Weitere Entscheidung unten: LAG Hamburg, 14.09.1992

Rechtsprechung
   BSG, 06.05.1992 - 12 RK 19/92   

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https://dejure.org/1992,3095
BSG, 06.05.1992 - 12 RK 19/92 (https://dejure.org/1992,3095)
BSG, Entscheidung vom 06.05.1992 - 12 RK 19/92 (https://dejure.org/1992,3095)
BSG, Entscheidung vom 06. Mai 1992 - 12 RK 19/92 (https://dejure.org/1992,3095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 140
  • NZS 1993, 88
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.01.1981 - 10/8b RAr 1/80

    Berufungsurteil - Urteilszustellung - Urteilsverkündung - Fachkammerprinzip -

    Auszug aus BSG, 06.05.1992 - 12 RK 19/92
    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr liegt (BSGE 51, 122, 124 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; SozR aaO Nr. 12).

    In dem Urteil BSGE 51, 122 = SozR 1750 § 551 Nr. 9 war die Zustellung an einen Beteiligten ebenfalls am Tag vor dem Jahrestag der Verkündung des Urteils und an den zweiten Beteiligten drei Tage später erfolgt.

    In diesem Urteil heißt es auch lediglich (BSGE 51, 122, 124), daß "etwa" ein Jahr zu lang sei.

    Die bezeichnete Rechtsverletzung ist bei einer zulässigen Revision, wie sie hier vorliegt, von Amts wegen zu beachten (BSGE 51, 122, 125 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; BSGE 53, 186, 188 = SozR aaO Nr. 10; SozR aaO Nr. 12) und führt zur Aufhebung des angefochtenen Teils des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung.

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Auszug aus BSG, 06.05.1992 - 12 RK 19/92
    Die bezeichnete Rechtsverletzung ist bei einer zulässigen Revision, wie sie hier vorliegt, von Amts wegen zu beachten (BSGE 51, 122, 125 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; BSGE 53, 186, 188 = SozR aaO Nr. 10; SozR aaO Nr. 12) und führt zur Aufhebung des angefochtenen Teils des Berufungsurteils und zur Zurückverweisung.
  • BSG, 22.05.1984 - 10 RKg 3/83

    Urteilszustellung - Verzögerung der Urteilszustellung - Kindergeld - Gewährung

    Auszug aus BSG, 06.05.1992 - 12 RK 19/92
    Auf der anderen Seite hat das BSG in SozR 1750 § 551 Nr. 12 eine Zustellung nach elfeinhalb Monaten in einem Fall noch als unschädlich angesehen, in dem nicht festgestellt werden konnte, daß das schriftliche Urteil infolge der Verzögerung der Absetzung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht mehr zutreffend wiedergibt.
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 KA 79/97 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Bescheid - Beschwerdeausschuß - Bescheidabfassung -

    Diese Rechtsprechung bezog sich zunächst nur auf Urteile (vgl aus der BSG-Rechtsprechung zB BSGE 51, 122, 123 bis 125 = SozR 1750 § 551 Nr. 9 S 9 bis 11; ebenso Nr. 10 S 14, Nr. 12 S 16 sowie SozR 3-1750 § 551 Nr. 2 S 2, Nr. 3 S 4).
  • BSG, 24.11.1992 - 12 RK 44/92

    Erziehungsgeld - Mindestbetrag - Gesetzliche Krankenversicherung - Freiwillige

    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr bzw. "fast" ein Jahr liegt (BSGE 51, 122 = SozR 1750 § 551 Nr. 9; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 3, vgl. auch Beschluß vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 29/92).
  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 76/91

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Beachtung eines

    Das Urteil ist jedenfalls deswegen iS des § 551 Nr. 7 ZPO nicht mit Gründen versehen, weil gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, daß es infolge der Verzögerung der Entscheidungsabsetzung die Verhandlungs- und Beratungsergebnisse nicht zutreffend wiedergibt; zumindest in derartigen Fällen rechtfertigt sich im Hinblick auf die Beurkundungsfunktion des Urteils die Annahme eines absoluten Revisionsgrundes iS des § 551 Nr. 7 ZPO (BSGE 53, 186 ff = SozR 1750 § 551 Nr. 10; BSG SozR 1750 § 551 Nr. 12; BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BVerwGE 49, 61, 63 f; 50, 278, 280 ff; 60, 14, 15 ff; 85, 273, 280 f; BFHE 151, 328, 330; vgl auch BAG AP Nr. 9 zu § 551 ZPO).

    Schon der Umstand, daß das Urteil nicht von allen drei Berufsrichtern unterschrieben wurde, ist im Zusammenhang mit seiner verspäteten Zustellung wegen der fehlenden Unterstützung und Kontrolle bei Urteilsabsetzung durch das gesamte Richterkollegium insoweit ein wesentliches Indiz (BSG SozR 3-1750 § 551 Nr. 2; BVerwGE 85, 273, 280 f).

  • BSG, 18.08.1992 - 12 RK 37/92

    Verletzung eines Gesetzes als Grundlage einer Gerichtsentscheidung - Bestehen

    Dieses ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch der Fall, wenn zwischen der Entscheidung und ihrer Zustellung ein Jahr liegt (vgl BSGE 51, 122, 124 f = SozR 1750 § 551 Nr. 9; SozR aaO Nr. 12; Urteile des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1991 - 12 RK 46/91 -, 19. März 1992 - 12 RK 2/92 - und das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 6. Mai 1992 - 12 RK 19/92 - sowie Urteil des 1. Senats vom 13. Mai 1992 - 1 RK 29/91 - unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Mai 1991, DVBl 1991, 883 f; vgl auch Beschluß des Großen Senats des BVerwG vom 23. April 1992 - GrSen 1.91 -, der hinsichtlich der Unterschreitung der Jahresfrist den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen hat).
  • BSG, 28.04.1999 - B 6 79/97 R

    Aufhebung des Widerspruchsbescheids eines Beschwerdeausschusses

    Diese Rechtsprechung bezog sich zunächst nur auf Urteile (vgl aus der BSG-Rechtsprechung zB BSGE 51, 122, 123 bis 125 = SozR 1750 § 551 Nr. 9 S 9 bis 11; ebenso Nr. 10 S 14, Nr. 12 S 16 sowie SozR 3-1750 § 551 Nr. 2 S 2, Nr. 3 S 4).
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Rechtsprechung
   LAG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Sa 50/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2720
LAG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,2720)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.1992 - 2 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,2720)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 1992 - 2 Sa 50/92 (https://dejure.org/1992,2720)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung; Arbeitsverhältnis; Kündigungsschutzklage; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigungsrechtsstreit; Einstweiliger Rechtsschutz; Sozialauswahl; Soziale Rechtfertigung

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 102 Abs. 5; ZPO §§ 935, 940
    Kündigungsschutzprozess: Weiterbeschäftigungsanspruch durch einstweilige Verfügung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 140
  • NZA 1993, 141
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Köln, 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Sa 50/92
    Grund für den Erlass dieser Vorschrift war die Erfahrung, dass Arbeitnehmer, die nach ihrer Kündigung aus dem Betrieb ausgegliedert worden waren, im Falle ihres Obsiegens im Kündigungsschutzprozess häufig nicht in den Betrieb reintegriert werden konnten und so faktisch an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gehindert waren (vgl. hierzu LAG Köln, NZA 1984, 57 ).

    Er muss jedoch vom allgemeinen Beschäftigungsanspruch aus dem Arbeitsverhältnis unterschieden werden (allg. Aufassung, vgl.: LAG Köln, NZA 1984, 57 f.; Dietz/Richardi, § 102 BetrVG , Rdn. 241; unklar insoweit nur Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, § 102 BetrVG , Rdn. 65).

    Im Gegensatz zur Auffassung des LAG Köln (NZA 1984, 57 ) steht dem nicht entgegen, dass das Gesetz dann, wenn es anordnen will, dass aus Anlass eines Prozesses einstweilige Verfügungen getroffen werden können, dieses im Regelfall ausdrücklich anordnet.

    Denn auch bei sachgerechter Terminierung ist ein arbeitsgerichtliches Klagverfahren entschieden langwieriger als ein einstweiliges Verfügungsverfahren und jedenfalls nicht geeignet, die vorübergehende Klärung der Weiterbeschäftigungsfrage bis zum Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens herbeizuführen (anders LAG Köln, NZA 1984, 57 ).

    Auch hilft dem Arbeitnehmer nicht, dass ihm beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG ein Lohnanspruch gemäß § 615 BGB zusteht (so aber wohl LAG Köln, NZA 1984, 57 ).

  • ArbG Düsseldorf, 27.09.1983 - 1 Ca 77/83

    "Gericht der Hauptsache" nach § 943 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO);

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Sa 50/92
    Hierbei ist er erkennbar davon ausgegangen, dass für den Arbeitnehmer kein Grund bestehe, gerichtliche Schritte zu ergreifen (siehe hierzu auch ArbG Düsseldorf, Urteil vom 27.9.1983, BB 1984, 675 f., 676).
  • LAG Berlin, 15.09.1980 - 12 Sa 42/80

    Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Sa 50/92
    Die Darlegung des Verfügungsgrundes ist nach dem Sinn und Zweck des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG überflüssig (ebenso: Peiseler, Anmerkung zu LAG Düss., Urteil vom 30.8.1977, DB 1977, 2383 f., 2384; ..., § 102 BetrVG , Rdn. 241; a.A.: LAG Köln, 7. Kammer, Urteil vom 18.1.1984, NZA 1984, S.57 f; unklar: LAG Berlin, Urteil vom 15.9.1980, DB 1980, 2449 ff.; LAG Köln, 5. Kammer, Beschluss vom 2.8.1984, NZA 1984, 300 ; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, BetrVG , 17. Aufl., 1992, § 102 BetrVG Rdn. 67; Dütz, Beil. 13 zu DB 1978, S. 1 ff., 9, die zwar den Verfügungsgrund beim Vorliegen der Voraussetzungen aus § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG "ohne weiteres" für gegeben halten, dennoch aber seine Glaubhaftmachung im Einzelfall verlangen).
  • LAG Köln, 02.08.1984 - 5 Ta 133/84

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der

    Auszug aus LAG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Sa 50/92
    Die Darlegung des Verfügungsgrundes ist nach dem Sinn und Zweck des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG überflüssig (ebenso: Peiseler, Anmerkung zu LAG Düss., Urteil vom 30.8.1977, DB 1977, 2383 f., 2384; ..., § 102 BetrVG , Rdn. 241; a.A.: LAG Köln, 7. Kammer, Urteil vom 18.1.1984, NZA 1984, S.57 f; unklar: LAG Berlin, Urteil vom 15.9.1980, DB 1980, 2449 ff.; LAG Köln, 5. Kammer, Beschluss vom 2.8.1984, NZA 1984, 300 ; Fitting/Auffahrt/Kaiser/Heither, BetrVG , 17. Aufl., 1992, § 102 BetrVG Rdn. 67; Dütz, Beil. 13 zu DB 1978, S. 1 ff., 9, die zwar den Verfügungsgrund beim Vorliegen der Voraussetzungen aus § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG "ohne weiteres" für gegeben halten, dennoch aber seine Glaubhaftmachung im Einzelfall verlangen).
  • LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines

    Dies entspricht der ständigen Auffassung der angerufenen Kammer und auch der ständigen Rechtsprechung des angerufenen Landesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere LAG Hamburg 14.09.1992 - 2 Sa 50/92 - NZA 1993, 140 ff; 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht).

    Die Eilbedürftigkeit der Durchsetzung des Beschäftigungsanspruchs bedarf demnach keiner besonderen Begründung im Einzelfall (so schon ausdrücklich LAG Hamburg 14.09.1992 - 2 Sa 50/92 - NZA 1993, 140 ff; so auch ErfK/Kania, § 102 BetrVG Rz 36 und KR-Etzel, § 102 BetrVG Rz 222; im Ergebnis auch Fitting, § 102 Rz 116 sowie DKK-Kittner, § 102 Rz 266 mit zahlreicher auch differenzierender Rspr. und Lit.).

  • LAG München, 14.09.2005 - 9 Sa 891/05

    Einstweilige Verfügung auf Beschäftigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bei

    Als Verfügungsanspruch kommen bei allen Arten der einstweiligen Verfügung sämtliche Ansprüche in Betracht, die nicht Arrestansprüche sind, somit auch ein Anspruch auf Beschäftigung; dies ist in Rechtsprechung und Literatur mittlerweile einhellige Ansicht (vgl. z.B. Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren, S. 243 Rz. 35; GK-ArbGG § 62 Rz. 69a; Walker, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilprozess, Rz. 676; LAG Hamm NZA-RR 1998, 422, LAG München 5 Ta 185/92 NZA 1993; 1131; LAG Berlin DB 1980, 2449; LAG Hamburg NZA 1993, 140).
  • LAG München, 10.02.1994 - 5 Sa 969/93

    Kündigung: Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Widerspruch durch den

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  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 4 SaGa 432/11

    Einstweilige Verfügung - Verfügungsgrund auch für Weiterbeschäftigungsanspruch

    Allerdings wird vertreten, dass es im Rahmen des § 102 Abs. 5 BetrVG keiner gesonderten Darlegung des Verfügungsgrundes mehr bedarf (LAG Hamburg 14.09.1992 - 2 Sa 50/92 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 10; GK-BetrVG/Raab 9. Aufl. § 102 Rn. 187; ErfK/Kania 11. Aufl. BetrVG § 102 Rn. 35).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 35/93

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der

    Damit befaßt sich die weiter angeführte Entscheidung der Fünften Kammer des LAG Köln (a.a.O.) sowie die vom Arbeitsgericht zitierte Entscheidung des LAG Berlin (Urteil vom 15. September 1980 - 12 Sa 42/80, AR-Blattei, Betriebsverfassung XIV C Entsch. 74 mit Anm. Schwerdtner = DB 1980, 2449) sowie des LAG Hamburg (Urteil vom 14. September 1992 - 2 Sa 50/92 , LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 10).
  • LAG Hamm, 24.09.2004 - 10 Sa 345/04

    betriebsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung auf freiem

    Eines darüber hinausgehenden besonderen Verfügungsgrundes bedarf es im vorliegenden Verfahren nicht (LAG Berlin, Urteil vom 15.09.1980 - DB 1980, 2449; LAG Hamburg, Urteil vom 14.09.1992 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 10 = NZA 1993, 140; LAG Nürnberg, Urteil vom 27.10.1992 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 11; LAG Hamm, Urteil vom 24.01.1994 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 14; KR/Etzel, 6. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 222; ErfK/Hanau/Kania, 3. Aufl., § 102 BetrVG Rz. 36; Raab, GK-BetrVG, 7. Aufl., § 102 Rz. 184; Fitting/Kaiser/Heither/Engels/Schmidt, BetrVG, 21. Aufl., § 102 Rz. 117; Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 8. Aufl., § 102 Rz. 266; APS/Koch, § 102 BetrVG Rz. 213 m.w.N.; a.A.: LAG Köln, Urteil vom 18.01.1984 - NZA 1984, 57; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.08.1993 - NZA 1995, 683; LAG München, Urteil vom 10.02.1994 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Beschäftigungspflicht Nr. 22 = NZA 1994, 997; vgl. auch: Reidel, NZA 2000, 454, 461).
  • LAG Hamburg, 10.05.1993 - 4 Sa 20/93

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreit;

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  • LAG Hamburg, 25.01.1994 - 3 Sa 113/93

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Wege der einstweiligen Verfügung; Bestehen

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  • LAG Hamburg, 30.09.1994 - 94

    Durchsetzung eines Beschäftigungsanpruchs im Wege des einstweiligen

    Die vom Verfügungskläger zitierte Entscheidung der 2. Kammer des Beschwerdegerichts vom 14. September 1992 (Az.: 2 Sa 50/92, NZA 1993, 140 ff.), nach der für die Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs aus § 102 Abs. 5 BetrVG für den Verfügungsgrund nicht die Darlegung und Glaubhaftmachung eines besonderen Beschäftigungsinteresses durch den Arbeitnehmer erforderlich ist, beruht ausschließlich auf diesen gesetzessystematischen Erwägungen zu § 102 Abs. 5 BetrVG.
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