsschutzprozeß, S. 103 f.). - BAG, 19.03.1986 - 5 AZR 86/85
Anspruch auf Lohnrückzahlung - Fortsetzungserkrankung - Krankenbezüge - …
Auszug aus BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Wenn der Arbeitgeber die Krankheitsursachen nicht kennt, wird ihm die Prognose bei häufigen Kurzerkrankungen dadurch erleichtert, daß der Arbeitnehmer verpflichtet ist, zur Klärung der Frage, ob Fortsetzungserkrankungen im Sinne des LohnFG vorliegen, seinen Arzt oder die Krankenkasse von der Schweigepflicht zu befreien (BAGE 51, 308, 313 [BAG 19.03.1986 - 5 AZR 86/85] = AP Nr. 67 zu § 1 LohnFG, zu III 1 der Gründe; G. Reinecke, DB 1989, 2073).
- BAG, 23.01.2014 - 2 AZR 582/13
Krankheitsbedingte außerordentliche Kündigung
In dem - als Grundlage für eine Prognose geeigneten - Zeitraum von drei Jahren vor Zugang der Kündigung sind deren Ausfallzeiten deutlich zurückgegangen (zur Relevanz steigender, gleichbleibender oder fallender Fehlzeiten vgl. BAG 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zu B II 2 a der Gründe) . - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 755/13
Kündigung - häufige Kurzerkrankungen
Zu Recht hat das Landesarbeitsgericht darin nicht die Behauptung erblickt, die Ärzte hätten seine gesundheitliche Entwicklung bezüglich sämtlicher prognosetragender Erkrankungen im Kündigungszeitpunkt positiv beurteilt (zu dieser Anforderung vgl. BAG 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 92, 96; 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - zu B I 1 b der Gründe) . - BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
Krankheitsbedingte Kündigung
Nicht ausreichend ist hingegen der Vortrag eines Arbeitnehmers, der sich erst durch die Berufung auf die behandelnden Ärzte die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senat 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26; 17. Juni 1999 - 2 AZR 639/98 - BAGE 92, 96; 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50).
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 639/98
Krankheitsbedingte Kündigung und Wiedereinstellungsanspruch bei nachträglicher …
Der Arbeitgeber darf sich in einer derartigen Gestaltung zunächst darauf beschränken, die Fehlzeiten in der Vergangenheit darzulegen und zu behaupten, in Zukunft seien Krankheitszeiten in entsprechendem Umfang zu erwarten (Senatsurteile vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131, 137 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 der Gründe; vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 1 a der Gründe;… KR-Etzel, 5. Aufl., § 1 KSchG Rz 353).Der Kläger, der nun nach § 138 Abs. 2 ZPO gehalten war vorzutragen, weshalb (bei Zugang der Kündigung) trotz der aufgetretenen Fehlzeiten mit seiner baldigen (oder bereits erfolgten) Gesundung zu rechnen war (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO, unter B I 1 b der Gründe), hat die Indizwirkung der bisherigen Fehlzeiten nicht zu erschüttern vermocht, weil diese Krankheiten jeweils Wiederholungsgefahren in sich bergen.
Unsubstantiiert ist die Einlassung des Arbeitnehmers dagegen dann, wenn die Berufung auf die behandelnden Ärzte erkennen läßt, daß sich auch der Arbeitnehmer erst durch deren Zeugnis die fehlende Kenntnis über den weiteren Verlauf seiner Erkrankung verschaffen will (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO und Senatsurteil vom 17. Juni 1999 - 2 AZR 574/98 - n.v.).
Selbst die 1993 und 1994 erlittenen Erkältungskrankheiten können von einer entsprechenden Krankheitsneigung zeugen (vgl. Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO, zu B II 2 b bb der Gründe).
Auch das verhältnismäßig niedrige Lebensalter des Klägers von knapp 38 Jahren bei Zugang der Kündigung spricht zugunsten der Beklagten, weil sie wegen der negativen Prognose auf nicht absehbare Zeit mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen und Entgeltfortzahlungskosten rechnen mußte (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 -, aaO, zu B IV 2 a der Gründe).
- BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 155/93
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen; Lohnfortzahlungskosten; …
II. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - BAGE 61, 131 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit) ist die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen Kündigung des Arbeitgebers in drei Stufen zu prüfen:.Der Senat hat stets betont, daß die Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich für eine Vorhaltereserve aufwendet, lediglich bei der Interessenabwägung zu seinen Gunsten zu berücksichtigen sind (BAGE 61, 131, 140 = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b bb der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B I 3 b der Gründe; Urteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 118/89 - AP Nr. 22 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter B II 1 c cc der Gründe; Urteil vom 5. Juli 1990 - 2 AZR 154/90 - AP Nr. 26 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, unter II 2 a der Gründe).
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Da der Arbeitnehmer im Falle der Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht den Beweis führen muß, daß die Negativprognose nicht gerechtfertigt ist (BAG 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 21 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 26;… KR-Etzel 6. Aufl. § 1 KSchG Rn. 335, 336), muß die Indizwirkung der Krankheitszeiten in der Vergangenheit dann als ausreichend erschüttert angesehen werden, wenn sich aus den Auskünften der behandelnden Ärzte jedenfalls Zweifel an der Negativprognose ergeben. - BAG, 05.07.1990 - 2 AZR 154/90
Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
Das Berufungsgericht ist zunächst im Ansatz von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur krankheitsbedingten Kündigung ausgegangen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 16. Februar 1989 - 2 AZR 299/88 - EzA § 1 KSchG Krankheit Nr. 25, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, sowie vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - EzA 1 KSchG Krankheit Nr. 26).Ob diese Umstände die Annahme entsprechender Ausfälle in der Zukunft rechtfertigen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O.).
d) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senatsurteil vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - a.a.O., zu B I 3 b der Gründe) ist im Rahmen der Interessenabwägung zu Gunsten des Arbeitgebers zu berücksichtigen, wenn er eine Personalreserve vorhält.
- LAG Köln, 18.05.2007 - 11 Sa 632/06
Krankheitsbedingte Kündigung
Denn die gesetzliche, vertragliche und tarifliche Nachweispflicht beschränkt sich allein auf die Entgeltfortzahlung (BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. II. 2. b) bb) der Gründe), so dass es auch nicht darauf ankam, ob und inwieweit die Einzelfehltage der Klägerin in den Jahren 2001, 2003 und 2004 sowie im Jahre 2005 bis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung am 02.03.2005 den gesetzlichen und tariflichen Nachweisregelungen unterfielen.[a] Die Klägerin hätte zwar nicht den (Gegen-)Beweis führen müssen, dass mit weiteren Erkrankungen nicht zu rechnen gewesen sei (vgl. BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, Leitsatz 2 und zu B. II. 1. d) der Gründe).
Darin muss allerdings die Darlegung liegen, die Ärzte hätten seine gesundheitliche Entwicklung ihm gegenüber positiv beurteilt (BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, Leitsatz 3 und zu B. II. 1. b) der Gründe; BAG, Urteil vom 10.11.2005 - 2 AZR 44/05, AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. I. 2. b) bb) der Gründe; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.11.2005 - 3 Sa 320/05, NZA-RR 2006, 129, 130).
Trägt der Arbeitnehmer selbst konkrete Umstände, wie die Krankheitsursachen vor, so müssen diese geeignet sein, die Indizwirkungen der bisherigen Fehlzeiten zu erschüttern (BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, Leitsatz 2 und zu B. II. 1. d) der Gründe).
Denn die vertragliche, gesetzliche oder tarifliche Nachweispflicht gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts allein für die Entgeltfortzahlung und hat nichts mit der Darlegungslast im Kündigungsschutzprozess zu tun (BAG, Urteil vom 06.09.1989 - 2 AZR 19/89, AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B. II. 2. b) bb) der Gründe).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98
Zulässigkeit eines Grundurteils
a) Das Berufungsgericht ist zu Recht von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen Kündigung wegen Krankheit gemäß § 1 Abs. 2 KSchG aufgestellt hat (NZA 1989, 923; 1990, 307; NJW 1990, 2338, 2339 und 2341, 2342 f, NZA 1993, 497, 498).Sollte der Kläger dies nachholen, so dürfte es - wie im Regelfall - erforderlich sein, auf einen entsprechenden Beweisantritt des insoweit beweispflichtigen Beklagten (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG) den behandelnden Arzt als sachverständigen Zeugen zu vernehmen (§§ 373 ff, 377 Abs. 3, 414 ZPO) oder - gemäß dem Beweisantritt des Beklagten oder von Amts wegen (§ 144 ZPO) - ein Gutachten eines Arbeitsmediziners (§§ 402 ff ZPO) einzuholen (vgl. BAG NZA 1990, 307, 308; NJW 1990, 2341, 2343).
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Zwar werden bei der krankheitsbedingten Kündigung die Betriebsablaufstörungen unter dem Gesichtspunkt einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen bereits im Rahmen des eigentlichen personenbedingten Kündigungsgrundes geprüft (Senatsrechtsprechung: BAGE 61, 131, 138 f. = AP Nr. 20 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 der Gründe, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen und vom 6. September 1989 - 2 AZR 19/89 - AP Nr. 21 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit, zu B I 2 der Gründe). - LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2017 - 3 Sa 153/17
Krankheitsbedingte Kündigung - unterbliebenes betriebliches …
- LAG Hessen, 15.09.2000 - 2 Sa 1833/99
Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung
- LAG Köln, 28.03.2023 - 4 Sa 659/22
Dreistufiges Prüfungsschema bei der krankheitsbedingten Kündigung; Häufige …
- LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21
Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen
- BAG, 07.12.1989 - 2 AZR 225/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 224/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 601/02
Außerordentliche Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit
- LAG Hessen, 22.10.1999 - 2 Sa 576/99
Soziale Rechtfertigung einer personenbedingten (krankheitsbedingten) Kündigung; …
- BAG, 14.01.1993 - 2 AZR 343/92
Kündigung: Kündigung infolge krankheitsbedingter Fehlzeiten - Kurzerkrankungen - …
- BAG, 13.06.1990 - 2 AZR 527/89
Soziale Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Hamm, 13.01.2000 - 17 Sa 1712/99
Wirksamkeit außerordentlicher fristloser Kündigung ; Anwendbarkeit der für …
- BAG, 16.08.1990 - 2 AZR 174/90
Urteil ohne Darstellung des Tatbestands - Maßgeblichkeit der Prüfung der sozialen …
- LAG Hamm, 16.10.2000 - 17 Sa 822/99
Änderung des bisherigen Geburtsdatums eines ausländischen Arbeitnehmers - …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien …
- LAG Hamm, 18.06.1998 - 17 Sa 1967/97
- LAG Hamm, 21.08.2013 - 5 Sa 381/13
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 63/92
Krankheitsbedingte ordentliche Kündigung
- BAG, 13.12.1990 - 2 AZR 342/90
Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Krankheit und häufiger …
- LAG Düsseldorf, 19.11.2004 - 7 (11) Sa 1292/04
Negative Indizwirkung krankheitsbedingter Fehlzeiten bei zeitweise unerheblichen …
- BSG, 21.07.1992 - 4 RA 13/91
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit/Berufsunfähigkeit - Unmöglichkeit der …
- LAG Hessen, 10.02.1999 - 2 Sa 185/98
Prüfungsgegenstand derÄnderungskündigung; Entgegenstehen der krankheitsbedingten …
- LAG Hamm, 14.06.2013 - 10 Sa 18/13
Außereheliche geschlechtliche Beziehung eines katholischen Kirchenmusikers
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- LAG Köln, 13.04.2012 - 5 Sa 551/11
Betriebliches Eingliederungsmanagement
- LAG Hamm, 01.12.2005 - 15 Sa 1406/05
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit; Verhältnis eines Klageantrags …
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.12.2011 - 26 Sa 1437/10
Krankheitsbedingte Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Schwerbehinderung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2019 - L 11 AL 27/19
Widerruf einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung; Begriff der …
- LAG Hamm, 08.05.1996 - 2 (17) Sa 989/94
Kündigung: krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 09.09.2014 - 7 Sa 481/14
Krankheitsbedingte Kündigung, Berücksichtigung der Fehlzeitenentwicklung nach …
- LAG Köln, 13.03.2006 - 14 (10) Sa 17/06
Zustimmung des Personalrates zur ordentlichen Kündigung
- ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2002 - 18 Ca 3919/00
Deklatorische Funktion der Feststellung des Grades einer Behinderung - Zustimmung …
- LAG Köln, 20.08.1998 - 10 Sa 925/97
Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung; Tätigkeit als …
- LAG Hamm, 21.01.2009 - 2 Sa 629/08
Sozialwidrige krankheitsbedingte Kündigung bei Unterlassen betrieblicher …
- LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1999/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
- BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 539/92
Krankheitsbedingte Kündigung
- BAG, 06.02.1992 - 2 AZR 364/91
Kündigung eines eingeschränkt arbeitsfähigen Feuerwehrmannes - Anbieten eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2009 - 9 Sa 685/07
Außerordentliche personenbedingte Kündigung eines tariflich unkündbaren …
- LAG Hamm, 08.08.2007 - 18 Sa 396/07
Krankheitsbedingte Kündigung, häufige Fehlzeiten, negative Prognose, …
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 150/92
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
- LAG Hamm, 15.04.2011 - 13 Sa 1939/10
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei unsubstantiierten Darlegungen der …
- LAG Hamm, 08.08.1996 - 4 (9) Sa 1267/95
Arbeitsverhältnis: Zustandekommen nach dem TV zur Beschäftigungssicherung
- LAG Hessen, 12.01.2011 - 2 Sa 1438/10
Krankheitsbedingte Kündigung - dauernde Leistungsunfähigkeit des Arbeitnehmers
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2005 - 2 Sa 343/05
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2004 - 9 Sa 2137/03
Krankheitsbedingte Kündigung bei günstiger Gesundheitsprognose im Zeitpunkt des …
- LAG Köln, 19.12.1995 - 13 Sa 928/95
Kündigung: Krankheitsbedingte Kündigung - langanhaltende Krankheit - Anspruch auf …
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 23/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 335/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
- LAG Köln, 01.06.2016 - 11 Sa 25/16
Krankheitsbedingte; Kündigung; Einzelfall
- LAG Hamm, 20.08.2015 - 11 Sa 553/15
Ordentliche Kündigung; krankheitsbedingt; Interessenabwägung
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2005 - 12 Sa 34/04
Krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Düsseldorf, 30.03.1999 - 6 Sa 1846/97
Kündigung: häufige Kurzerkrankungen in den letzten vier Jahren
- LAG München, 07.12.2006 - 3 Sa 735/05
Gesundheitsprognose
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 124/03
1. Pauschales und damit unzureichendes Bestreiten der ordnungsgemäßen Anhörung …
- LAG Hamm, 20.02.2014 - 11 Sa 520/13
Wirksamkeit einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers
- LAG Hessen, 20.03.2013 - 2 Sa 1238/12
Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit; Personenbedingte Kündigung wegen …
- ArbG Essen, 15.05.2007 - 2 Ca 4309/06
Kein Sonderkündigungsschutz während laufendem Anerkennungsverfahren beim …
- BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 574/98
Wirksamkeit einer ordentlichen, krankheitsbedingten Kündigung - Anwendbarkeit der …
- LAG Baden-Württemberg, 20.02.1998 - 14 Sa 69/97
Kündigungsschutzklage gegen eine ordentliche krankheitsbedingte Kündigung
- LAG Hamm, 11.01.1995 - 9 Sa 867/94
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Fortbestehen eines …
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Leistungsminderung - Darlegungslast
- ArbG Köln, 24.06.2021 - 10 Ca 7069/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2021 - 6 Sa 244/20
Krankheitsbedingte Kündigung - negative Gesundheitsprognose - erschütterte …
- LAG Köln, 15.12.2016 - 8 Sa 550/16
Prüfungsschema bei krankheitsbedingten Kündigungen; Ultima Ratio-Prinzip und …
- ArbG Arnsberg, 05.03.2013 - 2 Ca 702/12
Erstattung von Unkosten für diverse Bußgelder durch den Arbeitgber gegenüber dem …
- LAG Hamburg, 01.04.2009 - 4 Sa 90/08
Krankheitsbedingte Kündigung - Wirksamkeit
- ArbG Iserlohn, 02.10.2012 - 2 Ca 401/12
Kündigung, Krankheit, Entgeltfortzahlungskosten.
- ArbG Halle, 01.08.2012 - 3 Ca 120/12
Krankheitsbedingte Kündigung bei Ausschluss der ordentlichen Kündigung