Rechtsprechung
   BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 599/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4209
BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 599/90 (https://dejure.org/1991,4209)
BAG, Entscheidung vom 07.08.1991 - 5 AZR 599/90 (https://dejure.org/1991,4209)
BAG, Entscheidung vom 07. August 1991 - 5 AZR 599/90 (https://dejure.org/1991,4209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,4209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mitarbeiter in Spielbank - Abführung des Trinkgeldes - Aufsicht im Automatensaal

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.12.1985 - 1 ABR 78/83

    Anspruch des Betriebsrats auf Aufstellung eines Sozialplans anlässlich der

    Auszug aus BAG, 07.08.1991 - 5 AZR 599/90
    Zwar hat der Erste Senat mit Beschluß vom 17. Dezember 1985 (BAGE 50, 307, 311 = AP Nr. 15 zu S 111 BetrVG 1972, zu II 1 b der Gründe), im Zusammenhang mit der Anwendung des § 111 Satz 2 Nr. 4 BetrVG (Änderung des Betriebszwecks) zwischen dem herkömmlichen Spiel mit der Einrichtung eines leistungsfähigen Tronc, in den alle Trinkgelder fließen, und dem Automatenspiel, an dem kei- 10.
  • FG Niedersachsen, 15.05.2003 - 3 K 289/95

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen möglichen Verstoßes gegen das

    Die Verwendung des Tronc für das Spielbankpersonal - wie in § 6 Abs. 2 und § 7 S. 2 NSpielbG vorausgesetzt bzw. angeordnet - ist ein grundlegendes Kennzeichen der gesetzlichen Regelungen über das Troncaufkommen (Lauer S. 79; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90-, NZA 1992, 308 m.w.N.).

    An dieser für die Verwendung und Verteilung des Troncaufkommens allein relevanten Größe hat sich auch nichts dadurch geändert, dass der niedersächsische Gesetzgeber im Zuge der Beratungen zum NSpielbG 1989 - entgegen dem vorstehenden Vorbringen der Klägerin bzw. des Tronc- und Gehaltstarifvertrags vom 16. Mai 1988 - davon ausgegangen ist, dass einzelne für den Betrieb der Automaten eingesetzte Mitarbeiter zum spieltechnischen Personal i.S.d. § 6 Abs. 1 NSpielbG 1973 gezählt wurden (LT-Drs. 11/3661 S. 10; vgl. auch BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 -, NZA 1992, 308).

  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 363/98

    Verwendung des Spielbank-Tronc für Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

    Es soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zugunsten oder zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und deren Vertrauen in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, aaO, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 567/96

    Zulässigkeit von Vorwegentnahmen aus dem Spielbanktronc

    Er soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zu Gunsten und zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und das Vertrauen der Spieler in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, aaO, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 69/97

    Zulässigkeit von Vorwegentnahmen aus dem Spielbanktronc

    Es soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zu Gunsten und zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und das Vertrauen der Spieler in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, aaO, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
  • FG Brandenburg, 09.03.2005 - 4 V 205/05

    Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002;

    Weder dürfte der Antragsteller das ihm persönlich übergebene Trinkgeld behalten (vgl. § 11 Abs. 2 Spielbankgesetz L.; s. auch BAG, Urteil vom 07. August 1991 5 AZR 599/90, NZA 1992, 308, zur Verpflichtung, Trinkgelder an den Tronc abzuführen), noch könnte angesichts der in § 11 Abs. 2 Satz 2 Spielbankgesetz L. vorgeschriebenen Zweckbindung in der Auszahlung des Anteils am Tronc durch den Spielbankunternehmer lediglich eine Weiterleitung des Trinkgelds gesehen werden.
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 568/96

    Steuern und Sozialversicherung: Schwerbehindertenausgleichsabgabe - Zahlung aus

    Er soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zu Gunsten und zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und das Vertrauen der Spieler in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, a.a.O., zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 454/96

    Zuführung von Trinkgeldern bzw. Spenden der Kunden an die Arbeitnehmer eines

    Er soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zu Gunsten und zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und das Vertrauen der Spieler in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, aaO, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 364/98
    Es soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zugunsten oder zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und deren Vertrauen in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, aaO, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
  • FG Brandenburg, 15.03.2005 - 4 V 256/05

    Steuerfreiheit der Trinkgeldansprüche eines Spielbankmitarbeiters in 2002;

    Weder dürfte der Antragsteller das ihm persönlich übergebene Trinkgeld behalten (vgl. § 11 Abs. 2 Spielbankgesetz L...; s. auch BAG, Urteil vom 07. August 1991 5 AZR 599/90, NZA 1992, 308, zur Verpflichtung, Trinkgelder an den Tronc abzuführen), noch könnte angesichts der in § 11 Abs. 2 Satz 2 Spielbankgesetz L... vorgeschriebenen Zweckbindung in der Auszahlung des Anteils am Tronc durch den Spielbankunternehmer lediglich eine Weiterleitung des Trinkgelds gesehen werden.
  • BAG, 11.03.1998 - 5 AZR 476/96

    Zuführung von Trinkgeldern bzw. Spenden der Kunden an die Arbeitnehmer eines

    Er soll Manipulationen und Unredlichkeiten des Personals zu Gunsten und zu Lasten einzelner Spieler ausschließen und das Vertrauen der Spieler in einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb stützen (BVerfG, aaO, zu B III 1 der Gründe; BAG Urteil vom 7. August 1991 - 5 AZR 599/90 - NZA 1992, 308).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht