Rechtsprechung
   LAG Bremen, 06.03.1992 - 4 Sa 295/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2366
LAG Bremen, 06.03.1992 - 4 Sa 295/91 (https://dejure.org/1992,2366)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06.03.1992 - 4 Sa 295/91 (https://dejure.org/1992,2366)
LAG Bremen, Entscheidung vom 06. März 1992 - 4 Sa 295/91 (https://dejure.org/1992,2366)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 242, 611, 1004
    Abmahnung: Darlegungs- und Beweislast bei Streitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Darlegungs- und Beweislast; Gerechtfertigte Abmahnung; Kündigungsschutzverfahren; Pflichtverstoß des Arbeitnehmers; Dienstaufsichtsbeschwerde; Mitarbeiter einer staatlichen Institution

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 694 (Ls.)
  • BB 1992, 998
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.1992 - 4 Sa 295/91
    Wenn in einem Abmahnungsschreiben gleichzeitig verschiedene Pflichtverletzungen gerügt werden, von denen aber nur einzelne und nicht alle zutreffen, so kann das Abmahnungsschreiben nicht teilweise aufrecht erhalten und insoweit vom Gericht neu gefasst werden, sondern die Abmahnung muss in diesem Fall vollständig aus der Personalakte entfernt werden (vgl. BAG, DB 1991, 1527 ).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.1992 - 4 Sa 295/91
    Von einem solchen Eingriff ist auszugehen, wenn die Abmahnung als Vorstufe zur Kündigung dienen soll und/oder zu den Personalakten genommen wird (vgl. Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl. 1991, Rdn. 9; BAG, NZA 1986, 421).
  • LAG Hessen, 23.12.1986 - 7 Sa 1084/86
    Auszug aus LAG Bremen, 06.03.1992 - 4 Sa 295/91
    Grundsätzlich hat auch der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Abmahnung sowie für die Richtigkeit der abgemahnten Pflichtwidrigkeiten (LAG Frankfurt, BB 1987, 1463).
  • ArbG Berlin, 12.04.2013 - 28 Ca 2357/13

    Entfernung mehrerer Abmahnungen - verweigerte Krankenvergütung - disziplinarische

    - "Juris"-Rn. 24]: "Enthält mithin die streitgegenständliche Abmahnung eine Tatsachenbehauptung, deren Richtigkeit von der Beklagten nicht bewiesen werden kann, so ist sie vollständig aus der Personalakte zu entfernen und kann auch nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)"; s. auch LAG Bremen6.3.1992 - 4 Sa 295/91 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 31 [Leitsatz 1.]: "Die Darlegungs- und Beweislast in Verfahren, in denen um die Berechtigung einer einem Arbeitnehmer erteilten Abmahnung gestritten wird, folgt aus den Grundsätzen, die das BAG für die Kündigungsschutzverfahren aufgestellt hat.

    - "Juris"-Rn. 24]: "Enthält mithin die streitgegenständliche Abmahnung eine Tatsachenbehauptung, deren Richtigkeit von der Beklagten nicht bewiesen werden kann, so ist sie vollständig aus der Personalakte zu entfernen und kann auch nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)"; s. auch LAG Bremen6.3.1992 - 4 Sa 295/91 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 31 [Leitsatz 1.]: "Die Darlegungs- und Beweislast in Verfahren, in denen um die Berechtigung einer einem Arbeitnehmer erteilten Abmahnung gestritten wird, folgt aus den Grundsätzen, die das BAG für die Kündigungsschutzverfahren aufgestellt hat.

    - "Juris"-Rn. 24]: "Enthält mithin die streitgegenständliche Abmahnung eine Tatsachenbehauptung, deren Richtigkeit von der Beklagten nicht bewiesen werden kann, so ist sie vollständig aus der Personalakte zu entfernen und kann auch nicht teilweise aufrechterhalten bleiben (...)"; s. auch LAG Bremen6.3.1992 - 4 Sa 295/91 - LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 31 [Leitsatz 1.]: "Die Darlegungs- und Beweislast in Verfahren, in denen um die Berechtigung einer einem Arbeitnehmer erteilten Abmahnung gestritten wird, folgt aus den Grundsätzen, die das BAG für die Kündigungsschutzverfahren aufgestellt hat.

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 54/93

    Künstlersozialabgabe; Bemessung; Materialkosten

    Die von einem inländischen Verwerter an im Ausland ansässige Autoren und Übersetzer für dort entstandene Kunstwerke oder künstlerische Leistungen gezahlten Entgelte (Auslandshonorare) unterliegen der Abgabenpflicht nach § 25 KSVG (So auch LSG Nordrhein-Westfalen BB 1992, 1933 ; SG Köln WzS 1991, 332; LSG Niedersachsen vom 13. Oktober 1993 - L 4 Kr 50/91 - Böckel, KSVG , 2. Aufl., 1988, S. 43; Finke/Brachmann/Nordhausen, Künstlersozialversicherungsgesetz , 2. Aufl., § 25 RdNr. 8; anderer Auffassung: Eichenhofer SGb 1992, 385, 387f; Berger-Delhey BB 1992, 1934, 1935 ff; Wolff BB 1992, 998 ), und zwar sowohl nach der vor 1989 als auch nach der später geltenden Fassung des Gesetzes, wie dies der Senat auch im Verfahren 3/12 RK 63/92 mit Urteil vom 20. Juli 1994 entschieden hat.

    Ein entgegenstehender Gesetzeswille läßt sich entgegen Wolff (BB 1992, 998, 999 f) auch nicht aus § 25 Abs. 4 KSVG ableiten.

  • BSG, 20.07.1994 - 12 RK 63/92

    Künstlersozialversicherungsabgabe - Ausfallhonorare - Ausland

    Die von einem inländischen Verwerter an im Ausland ansässige Autoren für dort entstandene künstlerische oder publizistische Leistungen gezahlten Entgelte (Auslandshonorare) unterliegen der Abgabepflicht nach § 25 KSVG (so auch Landessozialgericht (LSG) Berlin, Breith 1994, 107; Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen vom 13. Oktober 1993 - L 4 Kr 50/91; Böckel, KSVG, 2. Aufl, 1988, S 43; Finke/Brachmann/Nordhausen, Künstlersozialversicherungsgesetz, 2. Aufl, § 25 RdNr 8; anderer Auffassung: Eichenhofer SGb 1992, 385, 387f; Berger-Delhey BB 1992, 1934, 1935 ff; Wolff BB 1992, 998), und zwar sowohl nach der vor 1989 als auch nach der später geltenden Fassung des Gesetzes.

    Ein entgegenstehender Gesetzeswille läßt sich entgegen Wolff (BB 1992, 998, 999 f) auch nicht aus § 25 Abs. 4 KSVG ableiten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.06.2005 - 11 Sa 824/04

    Darlegungslast des Arbeitgebers bei Abänderung einzelvertraglicher Vereinbarungen

    Danach hat der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast für die Behauptung, es liege ein Pflichtenverstoß vor, d.h. der Arbeitgeber trägt die Beweislast für die Behauptung, die der Abmahnung zugrunde liegenden Tatsachen seien richtig (vgl. hierzu z.B. LAG Bremen, 06.03.1992, NZA 1992, 694; LAG Düsseldorf, 10.01.1984, AZ: 8 SA 1706/83; LAG München, 22.12.1982, AZ: 9 Sa 740/81).
  • LAG Hamm, 22.10.2009 - 14 Ta 85/09

    Mutwillige Antragstellung zur Entfernung von Abmahnungen im

    Für den Kündigungsschutzprozess folgt dies aus § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG, für den Prozess um die Entfernung einer Abmahnung ist dies allgemein anerkannt (vgl. BAG, 26. Januar 1994, 7 AZR 640/92, juris; LAG Rheinland-Pfalz, 13. Mai 2008, 3 Sa 25/08, juris; LAG Köln, 4. August 2003, 2 Sa 461/03, juris; LAG Berlin, 14.November 2002, 16Sa970/02, NZA-RR 2003, 523; LAG Bremen, 6. März 1992, 4 Sa 295/91, LAGE BGB § 611 Abmahnung Nr. 31).
  • ArbG Stendal, 17.10.2019 - 1 Ca 888/18

    Abmahnung

    Eine (analoge) Anwendung der Beweislastregel des § 1 II 4 KSchG kommt nicht in Betracht (so aber LAG Bremen, NZA 1992, 694; BAG, AP Nr. 93 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; HaKo/Zimmermann, Kündigungsschutzrecht, 6. Auflage, § 1 KSchG, Rn 313).
  • LAG Hessen, 14.05.2003 - 1 Sa 1441/02
    Deshalb muss der Arbeitnehmer, sofern er Rechtfertigungsgründe für sein Verhalten einwendet, substantiiert die Tatsachen vortragen, aus denen eine Rechtfertigung (z.B. die Genehmigung des Verhaltens) folgen soll (vgl. Hess. LAG vom 6. Mai 2002 a.a.O.; LAG Bremen vom 6. März 1992 - 4 Sa 295/91 , LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 31; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 9. Aufl., § 63 Rn 80).
  • ArbG Ludwigshafen, 12.12.2005 - 8 Ca 2155/05

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte;

    Der lapidare Verweis auf die Darlegungs- und Beweislast im Kündigungsschutzprozess (etwa LAG Bremen, Urteil vom 6.3. 1992, 4 Sa 295/91) verfängt schon deshalb nicht, weil insoweit die spezielle Regelung des § 1 II S. 4 KSchG gilt und der Abmahnungsentfernungsanspruch nicht auf eine analoge Anwendung des § 1 KSchG, sondern der genannten Vorschriften des BGB gestützt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht