Rechtsprechung
BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abmahnung wegen einer Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis - Abmahnung anstelle einer Rüge nur bei ernsthaftem Inbetrachtziehen einer Kündigung - Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Abmahnung zur verletzen Arbeitspflicht - Pflichtverletzung eins Arbeitnehmer bei ...
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- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611, § 242; GG Art. 5 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3
Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 611, § 242; GG Art. 5 Abs. 1, Art. 9 Abs. 3
Abmahnung: Keine Beschränkung auf Pflichtverletzungen, die eine Kündigung auslösen könnten - Einschränkungen lediglich durch Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Solingen, 18.07.1990 - 3 Ca 556/90
- LAG Düsseldorf, 02.11.1990 - 9 Sa 1189/90
- BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Papierfundstellen
- NZA 1992, 690
- BB 1992, 781
- DB 1992, 843
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85
Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n.v., zu VII 2 a der Gründe, m.w.N.).Hiernach hat der Arbeitgeber im Rahmen der ihm zustehenden Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mißbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (Senatsurteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n.v., zu VII 2 a der Gründe; vgl. hierzu auch Herschel in Anm. zum BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht in AR-Blattei, Stichwort: "Betriebsbußen", Entschdg. Nr. 9).
- BAG, 26.01.1982 - 1 AZR 610/80
Gewerkschaftliche Informationen
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Mangels einer gesetzlichen Regelung der Werbe- und Informationstätigkeiten der Gewerkschaft im Betrieb kommt es allein darauf an, ob die Verteilung von Werbe- und Informationsmaterial durch betriebsangehörige Mitglieder an andere Betriebsangehörige während deren Arbeitszeit als unerläßlich für die Erhaltung und Sicherung des Bestandes der Gewerkschaft angesehen werden muß (BAGE 41, 1, 4 [BAG 26.01.1982 - 1 AZR 610/80] = AP Nr. 35 zu Art. 9 GG, zu III 3 der Gründe).Das Bundesarbeitsgericht ist aber in der vorgenannten Entscheidung bei seiner Rechtsprechung im Urteil vom 26. Januar 1982 (BAGE 41, 1, 4 [BAG 26.01.1982 - 1 AZR 610/80] = AP Nr. 35 zu Art. 9 GG) verblieben und brauchte sich mit der Kritik daran nicht auseinanderzusetzen, weil nach seiner Auffassung die Mitgliederwerbung durch Plakate im Betrieb zum Kernbereich der koalitionsspezifischen Betätigung und damit zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG gehört.
- BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85
Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorhergehenden Abmahnung ab, sondern im Kündigungsschutzprozeß ist unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfertigt waren oder nicht (vgl. BAG Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = DB 1987, 1494).
- BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77
Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen (vgl. BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; Senatsurteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n.v., zu VII 2 a der Gründe, m.w.N.). - BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79
Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition - …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Dieser Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird als Übermaßverbot zur Vermeidung von schwerwiegenden Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Rechtsverstößen verstanden (BGH Urteil vom 19. Dezember 1979 - VIII ZR 46/79 - WM 1980, 216). - BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76
Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung - …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Hiernach hat der Arbeitgeber im Rahmen der ihm zustehenden Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mißbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (Senatsurteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n.v., zu VII 2 a der Gründe; vgl. hierzu auch Herschel in Anm. zum BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht in AR-Blattei, Stichwort: "Betriebsbußen", Entschdg. Nr. 9). - BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54
Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung, …
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Die Wirksamkeit der Kündigung hängt nicht von der Beseitigung einer vorhergehenden Abmahnung ab, sondern im Kündigungsschutzprozeß ist unabhängig davon zu prüfen, ob die in einer Abmahnung enthaltenen Vorwürfe tatsächlich gerechtfertigt waren oder nicht (vgl. BAG Urteil vom 13. März 1987 - 7 AZR 601/85 - AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung = DB 1987, 1494). - BAG, 30.08.1983 - 1 AZR 121/81
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung
Auszug aus BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91
Demgegenüber verweist die Revision auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 30. August 1983 (- 1 AZR 121/81 - AP Nr. 38 zu Art. 9 GG), wonach Plakatwerbung einer Gewerkschaft im Betrieb zulässig sei.
- BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92
Mitgliederwerbung II
das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 -.Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes.
- LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
Abmahnung - Ermahnung - Flüchtigkeitsfehler - Nachlässigkeiten - …
"Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).Eine Abmahnung ist aber nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 2 der Gründe), weil etwa dem Arbeitnehmer ein bewußter Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag.".
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 150/11
Anspruch auf Entfernung von mehreren Abmahnungen aus der Personalakte - …
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( BAG 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225, zu 3 der Gründe; BAG 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 7, zu II 1 der Gründe ) ist bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.
- ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16
Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist die Ausübung eines Rechts unzulässig, wenn sie der Gegenseite unverhältnismäßig große Nachteile zufügt und andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen möglich gewesen wären, die den Interessen des Berechtigten ebenso gut Rechnung getragen hätten oder ihm zumindest zumutbar gewesen wären (LAG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26.11.2013 - 6 Sa 306/13, juris, Rn. 64; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 15).Es muss dem Arbeitgeber überlassen bleiben, ob er aus Beweisgründen den Ausspruch einer schriftlichen Abmahnung für erforderlich hält (LAG Köln…, Urteil vom 20.09.2016 - 12 Sa 381/16, juris, Ls., Rn. 62; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16; LAG Köln…, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 24 f).
Denn damit würde der Arbeitgeber zwangsläufig zu erkennen geben, er nehme an der Verletzung der Vertragspflichten keinen Anstoß (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16; LAG Köln…, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 24).
Dem Arbeitgeber ist ferner zuzubilligen, gegenüber anderen Mitarbeitern durch eine Abmahnung deutlich zu machen, dass er es nicht hinnimmt, wenn die Arbeitnehmer während der Arbeitszeit beschäftigungsfremden Tätigkeiten nachgehen (BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16).
Weiterhin ist der Arbeitgeber nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sogar gehalten, auf eine Pflichtverletzung hinzuweisen, wenn er später Konsequenzen aus einer gleichartigen Pflichtverletzung ziehen möchte (LAG Köln…, Urteil vom 18.11.2011 - 4 Sa 711/11, juris, Rn. 25; BAG, Urteil vom 13.11.1991 - 5 AZR 74/91, juris, Rn. 16).
- BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93
Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds
Liegt eine so geartete Überschneidung der Tätigkeit als Betriebsratsmitglied mit Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis und eine damit verbundene Fehleinschätzung (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung) vor, kann eine Abmahnung ihren Zweck nur erfüllen, wenn dem Arbeitnehmer vor Augen geführt wird, welches Verhalten von ihm künftig zur Vermeidung individualrechtlicher Konsequenzen verlangt wird (…BAG Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 -, aaO).Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).
Eine Abmahnung ist aber nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 2 der Gründe), weil etwa dem Arbeitnehmer ein bewußter Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag.
- BAG, 30.05.1996 - 6 AZR 537/95
Abmahnung - Ausübung einer Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Deshalb kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung verlangen, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist (vgl. BAGE 63, 240 = AP Nr. 2 zu § 13 BAT), sie unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (BAG Urteil vom 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht), der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt wird (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;Urteil vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972) oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnung in der Personalakte mehr besteht (vgl. BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - ZTR 1988, 309;Urteil vom 13. April 1988 - 5 AZR 537/86 - AP Nr. 100 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht;Urteil vom 8. Februar 1989 - 5 AZR 40/88 - ZTR 1989, 236;Urteil vom 14. Dezember 1994 - 5 AZR 137/94 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei Abmahnung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteile vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung;vom 10. November 1993 - 7 AZR 682/92 - AP Nr. 4 zu § 78 BetrVG 1972;vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 - AP Nr. 98 zu § 37 BetrVG 1972; BAGE 71, 14 [BAG 15.07.1992 - 1 AZR 466/91] = AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung; in der neueren Literatur: zustimmend Becker/Schaffner BB 1995, 2526, 2527; ablehnend: Walker NZA 1995, 601, 605).
Darauf, ob das abgemahnte Fehlverhalten als Grundlage für eine Kündigung im Wiederholungsfalle ausreicht, kommt es nicht an (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).
- ArbG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ca 3038/18
Beitrag des Redakteurs eines Wirtschaftsmagazins ohne Einwilligung des Verlags in …
Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG, Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; BAG, Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).Eine Abmahnung ist aber nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 2 der Gründe), weil etwa dem Arbeitnehmer ein bewusster Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag (BAG, Urteil vom 31. August 1994 - 7 AZR 893/93 -, juris).
- BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen
Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob und ggf. welches Fehlverhalten des Arbeitnehmers er mißbilligt und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilt (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung). - BAG, 10.11.1993 - 7 AZR 682/92
Abmahnung eines Betriebsratsmitgliedes
Die gebotene Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit bei arbeitsrechtlichen Abmahnungen (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, unter II 1 der Gründe) hat im vorliegenden Fall ebenfalls nicht zur Folge, daß die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen wäre.Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der als Übermaßverbot zur Vermeidung schwerwiegender Rechtsfolgen bei nur geringfügigen Verstößen zu verstehen ist, hat der Arbeitgeber im Rahmen der ihm zustehenden Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mißbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG Urteil vom 13. November 1991, aaO).
- LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05
Abmahnung, Berechtigung, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz
Die Abmahnung unterliegt nicht einer Verhältnismäßigkeitskontrolle (BAG, Urt. v. 13.11.1991 - 5 AZR 74/91 - NZA 1992, 690;… BAG Urt. v. 31.08.1994 - 7 AZR 893/93 - NZA 1995, 225). - LAG Baden-Württemberg, 04.12.2006 - 15 Sa 81/06
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 6 Sa 306/13
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Klagemöglichkeiten bei der …
- LAG Hamm, 12.07.2007 - 17 Sa 64/07
Abmahnung wegen Minderleistung/Verteilung der Darlegungs- und Beweislast
- LAG Berlin, 26.03.2004 - 6 Sa 2490/03
Abmahnung wegen Schlechtleistung
- LAG Baden-Württemberg, 05.04.2004 - 15 Sa 126/03
Verlangen nach Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- LAG München, 28.01.2009 - 11 Sa 539/08
Abmahnung
- LAG Hamm, 16.04.1992 - 4 Sa 83/92
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 197/05
Abmahnungsentfernungsanspruch des Arbeitnehmers
- LAG Köln, 18.11.2011 - 4 Sa 711/11
Abmahnung geringfügiger Pflichtverstöße; unbegründete Leistungsklage auf …
- LAG Köln, 25.04.2008 - 11 Sa 74/08
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Schlechtleistung; Abmahnung
- LAG Berlin, 04.03.2003 - 3 Sa 2286/02
Abmahnung wegen einer verweigerten Lernkontrolle
- ArbG Frankfurt/Main, 02.11.1999 - 18 Ca 3062/99
Widerruf oder Beseitigung einer Abmahnung; Anspruch auf Entfernung einer …
- LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 66/16
Abmahnung, Entfernung und Rücknahme; Streitgegenstandsbegriff; …
- LAG Hessen, 22.06.2010 - 12 Sa 829/09
Rücknahme und Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 10 Sa 196/05
Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2010 - 10 Sa 2113/09
Berechtigtes betriebliches Interesse - Entfernung von Unterlagen aus der …
- LAG Schleswig-Holstein, 27.05.2008 - 5 Sa 396/07
Kein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte bei beendetem …
- ArbG Berlin, 15.08.2003 - 28 Ca 12003/03
- ArbG Villingen-Schwenningen, 07.10.2021 - 1 Ca 163/21
Mitwirkung des Arbeitnehmers bei Urlaubsplanung - Abmahnung - betriebsbedingte …
- LAG Köln, 12.05.1995 - 13 Sa 137/95
Abmahnung: Abgrenzung zur Betriebsbuße - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - …
- ArbG Gelsenkirchen, 05.10.2022 - 2 Ca 447/22
Außerordentliche/fristlose Kündigung eines Arztes wegen des Vorwurfs grober …
- LAG Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 16 Sa 111/01
Abmahnung eines Hörfunk-Redakteurs
- LAG Schleswig-Holstein, 07.04.2010 - 6 Sa 472/09
Versetzung, Arbeitsort, billiges Ermessen, Abmahnung, Entfernung aus der …
- LAG Schleswig-Holstein, 25.07.2006 - 2 Sa 103/06
Kündigung, dringende betriebliche Gründe, Betriebsänderung, Interessenausgleich, …
- LAG Hamm, 13.04.1992 - 4 Sa 83/92
Lohnfortzahlung: unterschiedliche Behandlung von Arbeitern und Angestellten - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 16.11.2017 - 4 Sa 55/17
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Verstoß gegen die einer …
- LAG Hamm, 10.05.2000 - 2 Sa 1669/99
Anspruch auf Entfernung einer schriftlichen Abmahnung aus der Personalakte ; …
- LAG Hessen, 14.05.2003 - 1 Sa 1441/02
- LAG Hessen, 16.07.2019 - 15 Sa 1495/18
Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
- LAG Köln, 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05
Bei fehlendem Nachweis einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers durch den …
- ArbG Mainz, 19.01.2005 - 10 Ca 1422/04
- LAG Köln, 16.05.1997 - 11 Sa 828/96
Abmahnung; Verwirkung; Maßregelungsverbot
- ArbG Gießen, 15.06.2016 - 7 Ca 415/15
Einzelfallentscheidung betreffend die Wirksamkeit einer außerordentlichen, …
- LAG Hessen, 16.06.1999 - 2 Sa 1231/98
Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte wegen Zeitablaufs
- LAG Nürnberg, 04.11.2015 - 4 Sa 200/15
Abmahnung - Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung
- ArbG Frankfurt/Main, 26.01.2005 - 6 Ca 7216/04