Rechtsprechung
   BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,235
BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89 (https://dejure.org/1990,235)
BAG, Entscheidung vom 20.11.1990 - 3 AZR 573/89 (https://dejure.org/1990,235)
BAG, Entscheidung vom 20. November 1990 - 3 AZR 573/89 (https://dejure.org/1990,235)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,235) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung - Höhe einer vom Pensions-Sicherungs-Verein zu zahlenden Betriebsrente - Schutz der Versorgungsberechtigten vor nachteiligen Änderungen einer betrieblichen Versorgungsordnung - Ruhegehaltsordnung unter dem Vorbehalt von ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrAVG § 1; BetrAVG § 2; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20; BGB § 242
    Ablösung von Versorgungsordnungen durch Betriebsvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung; vertragliche Versorgung durch Betriebsvereinbarung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 77; BetrAVG §§ 1, 2; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; BGB § 242
    Betriebliche Altersversorgung: Zulässigkeit der Ablösung einer vertraglichen Versorgung durch Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 228
  • ZIP 1991, 1161
  • MDR 1991, 651
  • NZA 1991, 477
  • VersR 1991, 608
  • BB 1991, 1126
  • BB 1991, 772
  • DB 1991, 915
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    Der erkennende Senat hat erstmals und grundsätzlich bezogen auf betriebliche Ruhegeldordnungen in seinem Urteil vom 30. Januar 1970 (BAGE 22, 252 = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt) zu dieser Frage Stellung genommen.

    Der Senat bezieht sich zur Begründung auf das Urteil vom 30. Januar 1970 (aaO).

    In seinem Urteil vom 17. Januar 1980 (BAGE 32, 293 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 456/78] = AP Nr. 185 zu § 242 BGB Ruhegehalt) geht der Senat erneut unter Hinweis auf seine Entscheidung vom 30. Januar 1970 (aaO) davon aus, daß vertragliche Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden könnten; Betriebsvereinbarungen hätten eine Ordnungsfunktion, sie könnten aber unverfallbar gewordene Werte nicht ohne besonderen Grund entziehen.

    Im Urteil vom 19. Juni 1980 (3 AZR 958/79 - AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Wartezeit) geht der Senat abermals unter Hinweis auf die Grundentscheidung vom 30. Januar 1970 (aaO) davon aus, eine Betriebsvereinbarung sei das geeignete Mittel, eine vertragliche Ruhegeldordnung in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzulösen.

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    Der Beschluß des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 (BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972) entfalte keine Rückwirkung.

    Diese Auffassung hat der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts durch seinen Beschluß vom 16. September 1986 verworfen (GS 1/82 - BAGE 53, 42 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972).

    Der Beschluß des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) wirkt nicht generell auf vorherige Ablösungen von vertraglichen Einheitsregelungen durch Betriebsvereinbarungen zurück.

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    In seinem Beschluß vom 8. Dezember 1981 (BAGE 36, 327 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung) sieht sich der Senat veranlaßt, seine ständige Rechtsprechung nochmals ausdrücklich zu bestätigen.

    Der Senat hat bis zu seinem Beschluß vom 8. Dezember 1981 (aaO) ohne Rücksicht auf den Grund der Ablösung daran festgehalten, daß die Betriebsvereinbarung ein geeignetes Mittel sei, vertragliche Einheitsregelungen - in den Grenzen von Recht und Billigkeit - zu ändern und die Ansprüche von Arbeitnehmern zu schmälern.

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    Die ablösende Regelung vom 28. Dezember 1982 hält auch inhaltlich einer Überprüfung stand (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats vom 17. März 1987 - BAGE 54, 261 [BAG 17.03.1987 - 3 AZR 64/84] = AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Ablösung).

    Zur Rechtfertigung eines solchen Eingriffs in vereinbarte Bemessungsgrundlagen (die "erdiente Dynamik") bedarf es triftiger Gründe (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. das Urteil vom 17. März 1987, aaO, zuletzt Urteil vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts setzt das Rechtsstaatsprinzip der richterlichen Rechtsfindung Grenzen (zuletzt für Fragen der betrieblichen Altersversorgung Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 1 der Gründe, m.w.N.; vgl. ferner BVerfGE 2, 237, 258; 7, 89, 92; 11, 64, 72 sowie Blomeyer, Festschrift für Karl Molitor zum 60. Geburtstag, 1988, 41, 48 ff.; Vogel, JZ 1988, 833; Schumann, DB 1988, 2510).

    Können Personen im Privatrechtsverkehr hinsichtlich solcher Rechtsfragen, die der Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt hat, sich auf eine jahrzehntelange und gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, auf sog. Richterrecht, berufen und erweist sich diese Rechtsprechung im Nachhinein als unzutreffend, so stellt sich die weitere Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang diejenigen zu schützen sind, die im Vertrauen auf die Geltung der Rechtsprechung in der Vergangenheit Rechtshandlungen und wirtschaftliche Dispositionen getroffen haben, die gemessen an dem neuen Erkenntnis, rechtsfehlerhaft und damit unwirksam sind (BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B II 3 der Gründe).

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 13/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    In drei Beschlüssen vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74, 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74 - (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung sowie AP Nr. 2 und 3, aaO) entschied der Senat, eine betriebliche Ruhelohnordnung könne durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden.
  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    Daß mit der Neuregelung zugleich eine Gesamtversorgungsobergrenze von 100 % des letzten monatlichen Nettoeinkommens eingeführt wurde (Nr. 3 BV 1982), begegnet keinen rechtlichen Bedenken (vgl. Urteil des Senats vom 23. Oktober 1990 - 3 AZR 260/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 364/79

    Sozialplan - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft - Anwartschaft -

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    In seinem Urteil vom 30. Oktober 1980 (BAGE 34, 238 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG) führt der Senat seine bisherige Rechtsprechung fort (zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    In dem Urteil vom 24. November 1977 (BAGE 29, 379 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt) grenzt der Senat kollektive von individuellen Versorgungszusagen ab.
  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 66/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 20.11.1990 - 3 AZR 573/89
    In drei Beschlüssen vom 12. Juni 1975 - 3 ABR 13/74, 3 ABR 137/73 und 3 ABR 66/74 - (BAGE 27, 194 = AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung sowie AP Nr. 2 und 3, aaO) entschied der Senat, eine betriebliche Ruhelohnordnung könne durch Betriebsvereinbarung abgelöst werden.
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

  • BAG, 12.06.1975 - 3 ABR 137/73

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei der Regelung der betrieblichen Altersversorgung

  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 958/79

    Betriebliche ALtersversorgung - Unverfallbarkeit - Ruhegeld - Betriebliche Übung

  • BAG, 17.01.1980 - 3 AZR 456/78

    Unverfallbare Versorgungsanwartschaften - Betriebsvereinbarungen - Kürzungen ohne

  • BAG, 30.04.1985 - 3 AZR 611/83

    Betriebsrenten - Betriebsvereinbarung - Vertragliche Einheitsregelung - Widerruf

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

  • BAG, 25.03.1971 - 2 AZR 185/70

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Arbeitsverhältnis - Versorgungsregelung -

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

  • BVerfG, 24.04.1953 - 1 BvR 102/51

    Hypothekensicherungsgesetz

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BAG, 01.02.1957 - 1 AZR 195/55

    Betriebsvereinbarungen über Kurzarbeit von Schwerbeschädigten

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 153/95

    Wirksamkeit eines durch Blankounterschrift erteilten Bürgschaftsversprechens;

    Die unechte Rückwirkung infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung wurde daher im Bereich des Privatrechts aus guten Gründen bisher nur in solchen Fällen eingeschränkt, in denen es um den Fortbestand eines - häufig Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses ging und die Rückwirkung für den davon Betroffenen möglicherweise existenzbedrohende Auswirkungen hatte (vgl. BVerfGE 74, 129; BAGE 66, 228, 236 ff; BGHZ 65, 190, 194 f; 114, 127, 136 f).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    In der Rechtsprechung ist es anerkannt, daß die sog. unechte Rückwirkung infolge einer Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Privatrecht nur in sehr engen Grenzen, und zwar nur dann eingeschränkt wird, wenn sie zur Beendigung eines - in der Regel Versorgungscharakter tragenden - Dauerschuldverhältnisses führen würde oder für den davon Betroffenen existenzbedrohende Auswirkungen hätte (vgl. BVerfGE 74, 129; BAGE 66, 228, 236 ff.; BGHZ 65, 190, 194 f.; 114, 127, 136 f.; 132, 119, 131 f.).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    a) Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 20. November 1990 (BAGE 66, 228, 236 ff. = AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II der Gründe) Rückwirkungsschutz gegenüber der Änderung einer rechtsfortbildenden Rechtsprechung eingeräumt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht