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   BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91   

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https://dejure.org/1992,2231
BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 (https://dejure.org/1992,2231)
BAG, Entscheidung vom 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 (https://dejure.org/1992,2231)
BAG, Entscheidung vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 (https://dejure.org/1992,2231)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 372
  • BB 1992, 2152
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 11.06.1992 - 6 AZR 122/91

    Sonntagsarbeit - Freizeitausgleich an Wochenfeiertag

    Auszug aus BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91
    Dieser Freizeitausgleich ist in den Schichtplänen bei Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, stets vorzusehen (vgl. BAG Urteile vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - und vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 122/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 09.10.1991 - 6 AZR 370/89

    Zeitzuschlag für Arbeiten an Wochenfeiertagen

    Auszug aus BAG, 30.07.1992 - 6 AZR 283/91
    Dieser Freizeitausgleich ist in den Schichtplänen bei Verwaltungen und Betrieben, deren Aufgaben Sonntags- und Feiertagsarbeit erfordern, stets vorzusehen (vgl. BAG Urteile vom 9. Oktober 1991 - 6 AZR 370/89 - und vom 11. Juni 1992 - 6 AZR 122/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

    Hinweise des Senats: Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats vom 27. Mai 2004 (- 6 AZR 300/03 -) und vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2).

    Der Ausgleichstag für den Sonntag dient neben dem beabsichtigten Erholungszweck auch und gerade dem rechnerischen Ausgleich zur Einhaltung der vereinbarten regelmäßigen bzw. dienstplanmäßigen Arbeitszeit und erfolgt deshalb ohne Fortzahlung der Vergütung (vgl. zuletzt Senat 27. Mai 2004 - 6 AZR 300/03 - unter Fortsetzung der Rspr. des Senats vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2; vgl. auch Scheuring/Steingen/Banse/Thivessen MTArb Ausgabe Bund Stand Januar 2006 § 15 - Regelmäßige Arbeitszeit Erl. 14).

    Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 MTArb hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Juli 1992 zu dem insoweit inhaltsgleichen § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 BAT (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2, zu II 2 der Gründe) ausgeführt, dass diese Vorschrift die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die einzelnen Arbeitstage einer Woche regele und damit gewährleiste, dass auch der Arbeitnehmer, der an einem Sonntag arbeiten müsse, zeitlich nicht mehr als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit arbeite.

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 300/03

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

    (2) Entsprechend dem Sinn und Zweck des § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 Satz 2 BAT hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2, zu II 2 der Gründe) ausgeführt, dass diese Vorschrift die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die einzelnen Tage einer Woche regele und damit gewährleiste, dass auch der Arbeitnehmer, der an einem Sonntag arbeiten müsse, zeitlich nicht mehr arbeite als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.

    Diese Bestimmung (§ 15 Abs. 6 Unterabs. 3 BAT) bezweckt damit eine Freistellung von der Arbeitspflicht, die sich bei im Schichtdienst eingeteilten Angestellten aus dem Schichtplan ergibt, und führt so zur Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit, wobei der Lohnanspruch für die Zeit der Arbeitsbefreiung bestehen bleibt (vgl. hierzu BAG 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1 = EzBAT BAT § 16 Nr. 2, zu II 2 der Gründe).

  • LAG Köln, 29.01.2003 - 7 (13) Sa 710/02

    Freizeitausgleich, Sonntagsarbeit, Schichtarbeit, Feuerwehr

    Die gemäß § 15 Abs. 2 S. 3 BMT-G ebenso wie nach § 15 Abs. 6 Unterabs. 1 S. 3 BAT zum Ausgleich für geleistete Sonntagsarbeit zu gewährende Freizeit ist unbezahlte Freizeit, die nicht zu einer Verkürzung der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit führt (Anschluss an BAG NZA 1993, 372 f.).

    Zu Regelungsgehalt, Sinn und Zweck des § 15 Abs. 6 Unterabsatz 1 Satz 3 BAT, welcher wortgleich der hier einschlägigen Vorschrift des § 15 Abs. 2 Satz 3 BMT-G entspricht, hat das Bundesarbeitsgericht in der vom Arbeitsgericht zitierten Entscheidung vom 30.07.1992 (NZA 1993, 372 f.) wörtlich folgendes ausgeführt: "Diese Vorschrift regelt die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die einzelnen Tage einer jeden Woche und gewährleistet damit, dass auch der Schichtarbeiter, der an einem Sonntag arbeiten muss, zeitlich nicht mehr arbeitet als die regelmäßige durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit.

  • BAG, 13.12.2001 - 6 AZR 709/00

    Zeitzuschläge für Arbeit an Vorfesttagen

    Deshalb kann der Freizeitausgleich für Arbeit an Vorfesttagen - im Gegensatz zum Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen oder Wochenfeiertagen oder für Überstunden - auch noch nach Ablauf von drei Monaten gewährt werden (BAG 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1).
  • BAG, 11.11.1997 - 9 AZR 566/96

    Überstunden in zentralen Bildungsstätten der ÖTV

    Deshalb kann Gegenstand einer Feststellungsklage auch ein Anspruch auf Freizeitausgleich sein (vgl. BAG Urteil vom 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - AP Nr. 1 zu § 16 BAT).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.06.2012 - 11 Sa 37/12

    Tariflicher Sonntagszuschlag nach ALTV 2 - Stationierungsstreitkräfte

    Die zu diesem Zweck zu gewährende Freizeit ist danach unbezahlte Freizeit, die von einem Sonntag auf einen anderen Wochentag verlegt wird, und führt demgemäß nicht zu einer Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (so auch BAG 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 - AP Nr. 1 zu § 16 BAT und BAG 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 - AP Nr. 1 zu § 15 MTArb zu den im wesentlichen inhaltsgleichen Regelungen in § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 S. 2 BAT und § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 S. 2 MTArb).

    Es existieren bereits die oben zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 13.07.2006 - 6 AZR 55/06 - und vom 30.07.1992 - 6 AZR 283/91 -, die zu im wesentlichen inhaltsgleichen tariflichen Regelungen aus dem öffentlichen Dienst ergangen sind.

  • LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2005 - 4 Sa 276/05

    Sonntagsarbeit, Ausgleichstag, Freischicht, Entlohnung

    Die Tarifbestimmung begründet jedoch keinen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für dienstplanmäßige Sonntagsarbeit (vgl. BAG, Urt. v. 30. Juli 1992 - 6 AZR 283/91 - zum vergleichbaren § 15 Abs. 6 Unterabs. 2 BAT; BAG, Urt. v. 27. Mai 2004 - 6 AZR 299/03 - zum vergleichbaren § 15 Abs. 2 Satz 3 BMTG).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 299/03

    Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen - Tarifauslegung

    Hierzu hat der erkennende Senat bereits in der Entscheidung vom 30. Juli 1992 (- 6 AZR 283/91 - AP BAT § 16 Nr. 1, zu II 2 der Gründe) ausgeführt, dass diese Vorschrift die Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit auf die einzelnen Tage einer Woche regele und damit gewährleiste, dass auch der Schichtarbeiter, der an einem Sonntag arbeiten müsse, zeitlich nicht mehr arbeite als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.12.1992 - 8 Sa 41/92

    Zum bezahlten Freizeitausgleich einer teilzeitbeschäftigten Vertrauensfrau der

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 4 Sa 978/94

    Voraussetzungen für das Vorliegen des notwendigen Feststellungsinteresses ;

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.1995 - 4 Sa 975/94

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Streit über die Dauer der

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