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   BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90   

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https://dejure.org/1991,1408
BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90 (https://dejure.org/1991,1408)
BAG, Entscheidung vom 19.02.1991 - 1 ABR 31/90 (https://dejure.org/1991,1408)
BAG, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 (https://dejure.org/1991,1408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wöchentliche Arbeitszeit - Tarifliche Änderung - Arbeitgeber - Einseitige Festlegung - Betriebsrat

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 2 Abs. 1; BetrVG § 77; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mitbestimmung bei Umsetzung verkürzter tariflicher Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2, § 77 Abs. 6, § 2 Abs. 1; MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 6.3.1987
    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung: Kein einseitiges Festlegungsrecht des Arbeitgebers bis zum Abschluß einer neuen Betriebsvereinbarung über die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 509
  • NZA 1991, 609
  • VersR 1991, 905
  • BB 1991, 1050
  • DB 1991, 2043
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90
    Damit könnte auch gemeint sein, daß der Betriebsrat für sich ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit in Anspruch nimmt, obwohl ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gerade nicht besteht (vgl. statt vieler: Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1987, BAGE 56, 197 = AP Nr. 24 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Das Feststellungsinteresse ist immer zu bejahen, wenn unter den Beteiligten Streit über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Beteiligungsrechts besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1987, aaO und Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 81 Rz 31, m.w.N.).

  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90
    Gerade für diese Fälle hat der Senat entschieden, daß auch losgelöst vom Anlaßfall im Beschlußverfahren die Feststellung beantragt werden kann, daß ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht bzw. nicht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972 und Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 26/87

    Umfang des Zustimmungsverweigerungsrechts des Betriebsrates - Zulässigkeit der

    Auszug aus BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90
    Gerade für diese Fälle hat der Senat entschieden, daß auch losgelöst vom Anlaßfall im Beschlußverfahren die Feststellung beantragt werden kann, daß ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats besteht bzw. nicht besteht (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1986, BAGE 51, 151 = AP Nr. 33 zu § 99 BetrVG 1972 und Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1988 - 1 ABR 26/87 - AP Nr. 56 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 02.03.1982 - 1 ABR 74/79

    Mitbestimmungspflichtige Verlängerung der Arbeitszeit -; Eilbedürftigkeit

    Auszug aus BAG, 19.02.1991 - 1 ABR 31/90
    Das hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. statt vieler: Senatsbeschluß vom 2. März 1982, BAGE 38, 96 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 16. Aufl., § 87 Rz 21; Wiese, GK-BetrVG , 4. Aufl., § 87 Rz 113; Dietz/ Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 40 f., alle m.w.N.).
  • ArbG Wesel, 24.04.2020 - 2 BVGa 4/20

    Unterlassungsverfügung gegen die Nutzung von Kameraaufnahmen zum Zwecke der

    Schon dem Grundsatz der vertrauensvollen Arbeit (§ 2 Abs. 1 BetrVG) kann entnommen werden, dass in solchen extremen Notsituationen der Arbeitgeber das Recht hat, vorläufig zur Abwendung akuter Gefahren oder Schäden eine Maßnahme durchzuführen, wenn er unverzüglich die Beteiligung des Betriebsrats nachholt (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 19.02.1991, 1 ABR 31/90, NZA 1991, 609; Richardi/ Richardi , § 87 BetrVG Rn. 62 mwN).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Es entfällt also nicht etwa deshalb, weil die vom Arbeitgeber beabsichtigte Maßnahme eilbedürftig und eine rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats aus Zeitgründen kaum zu erlangen ist (Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe; BAGE 38, 96, 103 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 2 der Gründe; Klebe in Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 6. Aufl., § 87 Rz 21; Glaubitz in Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 5. Aufl., § 87 Rz 29; Richardi, BetrVG, 7. Aufl., § 87 Rz 55).

    Es muß zumindest eine unvorhersehbare und schwerwiegende Situation vorliegen, in welcher der Betriebsrat entweder nicht erreichbar oder nicht zur rechtzeitigen Beschlußfassung in der Lage ist, der Arbeitgeber aber sofort handeln muß, um vom Betrieb oder den Arbeitnehmern nicht wiedergutzumachende Schäden abzuwenden (BAG Beschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 3 der Gründe; BAGE 38, 96, 105 = AP Nr. 6 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch BAGE 76, 364, 374 = AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972, zu II B III 2 a der Gründe).

  • BAG, 31.01.1995 - 1 ABR 35/94

    Gesetzliches und tarifvertragliches Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen in

    Ein Rechtsschutzinteresse hierfür besteht aber nur, wenn wenigstens mit einer geringen Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß sich Vorgänge der umstrittenen Art künftig tatsächlich ereignen werden (vgl.Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B I 3 der Gründe; BAGE 39, 259, 264 [BAG 29.07.1982 - 6 ABR 51/79] = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97

    Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen

    Gerade für Fälle dieser Art kann, auch losgelöst vom Anlaßfall, im Beschlußverfahren die Feststellung beantragt werden, daß ein Beteiligungsrecht besteht bzw. nicht besteht (BAG Beschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 03.05.2007 - 10 Ta 692/06

    Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren; Ordnungsgeldfestsetzung bei Verstoß

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 BetrVG auch in sogenannten Eilfällen (BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 42; BAG, Beschluss vom 17.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 79; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 23. Aufl., § 87 Rz. 24 f.; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 10. Aufl., § 87 Rz. 21; ErfK/Kania, 7. Aufl., § 87 BetrVG Rz. 7 m.w.N.).
  • LAG Hessen, 11.11.2010 - 5 TaBV 60/10

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen der Anordnung von Überstunden -

    Aus dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit kann entnommen werden, dass in solchen extremen Notsituationen der Arbeitgeber das Recht hat, vorläufig zur Abwendung akuter Gefahren oder Schäden eine Maßnahme durchzuführen, wenn er unverzüglich die Beteiligung des Betriebsrats nachholt (vgl. BAG 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - Rn. 30, zitiert nach Juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.07.1999 - 15 TaBV 2/99

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei einseitiger Anordnung von Überstunden

    Auch in Eilfällen, wenn die rechtzeitige Zustimmung des Betriebsrats aus Zeitgründen kaum zu erlangen ist, besteht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (vgl. BAG, Beschluss v. 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90, AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972; Beschluss v. 17. November 1998 - 1 ABR 12/98, AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Unter einem Notfall kann abgrenzend gegenüber dem Eilfall nur eine plötzliche, nicht vorhersehbar gewesene und schwerwiegende Situation verstanden werden, die zur Verhinderung nicht wieder gut zu machender Schäden zu unaufschiebbaren Maßnahmen zwingt; es muss nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Extremsituation vorliegen (vgl. BAG, Beschluss v. 02. März 1982, a. a. O.; Beschluss v. 19. Februar 1991, a. a. O.).

  • LAG Hamm, 09.03.2007 - 10 TaBV 115/06

    Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats; Anordnung/Duldung von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht das Mitbestimmungsrecht des § 87 Abs. 1 BetrVG auch in sogenannten Eilfällen (BAG, Beschluss vom 1902.1991 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 42; BAG, Beschluss vom 17.11.1998 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 79; Fitting, a.a.O., § 87 Rz. 24 f.; DKK/Klebe, a.a.O., § 87 Rz. 21; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 BetrVG Rz. 7 m.w.N.).
  • LAG Hamm, 10.04.2002 - 18 Sa 1193/01

    Mehrarbeitszuschläge, tarifliche Arbeitszeitregelung, Öffnungsklausel,

    Hier handelt es sich um planbare Vorgänge, wobei zu berücksichtigen ist, dass auch in Eilfällen ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht (vgl. z.B. BAG, Beschluss vom 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 - AP Nr. 79 zu § 87 BetrVG 1972; BAG, Beschluss vom 19.02.1991 - 1 ABR 31/90 - AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 26.07.1994 - 1 ABR 1/94

    Mitbestimmungsrecht bei Arbeitszeitverkürzung im Schichtsystem - Ausschluss der

    Das hierfür nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist zu bejahen, sofern es sich nicht lediglich um einen in der Vergangenheit liegenden abgeschlossenen Sachverhalt handelt (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Februar 1991 - 1 ABR 31/90 - AP Nr. 42 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit, zu B I 3 der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.12.1993 - 15 TaBV 3/93

    Androhung und Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Arbeitgeber;

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