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   BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90   

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BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90 (https://dejure.org/1991,1394)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 8 AZR 97/90 (https://dejure.org/1991,1394)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 (https://dejure.org/1991,1394)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umrechnung eines nach Werktagen bemessenen Urlaubsanspruchs in Arbeitstage - Auslegung des § 9 des Rahmentarifvertrages Groß- und Außenhandel Hamburger Wirtschaftsraumbei Tätigkeit einer Fünftagewoche - Aufrundung von Bruchteilen eines Urlaubstages auf einen vollen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tariflicher Urlaubsanspruch; Teilzeitarbeitnehmer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG §§ 13, 1, 3, § 5 Abs. 2; Rahmentarifvertrag Groß- und Außenhandel Hamburger Wirtschaftsraum vom 1.1.1987 § 9
    Umrechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 217
  • MDR 1991, 878
  • NZA 1991, 777
  • BB 1991, 1789
  • DB 1991, 1987
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 26.01.1989 - 8 AZR 730/87

    Urlaub: Entstehen von Teilurlaubsansprüchen, Bruchteile von Urlaubstagen

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90
    Der erkennende Senat hat im Urteil vom 26. Januar 1989 (BAGE 61, 52 = AP Nr. 13 zu § 5 BUrlG) ausgeführt, daß § 5 Abs. 2 BUrlG, der mit § 9 Nr. 10 RTV wörtlich übereinstimmt, zwar eine Anspruchsgrundlage für Teilurlaubsansprüche enthält, nach der ein Anspruch auf Urlaub für einen ganzen Tag begründet wird, wenn der dem Arbeitnehmer zustehende Bruchteil mindestens die Hälfte eines Urlaubstags umfaßt.

    Auch dies hat der Senat bereits ausführlich für § 5 Abs. 2 BUrlG im Urteil vom 26. Januar 1989 (aaO) dargelegt (vgl. außerdem Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 27.01.1987 - 8 AZR 579/84

    Berechnung der Urlaubsdauer für Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90
    Zuzustimmen ist im Ansatz dem Landesarbeitsgericht darin, daß der Umfang des der Klägerin zustehenden Urlaubsanspruchs unter Zugrundelegung der Ausführungen des erkennenden Senats im Urteil vom 27. Januar 1987 (BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG) zu bestimmen ist.

    Es bestehen aber keine Bedenken, die Auffassung des erkennenden Senats im Urteil vom 27. Januar 1987 (aaO) auch für den Urlaubsanspruch von Teilzeitarbeitnehmern zugrunde zu legen, deren Arbeitszeit (regelmäßig) auf weniger als fünf Arbeitstage einer Woche verteilt ist und es hierzu an einer tariflichen Umrechnungsregelung fehlt.

  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 296/89

    Teilzeitarbeitsverhältnis; Urlaubsanspruch

    Auszug aus BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 97/90
    Auch dies hat der Senat bereits ausführlich für § 5 Abs. 2 BUrlG im Urteil vom 26. Januar 1989 (aaO) dargelegt (vgl. außerdem Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 296/89 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Vorschrift im Umkehrschluss nur zu entnehmen, dass ein Urlaubsanspruch, der weniger als einen halben Tag umfasst, nicht aufzurunden ist, nicht aber, dass er ersatzlos entfällt (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - zu 2 der Gründe, BAGE 67, 217 unter Bezugnahme auf BAG 26. Januar 1989 - 8 AZR 730/87 - zu 4 der Gründe, BAGE 61, 52) .
  • BAG, 15.11.2005 - 9 AZR 626/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Urlaubsanspruch - Vertragsauslegung

    Bruchteile sind nach dem Gesetz weder auf- noch abzurunden (BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -BAGE 67, 217).
  • BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 244/01

    Arbeitszeitkonto - Urlaub - Ausschlußfristen

    Es gilt die Formel: tatsächliche Arbeitstage/Woche x 24 : 6 = Urlaubsanspruch (vgl. BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - BAGE 67, 217).
  • LAG Düsseldorf, 13.07.2018 - 6 Sa 272/18

    Entstehung des Urlaubsanspruchs während der Freistellungsphase einer

    Bei Teilzeitbeschäftigten hat eine Umrechnung zu erfolgen (vgl. BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 97/90, NZA 1991, 777).

    Dies hat - sofern Vollbeschäftigte in einer 5-Tage-Woche arbeiten - in der Weise zu geschehen, dass die Gesamtdauer des Urlaubs durch 5 geteilt und mit der Zahl der Tage multipliziert wird, in welcher der Teilzeitbeschäftigte pro Woche zur Arbeitsleistung verpflichtet ist (BAG v. 14.02.1991 aaO).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 261/01

    Urlaub für freigestellte Betriebsratsmitglieder - Umrechnung tarifvertraglich

    Damals wurde ohne nähere Begründung angenommen, daß § 5 Abs. 2 BUrlG und die dieselbe Frage regelnden Rundungsbestimmungen in Tarifverträgen allgemein und nicht nur beim Teilurlaub für die Aufrundung von in Bruchteilen errechneten Urlaubsansprüchen heranzuziehen waren (Senat 14. Januar 1992 - 9 AZR 148/91 - AP BUrlG § 3 Nr. 5 = EzA BUrlG § 13 Nr. 52 und BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - BAGE 67, 218).
  • BAG, 14.01.1992 - 9 AZR 148/91

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Rollierendes Freizeitsystem

    Enthält der Tarifvertrag hierzu keine Regelungen, so sind die Arbeitstage zu den Werktagen rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen (Bestätigung und Fortführung von BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG und BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 - EzA § 13 BUrlG Nr. 50 = DB 1991, 1987, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).

    Diese Rechtsprechung hat der Achte Senat in seinem Urteil vom 14. Februar 1991 bestätigt und für Teilzeitarbeitsverhältnisse fortgeführt (- 8 AZR 97/90 - EzA § 13 BUrlG Nr. 50, zur Veröffentlichung für die Amtliche Sammlung bestimmt).

  • BAG, 22.10.1991 - 9 AZR 621/90

    Tariflicher Urlaubsanspruch - Berechnung der Urlaubsdauer

    Die tarifliche Regelung entspricht § 3 Abs. 2 BUrlG, mit der ebenfalls sichergestellt werden soll, daß für die Bestimmung des jeweiligen individuellen Urlaubsanspruchs nur die Tage heranzuziehen sind, an denen der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsverhältnis zur Arbeit verpflichtet ist (vgl. BAGE 54, 141 = AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAGE 57, 366 = AP Nr. 3 zu § 8 BUrlG; vgl. außerdem BAG Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 97/90 -, BAGE 67, 217, EzA § 13 BUrlG Nr. 50).
  • LAG Düsseldorf, 15.11.2016 - 14 Sa 541/16

    Altersteilzeit; Freistellungsphase; Urlaubsansprüche; Abgeltung; Kürzung

    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze müssen daher aus den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes erst entwickelt werden (BAG 14.02.1991 - 8 AZR 97/990 -, AP BUrlG § 3 Teilzeit Nr. 1, NZA 1991, 777).
  • ArbG Essen, 08.03.2018 - 1 Ca 2868/17

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung

    Die insoweit maßgeblichen Grundsätze müssen daher aus den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes erst entwickelt werden (BAG 14.02.1991 - 8 AZR 97/990 -, , NZA 1991, 777).
  • LAG Düsseldorf, 29.06.2020 - 9 Sa 261/20

    Tarifauslegung, Urlaubsabgeltung, Zusätzliche Urlaubstage für Referententätigkeit

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der die erkennende Kammer auch hier wiederum in vollem Umfange folgt, gilt Folgendes: Enthält ein Tarifvertrag keine Regelungen zur Umwandlung des Urlaubsanspruchs eines vollzeitbeschäftigten in den eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, sind die für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer maßgebenden Arbeitstage und die Arbeitstage, an denen ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zu arbeiten hat, rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen (BAG seit dem 27.01.1987 - 8 AZR 579/84, AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 97/90; BAG v. 15.03.2011 - 9 AZR 799/09, Rz. 15, BAGE 137, 221; BAG 19.01.2016 - 9 AZR 608/14, Rz. 14, AP Nr. 7 zu § 26 TVöD; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 339/17, Rz. 32, NZA 2019, 264).

    b)Enthält ein Tarifvertrag keine Regelungen zur Umwandlung des Urlaubsanspruchs eines vollzeitbeschäftigten in den eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers, sind - was bereits aufgezeigt worden ist - die für den vollbeschäftigten Arbeitnehmer maßgebenden Arbeitstage und die Arbeitstage, an denen ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zu arbeiten hat, rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen (BAG seit dem 27.01.1987 - 8 AZR 579/84, AP Nr. 30 zu § 13 BUrlG; BAG v. 14.02.1991 - 8 AZR 97/90; BAG v. 15.03.2011 - 9 AZR 799/09, Rz. 15, BAGE 137, 221; BAG 19.01.2016 - 9 AZR 608/14, Rz. 14, AP Nr. 7 zu § 26 TVöD; BAG 20.06.2018 - 4 AZR 339/17, Rz. 32, NZA 2019, 264).

  • LAG Saarland, 22.07.2015 - 1 Sa 39/15

    Urlaubsanspruch im Altersteilzeitarbeitsverhältnis - § 7 AltTZTV

  • LAG Hessen, 27.05.2013 - 17 Sa 93/13

    Altersteilzeit - Urlaub

  • BAG, 19.04.1994 - 9 AZR 713/92

    Urlaubsentgelt für eine Reinigungskraft während der Schulferien

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - L 8 R 309/15

    Streit im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens über die

  • LAG Nürnberg, 26.08.1992 - 4 (2) Sa 190/91

    Urlaubsanspruch; Lohnanspruch; Vergütungsanspruch; Arbeitsverhältnis;

  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 9.92

    Urlaubsanspruch - Kürzung - Teilzeitbeschäftigte - Berechnung

  • LAG Hamm, 16.01.2001 - 11 Sa 988/00

    Zulässigkeit der Anrechnung von fünf Arbeitsstunden pro Urlaubstag bei

  • LAG Hessen, 04.10.1991 - 13 Sa 11/91

    Urlaub: Urlaubsanspruch bei Eintagsarbeitsverhältnis

  • ArbG Herne, 12.05.2010 - 1 Ca 2572/09

    Urlaubsabgeltung nach Arbeitsunfähigkeit

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