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   BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90   

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https://dejure.org/1991,442
BAG, 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 (https://dejure.org/1991,442)
BAG, Entscheidung vom 14.02.1991 - 8 AZR 166/90 (https://dejure.org/1991,442)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 (https://dejure.org/1991,442)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch - Geltung eines Tarifvertrages, wenn der Arbeitgeber aus der Tarifvertragspartei ausscheidet, aber erst nachfolgend den Tarifvertrag beendet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertraglicher Urlaubsanspruch; Nachwirkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 4 Abs. 5, § 3; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer im Kraftdroschkenverkehr und Mietwagenverkehr mit Personenkraftwagen für das Land Nordrhein-Westfalen § 9
    Kein Wiederaufleben einzelvertraglicher Abreden bei Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband und späterer Beendigung des Tarifvertrags durch Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 67, 222
  • NZA 1991, 779
  • BB 1991, 1418
  • DB 1991, 2088
 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 261/08

    Nachbindung an einen Tarifvertrag

    bb) Aus dem Erfordernis der "anderen Abmachung" zur Ablösung des nachwirkenden Tarifvertrages ergibt sich, dass frühere arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die während der unmittelbaren und zwingenden Geltung eines Tarifvertrages verdrängt wurden, nicht automatisch wieder aufleben und das Arbeitsverhältnis im Nachwirkungszeitraum abweichend vom abgelaufenen Tarifvertrag gestalten können (BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222, 225; Däubler/Bepler TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 908; Däubler/Deinert aaO. § 4 Rn. 488; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 16; Kempen/Zachert/Kempen aaO. § 4 Rn. 565; ErfK/Franzen 9. Aufl. § 4 TVG Rn. 64; Hromadka/Maschmann/Wallner Der Tarifwechsel Rn. 298; Stein Tarifvertragsrecht Rn. 138; Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. I S. 878; Könitz Die Reichweite der Nachwirkung von Tarifverträgen nach § 4 Abs. 5 TVG S. 163; K. Schmidt RdA 2004, 152, 159; Frieges DB 1996, 1281; Frölich NZA 1992, 1105, 1111).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 546/95

    Tarifpluralität bei Nachwirkung eines Tarifvertrages

    Eine andere Abmachung ist nur bei einer positiven, das Arbeitsverhältnis erfassenden kollektivrechtlichen oder einzelvertraglichen Regelung gegeben (Urteil des Senats vom 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - BAGE 69, 119 = AP Nr. 22 zu § 4 TVG Nachwirkung, zu A I 3 der Gründe; Urteil des Achten Senats vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - AP Nr. 10 zu § 3 TVG).

    Die Nachwirkung des alten Tarifvertrages wird durch einen neuen Tarifvertrag beendet, wenn dieser konkret auf das jeweilige Arbeitsverhältnis anwendbar ist (Urteil vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - AP, aaO; Urteil des Senats vom 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 -, aaO; Urteil des Senats vom 18. März 1992 - 4 AZR 339/91 - AP Nr. 13 zu § 3 TVG).

    Der Achte Senat hat in seiner Entscheidung vom 14. Februar 1991 (- 8 AZR 166/90 - AP Nr. 10 zu § 3 TVG) ausgeführt, mit der Tarifbindung sei die einzelvertragliche Regelung verdrängt.

    Wenn man davon ausgeht, daß ein Abweichen von den Tarifnormen schon im Vorgriff auf die Nachwirkung möglich sein soll (vgl. Urteil des Achten Senats vom 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - AP, aaO), so kann das nur durch ausdrückliche Vereinbarung geschehen (Löwisch/Rieble, aaO; Hromadka/Maschmann/Wallner, aaO).

  • BAG, 01.07.2009 - 4 AZR 250/08

    Ablösung eines nachwirkenden Tarifvertrages

    bb) Aus dem Erfordernis der "anderen Abmachung" zur Ablösung des nachwirkenden Tarifvertrages ergibt sich, dass frühere arbeitsvertragliche Vereinbarungen, die während der zwingenden und unmittelbaren Geltung eines Tarifvertrages verdrängt wurden, nicht automatisch wieder aufleben und das Arbeitsverhältnis im Nachwirkungszeitraum abweichend vom abgelaufenen Tarifvertrag gestalten können (BAG 14. Februar 1991 - 8 AZR 166/90 - BAGE 67, 222; Däubler/Deinert TVG 2. Aufl. § 4 Rn. 488; Kempen/Zachert/Stein TVG 4. Aufl. § 4 Rn. 16; Kempen/Zachert/Kempen § 4 Rn. 565; ErfK/Franzen 9. Aufl. § 4 TVG Rn. 64; Hromadka/Maschmann/Wallner Der Tarifwechsel Rn. 298; Stein Tarifvertragsrecht Rn. 138; Gamillscheg Kollektives Arbeitsrecht Bd. I S. 878; Könitz Die Reichweite der Nachwirkung von Tarifverträgen nach § 4 Abs. 5 TVG S. 163; K. Schmidt RdA 2004, 152, 159; Frieges DB 1996, 1281; Frölich NZA 1992, 1105, 1111).
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