Rechtsprechung
   LAG Hamm, 26.02.1991 - 8 Sa 1497/90   

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https://dejure.org/1991,4902
LAG Hamm, 26.02.1991 - 8 Sa 1497/90 (https://dejure.org/1991,4902)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.02.1991 - 8 Sa 1497/90 (https://dejure.org/1991,4902)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - 8 Sa 1497/90 (https://dejure.org/1991,4902)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 12a Abs. 1 ArbGG
    Zulässigkeit einer vorprozessualen vertraglichen Kostenerstattungsvereinbarung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entschädigung wegen Zeitversäumnis; Kostenerstattung; Kostenerstattungsvereinbarung

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 62
  • NZA 1992, 524 (Ls.)
  • BB 1991, 1719
  • DB 1991, 1784
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.04.2008 - VI ZR 49/07

    Erwerbsschaden eines arbeitsunfähig gewordenen Arbeitslosengeldempfängers

    Die Frage wird in der Rechtsprechung und in der Literatur teilweise verneint (vgl. LG Aachen, VersR 1985, 893 - zu § 127 a.F. AFG; AG Münster vom 20. Januar 1987 - 28 C 621/86 - zu § 127 n.F. AFG; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl. 2006, S. 211 XIII Rn. 707; Geigel/Plagemann, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl. 2008, Kap. 30 Rn. 25 Fn. 19; Jahnke, Forderungsübergang im Schadensfall, Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV - Homburger Tage 1998, S. 55) und teilweise bejaht (AG Cham, MDR 1992, 62; AG Münster, Urteil vom 21. Juli 2006 - 3 C 1356/06).
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Rechtsprechung
   BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90   

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https://dejure.org/1991,1862
BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90 (https://dejure.org/1991,1862)
BSG, Entscheidung vom 31.10.1991 - 7 RAr 84/90 (https://dejure.org/1991,1862)
BSG, Entscheidung vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 (https://dejure.org/1991,1862)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersrente - Lebensversicherungsleistungen - Vorruhestandsleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlöschen des Arbeitgeberanspruchs auf Zuschüsse zu den Vorruhestandsleistungen bei vorzeitigen Leistungen aus einer Lebensversicherung

  • Der Betrieb

    VRG §§ 2, 5
    Vorruhestand: Keine vorzeitige Inanspruchnahme von Leistungen einer befreienden Lebensversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524
  • DB 1992, 1196
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Leistungen einer privaten Lebensversicherung müsse der Versicherte versicherungsmathematische Abschläge in Kauf nehmen, die nach einer im Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 11. Oktober 1988 - 3 AZR 804/87 - (NZA 1989, 510) erwähnten Stellungnahme des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen e. V. 39 bis 43 vH ausmachten, wenn der Versicherungsnehmer die Leistung fünf Jahre früher in Anspruch nehme als vereinbart.

    Folgerichtig hat das BAG den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vorruhestandsgeld gegen den Arbeitgeber auf die einschlägigen tariflichen Vorschriften gestützt und nur insoweit Vorschriften des VRG herangezogen, als die Tarifverträge auf das VRG verwiesen haben (vgl BAGE 60, 22, 26 f; 60, 38, 41 f; 63, 111, 113 f; BAG AP § 1 TVG-Vorruhestand Nr. 1).

    Das LSG hat im Anschluß an das BAG (BAGE 60, 38, 42; 63, 111, 114 f) darauf abgestellt, ob dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zuzumuten sei, die Lebensversicherung "vorzeitig fällig zu stellen", und dies verneint, weil eine Kürzung von 19 bis 21 % bei Kapitallebensversicherungen und eine solche von 23 bis 25 % bei verrenteten Versicherungen eintrete, wenn sie um zwei Jahre früher beansprucht würden, womit eine Jahre zurückliegende Versorgungsplanung zunichte gemacht werde.

  • BAG, 10.10.1989 - 3 AZR 28/88

    Vorruhestand: Erlöschen des Leistungsanspruchs bei Erhalt vorgezogenen

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Im übrigen habe das BAG inzwischen zum Ausdruck gebracht, daß eine tarifliche Regelung, derzufolge in der befreienden Lebensversicherung Versicherte gehalten seien, mit Erreichen des 63. Lebensjahres Ruhestandsleistungen zu beantragen, wirksam sei (Urteil vom 10. Oktober 1989 - 3 AZR 28/88 - Betrieb 1989, 2127).

    Folgerichtig hat das BAG den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vorruhestandsgeld gegen den Arbeitgeber auf die einschlägigen tariflichen Vorschriften gestützt und nur insoweit Vorschriften des VRG herangezogen, als die Tarifverträge auf das VRG verwiesen haben (vgl BAGE 60, 22, 26 f; 60, 38, 41 f; 63, 111, 113 f; BAG AP § 1 TVG-Vorruhestand Nr. 1).

    Das LSG hat im Anschluß an das BAG (BAGE 60, 38, 42; 63, 111, 114 f) darauf abgestellt, ob dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer zuzumuten sei, die Lebensversicherung "vorzeitig fällig zu stellen", und dies verneint, weil eine Kürzung von 19 bis 21 % bei Kapitallebensversicherungen und eine solche von 23 bis 25 % bei verrenteten Versicherungen eintrete, wenn sie um zwei Jahre früher beansprucht würden, womit eine Jahre zurückliegende Versorgungsplanung zunichte gemacht werde.

  • BSG, 13.08.1965 - 1 RA 207/62

    Rentenversicherung - Beitragsbefreiung - Befreiungsvoraussetzungen -

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Angesichts des Zwecks der Vorschrift, Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, bezüglich der Dauer des zu bezuschussenden Vorruhestandsgeldes nicht zu begünstigen, und der Gesetzesmotive, wonach die Vorschrift insbesondere bei Arbeitnehmern Bedeutung hat, deren Altersversorgung auf einer von der Angestelltenversicherung befreienden Lebensversicherung beruht (BT-Drucks aaO), ist es unerheblich, ob als Leistungen aus der befreienden Versicherung eine Rente oder ein Kapitalbetrag vorgesehen ist (in diesem Sinne auch BAGE 60, 22, 27); denn auch der Abschluß einer auf einen Kapitalbetrag lautenden privaten Lebensversicherung berechtigte 1957 und 1965 bei Anhebungen und 1968 bei Wegfall der Pflichtversicherungsgrenze Angestellte, die bislang nicht versicherungspflichtig waren, sich von der neu eintretenden Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn nur der aufgewendete Beitrag für die Versicherung mindestens den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprach (vgl Art. 2 § 1 AnVNG in den verschiedenen Fassungen; BSGE 23, 241 = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG).

    Hat der Beigeladene nicht nur im Zeitpunkt der Befreiung von der Versicherungspflicht, sondern durchgehend bis zur Inanspruchnahme der Lebensversicherung mindestens soviel aufgewendet, wie für ihn Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen gewesen wären, was von Gesetzes wegen nicht gewährleistet war (vgl BSGE 23, 241, 242 f = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG), entschädigt die Lebensversicherung zwar, was der Beigeladene aufgrund an sich versicherungspflichtiger Beschäftigung seit dem 1. Juli 1965 für sein Alter erwirtschaftet hat.

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 639/86

    Vorruhestandsgeld - Vorruhestand - Befreiende Lebensversicherung -

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Folgerichtig hat das BAG den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vorruhestandsgeld gegen den Arbeitgeber auf die einschlägigen tariflichen Vorschriften gestützt und nur insoweit Vorschriften des VRG herangezogen, als die Tarifverträge auf das VRG verwiesen haben (vgl BAGE 60, 22, 26 f; 60, 38, 41 f; 63, 111, 113 f; BAG AP § 1 TVG-Vorruhestand Nr. 1).

    Angesichts des Zwecks der Vorschrift, Arbeitnehmer, die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, bezüglich der Dauer des zu bezuschussenden Vorruhestandsgeldes nicht zu begünstigen, und der Gesetzesmotive, wonach die Vorschrift insbesondere bei Arbeitnehmern Bedeutung hat, deren Altersversorgung auf einer von der Angestelltenversicherung befreienden Lebensversicherung beruht (BT-Drucks aaO), ist es unerheblich, ob als Leistungen aus der befreienden Versicherung eine Rente oder ein Kapitalbetrag vorgesehen ist (in diesem Sinne auch BAGE 60, 22, 27); denn auch der Abschluß einer auf einen Kapitalbetrag lautenden privaten Lebensversicherung berechtigte 1957 und 1965 bei Anhebungen und 1968 bei Wegfall der Pflichtversicherungsgrenze Angestellte, die bislang nicht versicherungspflichtig waren, sich von der neu eintretenden Versicherungspflicht befreien zu lassen, wenn nur der aufgewendete Beitrag für die Versicherung mindestens den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung entsprach (vgl Art. 2 § 1 AnVNG in den verschiedenen Fassungen; BSGE 23, 241 = SozR Nr. 3 zu Art. 2 § 1 AnVNG).

  • BSG, 28.09.1967 - 12 RJ 42/66

    Bezüge eines Arbeitslosen - Vorzeitiges Altersruhegeld - Vollendung des 65.

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Anders als eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit wird das vorgezogene Altersruhegeld nicht mehr in eine andere Rente umgewandelt, auch nicht bei Erreichen weiterer Altersgrenzen, zB der Vollendung des 65. Lebensjahres (BSG SozR Nr. 2 zu § 48 RKG; BSGE 27, 167 = SozR Nr. 46 zu § 1248 RVO; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 39).
  • BSG, 09.11.1982 - 11 RA 48/82

    Berufung; Altersruhegeld; Verdienstgrenze; Arbeitseinkommen; Bemessung des

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Anders als eine Rente wegen Berufsunfähigkeit oder wegen Erwerbsunfähigkeit wird das vorgezogene Altersruhegeld nicht mehr in eine andere Rente umgewandelt, auch nicht bei Erreichen weiterer Altersgrenzen, zB der Vollendung des 65. Lebensjahres (BSG SozR Nr. 2 zu § 48 RKG; BSGE 27, 167 = SozR Nr. 46 zu § 1248 RVO; BSG SozR 2200 § 1248 Nr. 39).
  • BSG, 21.05.1969 - GS 1/68

    Wiedergewährung von Altersruhegeld und Berücksichtigung von Ausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Ist vorgezogenes Altersruhegeld gewährt worden, kann es zwar zu einem neuen Versicherungsfall kommen, bei dem auch neue Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, wenn das Altersruhegeld (zB wegen Aufnahme einer die Grenzen des zulässigen Erwerbs überschreitenden Beschäftigung) weggefallen ist (vgl BSGE 29, 236 = SozR Nr. 50 zu § 1248 RVO).
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RA 47/84
    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Es müssen in den letzten zehn Jahren mindestens 96 Monate mit Pflichtbeiträgen belegt sein (Kasseler Kommentar, Stand Januar 1991, § 1248 Rz 18), freiwillige Beiträge genügen nicht (Verbandskommentar, Stand Januar 1990, § 1248 Rz 13; BSG Beschluß vom 27. Februar 1986 - 1 RA 47/84 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 18.04.1991 - 7 RAr 142/90

    Zuschüsse zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen

    Auszug aus BSG, 31.10.1991 - 7 RAr 84/90
    Die Klägerin begehrt einen Zuschuß zu den Aufwendungen für Vorruhestandsleistungen, und zwar in Form der verbundenen Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz (SGG) (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom 18. April 1991 - 7 RAr 142/90 -).
  • BSG, 21.03.2007 - B 11a AL 9/06 R

    Förderung der Altersteilzeitarbeit - begünstigter Personenkreis - Bezug von

    In Betracht kommt allenfalls die Einordnung als eine "ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art" gemäß Abs. 1 Nr. 3 (vgl hierzu Rolfs in Erfurter Kommentar, 7. Aufl, RdNr 5 zu § 5 AltTZG mit Hinweis ua auf BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2; vgl auch zu § 142 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sozialgesetzbuch Drittes Buch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 142 RdNr 68).
  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 46/92

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Vorruhestandsgeld - Einigsein - Vetragspartner -

    In das Gesetz eingefügt wurde er durch Art. 3 des Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand, dessen Art. 1 das VRG beinhaltet, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen ein öffentlich-rechtlicher Anspruch des Arbeitgebers auf Zuschüsse zum an den Arbeitnehmer gezahlten arbeitsrechtlichen Vorruhestandsgeld normiert wurde (vgl hierzu BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2 mwN).
  • BAG, 28.07.1992 - 9 AZR 509/90

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Das Bundessozialgericht (Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524) ist dem bei der Auslegung der Erlöschensvorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 2 VRG nicht gefolgt.
  • BSG, 22.03.2001 - B 11 AL 70/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Hat der Arbeitslose weder Versicherungsleistungen aufgrund eines vertraglich vorgesehenen Versicherungsfalles noch den sogenannten Rückkaufwert bzw die Rückvergütung der befreienden Lebensversicherung (vgl dazu BSG SozR 3-7825 § 5 Nr. 2) bezogen, obwohl dies möglich gewesen wäre, kann der Arbeitgeber zur Gleichstellung nur geltend machen, so behandelt zu werden, wie wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung unterblieben wäre.
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 543/91

    Befreiende Lebensversicherung - Erlöschen des Anspruchs auf Vorruhestandsgeld

    Der Kläger hat am 1. Mai 1992 mit dem Kapitalbetrag aus der befreienden Lebensversicherung eine der in § 2 Abs. 2 Vorruhestandgesetz genannten Leistungen entgegengenommen (Senatsurteil vom 28. Juli 1992, BAGE 71, 21 [BAG 28.07.1992 - 9 AZR 509/90] = AP Nr. 14 zu § 2 VRG; BSG Urteil vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 - NZA 1992, 524).
  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 33/91

    Auslegung des "bestimmten Antrages" im revisionsrechtlichen Sinne -

    Die Zuschüsse, die die BA zu zahlen hat, werden wie die Vorruhestandsgelder, die die Arbeitgeber ihren ausgeschiedenen Arbeitnehmern erbringen, nicht einmalig, sondern wiederkehrend gewährt (vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des 7. Senats des BSG vom 31. Oktober 1991 - 7 RAr 84/90 -).
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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91   

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https://dejure.org/1991,6397
LAG Hessen, 23.09.1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23.09.1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
LAG Hessen, Entscheidung vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 (https://dejure.org/1991,6397)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnis-Urteil; Vollstreckungsgegenklage in der Arbeitsgerichtsbarkeit; Handlungsvornahme an Erfüllungs statt bei der Vollstreckung arbeitsgerichtlicher Entscheidungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 30.04.1996 - 15 Sa 1521/95

    Auskunft: Schadensersatz bei nicht fristgerechter Erteilung

    Dabei ist zunächst festzuhalten, dass die Regelung des § 61 Abs. 2 ArbGG mit der darin vorgesehenen Entschädigung nicht den Fall eines Verzugsschadens regelt, sondern den Fall eines Nichterfüllungsschadens (vgl. zur parallelen Vorschrift des § 510 b ZPO Thomas/Putzo, ZPO, 19. Aufl., § 510 b Rdn. 1; Zöller/Herget, ZPO, 19. Aufl., § 510 b Rdn. 1; vgl. auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 61 Rdn. 30 sowie LAG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 -, LAGE § 61 ArbGG 1979 Nr. 12).

    Wenn § 61 Abs. 2 Satz 1 ArbGG vorsieht, dass das Urteil auf Antrag für den Fall der nicht fristgerecht vorgenommenen Handlung die Verurteilung zur Zahlung einer Entschädigung ausspricht und Abs. 2 Satz 2 der Vorschrift die Zwangsvollstreckung nach den §§ 887 und 888 ZPO betreffend die Verpflichtung zur Vornahme der Handlung (= des Hauptanspruches) ausschließt, bedeutet dies vom Sinn und Zweck der Vorschrift her - andernfalls ergäbe die Fristsetzung keinen Sinn - zunächst, dass der Gläubiger nach Rechtskraft der Entscheidung beschränkt ist auf die Entschädigungszahlung und deren Vollstreckung: Unabhängig davon, ob man davon ausgeht, dass nach Rechtskraft und Fristablauf der ursprüngliche Hauptanspruch - hier auf Auskunft - untergeht (so Grunsky, ArbGG, 7. Aufl., § 61 Rdn. 15; LAG Frankfurt/M., Urteil vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 -, LAGE § 61 ArbGG 1979 Nr. 12), oder ob man dies verneint (so das Bundesarbeitsgericht in den nachstehend zitierten Urteilen), kann der Gläubiger den Anspruch auf die Vornahme der Handlung nicht mehr durchsetzen.

  • BAG, 28.10.1992 - 10 AZR 541/91

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil -

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 1991 - 16 Sa 655/91 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 9 Ta 138/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5114
LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.1991 - 9 Ta 138/91 (https://dejure.org/1991,5114)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.1991 - 9 Ta 138/91 (https://dejure.org/1991,5114)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 1991 - 9 Ta 138/91 (https://dejure.org/1991,5114)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gegenstandswert; Berichtigung eines Arbeitszeugnisses; Monatsgehalt; Leiters eines Verbrauchermarktes; Leistungsbewertung

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Streitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Hamburg, 30.06.2005 - 8 Ta 5/05

    Verschlechterungsverbot im Beschwerdeverfahren zur Festsetzung der

    Die Wertfestsetzung für diesen Fall entspricht soweit ersichtlich einheitlicher Praxis der Landesarbeitsgerichte (LAG Hamburg v. 12.1. 1998 - 4 Ta 28/97 - LAGE § 3 ZPO Nr. 9; LAG Düsseldorf v. 5.11.1987 - 7 Ta 361/87 - JurBüro 1988, 1079; LAG Hamm v. 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99 - juris; LAG Hamm v. 19.6.1986 - 8 Ta 142/86 - AnwBl 87, 497; LAG Hessen v. 9.12.1970 - 5 Ta 76/69 - BB 71, 653 (LS); LAG Köln v. 15.4.2002 - 5 Ta 93/02 - juris; LAG Köln v. 29.12.2000 - 8 Ta 299/00 - MDR 01, 717; LAG Köln v. 27.7.1995 - 13 Ta 140/95 - AR-Blattei ES 166.13 Nr. 199; LAG München v. 14.9.1976 - 6 Sa 584/76 - AMBl BY 1977, C22; LAG Rheinland-Pfalz v. 31.7.1991 - 9 Ta 138/91 - NZA 92, 524 (LS); LAG Sachsen v. 20.12.2002 - 2 Sa 96/02 - juris; LAG Sachsen v. 3.8.2000 - 4 Ta 117/00 - MDR 01, 282) und wird auch von der Beschwerde nicht beanstandet.
  • LAG Köln, 29.12.2000 - 8 Ta 299/00

    Streitwert für Klage auf Erteilung und Änderung eines qualifizierten Zeugnisses

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.07.2012 - 5 Sa 186/12

    Arbeitszeugnis - Berichtigungsanspruch

    Zwar wird in der zweitinstanzgerichtlichen Praxis für Streitigkeiten um das Arbeitszeugnis und seinen Inhalt in der Regel ein Gegenstandswert von einem Bruttomonatsgehalt für angemessen erachtet (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.1991, NZA 1992, 524; 12.06.2007 - 1 Ta 135/07; vgl. Dörner/ Luczak/ Wildschütz, Handbuch des Fachanwalts für Arbeitsrecht, 10. Auflage 2012, Kap. 15. Rd. Ziff. 548 mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 7 Ta 87/04

    Streitwertfestsetzung bei Streitigkeiten über Maßnahmen des Direktionsrechts und

    Das ist schon deshalb gerechtfertigt, weil für das abschließende Arbeitszeugnis von einem Wert von einem Bruttomonatsentgelt ausgegangen wird (LAG Rheinland-Pfalz 31.07.1991 NZA 1992, 524; LAG Düsseldorf, 26.08.1982 EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 18; DLW-Luczak a.a.O.).
  • LAG Köln, 28.04.1999 - 13 Ta 96/99

    Streitwert einer Klage auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Abstufung

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 22.01.1992 - 3 Sa 305/91   

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https://dejure.org/1992,8984
LAG Schleswig-Holstein, 22.01.1992 - 3 Sa 305/91 (https://dejure.org/1992,8984)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.1992 - 3 Sa 305/91 (https://dejure.org/1992,8984)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 1992 - 3 Sa 305/91 (https://dejure.org/1992,8984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erkennbarkeit der Beschwer des Klägers (Arbeitnehmers) in der Berufung bei Feststellung der Wirksamkeit einer Arbeitgeberkündigung durch Teilurteil bei gleichzeitigem Vorbehalt der Feststellung des Endzeitpunktes des Arbeitsverhältnisses durch Schlussurteil durch Gericht ...

  • Der Betrieb

    § 519b ZPO; 64 ArbGG
    Keine Beschwer bei Obsiegen in Teilurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
  • DB 1992, 640
 
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Rechtsprechung
   LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1992 - L 4 V 25/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11507
LSG Rheinland-Pfalz, 30.01.1992 - L 4 V 25/91 (https://dejure.org/1992,11507)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.01.1992 - L 4 V 25/91 (https://dejure.org/1992,11507)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. Januar 1992 - L 4 V 25/91 (https://dejure.org/1992,11507)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Rheinland-Pfalz, 29.01.1993 - L 6 I 90/92

    Versäumnis; Berufung; Berufungsfrist; Poststreik; Wiedereinsetzung; Voriger

    Im Zeitalter der fortgeschrittenen Kommunikationsmöglichkeiten ist auch die Benutzung eines Telefaxgeräts zur Einlegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich zulässig (vgl. LSG Mainz vom 30.1.1992 - L 4 AV 25/91 = NZA 1992, 524).
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