Rechtsprechung
   BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,539
BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 (https://dejure.org/1992,539)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 (https://dejure.org/1992,539)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 (https://dejure.org/1992,539)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,539) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwirkungsklage und tarifliche Durchführungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1, §§ 4, 9; GG Art. 9 Abs. 3; ZPO § 253
    Einwirkungspflicht einer Tarifvertragspartei auf ihre Mitglieder wegen Verstoßes gegen Tarifnormen nur bei Eindeutigkeit der umstrittenen tariflichen Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 70, 165
  • MDR 1992, 1063
  • NZA 1992, 846
  • BB 1992, 1568
  • BB 1992, 2214
  • DB 1992, 1684
  • JR 1993, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 20.08.1991 - 1 ABR 85/90

    Abschluß tarifwidriger Betriebsvereinbarungen

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Ersten Senats (Beschluß vom 20. August 1991, BAGE 68, 200, - 1 ABR 85/90 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972).

    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991, BAGE 68, 200, - 1 ABR 85/90 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 325/78

    Auszahlung einer Zulage zum Lohn durch Arbeitgeber in Erfüllung einer unwirksamen

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Ersten Senats (Beschluß vom 20. August 1991, BAGE 68, 200, - 1 ABR 85/90 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972).

    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991, BAGE 68, 200, - 1 ABR 85/90 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).

  • BAG, 27.06.1989 - 1 AZR 404/88

    Tarifliche Regelung des Arbeitszeitendes im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991, BAGE 68, 200, - 1 ABR 85/90 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 15.11.1957 - 1 AZR 610/56
    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Ferner steht den Tarifvertragsparteien bei streitigen Auslegungsfragen die Anrufung der ständigen Schiedsstelle (§ 19.3 MTV) und die Verbandsklage nach § 9 TVG auf Feststellung einer bestimmten Auslegung offen (vgl. BAGE 46, 61, 63 f. = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 5, 107, 109 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG), die sogar zu einer Rechtskrafterstreckung auf Dritte führt und auf die nach erfolgreicher Durchführung ein Einwirkungsanspruch gegen den Tarifpartner gestützt werden kann.
  • BVerfG, 27.04.1988 - 1 BvR 549/87

    Arrest - Vollziehungsfrist - Titel - Zustellung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Ein wirkungsvoller Rechtsschutz, den Art. 2 Abs. 1 GG (so: BVerfG Beschluß vom 27. April 1988 - 1 BvR 549/87 - NJW 1988, 3141) oder Art. 19 Abs. 4 GG (so: Däubler, BB 1990, 2256, 2261, mit weiteren Nachweisen) garantieren, ist gewährleistet.
  • BAG, 30.05.1984 - 4 AZR 512/81

    Tarifliche Vergütungsregelung für arbeitsfreien 24.12. - Tarifnorm und

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Ferner steht den Tarifvertragsparteien bei streitigen Auslegungsfragen die Anrufung der ständigen Schiedsstelle (§ 19.3 MTV) und die Verbandsklage nach § 9 TVG auf Feststellung einer bestimmten Auslegung offen (vgl. BAGE 46, 61, 63 f. = AP Nr. 3 zu § 9 TVG 1969; BAGE 5, 107, 109 = AP Nr. 1 zu § 8 TVG), die sogar zu einer Rechtskrafterstreckung auf Dritte führt und auf die nach erfolgreicher Durchführung ein Einwirkungsanspruch gegen den Tarifpartner gestützt werden kann.
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991, BAGE 68, 200, - 1 ABR 85/90 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit (Art. 9 Abs. 3 GG) und die darauf beruhende Tarifautonomie sind von der Verfassung nur in ihrem Kernbereich garantiert (BVerfGE 50, 290, 367 = AP Nr. 1 zu § 1 MitbestG; BAG Beschluß vom 20. August 1991, BAGE 68, 200, - 1 ABR 85/90 - = AP Nr. 2 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 62, 171, 183 = AP Nr. 113 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu II 3 b der Gründe; vgl. auch BVerfG Beschluß vom 26. Juni 1991 - 1 BvR 779/85 - AP Nr. 117 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Daher hat der Senat in ständiger Rechtsprechung einen Leistungsantrag, der auf die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe gerichtet war, als unbestimmt angesehen (vgl. z. B. BAG Urteil vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975); denn ein solches Urteil ist nicht vollstreckungsfähig, weil die Klageforderung nicht beziffert ist.
  • BGH, 05.03.1976 - V ZR 106/74

    Verweigerung der Zustimmung zu der Vermietung des Teiles eines Parkhauses -

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 4 AZR 432/91
    Eine Vertragspartei ist nur insoweit zur Unterstützung des Vertragspartners verpflichtet, als sich dies mit den eigenen Interessen vernünftigerweise vereinbaren läßt (BGH Urteil vom 5. März 1976 - V ZR 106/74 - LM § 242 (Be) BGB Nr. 36).
  • BAG, 11.09.1991 - 4 AZR 71/91

    Tarifvertragliche Durchführungspflicht im Ausland

  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 44/85

    "Gegenangriff"; Behandlung einer auf Unterlassung von Vortrag im Prozeß

  • BAG, 18.08.1987 - 1 ABR 30/86

    Tarifverträge über differenzierte Arbeitszeiten

  • BAG, 09.08.1966 - 1 AZR 269/65

    Amtliche landwirtschaftliche Sachverständige - Steuerverwaltungen der Länder -

  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 513/87

    Befugnis von Redakteuren zur Eingabe von Daten in ein rechnergesteuertes

  • BAG, 20.04.1999 - 1 ABR 72/98

    Unterlassungsanspruch von Gewerkschaften gegen tarifwidrige betriebliche

    Dieser berechtigt jede Tarifvertragspartei, von der jeweiligen Gegenspielerin zu verlangen, ihre Mitglieder mit verbandsrechtlichen Mitteln zur Tariftreue anzuhalten (BAGE 70, 165 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht; vgl. zuletzt Walker, Festschrift für Schaub, 1998, S. 743).

    Nach dieser kann jede Tarifvertragspartei von ihrer Partnerin verlangen, auf deren Mitglieder einzuwirken, damit sich diese an den Tarifvertrag halten und tarifwidrige betriebliche Regelungen unterlassen (BAGE 70, 165, 173 = AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Dies gilt insbesondere bei den in § 888 ZPO vorgesehenen unvertretbaren Handlungen, wie etwa dem Ausfüllen von Arbeitspapieren oder dem Erteilen eines Zeugnisses (vgl. BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165 = AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 3 = EzA TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 2).

    Es bleibt dann dem Schuldner überlassen, wie er seine Verpflichtungen erfüllt (vgl. zur sog. Einwirkungsklage insbesondere BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - aaO; ferner 8. Mai 1996 - 5 AZR 971/94 - BAGE 83, 95, 99 = AP BGB § 618 Nr. 20 = EzA BGB § 618 Nr. 11, zu A der Gründe; 18. Februar 1998 - 4 AZR 363/96 - BAGE 88, 81 = AP TVG § 1 Kündigung Nr. 3 = EzA TVG § 1 Fristlose Kündigung Nr. 4, zu I 2 der Gründe).

  • BAG, 23.03.2021 - 1 ABR 31/19

    Mitbestimmung - Beseitigungsanspruch des Betriebsrats

    An der Bestimmtheit des Antrags ändert dies nichts (vgl. für die tarifliche Einwirkungsklage BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165) .
  • BGH, 19.01.2018 - V ZR 273/16

    Verpflichtung der Vertragspartner zur Mitwirkung an der Erreichung und

    Das durfte sie der Beklagten überlassen, weil sie das Ziel vorgegeben hat und die Beklagte beurteilen kann, was zu tun ist (vgl. BAGE 70, 165, 169 f.: "Einwirkung" einer Tarifvertragspartei auf ihre Mitglieder).
  • BAG, 13.10.2021 - 4 AZR 403/20

    Haustarifvertrag - Durchführungsanspruch - Bestimmtheit des Antrags

    bb) Weiterhin muss der Senat vorliegend nicht entscheiden, ob ein Durchführungsanspruch gegen die andere Partei eines Haustarifvertrags - wie ein Anspruch der Gewerkschaft gegen den tarifschließenden Arbeitgeberverband, auf seine Mitglieder einzuwirken - idR nur bejaht werden kann, wenn hinsichtlich der Auslegung des Tarifvertrags ein rechtskräftiges Urteil in einem Verfahren nach § 9 TVG oder eine verbindliche Entscheidung einer tariflichen Schiedsstelle vorliegt oder wenn die Tarifvertragspartei selbst von der Tarifwidrigkeit der Regelung ausgeht (so die bisherige Rechtsprechung BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165; einschränkend bereits BAG 17. November 2010 - 4 AZR 118/09 - Rn. 30; 10. Juni 2009 - 4 AZR 77/08 - Rn. 43; kritisch zum Erfordernis einer zumindest gleichzeitig ergehenden Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung Wiedemann/Thüsing § 1 TVG Rn. 901; Däubler TVG/Ahrendt § 1 Rn. 1161; Löwisch/Rieble § 1 Rn. 1254; Walker FS Schaub 1998 S. 743, 749 f.) .

    Ein solches Verfahren zur Feststellung des Tarifinhalts ist jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn eine bestimmte Auslegung zwingend geboten und eindeutig ist (so schon BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - aaO) .

  • BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 86/07

    Normurheberschaft bei gemischten Vereinbarungen

    Das Gebot der Rechtsquellenklarheit sorgt im Interesse der Normunterworfenen auch dafür, dass die Normsetzungsgeber den ihnen obliegenden Durchführungs- und Einwirkungspflichten (vgl. dazu etwa BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165) genügen können.
  • LAG Hamburg, 12.11.2008 - 4 Sa 53/08

    Einwirkungspflicht des Arbeitgeberverbandes (hier AVH) auf sein

    Dies ändert jedoch nichts an der Bestimmtheit des Klageantrags (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Insoweit besteht aber kein Einwirkungsanspruch gegen die D. AG als Mitglied des Beklagten, so dass der Kläger auf die Einwirkung gegen den Beklagten angewiesen ist (vgl. BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Hierzu gehört unter anderem auch die Pflicht der jeweiligen Tarifvertragspartei, auf ihre Mitglieder dahingehend einzuwirken, tarifwidrige Maßnahmen, seien sie einseitig oder vereinbart, zu unterlassen (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Ist die Rechtslage zweifelhaft, kann also nicht mit Sicherheit beurteilt werden, ob das Verhalten des Verbandsmitglieds rechtmäßig ist, kann der Tarifvertragspartei, die von der Rechtmäßigkeit des Verhaltens ihres Mitglieds ausgeht, nicht zugemutet werden, auf ihr Mitglied einzuwirken, Maßnahmen zu unterlassen, obwohl diese möglicherweise tarifgerecht und rechtmäßig sind (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Von einer Aushöhlung des Tarifvertrages und einem Verstoß gegen dessen Ordnungsfunktion kann aber keine Rede sein, wenn ein Verbandsmitglied in einer zweifelhaften Auslegungsfrage eine bestimmte Meinung vertritt, die sich letztlich - nach einem entsprechenden Rechtsstreit - als unzutreffend erweist (BAG 29.04.1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 363/96

    Außerordentliche Kündigung eines Verbandstarifvertrages

    Nach der Rechtsprechung des Senats, der das Landesarbeitsgericht folgt, ist eine Klage auf Einwirkung zur Durchführung eines Tarifvertrages auch dann als Leistungsklage zulässig, wenn kein bestimmtes Einwirkungsmittel benannt wird (Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Durchführungspflicht).

    Deshalb sind die Vertragsparteien verpflichtet, mit allen Kräften darauf hinzuwirken, daß der Vertrag (hier der Tarifvertrag) in vollem Umfang durchgeführt wird (Urteil des Senats vom 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - aaO; Walker, in: Festschrift für Schaub, 1998, Der tarifvertragliche Einwirkungsanspruch, S. 744, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - aaO) besteht eine Einwirkungspflicht einer Tarifvertragspartei auf ihre Miglieder, eine bestimmte tarifvertragliche Regelung einzuhalten, nicht nur dann, wenn die Auslegung des Tarifvertrages eindeutig ergibt, daß das Verhalten nicht dem Tarifvertrag entspricht, sondern auch bei zweifelhafter Rechtslage, wenn die Auslegung des Tarifvertrages durch entsprechendes rechtskräftiges Urteil bzw. eine verbindliche Entscheidung einer tariflichen Schiedsstelle geklärt ist.

    Dann aber ist auch nach den in der Entscheidung vom 29. April 1992 (- 4 AZR 432/91 - aaO) aufgestellten Grundsätzen der Einwirkungsanspruch nicht ausgeschlossen.

  • BAG, 10.06.2009 - 4 AZR 77/08

    Tarifauslegung - Geltungsbereich

    Das ist aber nach der Rechtsprechung des Senats bei der Einwirkungsklage auch nicht erforderlich (BAG 25. Januar 2006 - 4 AZR 552/04 - Rn. 14, AP TVG § 1 Durchführungspflicht Nr. 6; 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 168).

    a) Der Anspruch einer Tarifvertragspartei gegen die andere auf Durchführung des Tarifvertrags begründet sich auf einer schuldrechtlichen Verpflichtung, die sich aus dem Abschluss des Tarifvertrages selbst ergibt, ohne dass es hierfür einer ausdrücklichen Regelung bedarf (BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 172).

    Einer vorherigen rechtskräftigen Entscheidung über den Inhalt der tariflichen Verpflichtung, um deren Einhaltung es geht, bedarf es jedenfalls in den Fällen nicht, in denen die Einwirkungsverpflichtung der Tarifvertragspartei in einem Rechtsstreit zusammen mit der ausdrücklich zum Streitgegenstand erhobenen streitigen Auslegungsfrage verhandelt und entschieden wird (insoweit klarstellend zu BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165, 176; vgl. auch Krause in Jacobs/Krause/Oetker TVR § 4 Rn. 135; Annuß RdA 2000, 267, 268).

  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 744/08

    Altersversorgung - Lektoren - Vertragsauslegung

    Feststellungsanträge müssen nicht so bestimmt sein wie Leistungsanträge (vgl. BAG 29. April 1992 - 4 AZR 432/91 - BAGE 70, 165).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.2012 - 8 SaGa 14/12

    Äußerungen über Arbeitgeber wie "betrügen" und "bescheißen" während des Streiks

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 872/95

    Keine kollektivvertragliche Festschreibung der Arbeitszeit der Lehrkräfte an

  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

  • ArbG München, 25.06.2021 - 14 Ga 70/21

    Einstweiliges Verfügungsverfahren; Anspruch auf Durchführung eines

  • ArbG Wiesbaden, 05.02.1997 - 3 Ca 3436/96

    Rechtlicher Fortbestand gekündigter Tarifverträge und einer Vereinbarung über die

  • LAG Düsseldorf, 05.11.2021 - 6 Sa 315/21

    Zuschuss zum Kurzarbeitergeld; Auslegung eines Tarifvertrages

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 118/09

    Auslegung eines Tarifvertrages - Senioritätsprinzip

  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 552/04

    Einwirkungspflicht von Arbeitgeber-Spitzenorganisationen auf ihre regionalen

  • LAG Hamm, 10.01.1996 - 18 Sa 393/95

    Tarifvertrag: außerordentliche Kündigung

  • BAG, 08.05.1996 - 5 AZR 971/94

    Anspruch auf tabakrauchfreien Arbeitsplatz

  • LAG Köln, 18.04.2012 - 9 Sa 973/11

    Arbeitnehmerüberlassung; Einsatz von Piloten der Deutschen Lufthansa AG bei der

  • ArbG Frankfurt/Main, 01.02.2022 - 24 Ca 3723/21

    Tarifkollision - Bahnverkehr - Unterlassung - Einwirkungsklage - Ausschluss der

  • LAG Hamm, 07.11.2002 - 16 Sa 271/02

    Zur Frate der Einordnung von Bereitschaftsdiensten, bei denen Ärzte in der

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 959/94
  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2346/02

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der

  • ArbG Frankfurt/Main, 20.10.2022 - 19 Ca 5387/21
  • LAG Berlin, 18.03.2003 - 3 TaBV 2386/02

    Inhalt der Rechte der Schwerbehindertenvertretung im Falle der Verhindung der

  • ArbG Berlin, 11.01.1996 - 78 Ca 28522/95

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung mehrerer Tarifverträge;

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 915/93

    Rationalisierung - tariflicher Vorrang der Änderungskündigung vor der

  • LAG Hamburg, 18.06.2009 - 2 Sa 176/08
  • LAG Köln, 30.04.2008 - 8 TaBV 7/08

    Keine Auskunftsanspruch der Gewerkschaft zur ordentlichen oder fördernden

  • LAG München, 28.08.2007 - 5 Sa 735/07

    Widerruf des Streikaufrufs und Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen bei

  • LAG Berlin, 04.06.1996 - 5 Sa 136/95

    Tarifvertrag: Tarifgeltung bei Versetzung außerhalb des Geltungsbereichs des

  • ArbG München, 02.05.2019 - 6 Ca 7342/18

    Verfahren mit Gewerkschaft wegen Tariferfüllungsanspruch

  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92

    Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der

  • ArbG Mönchengladbach, 22.07.2002 - 2 Ga 21/02

    Rechtmäßigkeit von Streikhandlungen im Rahmen eines noch andauernden

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht