Rechtsprechung
BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Wolters Kluwer
Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in die gehaltsabhängige Dynamik - Wirksamkeit der Kürzung einer Versorgungsanwartschaft - Vorliegen ausreichend gewichtiger Gründe für einen Eingriff in dienstzeitunabhängige Steigerungen - Schließung von Lücken im Versorgungsschutz der ...
- archive.org
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; BetrAVG § 6; BetrAVG § 7; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242
Kürzung einer dienstzeitunabhängigen Rentensteigerung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentensteigerung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BetrAVG §§ 1, 2, 6, 7; BGB §§ 133, 157, 242
Betriebliche Altersversorgung: Kürzung dienstzeitunabhängiger Rentenanteile - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BAGE 66, 39
- ZIP 1991, 46
- MDR 1991, 280
- NZA 1991, 176
- VersR 1991, 244
- BB 1991, 72
- DB 1991, 503
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81
Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.Zu den triftigen Gründen wirtschaftlicher Art hat sich der Senat nur deshalb näher geäußert, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als auch der Senat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu dem Gewicht dieses Angriffsgrundes zunächst im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Belastung von Versorgungsschuldnern Stellung genommen hatten.
- BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84
Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit - …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Im Urteil vom 5. Juni 1984 (BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) hat der Senat bei den Eingriffsgründen im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) erstmals den "triftigen Grund" als eigene Kategorie für die Gewichtung eines Eingriffsgrundes angewendet.Zu den triftigen Gründen wirtschaftlicher Art hat sich der Senat nur deshalb näher geäußert, weil sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) als auch der Senat (Urteil vom 5. Juni 1984 - BAGE 46, 80 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen) zu dem Gewicht dieses Angriffsgrundes zunächst im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Belastung von Versorgungsschuldnern Stellung genommen hatten.
- BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84
Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Bei dem - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - gebotenen individuellen Vergleich (statt aller BAG Urteil vom 17. März 1987 - BAGE 54, 261, 276 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe) kann aber nicht unberücksichtigt bleiben, daß dem Kläger nicht etwa nur die Aussicht auf eine hohe Altersrente geschmälert wurde, sondern daß er seit dem 1. Januar 1968 auch gegen Risiken geschützt war, für die in der alten Versorgungsordnung keine Leistungen vorgesehen waren.
- BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83
Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Der Rechtsstreit war bereits Gegenstand des Urteils des Senats vom 17. April 1985 (3 AZR 72/83), durch das der Senat erstmals eine Dreiteilung der Besitzstände und der Eingriffsgründe vorgenommen hat (BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen). - BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72
Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
In seiner anfänglichen Rechtsprechung hat der Senat nur geprüft, ob eine Kürzung der Billigkeit entspreche (z.B. Urteil vom 31. Mai 1968 - BAGE 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 17. Mai 1973 - BAGE 25, 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen). - BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80
Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Später hat der Senat hinsichtlich der Besitzstände zwischen dem erdienten Teil und den zugesagten Steigerungen unterschieden (BAGE 36, 327, 337 ff. = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu III der Gründe). - BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87
Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Bei einer Versorgung über eine Unterstützungskasse darf in zeitanteilig erdiente dienstzeitunabhängige Zuwächse einer Versorgungsanwartschaft nur aus triftigen Gründen eingegriffen werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl zuletzt Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 10.03.1972 - 3 AZR 278/71
Ruhegehalt - Billigkeitskontrolle - Fürsorgepflicht - Versorgungsversprechen - …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
In seinem sog. Unverfallbarkeitsurteil vom 10. März 1972 (BAGE 24, 177 = AP Nr. 156 zu § 242 BGB Ruhegehalt) hat der Senat dieser bisherigen allgemeinen Rechtsauffassung Rechnung getragen und entschieden, daß der Rechtssatz von der Unverfallbarkeit der Anwartschaft nach 20-jähriger Betriebstreue nur für solche Fälle gelte, in denen Arbeitnehmer nach dem 10. März 1972 ausschieden. - BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67
Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente - …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
In seiner anfänglichen Rechtsprechung hat der Senat nur geprüft, ob eine Kürzung der Billigkeit entspreche (z.B. Urteil vom 31. Mai 1968 - BAGE 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt; Urteil vom 17. Mai 1973 - BAGE 25, 194 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen). - LAG Hamburg, 08.06.1988 - 4 Sa 112/85
Arbeitsvertrag; Betriebliche Altersversorgung; Ruhegeld; Rente; …
Auszug aus BAG, 11.09.1990 - 3 AZR 380/89
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 8. Juni 1988 - 4 Sa 112/85 - wird zurückgewiesen.
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 17 Sa 5/98
Betriebsrente
In Folge dessen ist auch das Bundesarbeitsgericht in ähnlich gelagerten Fällen, allerdings ohne auf die Problematik einzugehen, von einem Eingriff in die zeitanteilig erdiente Dynamik ausgegangen, selbst wenn den Arbeitnehmern auch nach dem Eingriff weitere Zuwachsraten zustanden (Urteil vom 17.04.1985, 3 AZR 72/83, AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, NZA 1986, 57; Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176).Es unterscheidet dabei triftige Gründe wirtschaftlicher und nichtwirtschaftlicher Art (Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176; Urteil vom 07.07.1992, 3 AZR 522/91, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 179).
Dringende betriebliche Bedürfnisse werden als triftige Gründe nichtwirtschaftlicher Art jedoch nur anerkannt, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Leistungsverbesserungen aufgewogen werden, die dazu dienen sollen, eine eingetretene Verzerrung des Leistungsgefüges zu beseitigen (BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176; Urteil vom 07.07.1992, 3 AZR 522/91, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 179).
Ebenso kann dahinstehen, ob die Zustimmung des Betriebsrats zu der Änderung bereits Anlass und Ausgewogenheit der Regelung indiziert (so BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176 unter II. 2. b) der Gründe).
Da sich diese Anforderungen unmittelbar aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ableiten, stellt sich die Frage einer unzulässigen "Rückwirkung" dieser Rechtsprechung eben so wenig wie bei der Entwicklung des "Drei-Stufen-Modells" (BAG, Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176 unter II. 1. der Gründe; Urteil vom 17.11.1992, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 938 unter II. 3. der Gründe).
Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht stets betont, dass das 1985 entwickelte "Drei-Stufen-Modell" nur eine Konkretisierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit darstellt und deshalb auch auf Übergangsfälle Anwendung findet (Urteil vom 11.09.1990, 3 AZR 380/89, AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1991, 176, unter II. 1. der Gründe; Urteil vom 17.11.1992, 3 AZR 76/92, AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, NZA 1993, 938, unter II. 3. der Gründe).
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08
Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf …
Es kommt hinzu, dass es nach der Rechtsprechung des Senats ein Anzeichen sowohl für ein Bedürfnis für die Änderung als auch für die Ausgewogenheit der Neuregelung sein kann, wenn ihr der Betriebs- oder Personalrat - hier: sowohl der Konzernbetriebsrat als auch die Gesamtbetriebsräte - zugestimmt hat (vgl. 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 66, 39; 7. Juli 1992 - 3 AZR 522/91 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 71, 1; 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - zu II 3 b der Gründe, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14; 18. September 2001 - 3 AZR 728/00 - zu II 2 c bb (2) (a) der Gründe, BAGE 99, 75).Der Kläger macht selbst nicht geltend, nunmehr unzureichend versorgt zu sein (vgl. BAG 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - zu III der Gründe, BAGE 66, 39).
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 76/92
Kürzung der erdienten Dynamik, triftiger Grund
Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit, der Billigkeit also, zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (Urteil des Senats vom 11. September 1990, BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe).Die Beseitigung der endgehaltsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAGE 66, 39, 45 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).
Die Zustimmung des Betriebsrats kann ein Anzeichen dafür sein, daß 1968 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (vgl. BAGE 66, 39, 46 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 3 a der Gründe).
- BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 522/91
Kürzung der erdienten Dynamik - triftiger Grund
Dringende betriebliche Bedürfnisse nichtwirtschaftlicher Art können triftige Gründe sein, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Leistungsverbesserungen aufgewogen werden, die dazu dienen sollen, eine eingetretene Verzerrung des Leistungsgefüges zu beseitigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 11.9.1990 VersR 91, 244 = BAGE 66, 39 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG - Besitzstand).Dagegen hatte sich der Senat sowohl im Urteil vom 17. April 1985 (…aaO) als auch im Urteil vom 11. September 1990 (BAGE 66, 39 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand) mit der Frage zu befassen, ob und unter welchen Bedingungen Gründe nichtwirtschaftlicher Art als triftige Gründe die Änderung einer Versorgungsordnung rechtfertigen können.
Der Senat hat entschieden, daß dringende betriebliche Bedürfnisse nichtwirtschaftlicher Art triftige Gründe sein können, wenn ohne Schmälerung des Gesamtaufwands für die Versorgung Leistungskürzungen durch Verbesserung des Versorgungsschutzes aufgewogen werden (Urteil vom 11. September 1990, aaO, zu II 3 a der Gründe).
Dies ist ein Anzeichen dafür, daß ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand sowie auch dafür, daß die Neuregelung ausgewogen ist (vgl. Urteil vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - aaO).
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01
Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie
Der Senat hat lediglich die bereits zuvor mehrfach angesprochenen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit näher konkretisiert und für die Praxis handhabbar gemacht (11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f.; 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 380). - BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 466/95
Anpassung laufender Betriebsrente nach der geänderten Leistungsordnung des …
b) Der Senat hat diese Prüfungsmaßstäbe im Laufe der Zeit durch folgende Dreiteilung verdeutlicht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 17. April 1985, BAGE 49, 57, 66 ff. = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 c der Gründe; vgl. u. a. BAGE 54, 261, 270 ff. [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu II der Gründe; BAGE 61, 273, 278 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2 der Gründe;… ebenso u. a. Höfer, BetrAVG, 4. Aufl., Stand: September 1995, Rz 459 ff.; Griebeling, Betriebliche Altersversorgung, Rz 840; kritisch u. a. Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung, Stand: Dezember 1995, 1. Teil, Rz 238):. - BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96
Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel
Die bei Unterstützungskassen übliche Ausschlußklausel "ohne Rechtsanspruch" ist wegen des Entgeltcharakters der Altersversorgung und wegen des Vertrauensschutzes der Arbeitnehmer nur als ein an ausreichende Gründe gebundenes Widerrufsrecht auszulegen, so daß im Ergebnis ein Rechtsanspruch auf Versorgung besteht (vgl. BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 378 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BVerfGE 65, 196 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen). - LAG Hamm, 10.07.2001 - 6 Sa 1797/99 Die seither angewendete Skala von Besitzständen und Eingriffsgründen hat somit lediglich die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu verdeutlichen und für die Praxis handhabbar zu machen (BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89).
Die Beseitigung der endvergütungsabhängigen Dynamik entzieht dem Arbeitnehmer nachträglich einen Teil des schon erdienten Entgelts (BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89).
Schließlich kann die Zustimmung des Betriebsrats als ein Anzeichen gewertet werden, dass 1997/1998 ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand (BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89).
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96
Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten
Das spricht dafür, daß ein Bedürfnis für die Neuregelung bestand und die Neuregelung ausgewogen ist (BAG Urteil vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39 [BAG 11.09.1990 - 3 AZR 380/89] = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand = Heither, ES-BetrAVG 5200/4). - BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 398/95
Eingriff in eine zugesagte Rentendynamik durch ablösende Betriebsvereinbarung
Geht es nur um eine Neuregelung hinsichtlich der dienstzeitabhängigen künftigen Zuwächse, genügt zu deren Rechtfertigung bereits ein sachlicher, also willkürfreier, nachvollziehbarer und anerkennenswerter Grund; er kann auf eine wirtschaftlich ungünstige Entwicklung des Unternehmens oder auch eine Fehlentwicklung im betrieblichen Versorgungswerk zurückgehen (vgl. hierzu insgesamt BAGE 49, 57 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BAGE 54, 261 = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung; BAGE 65, 157, 161 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Betriebsvereinbarung, zu 2 a der Gründe; BAGE 66, 39, 43 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAGE 71, 372, 379 f. = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 2, 3 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/01
Ruhegeldanspruch: ohne Gesamtsanierungskonzept des Arbeitgebers keine …
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 31/01
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
- LAG Hamm, 01.07.2002 - 6 Sa 1433/01
Wirksamkeit eines Teilwiderrufs von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung
- BAG, 07.07.1992 - 3 AZR 546/91
Anspruch auf höhere Betriebsrente - Geltung betrieblicher Übergangsregelungen - …
- LAG Hamm, 10.09.1991 - 6 Sa 504/91
Rückwirkung; Versorgungsregelung; Vertrauensschutz
- BAG, 03.09.1991 - 3 AZR 369/90
Abbau der Überversorgung bei der GEZ
- LAG München, 16.01.2008 - 9 Sa 310/07
Versorgungsordnung, Verschlechterung
- BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 352/91
Krankenversicherungsbeitrag der Rentner
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2015 - 17 Sa 2/15
Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der …
- LAG Baden-Württemberg, 20.09.2001 - 6 Sa 63/00
Eingriffe in dienstzeitabhängige Steigerungsraten und in die zeitanteilig …
- BAG, 17.11.1992 - 3 AZR 432/89
Wirksamkeit einer Begrenzung der betrieblichen Altersversorgung - Ablösung durch …
- LAG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 Sa 1456/10
Unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer Rechtsprechung …
- LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05
Ablösung einer bestehenden Altersversorgungsregelung durch eine verschlechternde …
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 595/01
Anspruch auf auf betriebliche Versorgungsleistungen - Arbeitsvertraglicher …
- BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01
Anwendungen der richtigen Versorgungsrichtlinien auf betriebliche …
- BAG, 27.08.1996 - 3 AZR 467/95
Betriebliche Altersversorgung: Änderung der Leistungsordnung
- LAG Köln, 19.12.2001 - 7 (12) Sa 1376/00
Dienstplan; Mitbestimmung; Betriebsrat; billiges Ermessen
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 804/96
Betriebliche Altersversorgung: Umstellung des Auszahlungstermins bei …
- LAG Berlin-Brandenburg, 31.08.2010 - 6 Ta 1011/10
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - arbeitnehmerähnliche Person - zwei …
- LAG Düsseldorf, 26.04.1995 - 2 Sa 1446/94
Betriebliche Altersversorgung; Änderung Leistungsordnung; Jeweiligkeitsklausel - …
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 18/97
Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten
- BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 808/96
Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten
- ArbG Hameln, 23.09.2005 - 3 Ca 123/05
- BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/22
Rechtmäßigkeit der Zugrundelegung der Rente aus der gesetzlichen …
- BAG, 06.04.1993 - 3 AZR 527/92