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   BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91   

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https://dejure.org/1992,3808
BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91 (https://dejure.org/1992,3808)
BAG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 7 ABR 61/91 (https://dejure.org/1992,3808)
BAG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 7 ABR 61/91 (https://dejure.org/1992,3808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für eine Betriebsratsschulung über Sicherheitsfragen - Aufgaben des Betriebsrates auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 37 Abs. 6
    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme zu Arbeitssicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 74/83

    Erforderlichkeit einer Betriebsrats-Schulung auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91
    Sie meint vielmehr unter Hinweis auf den (auch vom Landesarbeitsgericht angeführten) Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 15. Mai 1986 (- 6 ABR 74/83 - BAGE 52, 78 = AP Nr. 54 zu § 37 BetrVG 1972), daß angesichts der Bedeutung der Arbeitssicherheit jedes Betriebsratsmitglied über Grundkenntnisse in diesem Fragenbereich verfügen müsse und insoweit nicht auf die Kenntnisse anderer Betriebsratsmitglieder verwiesen werden dürfe.
  • BAG, 16.03.1988 - 7 AZR 557/87

    Erforderlichkeit der Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung ist zu verneinen

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann daher im wesentlichen nur prüfen, ob das Landesarbeitsgericht den Rechtsbegriff der Erforderlichkeit verkannt oder bei der Subsumtion gegen Denkgesetze verstoßen hat (vgl. z.B. Senatsurteil vom 16. März 1988 - 7 AZR 557/87 - AP Nr. 63 zu § 37 BetrVG 1972, m.w.N.).
  • BAG, 07.06.1989 - 7 ABR 26/88

    Betriebsrat: Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme kurz vor Ende der Amtszeit

    Auszug aus BAG, 29.04.1992 - 7 ABR 61/91
    Danach (vgl. insbesondere Senatsbeschluß vom 7. Juni 1989 - 7 ABR 26/88 - BAGE 62, 74 = AP Nr. 67 zu § 37 BetrVG 1972, m.w.N.) ist die Vermittlung von Kenntnissen nur dann für die Betriebsratsarbeit erforderlich, wenn diese Kenntnisse unter Berücksichtigung der konkreten Situation im Betrieb von dem Betriebsrat benötigt werden, damit die Betriebsratsmitglieder ihre derzeitigen und demnächst anfallenden gesetzlichen Aufgaben wahrnehmen können.
  • BVerwG, 14.06.2006 - 6 P 13.05

    Arbeitsrechtliche Grundschulung für Arbeitnehmervertreter im Personalrat;

    Wie viele Personalratsmitglieder auf diesem Gebiet einer Schulung bedürfen, ist wiederum von der Größe der Dienststelle und der Bedeutung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung für die Dienststelle abhängig (vgl. BAG, Beschluss vom 29. April 1992 - 7 ABR 61/91 - juris Rn. 13 und 16).
  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 Sa 1283/05

    Lohnanspruch für ein Betriebsratsmitglied zur Teilnahme an einer

    Im Übrigen kommt es auch bei der Überprüfung der Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung zur Arbeitssicherheit auf die konkrete Situation im Betrieb an, es müssen Kenntnisse vermittelt werden, die nach der konkreten Situation im Betrieb einen unmittelbaren Bezug zur Betriebsratstätigkeit aufweisen (BAG, Beschluss vom 29.04.1992 - NZA 1993, 375).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19

    Erstattung von Reisekosten zu einer Betriebsräteschulung

    Für andere Schulungsveranstaltungen muss ein aktueller, betriebsbezogener Anlass für die Annahme bestehen, dass die in der Schulungsveranstaltung zu erwerbenden besonderen Kenntnisse derzeit oder in naher Zukunft von dem zu schulenden Betriebsratsmitglied benötigt werden, damit der Betriebsrat seine Beteiligungsrechte sach- und fachgerecht ausüben kann (st. Rspr., vgl. BAG 14. Januar 2015 - 7 ABR 95/12 - Rn.10; 29. April 1992 - 7 ABR 61/91 - Rn. 12 mwN.).
  • LAG Hamm, 07.07.2006 - 10 TaBV 114/05

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Erforderlichkeit eines Seminars über

    Im Übrigen kommt es auch bei der Überprüfung der Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung zur Arbeitssicherheit auf die konkrete Situation im Betrieb an, es müssen Kenntnisse vermittelt werden, die nach der konkreten Situation im Betrieb einen unmittelbaren Bezug zur Betriebsratstätigkeit aufweisen (BAG, Beschluss vom 29.04.1992 - NZA 1993, 375).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.01.1999 - 4 TaBV 29/98

    Schulungskosten für Betriebsratsseminar; Für Betriebsratsarbeit erforderliche

    Derartige Veranstaltungen hat die Rechtsprechung auch regelmäßig für erforderlich gehalten, wie "Leistungsbewertung und Vorgabezeitermittlung" (BAG, DB 1974, 1725), Arbeitssicherheit (BAG, NZA 1993, 375), Mobbing (BAG, NZA 1997, 781 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.1999 - 11 TaBV 10/99

    Antrag auf Freistellung des Vorsitzenden einer Betriebsvertretung zur Teilnahme

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  • LAG Hamburg, 22.03.1994 - 6 Sa 88/93

    Betriebsrat; Betriebsratsmitglied; Vergütungsanspruch; Abtretung;

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