Rechtsprechung
BSG, 27.11.1991 - 4/1 RA 65/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Ausbildungsausfallzeit bei in der DDR abgelegter juristischer Diplomprüfung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Juristische Diplomprüfung der DDR - Jurastudium - Ausbildungsausfallzeit - Ausfallzeit
Verfahrensgang
- SG Berlin, 08.11.1989 - S 6 An 2537/88
- BSG, 27.11.1991 - 4/1 RA 65/90
Papierfundstellen
- NZA 1992, 186
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (16)
- BSG, 22.09.1981 - 1 RA 37/80
Hochschulausbildung - Ausfallzeit - Ausbildung - Zulassung als Rechtsanwaltes - …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38;… BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.Dies gilt erst recht, wenn ein Studium nur der Vertiefung, Auffrischung oder gar dem erstmaligen Erwerb der Kenntnisse gilt, deren Nachweis eine bereits erfolgreich abgelegte Abschlußprüfung dient (…ähnlich Zweng/Scheerer/Buschmann, Rentenversicherung, 2. Aufl 36. Lieferung, § 1259 Anm II 8 B; zur Fort- und Weiterbildung BSGE 52, 131, 132 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150).
Maßgeblich ist vielmehr, ab welchem Zeitpunkt dem Versicherten der Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet ist (vgl im Ergebnis so bereits BSGE 52, 131, 133 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 151;… BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; Urteil des Senats vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 S 7).
Die von der Klägerin an der FU B. aufgewendete Zeit honoriert der Gesetzgeber nicht durch die Anerkennung als Ausfallzeit, sondern weist sie - wie zB notwendige Ausbildungszeiten, die die gesetzlichen Zeitgrenzen überschreiten - dem persönlich zu verantwortenden Lebensbereich des Versicherten zu (BSGE 52, 131, 132 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150).
- BSG, 15.10.1985 - 11a RA 44/84
Begonnenes zweisemestriges Studium zur Erlangung der Lehrbefähigung in einem …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Sie rügt eine Verletzung des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG und trägt vor, die bloß formale Gleichstellung ihrer Diplomprüfung mit der Ersten juristischen Staatsprüfung führe nicht dazu, daß ihre Berufsausbildung bereits mit dieser Gleichstellung abgeschlossen war, denn nicht bereits hierdurch, sondern erst durch ihr "Ergänzungsstudium" an der FU B. sei ihr der Weg ins Berufsleben eröffnet gewesen (Hinweis auf BSGE 59, 27 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92).Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259; BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).
Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (…BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38; BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.
Maßgeblich ist vielmehr, ab welchem Zeitpunkt dem Versicherten der Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet ist (…vgl im Ergebnis so bereits BSGE 52, 131, 133 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 151; BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247; Urteil des Senats vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 S 7).
- BSG, 18.09.1963 - 1 RA 166/60
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Sieht ein Studiengang - wie derjenige der Rechtswissenschaft - eine Abschlußprüfung vor, so weist allein das Bestehen dieser Prüfung den Ausbildungserfolg nach (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259;… BSGE 59, 27, 28 = SozR 2200 § 1259 Nr. 92 S 247;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 86 S 231;… BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 14 S 53).Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (…BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38;… BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (…BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen.
- BSG, 28.06.1979 - 1 RA 51/78
Abschluß einer Fachschulausbildung - Abschlußprüfung
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Dabei hat die Beklagte - auch insoweit zu Gunsten der Klägerin - nicht geprüft, ob die DDR-Hochschulausbildung für ihr Berufsleben tatsächlich von Nutzen gewesen ist (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111) oder ob die hochschulrechtlichen Voraussetzungen der vom Senator für Justiz ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigung tatsächlich vorlagen (zu den Voraussetzungen der Anerkennung des DDR-Juristen-Diploms vgl § 92 Abs. 2 , Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz vom 28. Oktober 1961, BGBl I S 1883, idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 10. Mai 1971, BGBl I S 445, § 1 Abs. 1 Satz 1, 3 , § 20 Abs. 2 Flüchtlingshilfegesetz idF vom 15. Mai 1971, BGBl I S 682;… zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften - insbesondere des § 92 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz - neben § 112 DRiG vgl BVerwG MDR 1970, 263 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - I C 71/67 -, ablehnend: Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz , 4. Aufl 1988, § 112 RdZiff 1, 2; zur Gleichstellung des Abschlusses eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Diplom-Jurist nach der Herstellung der Einheit Deutschlands vgl Art. 8 Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III 8 Buchst y, gg des Einigungsvertrages, BGBl 1990 Teil II S 889, 931).Entgegen der Ansicht der Klägerin ist dies nicht erst dann der Fall, wenn der Versicherte die (seiner Meinung nach) hierfür erforderlichen Kenntnisse tatsächlich besitzt; dies würde nämlich uU langwierige und schwierige Ermittlungen des Versicherungsträgers erfordern, die der Praktikabilität des Rentenverfahrens abträglich wären und zu einer weitgehenden Kasuistik führen müßten (BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111).
- BSG, 03.11.1982 - 1 RA 3/82
Rentensteigernde Anrechnung des Besuchs eines Predigerseminars als Ausfallzeit; …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Das Bundessozialgericht (BSG) hat es deshalb etwa abgelehnt, den Besuch einer Steuerfachschule durch einen bereits zugelassenen Rechtsanwalt zur Weiterbildung (…BSGE 52, 131 = SozR 2200 § 1259 Nr. 56 S 150), ein Zweit- oder Zusatzstudium (…BSG SozR 2200 § 1259 Nr. 38;… BSGE 59, 27, 28 ff = SozR 2200 § 1259 Nr. 92), einen berufspraktischen Ausbildungsabschnitt (BSGE 54, 162, 165 = SozR 2200 § 1259 Nr. 71: Predigerseminar nach Abschluß eines evangelischen Theologiestudiums) oder eine Assistententätigkeit während eines Promotionsverfahrens (…BSGE 20, 35, 36 = SozR Nr. 9 zu § 1259) als weitere Ausfallzeit anzuerkennen. - BSG, 29.08.1991 - 4 RA 87/90
Anrechnung von Zeiten des militärischen Dienstes und der Kriegsgefangenschaft als …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten kann dagegen erst bei Eintritt des Versicherungsfalles entschieden werden (§ 104 Abs. 3 AVG in der ab 1. Januar 1987 geltenden Fassung; Urteile des Senats vom 29. August 1991 - 4 RA 87/90 und vom 21. März 1991 - 4/1 RA 35/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen - jeweils mwN). - BSG, 08.07.1970 - 11 RA 164/67
Versicherungskarte - Vermerk von Ersatzzeiten - Vermerk von Ausfallzeiten - …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Vielmehr geht es ihr bislang nur um die Vormerkung, daß diese Zeit eine Ausfallzeittatsache iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG idF des Art. 1 § 2 Nr. 13 des Rentenreformgesetzes ( RRG ) vom 16. Oktober 1972 (BGBl I S 1965) ist (…dazu BSGE 56, 151 = SozR 2200 § 1259 Nr. 82 S 225; BSGE 31, 226 ff = SozR Nr. 30 zu § 1259 RVO ). - BVerwG, 16.10.1969 - I C 71.67
Anerkennung ausländischer juristischer Prüfungen in Deutschland - Anforderungen …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Dabei hat die Beklagte - auch insoweit zu Gunsten der Klägerin - nicht geprüft, ob die DDR-Hochschulausbildung für ihr Berufsleben tatsächlich von Nutzen gewesen ist (…BSGE 48, 219, 222 = SozR 2200 § 1259 Nr. 42 S 111) oder ob die hochschulrechtlichen Voraussetzungen der vom Senator für Justiz ausgestellten Gleichwertigkeitsbescheinigung tatsächlich vorlagen (zu den Voraussetzungen der Anerkennung des DDR-Juristen-Diploms vgl § 92 Abs. 2 , Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz vom 28. Oktober 1961, BGBl I S 1883, idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin vom 10. Mai 1971, BGBl I S 445, § 1 Abs. 1 Satz 1, 3 , § 20 Abs. 2 Flüchtlingshilfegesetz idF vom 15. Mai 1971, BGBl I S 682; zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften - insbesondere des § 92 Abs. 3 Bundesvertriebenengesetz - neben § 112 DRiG vgl BVerwG MDR 1970, 263 - Urteil vom 16. Oktober 1969 - I C 71/67 -, ablehnend: Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz , 4. Aufl 1988, § 112 RdZiff 1, 2; zur Gleichstellung des Abschlusses eines rechtswissenschaftlichen Studiums als Diplom-Jurist nach der Herstellung der Einheit Deutschlands vgl Art. 8 Anlage I Kapitel III Sachgebiet A Abschnitt III 8 Buchst y, gg des Einigungsvertrages, BGBl 1990 Teil II S 889, 931). - BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88
Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2 …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Abgesehen davon, daß ein Herstellungsanspruch nicht zu einer dem Gesetz und Recht widersprechenden Handlung eines Sozialleistungsträgers führen darf (vgl BSGE 66, 258, 265 = SozR 3-4100 § 125 Nr. 1 mwN), hat der Senator für Justiz des Landes Berlin gegenüber der Klägerin weder eine Aussage über die Anrechenbarkeit des von ihm ua empfohlenen Studiums der Rechtswissenschaft als Ausfallzeit iS des § 36 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst b AVG getroffen noch hat er die Anerkennung der DDR-Diplom-Prüfung als der Ersten juristischen Staatsprüfung gleichwertig von einem weiteren Studium an der FU B. oder an einer sonstigen deutschen Hochschule (rechtlich) abhängig gemacht. - BSG, 21.03.1991 - 1 RA 35/90
Verbot der Vorwegnahme der Rentenberechnung vor einem …
Auszug aus BSG, 27.11.1991 - 1 RA 65/90
Über die Anrechnung und Bewertung der im Versicherungsverlauf enthaltenen Daten kann dagegen erst bei Eintritt des Versicherungsfalles entschieden werden (§ 104 Abs. 3 AVG in der ab 1. Januar 1987 geltenden Fassung; Urteile des Senats vom 29. August 1991 - 4 RA 87/90 und vom 21. März 1991 - 4/1 RA 35/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen - jeweils mwN). - BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 84/86
Arbeitsverhältnis - Auflösung - Arbeitslosigkeit - Arbeitslosengeld - Meldung - …
- BSG, 29.03.1990 - 4 RA 37/89
- BSG, 09.02.1984 - 11 RA 6/83
Vormerkung einer Ausfallzeit - Ausfallzeittatbestand - Ausbildung - …
- BSG, 04.04.1979 - 12 RK 16/78
Ausfallzeit - Hochschulausbildung - Mehrere Ausbildungen
- BSG, 29.08.1984 - 1 RA 31/83
Fachschulausbildung - Vorzeitige Beendigung einer Ausbildung - Abschluß einer …
- BSG, 16.12.1975 - 11 RA 208/74
Anrechnung - Ausfallzeit - Abschluß einer Hochschulausbildung
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 67/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 34;… vgl hierzu auch BSG SozR 3- 2600 § 58 Nr. 9 S 49 f), mit der die Klägerin die Vormerkung einer - weiteren - (Ausbildungs-)Anrechnungszeit vom 28. Juli bis 31. August 1988 begehrt, hat keinen Erfolg.Mithin sind nur solche Zeiten berücksichtigungsfähig, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der (Hochschul-)Ausbildung ist demnach auch, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, grundsätzlich die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fachschule oder eine Hochschule besucht hat.
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 121/95
Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur als rentenrechtliche Zeit
Denn hierfür komme nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung in Betracht, nämlich diejenige, die zu dem Abschluß geführt habe, der den Weg in das Berufsleben eröffnet habe (…Hinweis auf BSG SozR 2200 § 1259 Nrn 38, 92; BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9).Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -, SozSich 1991, 352, und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -, SozSich 1991, 31; jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitäts-spezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfaches aneignet und dieses Studium durch das vorgeschriebene oder übliche Examen oder - soweit ein solches weder vorgeschrieben noch üblich ist - durch eine gleichgestellte Leistung erfolgreich in dem Sinne abschließt, daß ihm regelmäßig der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist.
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 14/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
a) § 58 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b SGB VI setzt sowohl den Besuch einer Hochschule als auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, das den Weg ins Berufsleben (rechtlich) ermöglicht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 36;… SozR 3-2600 § 248 S 8;… SozR 2200 § 1259 Nr. 96 S 255).Berücksichtigungsfähig sind nur solche Zeiten, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der Ausbildung ist mithin auch grundsätzlich, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fach- oder eine Hochschule besucht hat.
Hieraus folgt, daß die vom Kläger begehrte Anerkennung für Zeiten bis zur Exmatrikulation, also für Zeiten nach Beendigung der Ausbildung infolge des bestandenen Examens nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl entsprechend zur Beendigung der Ausbildung eines Diplom-Juristen nach bestandener Prüfung: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f).
- BSG, 13.06.2013 - B 13 R 454/12 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - versehentliches Übergehen eines …
Die Hochschulausbildung ende grundsätzlich mit dem Tag des Bestehens der Abschlussprüfung (Hinweis auf stRspr, zB BSG vom 27.11.1991 - 4/1 RA 65/90 - vom 16.12.1997 - 4 RA 67/97) . - BSG, 16.12.1997 - 4 RA 65/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
a) § 58 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b SGB VI setzt sowohl den Besuch einer Hochschule als auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, das den Weg ins Berufsleben (rechtlich) ermöglicht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 36;… SozR 3-2600 § 248 S 8;… SozR 2200 § 1259 Nr. 96 S 255).Berücksichtigungsfähig sind nur solche Zeiten, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der Ausbildung ist mithin auch grundsätzlich, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fach- oder eine Hochschule besucht hat.
Hieraus folgt, daß die vom Kläger begehrte Anerkennung für Zeiten bis zur Exmatrikulation, also für Zeiten nach Beendigung der Ausbildung infolge des bestandenen Examens nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl entsprechend zur Beendigung der Ausbildung eines Diplom-Juristen nach bestandener Prüfung: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f).
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 69/97
Voraussetzungen für eine Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI
a) § 58 Abs. 1 Nr. 4 Buchst b SGB VI setzt sowohl den Besuch einer Hochschule als auch ein erfolgreich abgeschlossenes Studium voraus, das den Weg ins Berufsleben (rechtlich) ermöglicht (vgl hierzu BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 36;… SozR 3-2600 § 248 S 8;… SozR 2200 § 1259 Nr. 96 S 255).Berücksichtigungsfähig sind nur solche Zeiten, die der "Ausbildung" dienen; das Ende der Ausbildung ist mithin auch grundsätzlich, worauf die Beklagte zutreffend hingewiesen hat, die Abschlußprüfung (vgl hierzu entsprechend: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f); dies gilt unabhängig davon, ob der Versicherte eine Fach- oder eine Hochschule besucht hat.
Hieraus folgt, daß die vom Kläger begehrte Anerkennung für Zeiten bis zur Exmatrikulation, also für Zeiten nach Beendigung der Ausbildung, nach erfolgreich bestandenem Examen nicht berücksichtigungsfähig sind (vgl entsprechend zur Beendigung der Ausbildung eines Diplom-Juristen nach bestandener Prüfung: BSG SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 35 f).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2009 - L 2 R 195/07
Anrechnungszeit; Anrechnungszeittatbestand; Aufbaustudium; EG; EU; Europäische …
Berücksichtigung finden kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 27.11.1991, 4/1 RA 65/90,…">1259%20RVO%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 3-2200 § 1259 RVO Nr. 9 mwN) grundsätzlich nur eine einzige erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung als Anrechnungszeit. Hierbei ist die Hochschulausbildung nur bis zu dem Abschluss zu berücksichtigen, der den Weg ins Berufsleben erstmals rechtlich eröffnet (BSG, Urteil vom 27.11.1991, 4/1 RA 65/90, aaO).
Dass dabei nicht die "rechtlichen" Verhältnisse im Ausland - hier: Frankreich - maßgeblich sind, ergibt sich bereits aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 27. November 1991 (Urteil, 4/1 RA 65/90, SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9), der sich der Senat insoweit anschließt.
- BSG, 31.07.1997 - 4 RA 76/96
Planmäßige wissenschaftliche Aspirantur kein Tatbestand einer rentenrechtlichen …
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG (stellvertretend SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9;… SozR 2200 § 1259 Nr. 100; Urteile vom 28. November 1990 - 4 RA 42/90 -, SozSich 1991, 352 und vom 29. März 1990 - 4 RA 37/89 -, SozSich 1991, 31, jeweils mwN) ist dieser Anrechnungszeittatbestand nur erfüllt, wenn ein immatrikulierter Student an einer Hochschule durch Teilnahme an den universitätsspezifischen Lehrveranstaltungen sich die Inhalte seines Studienfachs derart aneignet (und dieses Studium erfolgreich in dem Sinne abschließt), daß ihm erstmals der Weg in einen seiner bisherigen Ausbildung entsprechenden Beruf eröffnet ist. - BSG, 04.08.1998 - B 4 RA 8/98 R
Ausbildungsanrechnungszeit wegen Schulbesuch nach Ablegung der Abschlußprüfung …
Die kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (vgl Bundessozialgericht in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9 S 34 und SozR 3-2600 § 58 Nr. 9 S 49 f), mit der der Kläger die Vormerkung eines weiteren (Ausbildungs-)Anrechnungszeittatbestandes vom 28. Juni bis 31. August 1971 begehrt, kann mit der von den Vorinstanzen gegebenen Begründung keinen Erfolg haben. - LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 R 3058/11 Der Hochschulbesuch ende jedoch, abgesehen von einem tatsächlichen Abbruch, stets mit der für das Studium vorgesehenen letzten Abschlussprüfung, sei es eine Hochschulprüfung, eine Staatsprüfung oder eine Promotion (Verweis auf BSG…, Urteil vom 18. September 1963 - 1 RA 166/60 - in SozR Nr. 9 zu § 1259 RVO; Urteil vom 27. November 1991 - 4/1 RA 65/90 - in SozR 3-2200 § 1259 Nr. 9).
Das Ende der Hochschulausbildung ist demnach grundsätzlich der Tag des Bestehens der Abschlussprüfung (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 27. November 1991 - 4/1 RA 65/90 - a.a.O. und 16. Dezember 1997 - 4 RA 67/97 - a.a.O. m.w.N.).
- BSG, 25.03.1998 - B 5/4 RA 85/97 R
Anrechnungszeit - Zeit nach Ablegung der Diplomprüfung an einer Hochschule der …
- LSG Baden-Württemberg, 15.11.2011 - L 13 R 5230/09
- BSG, 25.03.1997 - 4 RA 48/96
Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit - Anrechenbarkeit eines …
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 24/96
- BSG, 31.07.1997 - 4 RA 22/96
Wert des Rechts auf Regelaltersrente - Rentenrechtliche Beurteilung des Zeitraums …
- LSG Sachsen, 20.06.2001 - L 4 RA 25/01
Anerkennung der Zeit einer Hochschulaspirantur als rentenrechtliche Zeit; …
- BSG, 24.10.1996 - 4 RA 83/95
- LSG Baden-Württemberg, 03.08.2011 - L 5 R 1736/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2014 - L 1 R 122/11
Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bildung einer Einigungsstelle und der dorthin von seiten des Betriebsrates und des Arbeitgebers zu entsendender Beisitzer; Bestellung des Vorsitzes einer Einigungsstelle; Bedarf zur Bildung einer Einigungsstelle bei Scheitern der Verhandlungen; Umfang der ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ArbGG § 98; BetrVG § 76 Abs. 2 Satz 2, Satz 3
Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 28.06.1991 - 7 BV 2/91
- LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91
Papierfundstellen
- NZA 1992, 186
- BB 1991, 2451
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (20)
- BAG, 10.04.1984 - 1 ABR 69/82
Mitbestimmung bei Zugangssicherungssystem
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 20.06.1975 - 8 TaBV 38/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Bremen, 02.07.1982 - 1 TaBV 7/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG München, 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86
Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung des Betriebsrats
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 25.02.1987 - 1 TaBV 1/87
"Offensichtliche Unzuständigkeit" einer Einigungsstelle; Voraussetzungen für das …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG München, 15.07.1975 - 5 TaBV 27/75 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 04.11.1988 - 17 (6) TaBV 114/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Baden-Württemberg, 04.10.1984 - 11 TaBV 4/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamburg, 07.03.1985 - 1 TaBV 1/84
Notwendigkeit der Prüfung der Zuständigkeit der Einigungsstelle im Verfahren nach …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG München, 30.10.1985 - 8 TaBV 15/85
Rauchverbot; Stationsdienstzimmer einer Klinik; Mitbestimmungsrecht
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 06.11.1985 - 4 AZR 233/84
Versagung der Berufung auf die Versäumung einer gesetzlichen Ausschlussfrist bei …
- LAG Düsseldorf, 21.12.1981 - 20 TaBV 92/81
Einigungsstelle
- LAG Düsseldorf, 22.02.1985 - 2 TaBV 1/85
- LAG Berlin, 18.02.1980 - 9 TaBV 5/79
Offensichtliche Unzuständigkeit der betriebsverfassungsrechtlichen …
- LAG Hamm, 08.04.1987 - 12 TaBV 17/87
Einigungsstelle; Besetzung der Einigungsstelle; Beisitzer; Auswahl der …
- LAG München, 14.03.1989 - 2 TaBV 53/88
Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Zuständigkeit der Einigungsstelle; …
- LAG Schleswig-Holstein, 17.11.1988 - 6 TaBV 30/88
Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Nachteilsausgleich ; …
- ArbG Düsseldorf, 09.01.1980 - 10 BV 79/79
- LAG Hamm, 04.12.1985 - 3 TaBV 101/85
- LAG München, 31.01.1985 - 9 TaBV 27/84
Unzuständigkeit der Einigungsstelle; Einigungsstellenverfahren; Beweisaufnahme
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.04.2014 - 4 TaBV 638/14
Einigungsstelle - Unzuständigkeit - Verhandlungsunwilligkeit des Arbeitgebers
Zwar muss vor Anrufung der Einigungsstelle eine gütliche Einigung versucht worden sein, wobei streitig ist, ob anderenfalls das Rechtsschutzinteresse fehlt und der Antrag ist unzulässig ist (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 21;… GK-ArbGG/Schleusener § 98 Rn. 8) oder ob das Fehlen eines gütlichen Einigungsversuchs zur offensichtlichen Unzuständigkeit der Einigungsstelle und damit zur Unbegründetheit des Antrag führt (vgl. LAG Hamm 11.01.2010 10 TaBV 99/09 - LAGE 98 ArbGG 1979 Nr. 57; LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/95 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41).Nach Sinn und Zweck des gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 98 ArbGG, den Betriebsparteien im Konfliktfall möglichst zügig und ohne weitere Verzögerung durch eine der Betriebsparteien eine Einigungsstelle zur Seite zu stellen, ist die Anrufung der Einigungsstelle dann möglich, wenn eine der Betriebsparteien aufgrund des bisherigen Verhaltens der anderen Partei die weitere Führung von Verhandlungen für aussichtslos hält, das Scheitern der Verhandlungen erklärt und die Einigungsstelle anruft; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Hamm 10. Juli 2011 - 10 TaBV 41/11 - juris LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/95 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41).
- LAG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - 13 TaBV 15/05
Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit; Rechtsanspruch als Gegenstand …
Die Einigungsstelle soll aber selbst nach diesen Auffassungen ausnahmsweise ohne substanziellen innerbetrieblichen Verhandlungsversuch sofort angerufen bzw. gerichtlich bestellt werden können, wenn sich einer der Betriebspartner auf Verhandlungen überhaupt nicht einlässt oder seine Kooperationsbereitschaft schwindet (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186 zu dem spezifischen Problem des Rechtsschutzinteresses; LAG Schleswig-Holstein 17.11.1988 - 6 TaBV 30/88 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 13, das die Frage dogmatisch allerdings nicht dem Rechtsschutzbedürfnis, sondern der offensichtlichen Unzuständigkeit nach § 98 Abs. 1 Satz 2 ArbGG und damit der Begründetheit zuordnet).Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt umgekehrt auch nicht, wenn die zunächst verhandlungsunwillige Seite während des laufenden Bestellungsverfahrens zeitweise Verhandlungsbereitschaft signalisiert, wie Herr P. dies im Zuge des Abbruchs des gescheiterten Vieraugengesprächs tat (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186).
- LAG Hessen, 13.09.2005 - 4 TaBV 86/05
Zuständigkeit der Einigungsstelle - Verhandlungspflicht - Anzahl der Beisitzer
Zwar wird diese Auffassung auch von Teilen der Rechtsprechung und der Literatur vertreten (vgl. etwa LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21, zu b; LAG Hamburg 27. Oktober 1997 - 4 TaBV 6/97 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 30, zu c; LAG Hamm 09. August 2004 - 10 TaBV 81/04 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 43, zu B II 2;… Pünnel in Pünnel/Isenhardt Die Einigungsstelle des Betriebsverfassungsgesetzes 1972 4. Aufl. Rz 33;… ErfK-Eisemann 5. Aufl. § 98 ArbGG Rz 2;… Hauck in Hauck/Helml ArbGG 2. Aufl. § 98 Rz 2;… Richardi BetrVG 9. Aufl. § 76 Rz 64).Verbreitet wird in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte ohnehin angenommen, dass jede Betriebspartei in ihrer Entscheidung frei ist, wann sie Verhandlungen für gescheitert erklärt und dass es für die Bestellung der Einigungsstelle ausreicht, wenn sich eine Seite auf Verhandlungen nicht einlässt, wenn Verhandlungen also überhaupt nicht stattgefunden haben (etwa LAG Baden-Württemberg 16. Oktober 1991 a.a.O., zu b; LAG Niedersachsen 07. Dezember 1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35, zu II 1 c;… LAG Hamm 09. August 2004 a.a.O., zu B II 2).
- LAG Hamm, 17.10.2011 - 10 TaBV 69/11
Einigungsstelle zur Telearbeit bei unbegründetem Einwand der Arbeitgeberin zur …
Hält ein Betriebspartner weitere Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 74 Rn. 9 a;… Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 74 Rn. 28 m.w.N.).Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchst-richterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachsen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417;… ErfK/Koch, 11. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2011 - 7 TaBV 2744/10
Internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren
Andernfalls läge es in der Hand der verhandlungsunwilligen Partei, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Hamm vom 11.02.2008 - 10 TaBV 141/07 in juris; LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21).Dies führt nicht zum Wegfall des Rechtschutzinteresses (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - a.a.O.).
- LAG Hamm, 22.03.2010 - 10 TaBV 13/10
Einigungsstelle zur Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Beschäftigten im …
Hält ein Betriebspartner weitere Verhandlungen aufgrund des bisherigen Verhaltens der Gegenseite für aussichtslos und ruft er das Arbeitsgericht zur Einsetzung einer Einigungsstelle nach § 98 ArbGG an, so ist diese nicht deswegen offensichtlich unzuständig, weil der Verhandlungsanspruch nach § 74 Abs. 1 Satz 2 ArbGG nicht oder noch nicht vollständig erfüllt worden ist; andernfalls hätte es die verhandlungsunwillige Seite in der Hand, die Einsetzung einer Einigungsstelle längere Zeit zu blockieren (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 21; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Hamm 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04 - AP ArbGG 1979 § 98 Nr. 14 = LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 41;… Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 25. Aufl., § 74 Rn. 9;… Kreutz/GK-BetrVG, 9. Aufl., § 74 Rn. 28 m.w.N.).Gibt es unterschiedliche bedenkenswerte Rechtsauffassungen in der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und der arbeitsrechtlichen Literatur zur Reichweite der Beteiligungsrechte eines Betriebsrats und steht eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu noch aus, kann eine offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle nach § 98 ArbGG nicht angenommen werden (LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91- NZA 1992, 186; LAG Köln 11.02.1992 - 3 TaBV 54/91 - NZA 1992, 1103; LAG Niedersachen 11.11.1993 - 1 TaBV 59/93 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 27; LAG Niedersachsen 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Saarland 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03 - NZA-RR 2003, 639; LAG Hamburg 17.04.2007 - 3 TaBV 6/07 - DB 2007, 1417;… ErfK/Eisemann, 10. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3 m.w.N.).
- LAG Düsseldorf, 25.08.2014 - 9 TaBV 39/14
Überprüfung der arbeitsgerichtlichen Einsetzung des Vorsitzenden einer …
Erforderlich für das Rechtsschutzinteresse ist, dass der Antragsteller geltend macht, dass entweder die Gegenseite die Verhandlungen verweigert oder aber die mit ernstlichem Willen zur Einigung geführten Verhandlungen gescheitert sind (LAG Düsseldorf v. 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97, NZA-RR 1998, 319; LAG Baden-Württemberg v. 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91, NZA 1992, 186; ErfK/Koch, § 98 ArbGG Rz.2;… Schwab/Weth/Walker, § 98 Rz. 19). - LAG Baden-Württemberg, 30.09.2010 - 15 TaBV 4/10
Bestellung einer Einigungsstelle - Einsetzung einer von einem …
Aus der dargestellten Vorgeschichte wird deutlich, dass der GBR die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber "mit dem ernsten Willen zur Einigung" (vgl. zu dieser Voraussetzung LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186) geführt hat.Bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht muss sofort erkennbar sein, dass ein Mitbestimmungsrecht unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt (vgl. LAG Baden-Württemberg 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91 - NZA 1992, 186; LAG Hamm 11.01.2010 - 10 TaBV 99/09 - Juris;… Matthes/Schlewing, in: Germelmann/Matthes/ Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Auflage 2009 § 98 Rn. 8 mwN;… Gross, in: Natter/Gross ArbGG 1. Aufl. 2010 § 98 Rn. 5).
- LAG Hamm, 09.08.2004 - 10 TaBV 81/04
Einigungsstellenbesetzungoffensichtliche Unzuständigkeitvorzeitige Anrufung der …
Von daher ist es ausreichend, wenn sich eine der beiden Seiten auf Verhandlungen nicht einlässt (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1991 - NZA 1992, 186; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.1998 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 35; LAG Sachsen, Beschluss vom 12.10.2001 - NZA-RR 2002, 362;… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 98 Rz. 18;… Fitting, a.a.O., § 74 Rz. 9;… Kreutz, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 74 Rz. 28; a.A.: LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.11.1988 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 13; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.10.1984 - NZA 1985, 163). - LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 TaBV 2829/09
Streitiger Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit
Denn die Aufgabe des Gerichts im Verfahren nach § 98 ArbGG ist es nur, die fehlende Einigung der Betriebsparteien zu ersetzen (LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91). - LAG Hessen, 14.02.2006 - 4 TaBV 1/06
Bestellung - Einigungsstelle
- LAG Düsseldorf, 04.02.2013 - 9 TaBV 129/12
Einsetzung einer Einigungsstelle
- LAG Hamm, 26.05.2008 - 10 TaBV 51/08
Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Ordnung des …
- LAG Niedersachsen, 25.10.2005 - 1 TaBV 48/05
Einsetzung einer Einigungsstelle zum Regelungsgegenstand "Flexibilisierung der …
- ArbG Cottbus, 26.11.2001 - 4 BV 27/01
Rechtsschutzinteresse für das Verfahren zur Bestellung einer Einigungsstelle; …
- LAG Hamm, 24.09.2007 - 10 TaBV 83/07
Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung …
- LAG Hamm, 23.04.2012 - 10 TaBV 19/12
Errichtung einer Einigungsstelle zur "Festlegung der zeitlichen Lage des …
- LAG Hamm, 11.02.2008 - 10 TaBV 141/07
Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende …
- LAG Köln, 13.01.1998 - 13 TaBV 60/97
Einigungsstelle für Interessenausgleich
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 10 TaBV 1058/10
Einsetzung einer Einigungsstelle - Antragsauslegung hinsichtlich des …
- LAG Hamm, 26.07.2004 - 10 TaBV 64/04
Einigungsstellenbesetzung offensichtliche Unzuständigkeit ausreichende vorherige …
- LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03
Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines …
- LAG Düsseldorf, 10.12.1997 - 12 TaBV 61/97
Einigungsstelle: Einsetzung - Voraussetzungen - Eingriff in die sog. erdiente …
- LAG Hamburg, 26.03.2014 - 5 TaBV 3/14
Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle - Betriebsänderung
- LAG Schleswig-Holstein, 04.02.1997 - 1 TaBV 3/97
Einigungsstelle: Zahl der Beisitzer
- LAG Hamm, 11.01.2010 - 10 TaBV 99/09
Einigungsstelle zur Umsetzung der tariflichen Leistungsbeurteilung ERA in …
- LAG München, 04.04.2007 - 8 TaBV 13/07
Einigungsstelle
- LAG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 TaBV 112/12
Offensichtliche Unzuständigkeit einer Einigungsstelle zur "Betriebsvereinbarung …
- LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11
Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäßer …
- LAG Hamm, 20.06.2011 - 10 TaBV 39/11
Einrichtung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand "Zahlung von …
- LAG Hamm, 10.05.2010 - 10 TaBV 23/10
Einigungsstelle zur Videoüberwachung außerhalb der Produktionsräume
- LAG Niedersachsen, 07.12.1998 - 1 TaBV 74/98
Einigungsstelle: Regelungsgegenstand - offensichtliche Unzuständigkeit
- LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03
Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang
- LAG Hessen, 22.11.1994 - 4 TaBV 112/94
Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung
- LAG Niedersachsen, 23.02.1995 - 1 TaBV 113/94
Anrufung der Einigungsstelle durch den Unternehmer; Beschwerde des Betriebsrats; …
- ArbG Hannover, 19.02.2004 - 10 BVGa 1/04
Rechtsprechung
BAG, 23.10.1991 - 7 ABN 35/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vereinigung - Tariffähigkeit - Nichtzulassungsbeschwerde
- archive.org
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
ArbGG § 92a, § 72 Abs. 2 Nr. 1, § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97
Grundsatzbeschwerde im Beschlußverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Darmstadt, 27.11.1989 - 6 BV 7/89
- LAG Hessen, 21.02.1991 - 12 TaBV 109/90
- BAG, 23.10.1991 - 7 ABN 35/91
Papierfundstellen
- BAGE 68, 389
- BAGE 68, 390
- NZA 1992, 186
- DB 1992, 232