Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 Ta BV 13/90   

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LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 Ta BV 13/90 (https://dejure.org/1990,1968)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06.11.1990 - 4 Ta BV 13/90 (https://dejure.org/1990,1968)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 06. November 1990 - 4 Ta BV 13/90 (https://dejure.org/1990,1968)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 23 Abs. 3 Satz 1 § 87 Abs. 1 Nr. 3
    Arbeitgeber - Anordnung von Überstunden - Zustimmung des Betriebsrates - Verweigerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit einer Bindung der Zustimmung des Betriebsrats zu Überstunden an die Zahlung einer Lärmzulage?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung von Überstunden; Zustimmung des Betriebsrats; Einigungsstelle; Zustimmungsverweigerung; Lärmzulage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 182
  • NZA 1991, 281 (Ls.)
  • BB 1991, 1863
  • DB 1991, 707
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 59/88

    Betriebsrat: grober Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 TaBV 13/90
    So hat auch das Bundesarbeitsgericht einen groben Verstoß des Arbeitgebers angenommen, wenn dieser trotz vorheriger rechtskräftiger Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Änderung von Dienstplänen weiterhin solche Pläne ohne Beteiligung des Betriebsrats ändert (BAG, Beschluss vom 08.08.1989 - 1 ABR 59/88 -, DB 1990, 1191 ).
  • BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung

    Auszug aus LAG Nürnberg, 06.11.1990 - 4 TaBV 13/90
    Ein solcher Verstoß liegt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dann vor, wenn eine objektiv erhebliche Belastung für die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung infolge zumindest eines Verstoßes des Arbeitgebers gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten vorliegt (BAG, Beschluss vom 14.11.1989 - 1 ABR 87/88 -, DB 1990, 1093 ).
  • LAG Düsseldorf, 12.12.2007 - 12 TaBVGa 8/07

    Unterlassungsverfügung - "Koppelungsgeschäft" - Wegfall des Verfügungsgrundes

    Wie die Vorinstanz richtig erkannt hat, ist für das Verlangen des Betriebsrats, dass die zusätzliche Kompensation Vergütung versprechen solle, ein nachvollziehbarer Sachbezug gegeben (vgl. LAG Nürnberg vom 06.11.1990, NZA 1991, 281, Hess. LAG vom 13.10.2005 ArbuR 2007, 315, Schoof, AuR 07, 289, 294 f., DKK/Klebe, BetrVG, 10. Aufl., § 87 Rz. 9).
  • LAG Hamm, 09.02.2007 - 10 TaBV 54/06

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds; Bedrohung

    Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Einwilligung zu Überstunden von zusätzlichen Leistungen an die betroffenen Arbeitnehmer abhängig macht (LAG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.1990 - DB 1991, 707; Arbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 06.04.1993 - AiB 1994, 120; DKK/Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 9; Matthes/MünchArbR, 2. Aufl., § 332 Rz. 41; andere Auffassung: LAG Köln, Beschluss vom 14.06.1989 - NZA 1989, 939; ArbG Hannover, Beschluss vom 19.02.2004 - DB 2004, 2223; Wiese/GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rz. 361; HSWG/Worzalla, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz. 192; Gentz, NZA 2004, 1011 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.09.1998 - 28 U 97/98

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung ; Überprüfbarkeit von

    Zwar ist auch dann, wenn durch außer- oder innerbetriebliche Gründe die bisherige Einsatzmöglichkeit eines Arbeitnehmers entfällt, eine Kündigung nur dann durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz nicht möglich oder zumutbar ist (vgl. BAG NZA 1991, 182 f.).

    Vergleichbar ist ein Arbeitsplatz, wenn der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts den Arbeitnehmer ohne Änderung seines Arbeitsvertrages weiterbeschäftigen kann (vgl. BAG NZA 1991, 182).

  • LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Anordnung von Überstunden -

    Vor diesem Hintergrund wird sich der Betriebsrat in der Regel nicht so behandeln lassen müssen, als habe er sein Einverständnis erklärt (vgl. GK-Wiese, BetrVG, § 87, Rn. 361; MünchArbR-Matthes, BGB, § 242, Rn. 43; LAG Nürnberg 06. November 1990 in NZA 1991, 281 LAG Hamm 09. Februar 2007 - 10 TaBV 54/06 - Rn. 96, zitiert nach Juris; Otto in NZA 1992, 97 (107); Konzen, Festschrift für Zöllner, 1998, Seite 799, 825 ff).
  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2007 - 15 BVGa 26/07
    Diese hindert den Betriebsrat jedoch nicht, Forderungen geltend zu machen, für die ihm unmittelbar ein Mitbestimmungsrecht nicht zusteht (so auch LAG Hessen, aaO; im Ergebnis auch LAG Nürnberg, Beschluss vom 06.11.1990 - 4 TaBV 13/90 - Fundstelle: Juris-Online; ArbG Hamburg, Beschluss vom 06.04.1993 - 5 BV 14/92, AiB 1994, S. 120 f.; MünchArbR-Matthes, 2. Auflage, 2000, § 322 Rdnr. 41 f.).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 24.10.1990 - 8 Sa 64/90   

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https://dejure.org/1990,3858
LAG Berlin, 24.10.1990 - 8 Sa 64/90 (https://dejure.org/1990,3858)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24.10.1990 - 8 Sa 64/90 (https://dejure.org/1990,3858)
LAG Berlin, Entscheidung vom 24. Oktober 1990 - 8 Sa 64/90 (https://dejure.org/1990,3858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Vergütung von teilzeitbeschäftigten Betriebsratsmitgliedern bei ganztägiger Schulung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsratsmitglied; Teilzeitbeschäftigte; Europäische Richtlinie; Lohnausfallprinzip; Schulungen; Gleichstellung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Arbeitsentgelt: Begriff - Gleichbehandlungsgebot - Vergütung für Schulungsveranstaltungen, an denen teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder teilnehmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 281 (Ls.)
  • BB 1991, 142
  • DB 1991, 51
 
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 581/92

    Teilnahme an Schulungsveranstaltung; mittelbare Diskriminierung

    Auf den Vorlagebeschluß des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Oktober 1990 (- 8 Sa 64/90 - ArbuR 1991, 256 = BB 1991, 142 = DB 1991, 51 = NZA 1991, 281) hat der Europäische Gerichtshof im Urteil vom 4. Juni 1992 (- C 360/90 - Bötel, aaO) entschieden, daß Art. 119 EWG-Vertrag und die Richtlinie 75/117/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen einer nationalen Regelung entgegenstehen, die für eine erheblich größere Zahl von Frauen als von Männern gilt und die die Vergütung, die teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder von ihrem Arbeitgeber in Form von bezahlter Arbeitsfreistellung oder von Bezahlung von Überstunden bei Teilnahme an Schulungsveranstaltungen - die für die Betriebsratstätigkeit erforderliche Kenntnisse vermitteln und die während der betrieblichen Vollarbeitszeit veranstaltet werden, deren Dauer aber über die individuelle Arbeitszeit dieser Teilzeitbeschäftigten hinausgeht - zu erhalten haben, auf ihre individuelle Arbeitszeit beschränkt, während vollzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei Teilnahme an denselben Schulungsveranstaltungen eine Vergütung bis in Höhe der Vergütung für Vollarbeitszeit erhalten.

    Der Senat teilt diese Auffassung und möchte sich der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht anschließen, sondern an seiner bisherigen gegenteiligen Rechtsprechung festhalten, zumal unter Berücksichtigung der Fragestellung und der Begründung des der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zugrundeliegenden Vorlagebeschlusses des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 24. Oktober 1990 (aaO) Mißverständnisse über die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder nach deutschem Betriebsverfassungsrecht nicht auszuschließen sind.

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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 22.02.1990 - 12 Sa 294/89   

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https://dejure.org/1990,4583
LAG Hessen, 22.02.1990 - 12 Sa 294/89 (https://dejure.org/1990,4583)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.02.1990 - 12 Sa 294/89 (https://dejure.org/1990,4583)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - 12 Sa 294/89 (https://dejure.org/1990,4583)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Arbeitgeber-Außenseitern in einen Verbandsarbeitskampf; Prinzip der freien Wahl der Kampfmittel; Anspruch auf Schadensersatz wegen eines geführten Streiks

  • Der Betrieb

    Art. 9 GG, § 823 Abs. I BGB
    Zulässige Einbeziehung von Arbeitgeber-Außenseitern in einem Verbandsarbeitskampf

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 281 (Ls.)
  • DB 1991, 554
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Diese Auffassung vertritt auch Otto in den Fällen, in denen zu erwarten ist, daß der umkämpfte Verbandstarifvertrag faktisch beim Außenseiter zur Anwendung kommt oder für allgemein verbindlich erklärt wird (MünchArbR/Otto § 285 Rn. 68; vgl. auch LAG Frankfurt 22. Februar 1990 - 12 Sa 294/89 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 40, zu 1 c bb - ee der Gründe).
  • LAG Hamm, 24.10.2001 - 18 Sa 1981/00

    Abmahnung, Arbeitskampf, Warnstreik, Sympathiestreik, eigennütziger

    Ein Teil der Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 19.01.1978 - II ZR 192/76 - AP Nr. 56 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG, Urteil vom 09.04.1991 - 1 AZR 332/90 - AP Nr. 116 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Frankfurt, Urteil vom 22.02.1990 - 12 Sa 294/89 - EzA Art. 9 Arbeitskampf Nr. 40) und der Literatur (vgl. z.B. Gamillscheg, KollArbR I Seite 1005; MünchArbR/Otto, § 285, Rz. 68) hält die passive Einbeziehung des Arbeitgeberaußenseiters in den Verbandsarbeitskampf für möglich.
  • LAG Hamm, 13.02.2002 - 18 Sa 1510/01

    Wirksamkeit einer Abmahnung; Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 09.04.1991 - 1 AZR 332/90

    Streik gegen Außenseiter bei Forderung gegen Verband

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Februar 1990 - 12 Sa 294/89 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 19.09.1990 - 1 Sa 1140/89   

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https://dejure.org/1990,8094
LAG Hessen, 19.09.1990 - 1 Sa 1140/89 (https://dejure.org/1990,8094)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19.09.1990 - 1 Sa 1140/89 (https://dejure.org/1990,8094)
LAG Hessen, Entscheidung vom 19. September 1990 - 1 Sa 1140/89 (https://dejure.org/1990,8094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Lohn nach den Bestimmungen der jeweils gültigen Gehalts- und Lohntarifverträge für den Groß- und Außenhandel des Landes Hessen; Umfang des fachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrages; Anforderungen an die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 281 (Ls.)
  • afp 1991, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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