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BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91 |
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Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
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Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 10.12.1990 - 21 Ca 252/90
- LAG Hamburg, 03.07.1991 - 5 Sa 20/91
- BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 1023
Wird zitiert von ... (42) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 410/84
Weiterbeschäftigung bei Streit über Befristung
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Die Klägerin hat bereits im Hinblick auf die persönlichkeitsrechtliche Natur des Beschäftigungsanspruchs (vgl. dazu nachfolgend unter B II) gem. § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse an der Feststellung, daß in dem zurückliegenden Zeitraum eine Beschäftigungspflicht der Beklagten bestanden hat (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1985 - 2 AZR 410/84 - AP Nr. 19 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht, zu A der Gründe).Vielmehr muß der Arbeitgeber für diesen Fall zusätzliche Umstände anführen, aus denen sich sein überwiegendes Interesse einer Nichtbeschäftigung ergibt (…aaO, zu C II der Gründe; Senatsurteil vom 13. Juni 1985, aaO, zu B II 4 a der Gründe).
Der Weiterbeschäftigungsklage darf nur stattgegeben werden, wenn das Gericht gleichzeitig inzidenter feststellt, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst worden ist (…vgl. Beschluß des Großen Senats, aaO, zu C III der Gründe; Senatsurteil vom 13. Juni 1985, aaO, zu B II 4 b der Gründe).
Die hierfür angeführten Gründe gelten unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung, einer Befristung, einer auflösenden Bedingung oder eines Aufhebungsvertrages streitig ist (für den Fall der Befristung: Senatsurteil vom 13. Juni 1985, aaO, zu B II 5 der Gründe).
Er kann auch in diesem Fall unmittelbar eine Leistungsklage auf Weiterbeschäftigung erheben; die Unwirksamkeit der Befristung oder des Aufhebungsvertrages ist dann als Vorfrage zu prüfen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1985, aaO).
Diesen Anspruch kann die Klägerin nach § 259 ZPO geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1985, aaO, zu C der Gründe).
- BAG, 10.11.1988 - 2 AZR 215/88
Kündigung - Verhältnis zur Abmahnung
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Hierbei handelt es sich sämtlich um Pflichtverletzungen im Leistungsbereich, die in der Regel nur dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG abgeben können, wenn der Arbeitnehmer vorher wegen gleichartigem Fehlverhalten abgemahnt worden ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37, zu II 2 c der Gründe; jeweils m.w.N.).Das von der Beklagten angeführte Gespräch zwischen dem Betriebsrat und der Klägerin vom 28. Dezember 1989 kann deshalb nicht als ausreichende Abmahnung angesehen werden, weil es ausweislich des hierüber erstellten Protokolls an dem für eine kündigungsrelevante Abmahnung erforderlichen Hinweis fehlt, daß im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet sei (Warnfunktion der Abmahnung; vgl. dazu Senatsurteil vom 10. November 1988, aaO, zu II 2 a der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 22.12.1982 - 2 AZR 282/82
Lohnzahlungsanspruch
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
a) Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (vgl. BAGE 41, 229, 236 = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 17.01.1991 - 2 AZR 375/90
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Hierbei handelt es sich sämtlich um Pflichtverletzungen im Leistungsbereich, die in der Regel nur dann einen verhaltensbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG abgeben können, wenn der Arbeitnehmer vorher wegen gleichartigem Fehlverhalten abgemahnt worden ist (ständige Rechtsprechung des BAG; vgl. Urteil vom 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung, zu II 2 a der Gründe; Urteil vom 17. Januar 1991 - 2 AZR 375/90 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 37, zu II 2 c der Gründe; jeweils m.w.N.). - BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
1.a) Mit Beschluß vom 27. Februar 1985 (BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) hat der Große Senat auch für den Fall der nicht offensichtlich unwirksamen Kündigung einen Weiterbeschäftigungsanspruch über den Ablauf der Kündigungsfrist oder bei der fristlosen Kündigung über deren Zugang hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses anerkannt, wenn nicht überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. - BAG, 05.11.1965 - 3 AZR 116/65
Ruhegeldzusage - Einzelhandelskaufmann - Haftung des Arbeitgebers - Mangelnde …
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Da der Klageanspruch derselbe geblieben ist, liegt ein Fall der Klageeinschränkung im Sinne des § 264 Nr. 2 ZPO vor, die auch noch in der Revisionsinstanz vorgenommen werden kann (vgl. BAGE 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe). - BAG, 24.01.1985 - 2 AZR 317/84
Verzicht auf tarifliches Widerrufsrecht durch Auflösungsvertrag - Wirksamkeit …
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Auch in der Ankündigung einer ordentlichen Kündigung liegt eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 und 3 der Gründe), durch die die Klägerin zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages bestimmt werden sollte. - BAG, 23.02.1966 - 4 AZR 447/64
Vermittlungsdienst eines Arbeitsamtes - Gründliche Fachkenntnisse - …
Auszug aus BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91
Auch in der Ankündigung einer ordentlichen Kündigung liegt eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB (Senatsurteil vom 24. Januar 1985 - 2 AZR 317/84 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel, zu III 2 und 3 der Gründe), durch die die Klägerin zum Abschluß eines Aufhebungsvertrages bestimmt werden sollte.
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung - …
Es reicht aus, dass die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnungs- und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (…BAG 13. Dezember 2007 - 2 AZR 818/06 - Rn. 41, aaO; 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - zu B I 2 b bb der Gründe, EzA BGB § 123 Nr. 36) . - BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 57/17
Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Klagefrist
Entscheidend ist die besondere Interessenlage während des Streits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses (BAG Großer Senat 27. Februar 1985 - GS 1/84 - zu C II 3 der Gründe, BAGE 48, 122; 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - zu B II 2 der Gründe) .Dies gilt unabhängig davon, aufgrund welchen Beendigungstatbestands der Fortbestand streitig ist (für den Aufhebungsvertrag vgl. BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - aaO) .
- BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 147/00
Berufungsurteil ohne Tatbestand - fristlose Kündigung wegen unentschuldigten …
Was schließlich die vom Landesarbeitsgericht geprüften Abmahnungen anbelangt, so wird zu beachten sein, daß eine Abmahnung nur hinsichtlich der zum Zeitpunkt ihrer Erteilung vorliegenden und bekannten Gründe zum Verzicht auf das Kündigungsrecht führt; abgemahnte Verhaltensmängel behalten dann rechtliche Bedeutung, wenn später weitere erhebliche Umstände eintreten oder bekannt werden, insbesondere der Arbeitnehmer weitere gleichartige Pflichtverletzungen begeht (vgl. BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 10. November 1988 - 2 AZR 215/88 - EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 18).
- LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
Abmahnung - Ermahnung - Flüchtigkeitsfehler - Nachlässigkeiten - …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist es für eine negative Prognose ausreichend, wenn die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnungs- und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 818/06, juris, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 16. Januar 1992, Az. 2 AZR 412/91, ebenfalls juris). - BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06
Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und …
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es für eine negative Prognose ausreichend, wenn die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnung und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (Senat 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36, zu B I 2 b bb der Gründe). - BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05
Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags
Der Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrags streitig ist (BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA BGB § 123 Nr. 36; 21. März 1996 - 2 AZR 543/95 - AP BGB § 123 Nr. 42). - BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93
Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher …
Eine Drohung i.S. des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird (vgl. BAGE 41, 229, 236 [BAG 22.12.1982 - 2 AZR 282/82] = AP Nr. 23 zu § 123 BGB, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.; BAG Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36).Das Bundesarbeitsgericht ist dem bisher nicht gefolgt (BAG Urteil vom 16. Februar 1983 - 7 AZR 134/81 - AP Nr. 22 zu § 123 BGB; offengelassenUrteil vom 30. Januar 1986 - 2 AZR 196/85 - NZA 1987, 91;Urteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - AP, aaO; vgl. auch BGH Urteil vom 7. Juni 1988 - IX ZR 245/86 - AP Nr. 33 zu § 123 BGB).
- BAG, 21.03.1996 - 2 AZR 543/95
Aufhebungsvertrag
Es handelt sich um eine noch in der Revisionsinstanz zulässige Klageeinschränkung i.S. des § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BAGE 17, 331, 334 = AP Nr. 104 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23).Es ist nicht erforderlich, daß die angekündigte Kündigung, wenn sie ausgesprochen worden wäre, sich in einem Kündigungsschutzprozeß als rechtsbeständig erwiesen hätte (…vgl. die Senatsurteile vom 30. September 1993, aaO; vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 = RzK I 9 i Nr. 23; vom 9. März 1995 - 2 AZR 644/94 - BB 1996, 434).
Der Beschluß des Großen Senats vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) zum allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch gilt auch, wenn die Parteien nicht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung des Arbeitgebers streiten, sondern der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses wegen eines Aufhebungsvertrages streitig ist (Senatsurteil vom 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 -, aaO).
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
- "Juris"-Rn. 39]; 16.1.1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 25]; s. zur Judikatur der Ziviljustiz im selben Sinne schon RG 1.12.1914 - VII 432/14 - JW 1915, 238: "Dass die Äußerung eine, allenfalls verhüllte, Drohung enthielt, ist einwandfrei dargelegt.- "Juris"-Rn. 39]; 16.1.1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 25]; s. zur Judikatur der Ziviljustiz im selben Sinne schon RG 1.12.1914 - VII 432/14 - JW 1915, 238: "Dass die Äußerung eine, allenfalls verhüllte, Drohung enthielt, ist einwandfrei dargelegt.
- "Juris"-Rn. 39]; 16.1.1992 - 2 AZR 412/91 - EzA § 123 BGB Nr. 36 [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 25]; s. zur Judikatur der Ziviljustiz im selben Sinne schon RG 1.12.1914 - VII 432/14 - JW 1915, 238: "Dass die Äußerung eine, allenfalls verhüllte, Drohung enthielt, ist einwandfrei dargelegt.
- LAG Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 17 Sa 74/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag
bbb) Dieser allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch besteht nicht nur, wenn über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten wird, sondern auch bei einem Streit über andere Beendigungstatbestände, etwa über eine Befristung, eine auflösende Bedingung oder einen Aufhebungsvertrag (vgl. BAG 16. Januar 1992 - 2 AZR 412/91 - Rn. 34). - BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 644/94
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines …
- LAG Hamm, 21.10.1993 - 17 Sa 437/93
Kündigung; Auflösungsvertrag; Anfechtung ; Drohung
- LAG Hamm, 17.02.2006 - 10 Sa 1869/05
außerordentliche und ordentliche Kündigung, Arbeitsverweigerung und …
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.03.2011 - 25 Sa 2641/10
Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Arbeitsverweigerung - …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.10.2008 - 6 Sa 158/08
Kündigung, verhaltensbedingt, Pflichtverletzung, Nebenpflicht, …
- LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 46/15
Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag
- LAG Hamm, 30.11.1995 - 4 Sa 634/95
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Voraussetzungen und Folgen eines …
- LAG Düsseldorf, 26.01.1993 - 16 Sa 1037/92
Aufhebungsvertrag: Anfechtung - Begriff der Drohung
- OLG Köln, 21.11.2012 - 2 U 16/12
Pflichten eines Rechtsanwalts im Kündigungsschutzverfahren
- ArbG Köln, 01.06.1993 - 16 Ca 9583/92
- LAG Hessen, 20.01.2011 - 5 Sa 342/10
Verhaltensbedingte Kündigung - Beleidigung - Schädigung der Arbeitgeberin
- LAG Brandenburg, 16.10.1997 - 3 Sa 196/97
Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages nach bereits erklärter Kündigung; …
- OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 U 64/08
Anwaltshaftung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt, …
- LAG Hamm, 28.02.2013 - 15 Sa 1275/12
Mobbingvorwurf als Kündigungsgrund - unsubstantiierter Mobbingvorwurf
- LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94
Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1383/03
Interessenabwägung bei Fehlverhalten
- LAG Hamm, 12.04.1994 - 6 Sa 1839/93
Kündigung: verhaltensbedingte Kündigung wegen Veröffentlichung eines …
- LAG Baden-Württemberg, 19.05.1995 - 19 Sa 23/95
Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Drohung
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2011 - 9 Sa 110/11
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Missachtung einer Dienstanweisung - …
- LAG Schleswig-Holstein, 15.09.2010 - 6 Sa 47/10
Kündigung, verhaltensbedingt, Busfahrer, Pflichtverletzung, …
- LAG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 15 Sa 12/04
Anfechtung einer Ausscheidensvereinbarung durch Arbeitnehmer welchem wegen …
- LAG Hamm, 05.06.1998 - 5 Sa 1397/97
Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags; Inanspruchnahme des Schreibdienstes …
- ArbG Trier, 28.11.2007 - 4 Ca 1179/07
- LAG Schleswig-Holstein, 11.05.2004 - 5 Sa 170c/02
Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte eines Oberarztes; …
- LAG Hessen, 19.10.2015 - 16 Sa 721/15
Voraussetzungen einer verhaltensbedingten Kündigung
- OLG Stuttgart, 16.05.1997 - 2 U 229/96
Schadensersatz wegen Verletzung des Alleinvertretungsrechtes; Schriftform …
- LAG Hamm, 11.11.1992 - 3 Sa 1141/92
Arbeitsverhältnis; Beendigung; Aufhebungsvertrag; Tarifvertrag; Kündigung; …
- LAG Schleswig-Holstein, 12.06.2007 - 5 Sa 96/07
Fristlose Arbeitnehmerkündigung bei schlechter Arbeitsleistung zulässig?
- LAG Bremen, 18.02.1998 - 2 Sa 178/97
Unwirksamkeit eines Aufhebungsvertrages
- ArbG Berlin, 29.06.2006 - 38 Ca 4902/06
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen arglistiger Täuschung oder …
- ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2005 - 8 Ca 5937/04
- AG Tettnang, 17.11.1995 - 3 C 1205/95