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   ArbG Bonn, 04.07.1990 - 4 Ca 751/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4790
ArbG Bonn, 04.07.1990 - 4 Ca 751/90 (https://dejure.org/1990,4790)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 04.07.1990 - 4 Ca 751/90 (https://dejure.org/1990,4790)
ArbG Bonn, Entscheidung vom 04. Juli 1990 - 4 Ca 751/90 (https://dejure.org/1990,4790)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang eines auf Grund Arbeitsvertrages zustehenden Direktionsrechtes; Verpflichtung zur Weiterbildung und Schulung im Umgang mit Btx-Systemen; Förderungspflicht des Arbeitgebers bezüglich der beruflichen Entwicklung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2168
  • NZA 1991, 512
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin, 12.05.2000 - 19 Sa 2739/99

    Personalüberhang; Bewerbungsgespräche

    Denn ebenso wenig wie der Arbeitnehmer - mangels einer vertraglichen Grundlage - verpflichtet ist, dem Direktionsrecht des Arbeitgebers zum Besuch einer Fortbildungsmaßnahme zu entsprechen (a.A. Arbeitsgericht Bonn 4.7.1990 NZA 1991, 512 f.; Kasseler Handbuch/Bengelsdorf, 2. Aufl. 2000, 5.2 Rz. 219), kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangen, sich für eine bestimmte Stelle zu bewerben.
  • ArbG Cottbus, 24.01.2008 - 6 Ca 1614/07

    Fortbildungspflicht erfordert keine bestimmten Leistungen

    Die Kammer geht dabei davon aus, dass ein Arbeitnehmer grundsätzlich auf Grundlage seines Arbeitsvertrages verpflichtet ist, durch entsprechende Schulungen die Fähigkeiten und Kenntnisse zu verbessern oder zu erlangen, die zur Ausübung des Berufs erforderlich sind (so auch ArbG Bonn vom 04.07.1990 - 4 Ca 751/90 , juris).
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