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   BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90   

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https://dejure.org/1991,1056
BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90 (https://dejure.org/1991,1056)
BAG, Entscheidung vom 15.05.1991 - 5 AZR 115/90 (https://dejure.org/1991,1056)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 1991 - 5 AZR 115/90 (https://dejure.org/1991,1056)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als Prozeßstandschafterin für Stationierungsstreitkräfte

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611, §§ ... 12, 862, 1004; BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17; Nato-Truppenstatut vom 19.6.1951 (BGBl. 1961 II S. 1190) Art. IX; Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut vom 3.8.1959 (BGBl. 1961 II S. 1218) Art. 56 Abs. 8; Verordnung zu dem Notenwechsel vom 25.9.1990 (BGBl. 1990 II S. 1250).
    Unterlassungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland als Prozeßstandschafterin für Stationierungsstreitkräfte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 68, 52
  • MDR 1992, 271
  • NZA 1992, 43
  • BB 1991, 2228
  • DB 1991, 2680
  • ZUM 1993, 196
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.10.1987 - 5 AZR 116/86

    Kontrolleinrichtung - verdeckte Kamera

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90
    Über die Zulässigkeit dieses Überwachungssystems hat der Senat bereits mit Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) entschieden.

    Der Senat hat dazu im Urteil vom 7. Oktober 1987 (- 5 AZR 116/86 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht) keine Stellung nehmen müssen, weil die Klägerin sich damals gegen die Anwendung desselben Überwachungssystems mit einem Unterlassungsanspruch in Form einer Feststellungsklage gewehrt hat.

    Allerdings kann man von ihr verlangen, daß sie darauf hinwirkt, daß die Streitkräfte es unterlassen, sich jederzeit ohne konkreten Hinweis vorzubehalten, den Arbeitnehmer durch versteckt aufgestellte Videokameras einem lückenlosen Überwachungsdruck auszusetzen, wie der Senat bereits im Urteil vom 7. Oktober 1987 aaO..

    Deswegen muß die Beklagte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mindestens zu klären versuchen, welche Maßnahmen AAFES in Zukunft ergreifen will, um den Anforderungen des Senatsurteils vom 7. Oktober 1987 aaO gerecht zu werden und auf die Berücksichtigung dieses Urteils einzuwirken.

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 AP, aaO).

    Ein Unterlassungsanspruch wird aber schon dann gewährt, wenn ein erster Eingriff drohend bevorsteht (Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 aaO, zu III 2 der Gründe, m. w. N.).

    Darauf hat die Vorinstanz in Übereinstimmung mit dem Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 aaO zutreffend hingewiesen.

    Zwar können Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch die Wahrnehmung überwiegend schutzwürdiger Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt sein (vgl. dazu Senatsurteil vom 7. Oktober 1987 aaO, zu IV und V der Gründe).

  • BAG, 08.02.1984 - 5 AZR 501/81

    Korrekte Verwendung des akademischen Grades eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 AP, aaO).
  • BAG, 21.02.1979 - 5 AZR 568/77

    Bekanntgabe - Aushang - Fristlose Entlassung - Fristlose Kündigung - Widerruf -

    Auszug aus BAG, 15.05.1991 - 5 AZR 115/90
    Nach der Rechtsprechung des Senats hat der Arbeitnehmer bei objektiv rechtswidrigen Eingriffen in sein Persönlichkeitsrecht entsprechend den §§ 12, 862, 1004 BGB Anspruch auf Beseitigung von fortwirkenden Beeinträchtigungen und auf Unterlassung weiterer Eingriffe (vgl. Urteile vom 21. Februar 1979 - 5 AZR 568/77 AP Nr. 13 zu § 847 BGB, vom 8. Februar 1984, BAGE 45, 111, 117 = AP Nr. 5 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht, zu I 5 der Gründe und vom 6. Juni 1984, BAGE 46, 98 = AP Nr. 7 zu § 611 BGB Persönlichkeitsrecht sowie Urteil vom 7. Oktober 1987 - 5 AZR 116/86 AP, aaO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.12.2008 - 9 Sa 427/08

    Anspruch auf regelmäßige Reinigung eines Büros

    Den sich hieraus ergebenden Besonderheiten ist im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens Rechnung zu tragen (vgl. BAG 15.05.1991 - 5 AZR 115/90 - EZA § 1004 BGB Nr. 3; 29.01.1986 - 4 AZR 479/84 - AP Nr. 2 zu § 48 TVAL II).
  • BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 134/10

    Wirksamkeit einer tarifvertraglichen Altersgrenze

    Danach hat die beklagte Bundesrepublik über das streitige Recht einen Prozess im eigenen Namen zu führen, ohne selbst materiell-rechtlich berechtigt oder verpflichtet zu sein (vgl. auch BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 115/90 - zu I der Gründe, BAGE 68, 52) .
  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 61/16

    Betriebsbedingte Kündigung - Stationierungsstreitkräfte

    Die Beklagte hat ggf. im Vollstreckungsverfahren darzutun, welche zweckdienlichen und situationsangemessenen Anstrengungen sie diesbezüglich unternommen hat (BAG 15. Mai 1991 - 5 AZR 115/90 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 68, 52) .
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