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   BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89   

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https://dejure.org/1990,424
BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89 (https://dejure.org/1990,424)
BAG, Entscheidung vom 11.09.1990 - 3 AZR 380/89 (https://dejure.org/1990,424)
BAG, Entscheidung vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 (https://dejure.org/1990,424)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die gehaltsabhängige Dynamik - Wirksamkeit der Kürzung einer Versorgungsanwartschaft - Vorliegen ausreichend gewichtiger Gründe für einen Eingriff in dienstzeitunabhängige Steigerungen - Schließung von Lücken im Versorgungsschutz der ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BetrAVG § 7; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
    Kürzung einer dienstzeitunabhängigen Rentensteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 1, 2, 6, 7; BGB §§ 133, 157, 242
    Betriebliche Altersversorgung: Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentenanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 39
  • ZIP 1991, 46
  • MDR 1991, 280
  • NZA 1991, 176
  • VersR 1991, 244
  • BB 1991, 72
  • DB 1991, 503
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

    Zu den triftigen Gründen wirtschaftlicher Art hat sich der Senat nur deshalb näher geäußert, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als auch der Senat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu dem Gewicht dieses Angriffsgrundes zunächst im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Belastung von Versorgungsschuldnern Stellung genommen hatten.

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.

    Zu den triftigen Gründen wirtschaftlicher Art hat sich der Senat nur deshalb näher geäußert, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als auch der Senat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu dem Gewicht dieses Angriffsgrundes zunächst im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Belastung von Versorgungsschuldnern Stellung genommen hatten.

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    Bei dem - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - gebotenen individuellen Vergleich (statt aller BAG Urteil vom 17. März 1987 - BAGE 54, 261, 276 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe) kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, daß dem Kläger nicht etwa nur die Aussicht auf eine hohe Altersrente geschmälert wurde, sondern daß er seit dem 1. Januar 1968 auch gegen Risiken geschützt war, für die in der alten Versorgungsordnung keine Leistungen vorgesehen waren.
  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    Der Rechtsstreit war bereits Gegenstand des Urteils des Senats vom 17. April 1985 (3 AZR 72/83), durch das der Senat erstmals eine Dreiteilung der Besitzstände und der Eingriffsgründe vorgenommen hat (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    In seiner anfänglichen Rechtsprechung hat der Senat nur geprüft, ob eine Kürzung der Billigkeit entspreche (z.B. Urteil vom 31. Mai 1968 - BAGE 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 17. Mai 1973 - BAGE 25, 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    Später hat der Senat hinsichtlich der Besitzstände zwischen dem erdienten Teil und den zugesagten Steigerungen unterschieden (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    Bei einer Versorgung über eine Unterstützungskasse darf in zeitanteilig erdiente dienstzeitunabhängige Zuwächse einer Versorgungsanwartschaft nur aus triftigen Gründen eingegriffen werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zuletzt Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71

    Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen -

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    In seinem sog. Unverfallbarkeitsurteil vom 10. März 1972 (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) hat der Senat dieser bisherigen allgemeinen Rechtsauffassung Rechnung getragen und entschieden, daß der Rechtssatz von der Unverfallbarkeit der Anwartschaft nach 20-jähriger Betriebstreue nur für solche Fälle gelte, in denen Arbeitnehmer nach dem 10. März 1972 ausschieden.
  • BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente -

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    In seiner anfänglichen Rechtsprechung hat der Senat nur geprüft, ob eine Kürzung der Billigkeit entspreche (z.B. Urteil vom 31. Mai 1968 - BAGE 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 17. Mai 1973 - BAGE 25, 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen).
  • LAG Hamburg, 08.06.1988 - 4 Sa 112/85

    Arbeitsvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Ruhegeld; Rente;

    Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Juni 1988 - 4 Sa 112/85 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98

    Betriebsrente

    In Folge dessen ist auch das Bundesarbeitsgericht in ähnlich gelagerten Fällen, allerdings ohne auf die Problematik einzugehen, von einem Eingriff in die zeitanteilig erdiente Dynamik ausgegangen, selbst wenn den Arbeitnehmern auch nach dem Eingriff weitere Zuwachsraten zustanden (Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57; Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176).

    Es unterscheidet dabei triftige Gründe wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art (Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176; Urteil vom 07.07.1992, 3 AZR 522/91, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 179).

    Dringende betriebliche Bedürfnisse werden als triftige Gründe nichtwirtschaftlicher Art jedoch nur anerkannt, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Leistungsverbesserungen aufgewogen werden, die dazu dienen sollen, eine eingetretene Verzerrung des Leistungsgefüges zu beseitigen (BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176; Urteil vom 07.07.1992, 3 AZR 522/91, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 179).

    Ebenso kann dahinstehen, ob die Zustimmung des Betriebsrats zu der Änderung bereits Anlass und Ausgewogenheit der Regelung indiziert (so BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176 unter II. 2. b) der Gründe).

    Da sich diese Anforderungen unmittelbar aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ableiten, stellt sich die Frage einer unzulässigen "Rückwirkung" dieser Rechtsprechung eben so wenig wie bei der Entwicklung des "Drei-Stufen-Modells" (BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176 unter II. 1. der Gründe; Urteil vom 17.11.1992, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 938 unter II. 3. der Gründe).

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht stets betont, dass das 1985 entwickelte "Drei-Stufen-Modell" nur eine Konkretisierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt und deshalb auch auf Übergangsfälle Anwendung findet (Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176, unter II. 1. der Gründe; Urteil vom 17.11.1992, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 938, unter II. 3. der Gründe).

  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Es kommt hinzu, dass es nach der Rechtsprechung des Senats ein Anzeichen sowohl für ein Bedürfnis für die Änderung als auch für die Ausgewogenheit der Neuregelung sein kann, wenn ihr der Betriebs- oder Personalrat - hier: sowohl der Konzernbetriebsrat als auch die Gesamtbetriebsräte - zugestimmt hat (vgl. 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 66, 39; 7. Juli 1992 - 3 AZR 522/91 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 71, 1; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c bb (2) (a) der Gründe, BAGE 99, 75).

    Der Kläger macht selbst nicht geltend, nunmehr unzureichend versorgt zu sein (vgl. BAG 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - zu III der Gründe, BAGE 66, 39).

  • BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92

    Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund

    Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, der Billigkeit also, zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (Urteil des Senats vom 11. September 1990, BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe).

    Die Beseitigung der endgehaltsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAGE 66, 39, 45 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

    Die Zustimmung des Betriebsrats kann ein Anzeichen dafür sein, daß 1968 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (vgl. BAGE 66, 39, 46 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).

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